Beiträge zur Geschichte Bozens im 16. Jahrhundert.- (Schlern-Schriften ; 33)
trieben 1 ) — erneut an die Regierung um eine Verlegung des Marktes „wegen, der Mostreife' 2 ). Die Regierung glaubte, daß hier das Interesse des ganzen Landes gegen das der Bozner stünde, und lehnte das Ansuchen ab, versprach aber, Sorge zu tragen, daß die Bozner ihren Most trotzdem vertreiben könnten 3 ). Im Jahre 1598 ersuchten dann die deutschen Kaufleute um Festlegung aller drei Märkte auf einen bp.at imrri tp .Tii Tag, damit in regelmäßigem Wechsel alle 4 Monate Markt wäre 4 ). Erfolg
haben sie nicht gehabt. Neben diesen drei ordentlichen bestand noch der Corporis- Christi-Markt, der als Konkurrenz gegen die alten Meraner Pfingstmärkte entstan den sein soll 5 ). . Die Berufung des Marktes, d. h. seine öffentliche Ankündigung und die Bekannt gabe der Marktvorschriften besorgte der Landrichter als Stellvertreter des Gerichts- herrn 6 ). Im Jahre 1558 aber ordnete die Regierung, nachdem darüber ein Streit mit der Stadt ausgebrochen war 7 ), „aus Gnade' an, der Landrichter möge am Schlüsse
und Gewerbe treibenden auch hier die ihnen unangenehmen Fremden auszuschalten. So beschwer ten sich die Schuhmacher und Hutmacher über die lästige Konkurrenz 11 ). Im Jahre 1582 beklagten sich die tirolischen Städte gemeinsam, daß zahlreiche „Welsche, Juden, Niederländer und Meißner als Krämer und Hausierer ihr Gewerbe trieben und *) So erklärte die Regierung, Bozen sei eine große Handelsstadt, „da Kauf- und Gewerbsleute lieber in einer nicht selbst Gewerbe und Eigenhandel treibenden Stadt handeln' (MaH
aber abgewiesen, „da es schon lange Jahre her so im Gebrauch gewesen' (M 1573, 695). ®) Bückling 13, 29. 7 ) Regierung an den Rat, „dass solche Berufung eine landesfürstliche Hoheit und allein dem Landesfürsten zuständig sei' (CD 1558, 205). 8 ) CD 1558, 216. s ) Nach Huter 33, gegen Bückling, der sich auf das einzige Missive (BT 1592, 342) stützt, das aber allgemein ein Befehl zu Beratungen ist. Dabei wurde in der Adresse ,,an Landrichter, Bürgermeister und Rat' wohl aus Versehen des Schreibers