Ver BMerkungen der italienischen KegieHng auf dieWorschläge dà! Fiinferausschufses, ^die vom Vertreter Jtàliens dem Präsidenten des Ausschusses mündlich vor gebracht worden, sind/ ^ j ii ' ' „Die italienische Regierung bemerkt ^ vor' allein, daß der Fünferausschußdii^ spezifischen..Anklagen d.'r italienischen Regierung' gegen Aethiopien, daß es die bei der Aufnahme in den Völkerbund übernommenen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, nicht in Betracht gezogen Hat, desgleichen
auch nicht die MnuiurÜigtei^Mechiopiens.dà Völ kerbund anzügehSr'en,' weit es dièse Verpflichtun- . offen ver di« Tat sache gehalten, daß Abessinien unter , bestimmten Svnderbedingungen in den Völkerbund 'aufge^ nomàn morden ist, und daß daher seine Eigen fchaft als Völkerbundsmitglied hinfällig geworden ist, schon allein wegen des Nichteinhaltens dieser Bedingungen, denen das Verbleiben Aethiopiens subordiniert war. Das von der italienischen Regierung vorgelegte Memorandum sprach daher Aethiopien das Recht
auf ein höheres'Ku.lturniveau zu bringen, als auch von Italien aus, da? in Aethiopien seinen besonderen und gefährlichsten Feind erblickt. Ein Fall, wie der Aethiopiens, kann nicht mit der Anwendung von Mitteln, wie sie der Covenant zur Verfügung stellt, gelöst werden, weil eben der Covenant sel ber nicht Fälle dieser Art vorsieht, d, i. von Län dern, die unwürdig und unfähig sind, am Ml» kerbund mit den Rechten und Verpflichtungen zunehmen, wie sie diese Teilnahme mit sich bringt/ Die Erklärungen der italienischen Regierung
Regierung absolut widersetzen, weil es wiederholt auf die mit dieser Lösung verbundene Gefahr bereits hingewiesen hat, denn würde Aethiopien eine Seemacht wer den, so würde sich die effektive Drohung dieses Staates für Italien nur noch vergrößern. Die ita lienische Regierung hat sich stets einer derartigen Eventualität widersetzt, hat doch Italien auch in anderen Zeiten einen auf einen Gebietswechsel zwischen dem Territorium von Ogaden und einen Zugangs zum Meer durch die italienische Kolonie Eritrea
aufgebauten aethiopischen Vorschlag abge lehnt. Mit größerer Berechtigung muß sich die ita lienische Regierung gerade auch jetzt der Konzes sion, eines Zuganges zum Meer für Aethiopien durch Kolonien anderer Mächte widersetzen. Der bloße Hinweis auf eine derartige Eventualität be weist, daß die . italienischen Gründe in keinerlei Weise in Rechenschaft gezogen worden sind, des gleichen auch nicht die Ursachen, die den gegen wärtigen Konflikt hervorgerufen haben und die hauptsächlich in der Drohung bestehen