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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 04.01.1921
Umfang: 8
Beschäftigten vom Unternehmer aügeführt werden und der Unternehmer kann den Arbeitern und Angestellten den Steuerbetrag vom Lohne abziehen. Die gegen Lohn Beschäftigten aller Art muffen die Steuer entrichten, auch die Hausgehilfinnen. Bekanntlich ist auf Drängen der Sozialdemokraten die Bestimmung getroffen worden, daß der Arbeiter ein um zwanzig Prozent verringertes Einkommen versteuert und daß er von der Pflicht zur Einbringung des Steu- erbekenntniffes Befreit wird. Die Abfuhr dürch die Unternehmer macht

es nun not wendig, daß von ihnen verschiedene Ausschreibungen ge führt werden müssen. Welcher Art diese sind, ist in der Durchführungsverordnung des Finanzministeriums vom 60. November 1920 geschildert. Die Steuerbehörden ge ben Formulare aus, die auszufüllen sind; außerdem sind Tabellen erschienen, aus denen ersichtlich ist, wie viel für eine bestimmte Lohnperiode je nach der Größe der Familie des Arbeiters an Steuer zu entrichten ist^ Der Text der Durchführungsverordnung, die ganze An lage

beträgt die Steuer für einen bestimmten Tag-, Wochen- oder Monatslohn? Darüber geben Tabellen Aufschluß, die „Einfache Steu- erabzugstabellen" heißen. Es ist da ausgerechnet, wie- . viel an Steuer für einen bestimmten Lohn, der in der betreffenden Periode verdient wird, zu entrichten ist. Der Tatsache, daß um zwanzig Prozent weniger ver steuert wird, als verdient wurde, tragen diese Tabellen schon Rechnung. Eine wichtige Frage haben die Herren Finanzkünstler .ganz übersehen. Die Geldentwertung bringt

es mit sich, daß immer häufiger sogenannte einmalige Aushilfen ge zahlt werden müssen. Sie haben die verschiedensten Na men. Wie sind sie nun zu versteuern? Die Verordnung sieht nur den ungewöhnlichen Fall vor, daß ein Arbeiter einen Teil seines Einkommens als Wochenlohn, den an dern als monatlich gezahlte Provision bekommt, den häufigeren der Aushilfen, sowie den der Weibnachts oder Neujahrsremunerationen ^oenkt sie nicht. In folge der Progression der Steuer — je höher das (5ir- kommen, desto mehr Steuer

von jeder Krone Verdienst — wird das eine schwierige Sache. Man kann nämlich nicht sagen: Die Woche, in der eine solche Zahlung er folgt, ist eine mit höherem Verdienst und nach diesem Wochenverdienst zu versteuern. Zum Beispiel: Sin Ar beiter hat 4000 X Wochenlohn, bekommt aber cmmal einen Anschaffungsbeitrag von 2000 K. W" ^> v ’- samteinnabme als Wochenlohn von 3000 K berechnet, so wäre die Steuer des Ledigen in dieser Woche 326 X und das wäre ein Betrag, den ein Arbeiter mit 166.000 Kronen Jahreseinkommen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 27.07.1921
Umfang: 4
. Süöfitofet XagesfcagenuJteuigfeifeti Die Landesauflageu. IDie „Gazzetta Uffiziale' (Amtsblatt) Nr. 171 vom 81. Juli verlautbart em kgl. Dekret vom 16. Juni über die Landesaus lagen, das in seinen wichtigeren Bestimmungen folgende aus zugsweise wiedergegebene Verfügungen trifft: Art. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venezia Tridentina werden folgende Steuern festgesetzt: 1. Eine Steuer auf das im Landesgebiet verbrauchte Bier. Der Steuer unterliegt sowohl das im Landesgebiete erzeugte

, als auch das von außen eingeführte Bier. ^ 2. Eine Branntweinsteuer. Der Steuer unterliegen alle die im Lande erzeugten als auch die in das Landesgebiet einge führten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf die Holzabstockung. (Htzlz^. steuer oder Holzauflage.) 4 . Eine Steuer auf die bestehenden oder neuzuerteilenden Konzessionen für die Ableitung öffentlicher GeyMer, für die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der Mzahl^der nomi nellen Pferdekräfte zu bemessen ist. Für elektrische

Energie, die außerhalb de» Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Elektrizitätssteuer, etwas ungenau gesagt.) Axt-2, Die Höhe der Steuern, von denen der vorherge hende Artikel spricht, werden von Jahr zu Jahr gemäß den Be stimmungen der Landesordnung festgesetzt. Art. 3. Die Steuer auf Bier uitd flüssige, gebrannte Spiri tuosen, die im Lande erzeugt werden, muß vom Erzeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Berechnungen (llqiii* dazioni) entrichtet werden. Dabei

Ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und für. den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert werden, Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung diese Unterscheidung in steuerlicher Hinsicht hat.) Bei der Einfuhr von Bier oder flüssigen destilierten Spiri tuosen aus dem Auslands, muß die Steuer bet der Entrichtung des staatlichen Einfuhrzolles vom Importeur entrichtet werden. Bei der Einfuhr

aus anderen Provinzen des Königreiches muß die Steuer vom Empfänger beim Empfange entrichtet werden. Abgesehen von dem im nächsten Artikel festgesetzten Ausnah men wird Steuerschuldner der Holzfteuer der Verkäufer beim Abschlüsse des Kaufvertrages; Schuldner der Elektrizitäts steuer (Steuer auf „wasserelektrische Kräfte' sagt das Gesetz) der Eigentümer des Werkes. Art. 4. Unter Beachtung der Bestimmungen und Siche rungsklauseln, die im Sinne des Art. 9 festgesetzt werden müs sen, sind befreit: von der Holzsteuer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 09.03.1923
Umfang: 8
viele Schlagbäume. Wer Waren durch das Land beförderte, mußte dem Grasen So und So oder der freien Stadt A X seinen Obulus, die Maut, entrichten, die nicht ein Beitrag zur Er haltung der Straße, sondern die Steuer war, welche die Obrigkeiten aus den Warenverkehr legten. Wer ein Quantum Ware in Bewegung brachte, mußte seinen Pflichtenteil bezahlen, der hohen Obrigkeit, der teueren! Die christlichsoziale Regierung bringt das -lte Mautsystem wieder zu Ehren, Sie richtet zwar nicht Schlagbäume

an den Straßen oder Eisenbahnen auf: aber sie steigt in jeden Laden, in jede Prvduktionsstätte, zu den höchsten Bergbauern wie zu dem Kaufmann oder Gewerbetreibenden in der Stadt; und werm der Bauer einen Schuß Eier verkauft, der Schuhmacher seinen Entgelt für das Sohlen von ein Paar Schuhen einnimmt, der Kaufmann zwei Quargeln abseht: so wird der Staat fürderhin davon seine Steuer einheben. Bon jedem Gegenstand, dem simpelsten und dem teuer sten, fordert Herr Seipel seinen Tribut! Von der Urproduktion

bis zum Fertigsabrikat ist ein end loser Weg, aber aus dem ganzen Wege geht der Steuerexekutor mit. Wenn ^er Bauer die Rinds haut dem Fellhändler verkauft, hat er die Waren umsatzsteuer zu zahlen, der Fellhändler muß die Steuer beim Ankauf und Verkauf an die Gerberei entrichten, die Gerberei zahlt Steuer beim Kauf des Felles und Verkauf des Leders an den Schuh macher und der Schuhmacher ist steuerpflichtig beim' Ledexkaus und Verkauf der Schuhe. Die Waren umsatzsteuer der Herren Seipel und Dr. Frank

ist eine Phasensteuer, so oft eine Ware oder ein Roh- ncaterial die Hand wechselt, heißt es Steuer be zahlen. Eine drückendere, ungerechtere und auf reizendere Steuer als die Warenumsatzsteuer hät ten die Seipel-Frank nicht ersinnen können. Mer was kümmern sich unsere Regierungsmenschen um Recht und Unrecht: die Warenumsatzsteuer soll 680 Milliarden im Jahr - abwersen, vor läufig abwersen. Nächstes Jahr schon will Seipel die Steuer aus das doppelte Erträgnis, also aus 1300 Milliarden bringen. Das für heuer veran

dem Zoll schon sechs oder acht Phasen Wa- renumsatzsteucr bezahlen. Der Ersenwarensabri- kant kauft sein Rohmaterial beun Urproduzenten, der Schlöfsermeistec in der Eisenhandlung, die das Eisen aus der zweiten oder dritten Hand bezieht. Die Warenumsatzfteuer als Phasensteuer be günstigt, wie man sieht, die kapitalskrästigen Un ternehmer. Der Unternehmer, der über Geld ver fügt und aus erster Hand kauft, wird von der Steuer weniger betroffen. Dem kleinen Fretter, der die Waren aus der so und so vielten

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 30.08.1931
Umfang: 10
, son dern um die Erstellung einer Steuer auf jegliches Einkommen, die, wie man glaubt, nicht allzu hoch bemessen sein müßte und neben einer Entlastung des Budgets für die Arbeitslosenversicherung auch eine Rückzahlung der vom Staat unter dem Titel Arbeitslosenfürsorge gewährten Vor schüsse ermöglichen würde. Diese Vorschüsse betragen gegenwärtig bereits weit über 100 Millionen Schilling, und man muß mit Recht daran zweifeln, ob eine Rückzahlung aus den Eingängen einer neuen Steuer möglich fein

könnte. Dazu kommt aber, daß eine Beschäftigtensteuer eine außer ordentlich weitgehende Neubelastung nicht nur der Angestellten, nicht nur der sonst irgendwie Beschäftigten, son dern auch der Industrie und der sonstigen Arbeitgeber bedeuten würde. Man darf nicht vergessen, daß das Einkom men der Arbeitenden in Oesterreich bereits einer zweifachen Steuer unterworfen ist, der Einkommensteuer und der Besol dungssteuer. Soll nun das Einkommen von Staats wegen wei ter beschnitten werden? Und dies in einer Zeit

, in der allent halben an K ü r z u n g e n der Bezüge geschritten wird, in der noch dazu die Lebenshaltungskosten eher steigen? Abgesehen von dem Widerstand, den die in den Kreis dieser Steuer Ein bezogenen leisten werden, ist auch daran zu denken, daß die TU. London, 29. August. In der Nacht zum Samstag wurde vom Schatzministerium folgende Mitteilung ausgegeben: „Zum Zwecke einer weiteren Stützung des Sterling- kurfes haben Verhandlungen mit Finanzautoritäten in Newyork und Paris stattgefunden. Mit Amerika

an. Die aufgebrachten Mittel sollen jedoch den Arbeitslosen n i ch 1 in Form von G e l d u n t e r st ü tz u n g e n zufließen, sondern es sollen damit öffentliche Arbeiten durch- geführt werden, bei denen nur Arbeislofe beschäftigt Wirtschaft, welche die Krise gerade im letzten Monat so außerordentlich schwer zu fühlen bekam, hiedurch in die Un möglichkeit versetzt wird, auf dem Weg über die Regelung der Personalausgaben sich irgendwie anzupassen. Schließlich sind die Erfolgsaussichten einer solchen Steuer

, wenn man eine scharfe Erfassung vermeiden will, nichtsehr hoch einzuschätzen. Man kann annehmen, daß etwa zwei Millionen Menschen der neuen Steuer unterliegen würden. Selbst unter der Vor aussetzung einer irgendwie gearteten Staffelung wird der Effekt nicht sehr groß sein können. Denn wenn man an nimmt, daß im Winter 400.000 Arbeitslose sein werden, — und voraussichtlich werden nur diese von den Erträgnissen der neuen Steuer indirekt Vorteile ziehen können — so wird die Steuerleistung von etwa fünf Beschäftigten

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.09.1934
Umfang: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 09.09.1924
Umfang: 8
und der Steuer auf Hülsenfrüchte erwachsen sind. Im Jahre 1913. wo unser Land noch nicht zerrissen und noch ein einheitliches von Deutschen und Italienern bewohntes Gebiet war, wurden 13.749 Waggons Getreide, 70 Waggons Hülsenfrüchte und 3.607 Waggons Mehl eingeführt und ein Getrei-deauf- schlag von 1,566.959 K eingehoben. Im Jahre 1914 wur den 12.511 Waggons Getreide eingeführt, 61 Waggons Hülsenfrüchte, 3744 Waggons Mehl und es wurde eine Getreideauflage von 1.485.915 K eingehoben. Im Jahre 1916

die Hälfte weniger von der Bevölke- rung eingehoben hat. als das Land Tirol — wir haben zwei Kreuzer Per Staar gezahlt, Vorarlberg 1 Kreuzer — hat sie beseitigt; nun haben Sie wohl die dümmste Steuer, die überhaupt in einem Lande existiert, die Brot steuer glücklich unter Dach. Darauf sagte mir der ver- storbene Landeshauptmann Schraffl wörtlich: „Wohl wüßte ich noch ein» dümmere Steuer, als die Brotsteuer." Ich sagte: „Das glaube ich nicht, eine noch dümmere Steuer wird es wohl nicht geben!" Nun meinte

unter dem Titel erschienen ' ist: „Der Dirooler Getrei'dezoll als Hemmschuh der Ap- ■ Provisionierung des Handels, des Gewerbes und der : Landwirtschaft, als Förderer ver Verarmung des Landes." Aus Grund dieser Broschüre hat damals der Handels- Minister eingegviffen, es wurde im alten österreichischen Parlament darüber verhandelt und im Herrenhause die : Aufhebung dieser Steuer empfohlen. Sie finden diese meine Ausführungen bestätigt im stenographischen Bericht' über die Herrenhaussitzung vom 26. Feber 1876

, Seite 583 Schon damals wurde versucht, diese inhumane Steuer auf Brot und Mehl im Lande Tirol zu beseitigen. Nach dem statistischen Jahrbuche, Jahrgang 1923 haben wir in Tirol 84.000 Doppelzentner Weizen und Roggen geerntet. Bei 400 Gramm per Kopf oder 146 Kilogramm Mehlbedarf im Jahre ist damit die Versorgung für 50.000 Personen im Lande gedeckt. Es muß daher für 260.000 Personen Mehl- und Brotsrucht eingeführt wer- den, also mindestens 370.000 Doppelzentner. Und von diesem Betrage

ist eine Brotauslage von über 11 Milliar- 1 den zu entrichten. Wer zahlt nun diese Steuer? Und wie setzt sich das ganze Wirtschaftsleben in unserem Laude Tirol zusam men? Wir haben 4422 gewerbliche Betriebe im Lande. 12 Verkehrsunternehmungen mit 28.801 Arbeitern und 14.186 Angestellten in Summe 43.948 Beschäftigte. Wir haben über 5000 Handwerker im Lande, die ohne Ge- Hilfen arbeiten, die somit alle zu den armen Leuten zählen. Das macht mit den Familien mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus. Wie steht

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 26.11.1937
Umfang: 8
, sondern wir werden auch die Kirchen als Häuser Gottes wieder cufbauen. Dem Klerus werden die Mittel für die Ausübung feines geistlichen Amtes bereitgestellt werden. Mit dem Hl- Stuhl'wird ein Konkordat ange strebt. Das Spanien der Zukunft wird ein katholischer Staat sein." Unser familienfeindliches Steuersystem Der Innsbrucker Rechtsanwalt und Gründer des Ti roler Vereines für Familienschutz, Dr. Franz Greiter, zeigt in einem Aufsatz im „N. W. Tgbl." sehr zutreffend die Familienfeinöiichkeit unseres Steuer systems

Einzelpersonen gleich angenommen wer den kann, entfällt bei einer Verteilung dieses Einkommens auf diese gedachten vier Vollpersonen ein Einkommen von je 2600 Schilling, bei einem Steuerersatz von 6.6 Prozent somit 172 Schilling Steuer. Der Ledige mit einem Ein kommen von 2600 Schilling bezahlt jedoch einschließlich aller Zuschläge 2.64 Prozent seines Einkommens, das ist 66 Schilling, somit etwas mehr als ein Drittel des in der kinderreichen Familie lebenden Steuerträgers. ! Wäre eö nicht gerechter

, diesem Familienvater mit ei nem Einkommen von 10.400 Schilling zu sagen: in dei ner Familie entfällt auf einen Kopf ein Einkommen von 2600 Schilling, daher soll die Steuerleistung deiner Fa milie so sein, als ob vier Personen von einem Einkommen von je 2600 Schilling die Steuer nach dem aus öiesles Einkommen entfallenden Prozentsätze, somit 2.64 Pro zent, das ist 264 Schilling, entrichten würden? Ein sol ches Steuersystem, bei dem zum^ Zwecke gerechter Be messung das kinderlose Ehepaar mit anderthalb Steuer

- Personen, dos Ehepaar mit einem Kind mit zwei Steuer- p-ersonen usw. angenommen werden könnte, hätte nebenbei den Vorteil, daß eö jedem Kinderlosen als unbesöingt gerecht erschiene unö jede vermeintliche Diskriminierung in der Form einer Ledigensteuer entfiele. — Daß eine solche Regelung möglich wäre, beweist das bereits seit Brünings Zeiten in Deutschland eingeführte Steuergesetz,' bei einem Einkommen von lo.ooo Mark beträgt die Einkommensteuer für den Ledigen 1984 Mark für den Familienvater von fünf

Kindern nur 220 Mark bei einem Einkommen von 3.000 Mark sind die entspre chenden Ziffern für den Ledigen 420 Mark, Während der Familienvater mit fünf Kindern keine Steuer mehr zu

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 02.04.1925
Umfang: 8
auf Verlangen des Generalkommissärs Dr. Zimmermann vor einiger Zeit eine Ermäßigung der Körperschaftssteuer, das ist bekanntlich die Steuer für Gesellschaften und Aktiengesellschaften angekündigt. Und wie immer, wenn den Industriel len und den Banken etwas versprochen wird, ist auch diesmal den Worten sehr rasch die Tat ge folgt. Die Vorlage wurde dem Nationalrat unter breitet. Unsere Parteigenossen haben sich als sie sahen, daß die Regierung ernstlich gewillt sei, sich der In-; dustrie und den Großbanken

gegenüber großmütig: zu zeigen, fragen müssen, ob nicht die Ermäßigung : einer anderen Steuer ebenso dringend und ebenso notwendig ist. Steuerermäßigungen dürfen nicht vom Gesichtspunkte der Wohlmeinung, sondern müssen getragen sein von «i>cr klaren Erkenntnis, wo die Grenze «der Steuerkraft überschritten wird. Es ist nun, und das zu bestreiten wäre wahrheits- ■ widrig, richtig, daß «die Industrie in Oesterreich etwas, zu stark mit direkten Steuern belastet ist. Wer noch richtiger

der Körperschaftssteuer keine Schwierig keiten bereiten wolle, aber es als unerträglich an sehe, wenn gleichzeitig nicht auch «das steuerfrei Existenzminimum zur Berechnung der Personai- einkom'mensteuer hinaufgesetzt und die Erwerb» steuer ermäßigt werde. Diesen Standpunkt haben unsere Genossen mit der ihnen eigenen zähen Beharrlichkeit verfochten, die sie immer auszeichnet, wenn Interessen des ar-« beitenden Volkes verteidigt werden müssen. Die. Regierung hat natürlich mit allen Mitteln versucht, die Haltung

unserer Partei zu erschüttern, sie fft eben der echt christlichsozialen Anschauung, daß eine Ermäßigung der Steuer, welche «die Großindustrie und der Großhandel zu bezahlen haben, sehr ge rechtfertigt sei, denn es ist ein Erfordernis «der Sa nierung, diesen Kreisen wieder einen anständigen Verdienst zu sichern. Nicht so notwendig schien der Regierung eine Herabsetzung der Einkommensteuer und Erwerbsteuer, welche die kleinen Leute, also die Kleingewerbetreibenden, zu bezahlen haben. Ja, die Regierung

, daß er unter der Last zusammenbricht. Den kapitalistischen Kreisen gegen über legt die Regierung das größte Mohlwrllle« an den Tag. Jeder Wunsch wird nach Möglichkeit erfüllt. Eine Steuer, gegen die Kapitalisten prote stieren, wird sofort herabgesetzt. Die christlvchsoziale Regierung will eben die Kapitalsbil'dung unter- allen Umständen begünstigen. Aber das Kapital

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 02.09.1924
Umfang: 8
Mage gilt der Banken-Geld- und Valuten-Umsatzsteuer und der sogenannten Körperschastssteuer, bei der der Hauptverband zwar feftstellen muß, daß sie 36 Prozent vom Rein gewinn beträgt, also nicht höher ist, als in ande ren Staaten. Aber zu dieser Steuer kommen noch die Zuschläge zur Handelskammer. Soll diese Be schwerde andeuten, daß 'die Kosten der Handels kammern mit indirekten Steuern bestritten werden sollen? Die Forderungen gipfeln * in folgenden Punkten: Aushebung der Valuten- und Banken

umsatzsteuer, Schaffung der steuerrechtlichen Vor aussetzungen für die Ausgabe von Industrieobliga- tivnen, Anerkennung der ausgestellten Bilanzen als Grundlage der Steuerbemessung, Aufstellung von ! Göldbilanzen, Ermäßigung der allgemeinen Er- l werbsteuer aus die im Wiederausbaugesetz vorge sehene Höhe von 7.5 Prozent, der Körperschafts steuer aus 25 Prozent und Aenderung der gesetz lichen Bestimmungen, um die Entrichtung einer Steuer von der Steuer zu verhindern, Abzug von Verlustvorträgen

, den Völkerbunddelegierten die Empfin dung zu suggerieren, daß die österreichische Steuer gesetzgebung ein Werk der Sozialdemokratie sei. Nun wissen wir nicht, ob die Delegierten sich durch eine solche Regiekunst zu Schritten drängen lassen, die ihr nicht zUstehen. Aber das eine wissen wir, daß jeder solche Schritt auf entschiedenen Wider stand stoßen muß. Dev Illusion, daß sich die öster reichische Bevölkerung von dem Weltkapital eine Steuergesetzgebung diktieren lassen wird, bei der die direkten Abgaben abgebaut

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 18.11.1928
Umfang: 8
für die Ersatz wahl verplichten sich, auf ihre Mandate zu Gunsten von Rosse und Ricklin zu verzichten, sobald diese amnestiert werden. Rosst und Ricklin waren bei der Versamm lung anwesend. Die Versammlung schloß mit dem Ver langen nach Autonomie und Amnestie. Steuer-Deutsch. Von Fritz Müller-Partenkirchen. mir lag das gelbe Blatt samt der Namenswidnmng Finanzamtes. Gewissenhaft begann ich: „Der von ws Vertretene hat haben besessen —" Mn? Ja, besessen. En wir von hinten an. Dort ist bei Romanen die Lösung

. Auch die Steuern sind gelegentlich .Haft. Also: Hinterziehung, Begünstigung oder Beihilfe wer- E Strafen vom einfachen bis zum dreifachen Be- , f* war eine Drohung, keine Lösung. Versuchen wir Mitte: ■II» Echte auf Renten, wteöerkehrende Nutzungen und IL» ~ J 8C ' Leibgedinge, Lekbzucht —" afzWMüi ] Jäudjt in der Steuer? Wenn sich diese Silben nur ■ Mn.. . Hab' ich's nicht gewußt, sie tanzen schon — Mbzucht, Leibzuchtsteuer, Steuerzuchtleib —" . ich gleite auf die dritte Seite: „Haben Sie an eiTwr

ich, „ich kenne mich mit dieser Steuer nicht aus —" „Meinen Sie vielleicht ich!" schrie er mich an, „jede Woche eine neue Steuer! Ich komme noch ins Irrenhaus." „Also brauche ich ihn nicht auszufüllen?" „Unterstehen Sie sich! Mit GefänMis und Verlust der bürgerlichen Rechte wird bestraft, wer . . ." Zuchthaus oder Irrenhaus, gab's wirklich keine andere Wahl? Halt, den Reichstag! Ich besuche unseren Abgeordneten. „Mein Herr," begann ich, „Sie bekamen damals meine Stimme —" Gelangweilt griff er nach der Börse

. Man wiegte den Kopf: „Gedacht? gemacht? — aufs Verstehen kommt es an, ver standen!" „Allerdings: „Fretwillige Zuwendungen, eckige Klam mer auf, Ausstattungen, runde Klammer auf, nicht Aus steuer, runde Klammer zu, eckige Klammer zu" —" „Schwieriger Fall — Abteilung Klammerräte, zweiter Stock links, bitte." Ich ging in den zweiten Stock links, bitte. „Bedanre," sagte der Herr, „ich bin Spezialist für runde Klammern, Zimmer 138, bttte." Ich ging ins Zimmer 138, bitte. „Tut mir leid," sagte der eckige

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Der Arbeiter
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Seite 3 von 12
Datum: 24.03.1926
Umfang: 12
krträgnisses des Geireideauffchlages vom Bauernstand ge, ragen werden, daß er also 16 Milliarden an dieser Steuer xiträgt. Wenn ich aber in Betracht zöge, was uns her Herr Referent immer glauben machen will, daß der Ge- reideaufschlag von den ausländischen Großhändlern gewa nn wird, dann müßte ich diese Summe streichen und somit zliebe für den Bauernstand überhaupt keine namhafte Steuer ikehr übrig, die für das große Landesbudget in Betracht käme. Doch da es mir der Wahrheit zu entsprechen

Angehörige verloren, was ich schon einmal nachgewiesen habe. Am glimpflichsten kommt ohne Zweifel der Handels, und Gewerbe st and davon, den man zwar auch zu den Landessteuern heranzuziehen versuch: hat, doch ist man dabei recht ungeschickt vorgegangen, in dem man eine ein zelne Berufsgruppe aus diesem Stand, die Gastwirte, her- ausgegrisfen und diesen eine übermäßige Steuer ausgebür- det hat. Die Fremdenwohnabgabe war mit 30 Prozent entschieden zu hoch» und infolgedessen haben sich die Wirte dagegen

gewehrt und haben dann dem Lande nur knapp ein Fünftel der Steuer abgeführt. Das Land Salz burg hat erst in der allerletzten Zeit diese Steuer mit 20 Prozent sestgelegt und in Wien ward sie mit einem Ertrage von 21 Milliarden vorgesehen, weil man dort aber anders vorgegangen ist als bei uns, hat man in Wien aus dieser Steuerquelle allein den Betrag von 68 Milliarden erzielt. Mit dem allen will ich nur Folgendes gesagt haben: Wenn meine Berechnungen richtig

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.01.1936
Umfang: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 19.10.1921
Umfang: 8
- !ger" bedeutet, darüber ist sich jedenfalls jeder an ständige Publizist klar. Die EteWrrrhebNNWfrsge im MMZM. ! Der Bundesrat hat einer Wiener Meldung zufolge in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, gegen das Steuervoreinzahlungsgefttz, Steuer- ieinhebungsgesetz und das Gebühreneinzahlungs- j gesetz keinen Einspruch zu erheben. Im Laufe der ! Verhandlung stellte Bundesminister für Finan- ! zen Dr. Gürtler gegenüber dem Berichterstat ter Dr. Drexel, welcher die Notwendigkeit der Klarstellung

einiger Punkte in der Durchfüh- !rungsverordnung zum Steuervoreinzahlungs- i gesetz betont hatte, zunächst fest, daß die Vorlagen inoch vor ihrer Annahme auf die Steuereinzah-- !lung sehr anregend wirkten. Die Regierung sei bereit, in der Durchführungsverordnung 'zum Voreinzahlungsgesetz zu § 1 eine nähere Erläu terung über die zeitlichen Verschiebungen aufzu nehmen, die sich aus der Personalsteuernovelle 1920 für 1920 und die folgenden Jahre gegen über den Vorjahren zwischen cher der Steuer- bemessnng

zugrunde liegenden Geschäftsperiode und dem Stenerjahre ergeben. Ferner wird die Durchführungsverordnung ausdrücklich feststellen, daß die Voreinzahlung an Einkommensteuer ans der Grundlage der zur Selbstzahlung vorgeschriebenen Steuer unter Ausschluß der im Abzugswege eingehobenen Steuer von Dienstbezügen zu berechnen sivd. Weiters wird die Durchführungsverordnung darstellen, daß die erhöhten Voreinzahlungen der Bundessteuer unmittelbar als „Vorjahrsgebühr an Stammsteuer" des Einhebungsgesetzes

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 08.08.1921
Umfang: 8
Ohre ein kleiner, ganz rundes Feuermal. Seit dieser Zeit hörte Binzent Talarek wieder aus zu tenken . . . ' Ukgeheure Steuern in Teutfchland. Berlin, 6. Aug. (Amtlich.) Die Beratung des Reichskabinetts über die neuen Steuern ist zu einem gewissen Abschlüsse gekommen. Die Steuerpläne umfassen die Erhöhung der Zucker steuer, das Süßstoffgesetz, die Erhöhung der Branntweinabgabe und mehrerer Verbrauchs steuern (Leuchtmittel-, Zündwaren-, Mineral wasser- und Biersteuer, Beseitigung der Ermä ßigung

der Tabakstenersätze, Erhöhung der Zoll sätze für ausländische Genußmittel und für eine Reihe von Waren, die für den allgemeinen Ver brauch nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen, Erhöhung der Kohlensteuer, Zulassung voi? Buchmacherwetten, Erhöhung der Kraft fahrzeugsteuer (einschließlich Lastkraftwagen), Erhöhung der Steuersätze für Bersicherungen, Verdoppelung der Umsatzsteuer, Körperschafts steuer, Kapitalverkehrssteuergesetz, Erhöhung der Börsensteuer, Vermögenssteuer als Ausbau des Reichsnotopfers

im Gleichgewicht, so daß dem Grundsätze einer ausgleichenden steuerlichen Gerechtigkeit Rechnung getragen ist. Ob und inwieweit es möglich ist, noch auf anderem Wege als dem der Besteuerung den Besitz zu den Lasten des Reiches heranzuziehen, unterliegt noch der eingehenden Prüfung des Kabinetts. Dazu bemerken wir: Diese Flut von Steuer erhöhungen und Neubesteuerungen wird das deutsche Volk auf Jahrzehnte hinaus an den „glorreichen Weltkrieg" erinnern, den die ver brecherische deutsche Militärkaste

und das Jm- perialistengcschmeiß trotz mehrmals sich bieten der Gelegenheit nicht rechtzeitig beendete, so daß Deutschland heute vollständig dem Sieger aus- geliefert ist. Aus den vorliegenden Steuer plänen ersieht man aber, daß auch in Deutsch land die Konsumsteuern einen sehr großen Um fang annehmen, während sich die Regierenden an den Besitz nichUallzu sehr herantrauen. Diese gewaltigen Konsumsteuern haben natürlich eine bedeutende Steigerung aller Lebensmittel und Bedarfsartikel zur Folge, die sich wiederum in Forderungen

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 19.06.1923
Umfang: 8
von einer sehr hohen Persönlichkeit mitgeteilt worden. Die Gemeinöesteuern unö Sie erwerbenden Stänöe. Die eigentlichen Gemeindesteuern. (Schluß.) 5. Dien st boten steuern. Die Gemeinde kann auch die Dienstbotensteuer einführen. Zu die ser Steuer ist dann jeder verpflichtet, der zu seinem persönlichen Dienste oder für seine Familie Dienst personal hält, gleichviel ob dieses Personal bei sei nem Arbeitgeber auch in Quartier und Kost steht. Die Steuer ist in jener Gemeinde zu entrichten, wo der Dienstgeber

seinen Wohnsitz hat. Das jährliche Höchstausmaß, bis zu dem die Gemeinde bei Ein führung dieser Steuer schreiten darf, ist derzeit für einen männlichen Dienstboten L. 15, für einen zwei ten L. 23, für jeden weiteren L. 40; für einen weib lichen Dienstboten L. 5, für jeden weiteren weiblichen Dienstboten L. 10. Unterlassungen und Verheim lichungen werden mit 2—50 Lire bestraft. 6. Wagensteuer. Diese Steuer kann von den Gemeinden den Besitzern oder Konzessionären von privaten und öffentlichen Wagen auferlegt

werden, die gegen Bezahlung dem Personentransport die nen; auch wenn sie zugleich Lastentransporte durch führen, sind sie dieser Steuer unterworfen; jedoch nicht, wenn sie nur dem Lastentransport dienen. Ausgenommen sind Wagen, die im Staatsdienst oder auf Bahngeleisen verwebet werden. Die Besteue- genießen kann. Der Gipfel ist längst hell, während in der Tiefe alles in Dunkelheit liegt. Das Meer erscheint oft wie eine Wolkenwand, da man sich nicht leicht den Meereshorizont so hoch vorstellt. Purpurne Wolkenschichten

von 220 Kin Halb messer. Nach NO. die Halbinsel Ealabriens, über die im Norden häufig Wolkenbänke sich hinlagern, so daß sie gleich Sizilien wie eine Insel erscheint. Man will im Winter bei besonders klarem Himmel die See ringsum die Insel haben fluten fehen. Afrika (zirka 350 Kilometer) sieht man natürlich nicht, trotz der gegenteiligen Versicherungen, eben rung ist nach der Größe der Wagen und ihrer Ar beitsleistung abzustufen. Für private Wagen ist emk ' jährliche fixe Steuer zu entrichten

, die im Höchstaus maß bis zu folgenden Sätzen betragen kann: Bis zu L. 160 in Orten über 20.000 Einwohnern, bis zu L. 120 in Orten von 4001 bis 20.000 Einwohnern, bis' zu L. 30 in kleineren Orten. Für Wagen miß Wappen oder Adelsabzeichen kann die Steuer auf das doppelte Ausmaß gesetzt werden. Für öffentliche Wagen kann die Steuer bis zu L. 120 erhoben werden. 7. StenerfürBefetz u?s gvonöffentk. Plätze nu nd Räumen. Diese Steuer, kann erhoben werden für eine längerdauernde> Erwerbs zwecken dienende Besetzung

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.04.1925
Umfang: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Lienzer Nachrichten
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Seite 1 von 10
Datum: 09.02.1924
Umfang: 10
auf- weise, besonders in Bezug auf die vorgesehenen Bestimmungen über die Steuerfreiheit, Siche rung der Anteile der Stadt Innsbruck und anderer Städte, nichts deftoweniger müßten einige Abänderungen gemacht werden, auch fei Gefahr, daß der Bund die Steuer an sich ziehe. Dem Antrag auf Befreiung jener Gemeinde unternehmungen, bei denen der Strompreis die Steuerhöhe nicht erreicht, wurde zugestimmt. Der § 3 wurde ohne Debatte angenommen. In der Sitzung vom 30. Jänner standen zunächst

und P e m b a u r. Letzterer fand den Antrag als geeignete Grund lage für eine Vereinbarung. Dr. Peer und Rappoldi stellten Anträge auf Ermäßigung u. Nachsicht der Steuer für elektw-chemische und metallurgische Zwecke. Die Sitzung wurde unterbrochen, der Finanzausschuß befaßte sich mit dem Antrag Henggi. In der Nachmittag sitzung legte der Finanzausschuß seine neuen Anträge vor. Der § 4 wurde nach dem Vor schläge angenommen. Die Abgabe beträgt 100 Kronen für die Kilowattstunde Licht und 35 K. für die Kilowattstunde Kraft

Gegenvorschlag: bei einem Katastralreinertrag bis 50 K. die Steuer 12%, bis 300 K. 17%, bis 1000 K. 22%, über 1000 K. 27%. Das Mehrerträgnis dürfte ungefähr 740 Millionen betragen. Abg. Obwexer schilderte die schlimme Lage der Bau ern und lehnte den Antrag Zösmayr ab, ebenso Dr. Haidegger, der auch auf den Antrag Schneider einging und diesen als gangbar be zeichnet?. — Schließlich wurde der Antrag Schneider angenommen und der Reformantrag Filzer den Ausschüssen zugewiesen. Die Energie-Abgabe wurde

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 8
Datum: 19.06.1923
Umfang: 8
Nr. 137 „Bozner Nachrichten', den 19. Juni 1923 Seite 3 ist vorher die (bereits von der Bodensteuer erfaßte) Zandwirtschaft!. Grundrente in Abzug zu bringen. Ausgenommen sind Gründe, die im Besitze der Ge meinde, des Staates, der Provinz undöffentl. Wohl- iätigkeitsinstitute sind. Vor Einführung dieser Steuer ist eine Einteilung der Bauplätze durch die Gemeinde vo^unehmen, die erst vom Finanzmini sterium gutgeheißen werden muß. - 10. P H otographien

- u n d A u fs ch ri f - j e n st e u e r. Alle Photographien, die in Auslaae- fenstern, in Geschäften und anderen frei zugänglichen Räumen, sowie in photogr. Ateliers in verkaufs fähigem Zustande vorhanden sind, unterliegen, falls diese Steuer eingeführt wird, einer besonderen Steuer je nach der Flächengröße, und zwar derzeit: bis zu 60 eni' 20 Cent., bis zu 180: 40 Cent., bis zu A00: 60 Cent., bis 600: 80 Cent., bis 1000: 120 Cent., bis 1500: 160 Cent., über 1500 em' 2 Lire. (Jedenfalls sind aber die in Auslagen der Photo graphen befindlichen Porträts

doch Wohl ausgelwm- men, da sie ja nicht verkauft werden, sondern nur Reklamezwecken dienen sollen. Wohl aber Land schaftsphotos in Papiergeschäften usw.) Über die Schildersteuer haben die „Bozn. Nachr.' am 23. März Mitteilung gemacht. Für un ser Gebiet steht die Einführung dieser Steuer der Gemeinde frei, ist aber nicht obligatorisch. Deutsche Aufschriften werden bei uns gleich hoch wie die ita- Zienischen besteuert. Für beide Steuergattungen müssen, falls die Ge meinden sie einzuführen gedenken

, eigene Reglements gemacht werden, die der Genehmigung der Landes behörde und des Finanzministeriums bedürfen. 11. Klavier- und Billardsteuer. Die Gemeinden können die auf Gemeindegebiet befind- kuHen Klaviere und Billarde besteuern, mit Aus nahme derjenigen, die sich zwecks Verkauf oder Ver mietung bei den Erzeugern und Händlern befinden. Auch die Klaviere in Musikschulen können der Steuer nicht unterzogen werdeil. Die Steuer kann von der Gemeinde z. B. auch nur auf solche Klaviere und Billards

gelegt werden, die sich in öffentlichen Betrie ben (Gasthäuser, Pensionen, Kinos) oder in Gesell- tchaftsvereinen (Klubs u. ä.) befinden. Die jähr liche Steuer für Klaviere darf höchstens 40 L.; für Billards in Privathäusern höchstens 100 Lire, Billards in Gasthäusern und anderen öffentlichen Betrieben höchstens 200 Lire betragen. In den ital. Städten ist diese Steuer zumeist je nach der Fämi- Zie oder Mietwertsteuer, die die Besitzer von Kla rieren und Billards zahlen, abgestuft, in Bologna

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Neueste Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 27.11.1919
Umfang: 4
ist die ReichssinkommensteuLr mit 8 Milliarden Mark und die Kapitals» ertragssteuer mit 1.4 Milliarden Mark einzubringen. (Die neue» deutschen Skeuereutwürfe.) In dem Kapital« st e u e r e r t r a g s g e f e tz, das von Erzberger der deutschen Na tionalversammlung unterbreitet werden soll, wird bestimmt, daß vo» den Erträgen aus Kapitalvermögen eine besondere Steuer erhoben wird; also von Dividenden, Zinsen, Ausbeuten und son» stigen Gewinnen, welche auf Aktien, Kuxe, Genußscheine sowie auf Anteile an Kolonialgesellschaften, an Bergbau

der Steuer befreit sind insbesondere solche Kapitalseriräge, die Unter nehmen zustießen, welche der Anschaffung und Darleihung von Geld dienen. Die Steuer beträgt in einiger: Fällen 10, in anderen 20 vom Hundert des Ertrages. Ihre Hinterziehung wird mit Geld strafe, wahlweise auch mit Gefängnis bedroht. Ein weiteres Gesetz regelt die Steuerordnungen der Länder, Ge m e i n d e n und G e m e i n d e v e r b ä n d e. Danach ist die Erhebung von Zu schlägen zu ReichsM'.ern nur auf Grund reichsgesetzlicher

erhalten einen Anteil vom Ertrage der Reichseinkommensteuer, mit 'Ausschluß der Käpitalertragsfteuer, dis dem Reich unverkürzt verbleibt. Unter diesen Vorbehalten erhalten die Länder für sich und ihre Gemeinden und Gemeindeverbände: a) von den Steuerbeträgen der Steuer pflichtigen, deren steuerbares Einkommen 16.600 Mark nicht über steigt, einen Anteil von 90 Prozent, b) von den Steuerbeträgen der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von niehr als 15.500 Mark bis 25.500 Mark 80 Prozent, c) von mehr

Grundsätzen zu be teiligen. Von dem Aufkommen aus dem Erbschaftssteuergesetz er halten die Länder 20 Prozent, an der Grrmderwerbssteuer sind die Länder mit 50 Prozent beteiligt. Von dem Auflommev. au» der Umsatzsteuer fallen den Ländern 10 Prozent zu. Die Ge meinden haben das Recht, eine Steuer von demjenigen Mürdesr-. einkommen zu erheben, das van der N eich sein konmienste u c r nicht erfaßt wird. Lluch an der Grunderwerbssteuer und an der Umsatz steuer sind die Gemeinden beteiligt. (Der deutsch

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Neueste Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 15.02.1924
Umfang: 4
um: „Festzuhalten ist, daß es heute noch durchaus nicht f e st - steht, ob die Lanöes-Elektrizitätsabgabe überhaupt in Kraft treten wird. Wir halten es für wahrscheinlich, daß die Bundesregierung gegen das Gesetz Einspruch erhebt. Also selbst wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, so ist die Landesregierung ermächtigt, die übrigens nur mit fünf Papierkronen bemessene Kraft steuer für elektro-chemische Werke noch weiter zu e r m ä - ßigen und einzelnen Betrieben gegebenenfalls die Steuer ganz zu erlassen

." Wie ist die „Volkszeitung" vor kurzem noch gegen das Gesetz Sturm gelaufen, wie war es ihr darum zu run, lhre schönen Grundsätze zu zeigen, den Kampf gegen die Agra rier, deren Steuerpolitik so einseitig gegen die städtische Bevölkerung gerichtet ist, mit voller Wucht zu führen. Und nun auf einmal tut sie so, als ob es mit der Gefährlich- l keit des von ihr gestern noch so bekämpften Steuer gar nicht so weit her wäre. Warum? Die Arbeiter in Landeck wußten, wo die Wurzel des Abels zu suchen ist. Aber die Führer

? Aus der Tatsache der von der „Volkszeitung" so oft vovausgesagten Folgeerscheinungen der Elektrizitäts abgabe kann man ja diesen Dreh wieder machen, auch wenn es notwendig sein sollte, den Standpunkt von ge stern für die Demagogie von heute zu opfern. Die Mittel chen der Demagogie nehmen es ja nie sehr genau. Und es wäre eigentlich verwunderlich gewesen, wenn von dieser Seite aus der Kampf gegen das in Frage stehende Steuer gesetz zu Ende geführt worden wäre, ohne auf einen sol chen Dreh zu verfallen. WWW Skr

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 24.09.1925
Umfang: 8
33. Faljrgang Christlichfoziale „Steuer* gerechttgkett". Ein Viertel des Budgets sind Besitzsteuern, drei Viertel Konsumsteuern. Nun ist das Budget für das Jahr 1926, das bekannt lich vor Abreise der österreichischen Minister nach Genf so zusagen über Hals und Kops fertiggestellt und dem Natio nalrat vorgelegt worden ist, auch der weiteren Oeffentlich- keit bekannt geworden. Die Regierung bezeichnet es als das „Budget der Erfüllung". Es ist nämlrch nach ihren Behauptungen mit diesem Budget die Sanierung

nicht weit übersteigen. Die Erwerbsteuer, die als Steuer der Handels- und Geschäftswelt, also der mittleren und kleine ren Unternehmungen bezeichnet werden muß, ist mit dem Betrag von 25 Millionen Schilling eingesetzt. Diese beiden Steuern sind wesentlich niedriger veranschlagt worden, als in den vergangenen Jahren. Die Regierung setzt also die Steuerleistung des Bürgertums und der großkapitalistischen Unternehmungen systematisch herab. Tatsächlich war bei nahe mit jeder der vielen Steuerreformen

eine Ermäßigung der Körperschastssteuer verbunden. Eine weitere direkte Abgabe ist die R e n t e n si e u e r, die im Voranschläge mit einem Betrage von nur 13 Millionen Schilling eingesetzt erscheint. Man wird vielleicht aus dem geringen Ertrag dieser Steuer die Schlußfolgerung ziehen, daß sie eben die weit vorgeschrittene Verarmung beweise. Nun, gegen diese Auffassung sprechen die Einlagen in den Banken und Spar kassen und der immerhin noch bedeutende Aktienbesitz, der sich in den Händen österreichischer

Kapitalisten befindet. Die bescheidene Summe, die diese Steuer einträgt, ist viel mehr ein neuer Beweis für das Wohlwollen, das die christ lichsoziale Regierung den Herrschaften entgegenbringt, die von ihren Renten leben. Die Vermögens st euer ist noch weiter herabgesunken und trägt dem Staate nur mehr ganze 7.5 Millionen Schilling. Streik in Sbersteiermark. 4006 Streikende. — Die Negierung schickt Gendarmen gegen die Streikenden. hakenkrrurlerischer Streikbruch. Mißglückter Graz, 23. Sept. Die Donawitzer

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