des Roten Kreuzes sich verwenden zu lassen. Während des Kurses, welcher unentgeltlich ist, erhalten die Schülerinnen freie Wohnung und Verpflegung. Nach bestandener Prüfung haben sie ein Probejahr abzulegen, während dessen sie ein Warttegeld von 320 ^ erhalten. Nach zufriedenstellender Vollendung des Probejahres werden die Krankenpflegerinnen als „Schwestern vom Roten Kreuze in Tirol' für dauernd angestellt und erhalten fohin nebst dem oben erwähnten Wartegeld, das bis auf 720 X erhöht
ds. Js. das eigenhändig geschriebene Gesuch an den Frauen-Hilfsverein des Roten Kreuzes in Tirol (Innsbruck, Landhaus) zu rich- ten und haben dem Gesuch beizulegen: 1. den Taufschein Und Heimatschem, 2. das Sittenzeug nis der Aufenthaltsgemernde, 3. das Entlassung^- zeuguis der Volks- oder Bürgerschule, 4. im Falle der Minderjährigkeit die Zustimmung der Eltern, oder des Vormundes, 5. eine selbstver-» faßte wahrheitsgetreue Darstellung ihres LebenS- ganges und der erworbenen Kenntnisse, 6. ein amtliches Zeugnis
zu bemänteln; nur den armen Lämpchxn, dem etoigen Licht, das allen Kkrsteuerträgern hin Wer nnd herüberleuchtcn soll, den armen Lämpchen wird das längst verheißene Mantele noch immer nicht umgehangen. Glück und Glas — wie spät komwt das ! Aufruf! Der Frauenhilfsverein vom Roten Kreuze für Tirol beabsichtigt, in Innsbruck und an einem näher zu bestimmenden Orte in Jtalienischtirol in ganzjährigen Kursen Krankenpflegerinnen ausbild.-n -n lassen welche nach einjähriger Probedienstleistung als Schwestern
vom Roten Meuze mit fixen Bezügen und Pensionsfähigkeit angestellt werden sollen und ihre Tätigkeit im Frieden nach den Weisungen des Zweigvereines, int Kriege aber nach Bestimmung der Bundes- leituug vom' Roten Kreuze ausüben. Zur Auf nahme in diese Kurse können sich unbescholtene, geistig und körperlich vollkommen gesunde Frauen und Mädchen im Alter von 20—35 Jahren mel den, welche sich verpflichten, nach gut bestandener Prüfung mindestens fünf Jahre einschließlich des Probejahres int Dienste
werden kann, ein vollständiges Dienstkleid und das Dienstzeiten vom Roten Meuze. Nach fünfjähriger definitiver, zufriedenstellen-! der Verwendung haben die Schwestern Anspruch auf Alters-, und Jnvaliditatsversorgung und er halten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, oder auch ohne solche, vom! 50. Lebensjahre ans- gefangen, eine Jahresrente von 300 Ueber- dies werden sie bei einer nach dem! Kirankenver- sicherungsgesetze eingerichteten Krankenkasse ver sichert. Die Aufna hmsbewerberinnen! haben: bis zum 15. August