-Verboth von Heu, Stroh, Smetten, Käs«, Speck. Butter, Kerzen, Seife, Stech - und Schlachtvieh , dann von Pferden zwischen den altSsterreichischen, und sämmt lichen neu zugefallenen Provinzen. als aufgehoben zu be trachten, der innere »randelsverkehr mit diesen Artikeln unter ihnen, so wie mit dem Getreide, Mehl, Grießl- werk, und der gerollten Gerste bereits geschehen ist. aanz freicieqeben, daher keinen andern Beschränkungen unter zogen sey, als welche die gewöhnlichen Zoll- Mauth, und örtlichen