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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 26.07.1892
Umfang: 4
um 10 Uhr, fand, wie wir schon anzeigten, die Vermählung der Gräfin Maria Rainiera Waidek, der Tochter des verstorbenen Erzherzogs Heinrich, mit dein Grafen Lucchesi'Palli, dem Sohne des Herzogs della Grazia, statt. Die Trauung wurde in der Kapelle des sürst- erzbischöflicheu Palastes durch den Cardinal Fürst- Erzbischos Dr. Gruscha vollzogen. Das neu ver mählte Paar wird den Titel Fürst und Fürstin von Camposranco annehmen. Hierüber, sowie über die Geschichte der Familie des Bräutigams

wird uns Folgendes mitgetheilt: Das Haus Lucchesi-Palli ist eines der ältesten Geschlechter Siziliens; es ist longo- bardischen Urspmnges und führt seinen Stanimbanm bis zu Defiderius. dem letzten Longobarden-Könige zurück. Die Grafen Lucchesi-Palli standen durch geraume Zeit mit dem Titel von Großherzogen an der Spitze der Republik Lucca und waren als solche souveräne Herren, bis sie im elften Jahrhunderte mit Roger I. de Normandie nach Sizilien kamen uud sich dort ständig niederließen. Der Titel Fürst

von Campofrauco wurde dem Oberhaupte der Familie laut Urkunde am 13. Juni 1625 von Philipp lV. Spanien verliehen, und den Titel Herzog della Grazm erhielt der Chef des Hauses vou Karl ll. von Spanien am 26. Oktober 1699. Der Vater des jetzigen Herzogs della Grazia und Großvater des Bräutigams war als jüngerer Sohn noch mehrere Jahre nach seiner Ehe mit der Herzogin voll Berry Bs kehr IS ^>5. Bo, >,!». Änk o Pcrs.-Zn Schnell-^ Pcrs.-Zu Pers.-Zu Pers.-Zu Pers.-Zu P-stzug ' Nu> Äbfahr Pers.-Zu Schnell- Pers

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 30.11.1921
Umfang: 8
werden. Mittlerweile erscheint es immerhin angebracht, auf einige dieser Detailfragen hinzuweisen und dieselben der Aufmerksamkeit der uaßgebenden Kreise und Stellen zu empfehlen und bringen wir im nachfolgenden eine Zusammenstellung dieser Fragen, welche auf Vollständigkeit allerdings keinen Anspnich erhebt: 1. In der Einleitung des Gesetzes-Dekretes wird bestimmt, daß sich diese Systemisierung der österreichischen Barkriegs- chulden nur auf solche Titel bezieht, welche mit den: italienischen Stempel versehen

sind. Es Ist nun bekannt, daß im Zeitpunkte der Abstempelung (August 1919) sich ein Großteil dieser Titel enseits der Waffenstillstands-Linie in Verwahrung befand, die aus den verschiedensten Gründen, u. a. auch wegen des kurz bemessenen Abstenipelungstermines nicht rechtzeitig herein- zebracht und der Abstempelung zugeführt werden konnten. Viei- ach wurden solche Titel bei den mit der Durchführung der Ab- teinpelung betrauten Amtsstellen wohl angemeldet, in manchen Fällen konnte aber auch eine solche Anmeldung

nicht rechtzeitig vorgenominen werden. Welcher Behandlung werden nun solche Titel zugeführt werden, bzw. welche Möglichkeiten werden den Eigentümern für die Wahrung ihrer Interessen gegeben sein. 2. Artikel 1 des Gesetzes-Dekretes bestimmt das Umrech- nungsverhältiiis und enthält die Derfüguna. daß die nach dem 16. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons nach diesem Umrech nungsverhältnis, das sind 40 Cent, für jede österr.-ungar. Papier- oder Silberkrone eingelöst werden sollen. Es ergibt sich die Frage

-Staatsschuldverschreibungen) ; ausgefetzt fein werden. ' 4. Das Umrechnungsvcrhältnis, zu welchem die Einlösung der Titel selbst erfolgen wird, kann einer Beurteilung wohl erst unterzogen werden, big die in den vorliegenden Uebersetzungen > bestehenden Unklarheiten durch eine authentische Uebersetzung be seitigt sein werden. 5. Weiters wird eine möglichst baldige Klarstellung darüber notwendig sein, welche Personen das Anrecht auf Inanspruch nahme der Einlösung ihrer österreichischen Vorkriegsschulden ge- ' nießen, das heißt

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