. für die Familiennamen A bis einschl. N. Mittwoch, den 5. Februar l. I., von halb 3-5 Uhr nachm. für die Familiennamen M—Z. - Die Geimpften find acht Tage nach erfolgter Impfung, d.i. am Dienstag, den 11. Februar, und am Mittwoch den 12. Februar, in der vorher an- gegebenen Neihensolae, in dem gleichen Lokale und zur nämlichen Tageszeit dem Jmpfarzte zur Nach schau vorzustellen. In Rentsch: im Schulhause am Donnerstag, W -WÄÜ ^ Freitag, den 7. Februar, von 9—11 Uhr vorm. für die Familiennamen N—Z. . Die Geimpften
find 8 Tage nach erfolgter Impfung, d. i. am Donnerstag, den 13. Februar, und Freitag, den 14 Februar, « in der vorher an gegebenen Reihenfolge, in demselben Lokale und zur nämlichen Tageszeit dem Jmpfarzte zur Nach schau vo^nstelleni Die Vornahme der Impfung durch Privatärzte ist gestattet. Für nicht bei den öffentlichen Impf stellen geimpfte Kinder find Jmpfzeugnisse bis längsten 17. Februar 1919 beim Sladtmagistrate, Zimmer Nr 7. edenerdig einzubringen. Die für die Kinder verantwortlichen
Personen werden aufgefordert, alle im impfpflichtigen Alter befindlichen Kinder der Impfung zuzuführen, wi drigenfalls fie Strafe zu gewärtigen haben. ^ Stadtmagistrat Bozen, am 28. Jänner 1919. - Der Bürgermeister: . Dr. Julius Perathouer w. x. Nachrichten aus Bozen und Tirol Bozen, Freitag, 31. Jänner 191V. An nvsere auswärtige« Abnehme?« Nachdem nunmehr der Postauweisungsoerkehr im besetzten Gebiete gestattet ist, ersuchen wir unsere auswärtigen Abnehmer, welche bisher nicht Gele genheit fanden