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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 10.09.1921
Umfang: 12
der Steuer nach dem Katastral« reinerträgntg ohne Rücksicht auf die Verschuldung ergriff Ab geordneter Dr. Reut-Rikolussi das Wort zu einer wist Aufstellung Horben 766 , .Herr Einwendungen über die Aufteilung der von Deutschland gezahlten Reparatlons- suinme. Auch die Lage im Burgenlande bildete Gegenstand der Besprechungen. Heute findet «in Ministerrat statt, bei dem die vorerwähnten Fragen zur Behandlung kommen. Bei dem selben wird auch die interne parlamentarische Lage besprochen

von sieben -europäischen Mitgliedern m t ' ' lgarn, Litauen und Kurland. Cs wurde bestimmt, daß nur Staaten ausgenommen werden, die «ine wahre demokratische Regierung aus Grund des allge tigen Frage und erklärte, daß Italien die Steuerschraube nicht ohne Absicht in Südtirol stark angezogen habe. Nach einer Auslage eines Italieners sei in Südtirol die doppelte Steuer ab- gefallen, als man erwartet hatte. Dies gäbe zu denken. Nach dem dieser Zustand' auch in anderen Provinzen «ingetreten- sei

fsung der Mahlen In die Bersonaleinkommensieuer-Em- gs. und Berufungskommisfionen sofort durchgeführt en es Gesetzes nicht mehr entsprechen« vermieden werden. Insbesondere fordern wir eine vierfache Erhöhung sowohl des Existenzminimums, als auch der Begünstigungen für die Familien, zumal diese vierfache Erhöhung den heutigen Preis- verhältniffen entspricht. Dir fordern weiters, daß den Steuer pflichtigen der gHehllch zustehende Einfluß bei Bemessung der Steuer Unterlass schähungs

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Alpenzeitung
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Seite 13 von 16
Datum: 31.12.1926
Umfang: 16
verso' tritt ein, mmn die dem Berwaltunasorgan LUgeMrie- bene Verantwortung einen wirtschaftlichen Vorteil gezeitigt hat (z. B. eine 'nicht ermäch tigte Arbeit). In diesem Falle hat der hier für Verantwortliche Anspruch auf Ersatz der eventuell gehabten persönlichen Auslagen. Die Steuern auf die „Tote Hand' in den neuen Provinzen Verlängerung des Anmeldelermines bis zum 3t. Januar 1SZ7. w—. Laut telegraph. Mitteilung des Finanz ministeriums wurde der Termin für die Ein- reichlmg der der Steuer

auf die „Tote Hand' unterliegenden Einkünfte bis zum 31. Januar 1927 verlängert. Dieser Steuer unterliegen und sind -deswegen ',nr Anmeldung verhalten: die Gemeinden, Provinzen, Wohltätigkeltslnstitute, die Gens» ralverwalitungen der vakanten Bemsizien, Pfründen, die 'übrigen Kirchenverwaltungen, die 'kirchlichen Benesizien und Kapellanien, die religiösen Häuser, die Bruderschaften, die reli giösen Institute aller Kreise', die Sparkassen und dm allgemeinen alle àigen Institute, Vereine und unteilbaren

moralischen Körper schaften, deren Güter -für einen dauernden Zweck immobilisiert wurden, der außerhalb der gewöhnlichen Grenzen der Existenz der physischen Personen liegt. Der Steuer unterliegen auch die -Körper schaften der „Toten Hand', die ihren Sitz im Auslände haben, für die EinWnste, die sie im Staatsgebiete bezichen. Ein Auszug ber -Normen bezüglich der An- meldungsnwdalitäten -und der Anwendung der Steuer wurde mittels eigenem Aviso in allen Gemeinden der Provinz veröffentlicht. Zwecks weiterer

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 03.09.1924
Umfang: 8
. b) Gemeinde, Fraktion, Straße , Hausnummer, wo der Handel vom Gesuchsteller ausgeübt und der Wein auf Lager gehalten wird, c) die Erklärung des Gesuchstellers, daß er keinen Detailhandel (Kleinverkauf) betreibt und keinen Wein mit bezahlter Steuer kauft, ausgenommen, daß der Wein in zwei Kellerräumen, die unter sich vollkommen getrennt sind, so daß in einem Keller der unversteuerte, im anderen Keller der versteuerte Wein für den Kleinverkauf auf Lager gehalten wird, d) das Höchstquantum Wein, lvelches

den werden dürfte. Die Handelskammern Bozen und Rovereto ha ben daher bereits über unsere Anregung an das technische Finanzamt in Trient unter Darlegung der schweren Auswirkung dieser Verfügung das Er suchen gestellt, es wolle der gleiche Garantiemodus für die Großhändler-Lizenz durch Bankbürgschaft wie im Vorjahre beibehalten werden. Wein-Konsum-Steuer. Weinlese 1923. Abschluß-Liquidation. Anmel dung der restlichen Weinvorräte. Das Technische Finanzamt Trento teilt mit: Um die Abschluß-Liquidation

der Weinkonsum steuer durchzuführen, werden die Weingroßhänd-. ler, die mit einer Lizenz vom Technischen Fi nanzamt versehen sind, aufgefordert, zwischen dem 1. und 5. September die Anmeldung jenes Weines vorzunehmen, der am 31. August sich in ihrem Besitze befand und als Rest der vergan genen Weinlese aufscheint und für welchen die Steuer noch nicht bezahlt wurde. Die Anmeldung ist obligatorisch. Alle in der Liste eingetragenen Produzenten falls der Rechtszustand von allen Grenzgebieten gleichartig

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 20.12.1921
Umfang: 8
, daß mit dem kgl. Dekret vom 3, Juli 1921, Zahl 1410 (Gazz. Uff. vom 26. Oktober 1921, Nr. 252) die Bestim mungen betreffend die Touristensteuer für Gast- hausrechnungen auf die neuen Provinzen aus gedehnt wurden. Diese Steuer ist aus die No ten und Rechnungen jener Gasthäuser und Pen sionen beschränkt, die gegen Entgelt den Frem den Kost und Wohnung zu verabreichen pflegen. Von derselben sind daher ausgenommen die Rechnungen oder Noten der Gasthöfe, Gasthäu ser, Restaurants, Herbergen und Pensionen

, die den eigenen Gästen nur die Kost zu verab reichen pflegen. Die in Betracht kommende Steuer wird mittelst besonderer bei den Steuer ämtern zu beziehenden Doppel-Stempelmarken, für deren Anbringung der Gewerbetreibende oder seine Angestellten Sorge zu tragen haben, entrichtet. Die doppelten Stempelmarken müs sen in der Art angebracht werden, daß die Marke mit dem Bilde des „Diskuswerfers' auf dem den Gästen auszufolgenden Abschnitte und der andere Teil der Marke auf dem zurückbleiben den Abschnitte geklebt

. Für jede Rechnung, die ohne oder mit einer ungenügenden Touristen stempelmarke ausgestellt ist, ist eine Strafe im Ausmaße des Machen der Steuer, mit einem Höchstmaße von 5 Lire, welche zu Lasten des Betriebsleiter iy solidarischem Wege mit den Angestellten steht, vorges^en. Tagesneuigkeiten. t. Bestrafung von Viehschmugglern. Das Lan desgericht Innsbruck hat Valentin Fender, Bauer und Bergführer in Sölden, und Peter Prantl, Hirte aus Galfaun, wegen verbrecheri schen Schmuggels einer Kalbin nach Südtirol

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 07.12.1933
Umfang: 6
der Veröffentlichung ab bei der „Kommission in der Präfektur von Bol zano' Einwendung erheben. Veröffentlichung der Z. Serie der Ergünzungs- listen pro 193Z: Mietwerlsteuer und Steuer auf die Expreszkaffeemafchinen Der Bürgermeister Ver Stcidtgemeinde Merano gibt, nach Einsicht des Art. 121 des Reglements zur Durchführung der Kommunal- und Provin- zial-Gesetze, des Art. 6 des R. D. L. vom 20. 10. 192S, Nr. 1944, der Art. 273 und 296 des Ein heitstextes für die Lokalfinanzen, welche die Nor men

für die Einschreibung der in Rede stehenden Steuern bestimmen, bekannt, daß a) Die 2. Serie der Ergänzungslisten für die Mietwertsteuer und die Steuer für die Expreß- Kaffeemaschinen pro 1933 von heute an bis zum 12. Dez. a. c. beim Finanzamt der Gemeinde, Rat haus, 2. Stock, Zimmer Nr. 60, zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen. b) Diese Beiträge in Uebereinstimmung mit den geltenden und von den höheren kompetenten Be hörden entsprechend anerkannten gesetzlichen Be stimmungen laut

dem Einheitstexte der Lokal finanzen auferlegt sind. c) Die Veröffentlichung dieser Kundgebung ge nügt um den Steuerträger am festgesetzten Ter min zur Zahlung der diesbezüglichen Steuer ge setzlich zu verpflichten. d) Diese Listen zusammen mit den Raten, welche am 10. Februar, 10. April und 10. Juni 1934 oerfallen, eingetrieben werden. Wegen diese Listen sind die Einwendungen innerhalb von 6 Monaten vom letzten Tage der Veröffentlichung ab nur wegen der Einschreibung von bereits beanständeten Posten

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