2 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_320_object_4001301.png
Seite 320 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
). Bei den beiden letzten Wahlen sügte fi^^ie„ààder--deutsckMN..Au.s.fa.ffimg- über des Bistums Trient Stellung zum Reiche und zu den Konkordaten und anerkannte das Kapitelwahlrecht ohne weiteres. Dagegen hatte das Eindringen reichsfremder-oder überhaupt welscher Domherren ins Ka pitel so sehr zugenommen, daß gegen Ende der Regierung Kaiser Maxi- milians das Dekanat und die Hälfte der Kanonikate mit Welschen besetzt waren.**) . Der- Nachfolger Bischof Ortliebs von Chur, Heinrich VI. von' Höwen, wurde 8. August

als gemeinen Obmann desselben. Doch blieb die Tagung zu Fürstenburg im August 1494 ergebnislos, weil die österreichischen Schiedsrichter nach Landesbrauch, die bischöflichen nach gemeinem Rechte verfahren wollten. Hiezu' kam ein anderer Umstand, der die Beziehungen des Bischofs zum König noch ungünstiger gestaltete. Gegen Lodovico Moro, Herzog von Mailand, O heim der Gemablin König Maximilians, Bianca Maria.Sforza, und Bundesgenossen^^)' desselben machte Herzog Ludwig von Orleans aus einer Seitenlinie

des franzö- fischen Königshauses kraft seiner Abstammung von den Visconti An- sprüche auf das Herzogtum Mailand und bemächtigte sich der Stadie. j Novara und Asti (Itili 1495). König Maximilian gestattete dem Herzog / ààgào Werbungen von Kriegsknechtèn^m^seinen Landen, die drei A Bünde aber erließen das Verbot, das; kein Knecht bei Strafe des Gal- gens aus dem Lande ziehen dürfe. Der König erteilte hierauf 3. August 1495 seinen Richtern zu Schlanders nnd Glurns den Befehl, auch die Churer Gotteshausleute

. § 38. - 633 - dem König bor, das Mandat verstoße gegen des Stiftes Freiheiten und. Herkommen und bat uni Aufhebung desselben (14. August). Den Kömg' aber müßte die Perfidie der Bündner erbittern, welche ihrem Verbote Zum Trotz Werbungen für den König von Frankreich nicht bloß zuließen, sondern geradezu förderten. Umsonst forderte Maximilian den Bischof auf (12. August 1496, Glurns), das'Zulaufen seiner Leute z» den Fran zosen auf alle Weise zu hindern; auch wenn der Bischof den festen Willen gehabt hätte

1
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_312_object_4001293.png
Seite 312 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
von Caldonazzo,, Herrn von Telvana,f) sowie Antonio und Castrono von Jvanoff) aus dem Geschlechte Castelnuovofff) durch Bezwingung beider Kastelle seiner Hoheit zu unterwerfen (1412). Dem Meraner Frieden vom 3. August 1413 zufolge behielten der Herzog und *) G e g e x, Geschichte Tirols, I, 471, 488 f. Iäger. Landständische Verfassung, I, 606f. Ambr osi, I, 187. Ravanelli iti: A. Tr.. XI; 70 f. Perini, La contea di Nomi, 15. **) E Kg er, a. a.O., I, 628 f., 535 f. Jäger, a.a.O., I, 609 f.. ' *■**) Stadt

. . : ■ ; ff) Südlich von Strigno. fff) Feste zwischen Borgo und Strigno. . - s IS. — 617 — Venedig die eroberten Orte und Kastelle samt Zubehör.*) Zu Meran 2. August d. I. wurde Herzog Friedrich auch durch den Bischof Heinrich von Feltre mit den SchlössernStefobo,**) S. Pietro***) und Telvana belehnt, die Sicco von Castronovo, genannt von Caldonazzo, und sein Sohn Jakob wegen Versäumnisses der Lehensmutung verwirkt hatten.f) Herzog Friedrich XV. starb 24. Juni 1439 mit Hinterlassung eines kaum 12jährigen Sohnes

in vincoli Nikolaus Krebs von Kues (Cusanus); den Gegner des Basler Konzils, zum Bischof von Brixen mit Nichtachtung des dem König Friedrich IV. von Papst Eugen IV. u. a. auch für das Bistum Brixen 4. Feber 1446 einge räumten lebenslänglichen Nominationsrechtes, welches'Privileg er selbst 18. August 1447 Bestätigt £jatte.**f) Das Domkapitel wies in einer Appel- lation an die Kurie auf die durch jene Ernennung geschehene Verletzung ber Könstanzer und Basler Konzilsbefchliisse hin, wodurch das päpstliche

2