empfohlen werden, an das schweizerische Landwirtschafts-Departement; letzteres trifft den endgiltigen Entscheid und benachrichtigt hievon die Grenztierärzte und zu Händen der Gesuch steller die kantonalen Behörden.' Innsbruck, am 27. Mai 1910. K. !. Statthalterci für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung» Auf Grund des Erlasses des k. k. Ackerbaumini steriums vom 25. Mai 1910, Zl. 19.944/3208, findet die k.k. statthalterei hinsichtlich der Einfuhr von Vieh aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol
und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen Bosnien und Her zegowina nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest ist die lÄnfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka, Bihac, Bilek, Bjelina, Bos. Dubica, Bos. Graoiska, Bos. Nooi, Brcka, Cajnica, Dervent, Gradacac, Kotor-Varos, Ljubuski. Livno, Prijedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebrenica, Stolac, Tefanj, Travnik, Varcar-Vakuf, Zepce, Zvornik und Zu- panjac verboten. Die Einfuhr
von zum Handel bestimmten oder für denselben geeigneten Schweinen, als welche alle jene anzusehen sind, welche ein Lebendgewicht unter 120 besitzen, aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist un bedingt verboten, dagegen ist: I. Die Einfuhr von fertigen oder halbfertigen Mastschweinen, als welche Schweine mit einem Lebendgewicht von wenigstens 120 Kilo zu be trachten sind, aus den nicht angeführten Bezirken von Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg unter folgenden
zu haben, der Schlachtung zu unterziehen, wobei sich von selbst versteht, daß Tiere, unter denen mittlerweile die Schweine pest (Schweineseuche) oder der Schweinerotlauf zum Ausbruch käme, dem Wasenmeister zur Ver tilgung zu übergeben sind. II. Die Einfuhr von Fleisch geschlachteter Schweine aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist an folgende Bedin gungen geknüpft: a) Geschlachtete Schweine dieser Provenienz dürfen nur in uuzerteiltem Zustande mittelst Eisenbahn in größere Konsumorte
(R.--G.--BI. Nr. 177) geahndet. Innsbruck, am 31. Mai 1910. k. k. StcNthaltcret für Tirol und Vorarlberg. Ausweis der k. k. Statthalterei sür Tirol und Vorarlberg über die in der Berichtsperiode vom 30. Mai vis 6. Juni 1910 bestandenen, bezw. erloschen erklärten Tierseuchen. In Tirol. Nauschbrand. Polit. Bezirk Kusstein: in Thiersee 1 Geh. „ „ Neutte: in Pinswang 1 Geh.' BlSSchenauSschlag. Polit. Bezirk Bozen: in Sarntal 40 Geh. „ . Schwäz: in Hatt 1 Geh. „ «altenbach 1 Seh. „ Ried 2 Geh. - » . .... Rohrterg 1 Seh