9 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/273891/273891_48_object_5254999.png
Seite 48 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
Veränderungen verbundenen italienischen Parlament- sahien vom 26./27. März 1994 neugebildete Regierung unter den neuen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi mit Einschluß von Ministern der Alleanza Nazionale ver spricht zwar, die Südtirol-Autonomie voll zu respektieren, jedoch es kommt zu häufigen politischen Reibereien zwi schen Bozen und Rom, z.B. anläßlich der Neubestellung der Sechser- und Zwölfer kommission. Gegen die von Regionenminister Giuliano Urbani am 14. September 1994 bei der konstituierenden

Sitzung der Zwölferkom mission namens der Regierung und ganz im Gegensatz zur bisherigen Praxis vorgenommenen Ernennung des Präsidenten in der Person des Forza-Italia-Kammerabge- ordneten Giancarlo Innocenzi zieht einen gerichtlichen Einspruch der Landesregierung nach sich. Die am 27. September 1994 vom römischen Ministerrat beschlosse nen einseitigen Kürzungen am Südtiroler Landeshaus halt führen zu einem „in Südtirols Autonomiegeschichte noch nie dagewesenen schwerwiegenden Eingriff

1
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/273891/273891_46_object_5254997.png
Seite 46 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
deutschsprachigen Minderheit, wie sie im Pariser Vertrag enthalten ist, sicherzustellen, in welchem unter anderem die Gewährung der Ausübung einer autonomen Gesetz- gebungs- und Vollzugsgewalt vorgesehen ist. Die italienische Regierung sieht das Ergebnis, das bei der Verwirklichung der Autonomie der Provinz Bozen erzielt wurde, als einen wichtigen Bezugspunkt für den Minderheitenschutz an, wie er sich auch im KSZE- Rahmen herausbildet Auch dessen spezifische Über prüfungsmechanismen

können Anwendung finden, um sicherzustellen, daß die Behandlung dieser Minderheit mit den Prinzipien übereinstimmt, welche man zum Zwe cke eines friedlichen und harmonischen Zusammenle bens im Neuen Europa kodifizieren wird'. Mit der Übergabe dieser Begleitnote wird der im Opera tionskalender vorgesehene Prozeß zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO in Gang gesetzt. Zumal in dieser Note der römischen Regierung ein klarer Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der Südtiroler Autonomie

2
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/273891/273891_36_object_5254987.png
Seite 36 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
ab Beginn der fünfziger Jahre mehrmals in Rom Beschwerde geführt wegen der mangelhaften Durchführung des Pariser Vertrages. Mit Erlangen des Staafsvertrages im Mai 1955 wird Österreich endlich außenpolitisch voll handlungsfähig. 6 . 10.1956 Bereits am 6 . Oktober 1956 übermittelt das Wiener Außenministerium eine Note an die italienische Regierung, in der alle Beschwerdepunkte dargelegt werden und Italien zu Verhandlungen aufgefordert wird. Italien erklärt sich aber nur zu unverbindlichen „Gesprächen

für Südtirol, Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta tutes, in welchem der Provinz Bozen gesetzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt. Als Protest kün digte die Südtiroler Volkspartei am 31. Jänner

3
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/273891/273891_34_object_5254985.png
Seite 34 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
zwischen den beiden Volksgruppen zu verwirklichen. 2. Der Bevölkerung obgenannter Gebiete wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt zuerkannt. Der Rahmen, in welchem die besagten Autonomiemaß nahmen Anwendung finden, wird In Beratung auch mit örtlichen Vertretern der deutschsprachigen Bevölkerung festgelegt werden. 3. Die italienische Regierung verpflichtet sich, zum Zwecke der Herstellung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Österreich und Italien nach Beratung

mit der österreichischen Regierung und innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages: a) Im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit die Frage der Staats bürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Abkommen Hitler- Mussolini vom Jahre 1939 ergibt, zu revidieren; b) eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit gewisser Studientitel und Hochschuldiplome zu tref fen; c) ein Abkommen über den freien Personen- und Güterverkehr zwi schen Nordtirol und Osttirol auf dem Schienenwege

4