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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 17.12.1942
Umfang: 4
. Dadurch stellt sich der vatikanische Sender in gütiger Weise In den Dienst aktiver Karitas. Wer davon Gebrauch machen will, wende sich unverzüglich an das gefertigte Propsteiamt, das bis spätestens Sonntag, 20. Dezember, abends die Gesuche an nimmt. Feb. Propstei- und Stadtpfarramt. Bolzano. lìsAsIunA «ies Vsrkskrs c»ul cien ^utodus- unà LsUdaknUmsn ànssoàliiss -- Louàor- Ssrstsllunssvordoì kür atlcàoltsolis Durch einen kgl. Erlaß, der heute in Kraft tritt, und gestern in der „Gazzetta Ufficiale

, und zwar in Befolgung der Normen, die im Einklang mit dem Landwirtschaftsministerium festgelegt worden sind. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte das interministerielle Dekret vom 27. No vember 1942-XXi, welches Normen für die Anwendung des kgl. Gesetzdekretes vom 2. Oktober 1922-XX, N. 1231, hin- sichtlich der Fahrtenregelung auf den Autobus- und Seilbahnlinien außerhalb der Städte enthält. Das Dekret bestimmt, daß für die Feststellung der im Art. 1 des kgl. Ge setzdekretes vom 2. Oktober 1942-XX, Nr. 1231

»ouxo lür à Liport Aus Roma wird mitgeteilt: Mit Bezugnahme auf das Ministerial- dekret vom 3. Dezember, welches sich auf den Verkaufs- und llbergabeschein für neue Personenautos und Motorräder be zieht, hat das Korporationsministerium ein Dekret herausgegeben, das gestern in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wurde und nachstehende Abänderungen des erwähnten Dekretes beinhaltet: Der Korporationsminister behält sich vor, innerhalb der Grenzen des auf Vorschlag der zuständigen korporativen

wurde in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreichs der neue na tionale Kollektiv-Arbeitskontrakt sur das Personal der „Banca Commerciale Ita liana', des „Credito Italiano' und des „Banco di Roma' veröffentlicht. Der in Frage stehende Kontrakt wurde im ver gangenen Oktober von den zuständigen syndikalen Stellen abgeschlossen. Der Kontrakt betrifft über 22.000 Bankbeamte und ersetzt das früher in Kraft stehende Reglement, welches auf das Jahr 1923 zurückgeht. Mit dem neuen Kollektivkontrakt haben viele

: Dalpiaz Giu liana, 5. Kind des Silvio und der Preti Enrica; Tibiali Luciano, 3. Kind des Arduino und der Bruschettà Ma ria: Ballan Silvano, 4. Kind des Ot torino und der Goldin Elena; ein« Illegitime. Todesfälle: Vincenzi Teresa nach Domsnico verehel. Guidotti, 68 Jahre alt: Leone Umberto des Luciano, Z Jahre alt: Perlot Giuseppe nach Mas similiano, 47 Jahre alt. Eheaufgebote: Dellino Mario mit Bertagnolli Luigia. llmz às à lizàl mi! àtMM! à gii à kme nick quàt mij Die „Gazzetta Ufficiale

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.08.1936
Umfang: 8
ausgezahlt worden ist. Es ergibt sich nun die Frage: Haben jene, die am 1. Jänner oder.danach einberufen worden sind, das Recht der Behandlung. 'Nach^eà 6^es^s«he»tiià«>»!<diei.St»stalkulygàbis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes vom 7. August (IS Tage nach der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale, die am 23. März erfolgt ist) oder haben sie Anspruch auf die Jndennität laut Artikel 4 des tgl. Gesetzes-? ekrètes? Mit Artikel 18 weroey die allgemeinen und Ein zelübereinkommen, die yon

wenn ein solcher Verkauf nicht einmal mit dem yom Kaufmanne fönst betriebenen Handel zu tun hat. Sie werden also Ihre Forderung nicht nur mi5 den Handelsbüchern, sondern auch mit Mam H«Mèn.Mfley,.MN w.eyn die Mà fluten aus einem einzigen Geschäft den Betrag.yyn, Lire 20l>l) übersteigt. Ziehung der Obligationen der Surverwaltung von Bolzano Die „Gazzetta Ufficiale' n?rässentlicht: Montag. 8. Juni 19I6-XIV sind am SW der Kurverwaltung von Bolzano im Beilein des No tars Dr. Francesco Lon-ii Obliqatwnen für die Erbauung

, 385, 212, 338. 218. 273. Benzinpreisreduzierungen für Alugsahrlen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzdekret, mit welchem die den Auto- und Mo torradfahrern gewährten Vergünstigungen hin sichtlich des Benzinpreises (Ges. D. v. 9. Mai 1933, Nr. 732 und v. 28. September 1935 Nr. 1712) auch auf die Ausländer und die im Ausland wohnenden Italiener, die mit eigenem Flugzeug nach Italien kommen, ausgedehnt wird, und zwar im gleichen Ausmaß und auf den Benzinkonsum

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 11.11.1941
Umfang: 4
Dienstag, den 11. Novemver isÄ-XX >AlpenzeN«ng Sei» s be» die Aus Bolzano Ltaàt Lanà MWiii«»«« d« ««Wiche» «m eieMWr Sm«>e Die ..Gazzetta Ufficiale' bringt nach stehendes Mtnisterialdekret über die Diszt- plinierung des Konsums von elektrischst Energie: Art. 1 — Jede neue Lieferung von eiettrischer Energie außerhall, oder m Erhöhung der Atenge, die in den bei In« iiaftlreicii Les gegenwärtigen Dekretes iieiienen^en Kontrakten festgesetzt ist, ift verboten. Ts sind jedoch neue Belieferun gen

, vorgesehenen Strafen angewen det. Art. 6 — Das gegenwärtige Dekre: findet in den Provinzen von Sizilien und Sardinien nicht Anwendung. Es tritt mir dem Tage seiner Veröffentlichung in der .Gazzetta Ufficiale' in Kraft. Ehrenäoktorat für zwei gefallene Universitätsstudenten Die Universitäten, wo Galardi Enrico und Rpnconi Ettore, die für das Vater land gefallen sind, studierten, wollten das Andenken dep- beiden jungen Studen ten. die an der griechisch-albanischen Front für das Vaterland gefallen sin), ehren

der Milch laut den Bestimmungen des M'N, >teriali>ekretes vom 16. April 1341, ver öffentlicht In der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 9Z, und den Mlnisterialwelfungen. an alle Käsereien, Sennereien und Jndii' !trien bis zum 11. November (Martins nicht möglich ist. Für einstweilen sind die Käsereien, Sennereien und Industrien, die noch nicht diesbezügliche Weisungen erhalten haben, in Erwartung der endgültigen Zuweisung ermächtigt, den Mllchbezug bei den üblichen Lieferanten fortzusetzen i.nd die Produzenten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 23.06.1925
Umfang: 8
zur Erprobung aller in Italien erzeugten oder nach Italien eingeführten Handfeuerwaffen festgesetzt. Alle Erzeuger oder Händler solcher Waffen sind auf Grund des genannten Ge setzdekretes und des Gesetzdekretes vom 7. Mai 192S, Nr. 714, verpflichtet, die in ihrem Besitze befindlichen Rohre oder kom pletten Waisen bis zum 30. Juni 1S25 dem „Banco Ufficiale' in Brescia zur Ueberprü- fung und Anbringung der Punze zu über senden. Das Gefetzdekret bestimmt, daß die Waf fen, welche nach dem 30. Juni 1S25

, ohne mit der italienischen Punze versehen zu sein, sich im Besitze vom Erzeuger oder Händler be finden, sequestriert und auf Kosten der Par tei zum „Banco Ufficiale' nach Brescia zur Ueberprüsung gesendet werden. Nach demsel ben werden die Waffen der Partei gegen Er satz der Kosten zurückgestellt, unvorgreiflich jedoch einer allfälligen Bestrafung auf Grund des Art. 6 des Gesetzdekretes yom 3V. Dez. 1923, Nr. 31S2. Die aus Belgien. Frankreich, Deutschland, England und Spanien nach Italien einge führten Handfeuerwaffen

, welche die Punze der Ueberprüfungsanstalten Lüttich (für Bel gien), Paris und S. Etienne (für Frankreich), Suhl und Zella Mehlis <für Deutschland), London und Birmingham (für Englands und Eibar (für Spanien) tragen, bedürfen keiner weiteren Ueberprüsung in Italien. All« übrigen, nach Italien eingeführten Waffen müssen dem „Banco Ufficiale' in Brescia für die vorgeschriebene Ueberprü sung und Punzierung übersendet werden. Auszug am dem Amtsblatt koxli» mumaii lexali. Tribunalspreagel Bozen. Nr. 92 vom 10. Juni

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 18.01.1926
Umfang: 4
Rolle. Nur darf man diese Sucht nicht so ver- stehen, daß dieses Land «ine Wahl hätte, ob es vi« erste oder «ine mindere Rolle haben will. Es muh, obgleich seine Leistung Nomen und (Optionen. Awet wichtige Dekrete. Rom, IS. Jan. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Dekret: Artikel 1. Die Familien der Provinz Trient, die einen ursprünglich italienischen Namen tragen, der in andere Sprachen Übersetzt oder durch eine fremländiscke Schreibweise oder durch Anfügung fremd ländischer Endsilben

aus gesprochen, das den Interessenten mitge teilt und in der „Gazetta Ufficiale- ver öffentlicht wird. Die Umstellung wird in den Bevölkerungsregistem eingetragen. Wer nach der Wiederherstellung des ur sprünglichen Namens oder Welsprädikates noch die fremd« Form gebraucht, wird mit einer GeMuße von 600 bis 3000 Lire be legt. Artikel 2. Auch außerhalb der im vor hergehenden Artikel genannten Fälle kann über Verlangen des Interessenten ein aus ländischer oder vom Auslände stammender Name durch ein Dekret

des Präsekten in eine italienische Form gebracht werden. Das Dekret wird in dem Devölkerungs- register vermerkt. Artikel 8. Die Bestimmungen der Art. 1 und 2 wurden durch ein Dekret ganz oder zum Teil auf andere Provinzen des König- reiches erstreckt. Rom, IS. Jan. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Dekret: Die Gewäh rung der italienischen Statsbürgerschaft nach einer Option im Sinne des Friedens vertrages kann jederzeit widerrufen wer- den, wenn der Optant sich wegen seines po litischen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 09.05.1933
Umfang: 8
tragt. Alle Korrespondenzkarten ZU 30 Centesimi Zelten nur mehr bis I. Jänner 1SZ4. .. , . Die ^Gazzetta Ufficiale' vom 4. Mai ver- , lautbart,. daß die staatlichen Korrespondenzkar ten mit bezahlter Rückantwort <30-i-30 Cente simi) alten Typs, welche das Wappen des Staates in der Ausführung nach dem Dekrà 'vom 27. November 1SV0 !oder däs. Staatswap-^. Pen mit dem Liktorenbündcl vereint gemäß dem Dekret vom 27. Mär.'. 1927 tragen, mit l. Jänmr 1S34 ihre Giftigkeit verlieren Ab ' 1. Jänner

'bis zum 31^ Dezember des Jahres . 1934 können sie ' bèi den Postämtern um'ge- laufcht werden, wenn sie nicht beschädigt sind' und sich. im glei/hen Zustande befinden, wie' sie von der Post-verwaltng geliefert , wurden. Beleuchtung der kennzsichenlafel füx Slukofahrzeuge. Nach einer Veröffentlichung der „Gazzetta . Ufficiale' vom W. April wurde die frühere Be stimmung für die Beleuchtung der Kennzeichen für Autofahrzeuge dahin abgeändert, daß die' Beleuchtungquelle an jeder beliebigen Seite der Kennzeichen tafel

veranlaßt sehen, strenge, einschränkende Mäßnahmen zzi iresf, um zu vermeiden, daß unsere Produkte, auf den ausländischen Märkten in Mißkredit kommen. DZ« Stellenausschceibung. ! Mit' Ministerialdekret. das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. wird, sind 638 Stellen für Hilfsbeamte in der Post- und Telegraphen verwaltung ausgeschrieben. . Die Konkursprü- sungen waren' für 4., 5. und 6. Mgi festgesetzt, sie.' sind' sedo'ch aU den' 19., 20. und 21. Mai verschoben worden'. . Dem Arbeiter Andrea Faiser

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 18.06.1928
Umfang: 8
für das Inkrafttreten der kollektiven Arbeitsverträge. Durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 15. Juni verlautbarte kgl. Dekret vom 6. Mai l. I. sind die formellen Voraus setzungen für das Inkrafttreten von kollek tiven Dienstvertrügen festgesetzt worden. Da die Kollektivverträge für die Dienstgeber und Dienstnehmer der Berufsgruppe, für die sie abgeschlossen werden, bindende Kraft haben, ist es unerläßlich, gleich wie für die Gesetze, auch für diese Verträge eine' Ver- lautbarungsart vorzuschreiben

auf mehrere Provinzen sind beim Körperschaftsministerium zu hinterlegen und in der „Eazzetta Ufficiale' zu ver öffentlichen. Bei der Hinterlegung und bei der Verlautbarung muß auf die Geneh migung der zuständigen Stellen der beiden vertragsschließenden Organisationen hin gewiesen werden. Um das Inkrafttreten abgeschlossener Kol- lektioverträge nicht zu sehr hinauszuschieben, ist bestimmt, daß die Hinterlegung bei der Präfektur, bezw. beim Ministerium, sofern von den beiden vertragsschließenden Teilen

(Jnnichen). 8. Die Straße Dvblnaco—Cortina dAmpezzo. 9 Die Straße S. Candida (Jnnichen)—Kreuz- bcrg bis zu 1 kg L. 7.50 1 bis 3 kg .. 15.- 3 bis 5 kg „ 22.50 Sperrige Pakete bis zu 1 kg L. 10.— 1 bis 3 kg .. 20.- 3 bis 5 kg „ 30.- Die Schaffung einer autonomen staatl. Körperschaft iür die Reichsstraßen Durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 31. Mai l. I. verlautbarte Gesetz vm 17. Mai 1928 wurde eine selbständige staatliche Körper schaft ins Leben gerufen, der folgende Aufgaben zugewiesen

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