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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.12.1873
Umfang: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 28.08.1858
Umfang: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 18.02.1874
Umfang: 6
, deren Ertrag weder Mittel- noch unmittelbar von rer Grund-, Gebäude- und Erwerbssteuer getroffen ist, dann von Pensio nen, Ruhe- und sonstigen Versorgungsgenüssen. In die Kategorie der Renten gehören insbesondere die Zinsen von Kapitalien, welche weder auf einer steuerpflichtigen Realität, noch in einer der Erwerbs steuer unterliegenden Erwerbsunternehmung frucht bringend angelegt sind, wie die Zinsen der öffent lichen Fonds und ständischen Obligationen, dann von Landes-, Bezirks- und Gemeinde

in dem Steuerjahre. (8.4). Die Rentensteuer wird nach einem im Wege des Gesetzes festgestellten Percentsatze bemessen, und zwar von Pensionen und Ruhegeuusscn nach derselben Grundlage, wie in der dritten Klasse der Erwerbs steuer, von den übrigen Rentenbezügen von dem volle« Betrage de« ermittelten Rentenbeznge«. (8. 5.) Die Veranlagung der Rentensteuer erfolgt durch die Ste'ucrverwaltungS-Behörden. (8. 8.) Die weiteren 88. il—21 normiren das Verfahren bezüglich der Einbringung von Bekenntnissen und Anzeigen

Personen und jene Eorporatiouen, deren Mitgliedern kein Rechts anspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder des Einkommens der Corporation zusteht, (8. 2.) Der 8- 3 normirt die Fälle der Befreiungen von dieser Steuer. Es befinden sich darunter der Kaiser und die Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Staar, die Länder, Bezirke und Gemeinden, ferner die Offiziere und die Mannschaft des k. k. Militärs, jedoch nur rücksichtlich ihrer Aktivitäts-Bezüge. Die Grundlage der Besteuerung bildet

das ge- sammte reine Einkommen des Steuerpflichtigen im vorangegangenen Jahre. (8- 4.) Das Einkommen wird zum Zwecke der Steuer umlage in Steuer-Einheiten in der Art ausgedrückt, daß je 100 fl. des eingeschätzten jährlichen Ein. kommenS, und zwar unter 1000 fl. als Eine Steuer- Einheit, von 1000- 1500 fl. als 1'--/^, von 1500 bis 2000 fl. als i V.o, von L000—2500 fl. als u. s. w. progressiv bis von 70.000 sl. und darüber als fünf Steuer-Einheiten zu rechnen sind. (8. 5.) ' ' DaS Steuerkontingent wird im Wege

des Ge setzes festgestellt und nach den Steuer-Einheiten auf die Steuerpflichtigen vertheilt. (8- 6.) Die ZK. 9—1? handeln von der obersten Leitung der Steuer-Veranlagung, von den Organen zur Durchführung der Steuer-Ermittlung (Bezirks-, Orts-, Reklamations Kommissionen, Central-Kommission, der Wahl der Kommissionsmitglieder) und enthalten hier über analoge Bestimmungen, wie die anderen Steuer gesetz-Entwürfe. Ebenso analog sind die Bestim mungen der 8s. 18—20 über die Bekenntnisse und die Prüfung

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 05.03.1913
Umfang: 8
nicht mehr als zwei Personen ein. schließlich deS Fatierenden umfaßt, erhöht sich die Steuer um 10 Prozent. Ein Beispiel: Ein Unver heirateter. der ein Einkommen von 6000 Kr. hat, zahlt jetzt 110 Kr. Personaleinkommensteuer. Die Junggesellensteuer mit 15 Prozent der Personal- einkommensteuer macht Kc. 16 50; er^wird daher im Ganzen Kr. 126 50 zu zahlen haben. Heiratet er, bleibt aber kinderlos, so zahlt er dieselbe Per- sonaleinkommensteuer, aber nur 10 Prozent Jung gesellensteuer

hölzchen sür 80 Zündhölzchen, bei den schwedischen Zündhölzchen sür je 60 Hölzer. Bei Schachteln mit höherem Inhalt je 2 Heller für 60 Stück oder Teil- Wengen hievon. Bei Zündkerzen beträgt die Steuer 10 Heller bei einem Inhalte von 60 Stück. Bei Packungen mit größerem Inhalt 10 Heller per 60 Stück oder Teilmengen. Ferner werden auch die Zündapparate der Besteuerung unterzogen werden, deren Höhe erst nach der Ausgiebigkeit des be- *) In letzter Zeit haben sich manche katholische Blätter bitter darüber

beklagt, daß durch die Junggesellensteuer ge rade in erster Linie die Geistlichen getroffen wären. Diejen blättern war es jedenfalls unbekannt, daß diese Steuer erst bei 50L0 Kr. beginnt. Sie dürfte daher wohl tatsächlich 5ur sehr wenige Herren auS dem geistlichen Stande treffen« treffenden Apparates bestimmt werden soll. Die Zündhölzchensteuer wird sich im allgemeinen als eine Paketsteuer darstellen in der Weise, daß die Pakete in der Fabrik mit einer Marke versehen werden. Die Steuer

wird bei der AuSsuhr aus der Fabrik entrichtet, kann aber auch gestundet werden. Auf den Export hat die Steuer keinen B?zug. WaS den Import anbelangt, so werden die Hölzer an der Grenze besteuert werden. Ungarn gegenüber wird der Deklarationszwang eingeführt, so daß die Hölzer ungarischer Provenienz entweder an der Grenze oder beim Empfänger selbst besteuert werden. Heute kostet ein Päckchenen Zündhölzer. daS zehn Schachteln enthält, 12 bis 13 Heller; nun soll darauf eine Steuer von 20 Heller gelegt

werden, so daß daS Päckchen künftig 32 bis 33 Heller kosten wird. Die Tantiemensteuer. Die Tantiemensteuer beträgt ohne Rücksicht aus das sonstige Einkommen bei einem Betrage bis einschließlich 2000 Kr. 2 Prozent, bis 16.000 Kronen 4 Prozent, bis 60000 Kr. 6 Prozent, darüber 8 Prozent. Die Besoldungssteuer, die wie bisher bei einem Einkc^nmen auS Dienstbezügen von über 6400 Kr. in ^eun Stufen von 04 bis 6 Prozent erhoben wurtze, bleibt dieselbe. Die Erhöhung der Einkommensteuer. Die Erhöhung dieser Steuer beginnt erst

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 21.04.1899
Umfang: 8
Idnrch das sogenannte Landlibell,' welches die Laudesvertheisiguug. die ständisch » Hiisen Und die Steuer regelte. Er bestimmte 4 Ausgcvote: DäS I. von l—500!', das II von 5—10.000, das III. von 10—15.000 und das IV. von 15—20.000 Mann, welches. 4 Stände zu leisten hatten, der I. (Adel und Geistlichkeit) hatten zum I. Aufgebote 1800, der II. (Städte und Gerichte) 2400, der III. (das erst vor kurzem zu Tirol geschlagene Pusterthal) 500 und der IV. Stand (die neu einverleibten Herrschaften Rat- tenberg

, Kufstein und Kitzbühel) 300 Mann beizu stellen. Die Steuer beruhte aus 5000, 1'.000, 10.000 und .20.000 Steuert n echte i> und wir wercen bald sehen, . welch' länge Lebensfähigkeit diese Bestimmungen für Tirol hatten, weil (obwo-it die Verhältnisse schön ganz anders geworden waren) Äldel und Geistlichkeit durch Privilegien geschützt' nwreu und Ken Hammer spielen konnten, während Bauern und aridere Leute ihnen zum Ämboße dienen mussten. Bereite im Jä.ire 15l9 sollte eine neue Gebüren- Regelüng

stattfinden, auch sür solche Personen, welche nach dem Landlibell steuerfrei ausgiengen. Größere Handels- und Gewerbsleutc sollten 3 pEt. Steuer; Krämer, Capläne, Gesellenvriester, Pfleger. Schreiber und Beamte 2 pCi.; Bediente und Knechte 2 pCt.; ja sogar Gesellen und Handwerker jährlich 12 kr. oder 6 kr. entrichten. Doch diese Anschläge kamen nie zur Ausführung, dagegen sträubten sich viele Städte und Gerichte, selbst die Bischöfe waren eifrige Gegner. Der im Jahre 1544 damals zu Bozen tagende Landtag

gab den, Landcsfürsten den Rcuh, sich an das Landlibell zu halten Es arbeiteten 8 Ausschüsse des Adels und der Geistlichkeit, 12 Mitglieder der Städte rind Gerichte, der Landtac, saß darüber in Toblach beisammen, aber die Misssiände, welche in der un gleichmäßigen Besteuerung lagen, wurden nichl behoben. . Als im Jähre 1547 Erzherzog Ferdinand I. den Ständen den Vorschlag machte, die Grenzbewohner wegen FcindcSgefahr und Last etwas geringer, dagegen die Bewohner im Innern etwas stärker zur Steuer

heranzuziehen, bat die Landschaft, es beim Landlibell des Jahres 1511 zu belassen. Nachdem im Landtage des Jahres 1573 Erzherzog Ferdinand H. den Ständen das Recht der Selbstbe steuerung überlassen hatte, schlug er ihnen die Ein führung einer Vermögenssteuer vor, aber diese Steuer bezeichneten die Stände als eine schädliche Neuerung und wollten davon gar nichts hören. Nur infolge der Besteuerung wurden 00m Landtage Stenercom- miffäre und Stenerbeamte bestimmt, erstere hatten mit 2 Räthen des LandeSsürsten

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 08.01.1898
Umfang: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 14.11.1917
Umfang: 8
, Landeskulturratspräsident List und die Abgeordneten Diwald und Wedra. Alle Redner erklärten sich mit der Resolution ein verstanden, deren wesentlicher Inhalt lautet: „Die österreichischen Weindautreibenden stehen einer Regelung der Weinvez^ehmngssteuerfrage nicht ablehnend gegenüber. Sie fordern diesbezüg lich jedoch folgendes: 1. Die Steuer darf keine Pro- duktionssteuer sein. 2. Der Steuersatz muß für Stadt und Land gleich hoch fein. 3. Die Steuer freiheit des Haustrunkes — auch des Vollweines — in bäuerlichen

, der verminderten Arbeitslöhne und Einkommen aller Art und nicht zuletzt infolge der geringeren Geldflüssigkeit sinken und der Weis wird daher eine Steuer von 32 Kronen pro Hek toliter nickt zu ertragen vermögen, b) Sie ist der, Bier- und Branntweinstenergesetzgebung nachgebildet. Dort handelt es sich aber um verhältnismäßig wenige, in der Weinwirtschaft hingegen um unge zählte tausende Betriebe, deren Beschaffenheit und Art in den verschiedenen Produktionsgebieten ver schieden ist. Auf die österreichische

und der anderen unter § 3 des Gesetzes vom 12. April 1907, RGBl. Nr. 210, fallende» weinähnlichen und weinhaltigen Getränke für den eigenen Hausbedarf (Haustrunk) nicht der Wein steuer unterliegt'. Nur für diejenigen derartigen Getränke, welche entgegen diesem Verbote in Ver kehr gesetzt wurden, ist bestimmt, daß sie der Wein steuer unterliegen. Würde diese Bestimmung nicht getroffen sein, so wäre dies geradezu eine Prämie für die Jnverkehrsetzung solcher Getränke. Oder sollen geradezu diese Getränke, wenn sie in Verkehr gebracht

würden, steuerfrei bleiben? Die Steuer ist hier eben zu zahlen, auch wenn diese Getränke im Verkehr im konkreten Falle beschlagnahmt werden, und die Steuerpflicht wirkt hier als eine Straf verschärfung, ist also geeignet, das obengegebene Verbot zu unterstützen. Was die Einfuhr von Weinen aus dem Aus lände betrifft, so sind solche Weine ebenfalls steuer pflichtig ; hier ist die Weinsteuer vom Empfänger im Zeitpunkte der Zollabfertigung zu entrichten, sofern nicht die Hinlagerung in ein Freilager er folgt

oder die . Sendung bloß transitzert. Hinsicht lich der zur Ausfuhr kommenden Weine bestimmt §11, daß der Finanzminister ermächtigt ist, von der Einhebung der Weinsteuer Umgang zu nehmen und die Rückvergütung der bereits entrichteten Wein steuer zu bewilligen. Da die neue Steuer trotz ihrer Seranlaguug als Produktionssteuer als Ver brauchssteuer gedacht ist, ist nicht einzusehen, warum es erst in das fakultative Ermessen des Finanz ministers gestellt ist, von der Einhebung der Steuer in diesem Falle Umgang

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 24.07.1868
Umfang: 6
über die Re gierungsvorlage, betreffend die .Abgabe vom Vermögen' zur Tagesordnung überzugehen. Gegen den Ausschußantrag spricht Graf Dürkheim. Der Redner geht die verschiedenen Steuergattungen durch und kritisirt sie sämmtlich. — Wenn wir unseren Beruf, der Mittelpunkt des europäischen Handels zu sein, gehörig erfüllen, so wird die Schwierigkeit der Geldbe schaffung von selbst verschwinden^ Mit der Vermögens steuer appellirt die Negierung an den Patriotismus. Wohl gibt es viele, die ein größeres Opfer noch bringen

t8K8 mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen, wodurch o) der '/>? Zuschlag bei der Grundsteuer, b) der >/< Zuschlag zum Ordinarium der Hauöklasfen- steuer wieder eingeführt, c) die Erwerb- und Einkommensteuer entsprechend ge regelt und erhöht, und <I) eine LuxuSsteuer eingeführt wird; 2. zur Deckung des Defizits für die folgenden Jahre mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen zur verfassungs mäßigen Behandlung einzubringen, wodurch a) sämmtliche

, daß sich daS Abgeordnetenhaus im Jahre ILöQ bei Gelegenheit der Verhandlung über den StaatSvoranschlag sehr ernergifch gegen eine Erhöhung dieser Steuer ausge sprochen habe. Ein Mitglied der jetzigen Regierung habe damals ausdrücklich erklärt, daß von einer weitern Er höhung dieser Steuern nicht mehr die Rede sein könne, daß vielmehr ernstlich daran gedacht werden müsse, ob nicht eine Verminderung dieser Steuern einzutreten hkbe. (Hört! Hört!) Äbg. Petrino spricht für den Antrag Skene'S, Klier für den Minoritätöantrag. Abg

. Schindler: Der Abg. Sturm hat in feiner Ausführung auch eine Lanze gegen die Luxusstcuer ein gelegt, nnd geglaubt, dieselbe als unstatthaft und wirth schaftlich schädlich bezeichnen zu müssen. Da nun die Re gierung, wenn hier im Hause sich nur Stimmen gegen die LuxuSsteuer, nnd keine für dieselbe ergeben würden, glauben könnte, eS sei dem Hause nicht besonders diese, Steuer am Herzen liegend, werde ich mir erlauben, nm so mehr, alö ich diese Steuer im Ausschusse angeregt habe, gegenüber den Ausführungen

deS Dr. Sturm die meinigen in die Debatte eintreten zu lassen. Daß die Luxusstcuer nicht so nnbedeutend ist im Er- trägniß, und daß Staaten, die anderen in wirthschaftlicher Beziehung zum Muster dienen können, dieselbe in ihr Steuersystem ausgenommen haben, zeigt das Beispiel Eng lands. Bei jeder andern Steuer kann eS geschehen, daß der Besitzende in seinem Besitze sehr getroffen wirb. Durch alle andern, ich möchte sagen ordinären Steuern, kann der Reiche in den Parthien seiner Armuth getroffen

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 8
Datum: 25.11.1908
Umfang: 8
zu der im Abzugswege zur Einhebung gelangenden Renten- steuer; die Austeilung dieser Ueberweisungen an die Gemeinden hätte nach dem Verhältnisse ihrer Steuer leistung und unter besonderer Berücksichtigung der Statutargeineinden wegen der von ihnen besorgten politischen Geschäftsführung zu erfolgen oder 2. die Zurückdrängung der staatlichen Realbesteuerung und stärkere Ucberlassung dieses Steuergebietes an die Gemeinden sowie 3. die Ueberlasjung der Verzehrungs steuer an die Gemeinden und endlich jedenfalls

4. die Zu lassung mäßiger Gemeindezuschläge zu den staatlichen Dcrlasjenschaftsgebühren, 5. eine angemessene Entschädi gung für die Besorgung der Geschäfte des über tragenen Wirkungskreises zum mindesten durch Ileberlassung der damit verbundenen Stempel- gcbühren. Der Städtetag bezeichnele ferner als ein Gebot der Gerechtigkeit: 1. Die Heranziehung der privatwirtschaftlichen Unternehmungen des Staates zur Gemeindebcjteuerung, 2. eine angemessene Steuer begünstigung der privatwirtschaftlichen Unternehmun gen

. Diese Steuer soll den Wertzuwachs treffen, der sich ergibt aus der Wertsteigcrung zwischen dem Erwerbspreise zuzüglich der nach der Steuerordnung zulässigen Anrcchnungen und zwischen dem Veräußerungspreise des Grundstückes. Diese Steuer hätte etngehoben zu werden, sobald dieser Wertzuwachs mehr als 10'/» des Erwerbspreises ausmacht, und könnte betragen dis zu 25'/» (also ein Vierte!) des Wertzuwachses, wenn dieser (über 10°/,) bis 100°/, des Erwerbs- Preises ausmacht, dagegen 33*/»°/, (ein Drittel

) bei noch höheren Wertzuwachs. Du,e Steuer soll den Anfang einer bedeutsamen VodenresortN bedeuten, manchen Gemeinden bedeutende Einkünfte sichern, und dabei nicht die Arbeit, sondern den arbeitslosen Ge winn treffen. Wenn der Städtetag mit diesem An trag durchdringt, so ist auch diese Steuerquelle, die Abg. Dr. Schöpfer dem Lande öffnen wollte, verloren. Naturgemäß würde diese Steuer tatsächlich den Gemeinden gehören. Der Städtetag empfahl auch, daß die Städte möglichst viel Gründe er- werben zum Zwecke

der sozialen und wirtschaftlichen Entwickelung. Gegenüber der staatlich geplanten Gebäudesteuerreform eiklärte sich der Städtetag gegen jenen Bestimmungen der Regierungsvorlage, welche Einhebung von Gemeindezuschlägen zu einer ideylen staatlichen Mietzinssteuer während der Baufreijahre ausschließen wollen, weil diese Zuschläge für die Gemeinden unentbehrlich sind und solche Steuer befreiungen mit keinem Vorteile für die Arbeit („Anregung der Bautätigkeit' usw.) verbunden sind, sondern lediglich den Boden

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1888
Umfang: 8
, abgesehen davon, dass die Gebäude steuer als eine neue Steuer überhaupt große Lasten mit sich gebracht habe, darin, dass diese Steuer viel zu hoch bemessen sei, denn sie stelle sich um 7 bis 12 pCt. höher als in anderen Ländern und nehme auf den wirklichen Ertrag keine Rücksicht. Zudem sei die Art und Weise, wie die Steuer veranschlagt und eingehoben werde, nicht zu billigen, insbesondere die vielfachen Controlen und zahlreichen Strafen. Reduer wünscht, dass der vorliegende Antrag von dem Steuer

-Ausschusse gemeinsam mit allen gleich artigen Gegenständen geprüft und ein den gleichen Verhältnissen entsprechendes billiges Gesetz zustande gebracht werden möge. Abg. Dr. Menger stimmt mit allen Vorrednern darin überein, dass die Gebäudesteuer die lästigste, ungerechteste und schädlichste sei. Er glaube aber, dass eine Reform der Gebäudefteuer überhaupt noth wendig erscheine, da nicht nur Tirol, Salzburg und Körnten, sondern auch alle anderen Kronländer mehr oder weniger unter dieser Steuer zu leiden

in dieser Beziehung sei jedenfalls gerechtfertigt. Ag. Dr. Kathrein polemisiert gegen den Abg. Dr. Angerer und weist auch die Vorwürfe, welche vom Abg. Dr. Menger den damaligen Tiroler Ab geordneten auf der Rechten gemacht wurden, energisch zurück. Er sei damals nicht im Abgeordnetenhause gesessen, fühle sich aber doch veraulasSt, zu coustatieren, dass die angegriffenen Abgeordneten für das Gebände- steuer-Gesetz stimmen konnten, da in demselben Er leichterungen für Tirol und Vorarlberg erlangt werden könnten

. Es sei nicht statthaft, den Tiroler Abge ordneten daraus einen Vorwurf zu machen, dass sie für das Gebäudesteuer-Gesetz gestimmt hätten, um die Regierung zu stützen. Darin hätte» sie Recht gethan, und Redner würde auch für seinen Theil eine Regierung von der Linke» des Hauses als ein Unglück für Oesterreich betrachten. Abg. Dr. Nabergoi empfiehlt die Stadt Trieft der Berücksichtigung des Steuer-AuSschusseS. Abg. Freiherr von Giovanelli gibt eine Auseinandersetzung über das Zustandekommen

. Dr. Augerer wendet sich gegen den 31tt Anwurf, welcher ihm von Dr. Kathrein gemacht wurde, er habe tiroljfche Angelegenheiten vor das Forum des Hauses gezerrt. Er sei dazu durch die Bemerkungen von den verschiedensten Seiten gezwungen worden, welche ihm als Tiroler Abgeordneten vor warfen, dass eben feine Landsleute cö gewesen seien, welche das Zustandekommen des Gebäudesteuer-GesetzeS ermöglichten. Nach diese» thatsächlichen Berichti gungen wird der Antrag dein Steuer-AuSschusse zur Vorberathuug

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 14
Datum: 09.07.1897
Umfang: 14
die E> Werbsteuer «Erklärungen die wichtigste Grundlage bilden. Nachdem zur Verfassung dieser Eltverbsteue»Er kärung von den BezirtShauptmannschasten und den Steuer ämtern den Parteien auf ihr Verlangt« eigene Anleitungen unentgeltlich verabfolgt weiiden, so ist et hier wohl überflüssig (?), sich mit diesen Erklärungen ein zu besassen, sondern e» erübrigt Nur, die EWerbsteuer Pflichtigen speziell darauf aufmetksäm zu-mächen, daß die Drucksorten lür die ElweiPsteuer-EMrüngeü »ich« zugestellt

werden, sondern daß seibe bei denBrzirkS Hauptmannschaften und bei den SteuerLMtern unent geltlich bezogen werden können. Ä)a da» Gesetz den Parteien aber auch daS Recht einräumt, die-Erwerb steuer-Erklärungen bei den SleuerbeMden I. Instanz und Bezirthauptmannschaften und bet den Steuer ämtern mündlich zu P-riZtokoll zu geÄn, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug em- plehle», von diesem ihnen zÄstchendin Sttchte Gebrauch zu machen, da dies einerseits skr sehr viele Steuer pflichtige eine große Ecleichlerung

bedeutet, anderseits auch hiedurch nachträgliche BemängeluUgeit-vetwMen werden. Jene Steuerpflichtigen äber) welche vie Erwerb« steuer Erklärung schriftlich einbringen wollen, wögen sich an die bezeichnete Anleitung hätten und ins» besonders darauf achten, baß jene speziellen That«' umstäude angegeben werden, lötlche in dem der e» wähnten Anleitung beigedruckien Verzeichnisse Zl olS wesentliche Merkmale des Betriebsumsange» bezeichnet' werden. ' Bringt ein Steuerpflichtiger dleEcwerbsteuer-Er« klärung

nicht bis 1. August ein, so erfolgt eiiitiehöcd. licht Aufforderung, die« binnen 8 Tägen zu thun, widrigenfalls die Kommission die Steuer von amt»- wegen bemißt. ' Schließlich sei aufmerksam gtjNächt, daß aus Steuer- Verheimlichung und Steuerhinterziehung nach tem neuen Steuergesetze vom 2b. Oktober 1^9K Strafen (Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der.ver» kürzten Steuer) gesetzt find. ES dürfen jedoch, und die» sei besoDderSHerv»»« gehoben, nach Artikel XV dexEinführuog«bestim«Ungen. die nach dem neuen

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Maiser Wochenblatt
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Seite 3 von 16
Datum: 06.01.1912
Umfang: 16
.— Kanzleiauslagen 5160. — Kultusauslagen 1146.— Schulauslagen 1 28854.— Sanitätsauslagen • 15187.— Armenversorgung 00.— Sicherheitswesen 15699.— Militärwesen 2100.— Gemeindewaldungen „ 250.— Steuer und Gebühren 3508.— Einhaltung der Gebäude, Wege.und Brücken 47132.— Straßen und Wasser Kon kurrenzen - 454.— tosen und Pussivkapitalien 114357.— urückzuzahlende Pasiv- kapitalien 28968.— Diäten und Reisekosten 200. — Oeffentliche Beleuchtung 16400.— Subventionen und Beiträge 750.— Verschiedene Auslagen . 1270

vom 4. Dezember 1911 durch 14 Tage (§ 16 G. O.) zu jedermanns Einsicht öffent lich aufgelegen. Zur Deckung des Abganges per K 135.284.— werden folgende Zuschläge zu den ärarischen Steuern eingehoben: a) Zu den direkten Steuern: Die Hundesteuer kommt ab l. Jänner 1912 wie folgt zur Einhebung: Im Gemeindegebiete Untermais ist für einen Hund männlichen Geschlechtes (Rüde) eine Steuer von K 20.— pro Jahr zu ent richten. Im Gemeindegebiete Untermais ist für eine Hündin eine Steuer von Krönen 30.— pro Jahr

zu entrichten. . In der Fraktion Hagen ist für einen Hund oder eine Hündin eine Steuer von K 4.— pro Jahr zu entrichten, . ^ In der Fraktion Frciberg ist für einen Hund oder eine Hündin keine Steuer zu entrichten. Bei gleichzeitigen Besitz mehrerer Hunde (Rüden oder Hündinnen) ist im Gemeinde gebiete Untermais für jedes weitere Stück je K. 5.— mehr zu entrichten, so daß für den zweiten Hund eine Steuer von K 25 -, für den dritten eine solche von L 30.- ulw. zu bezahlen ist. Bei gleichzeitigem Besitz

mehrerer Hiinoe (Rüden oder Hündinen) in ver F»aluon Hagen und Freiberg zahlt der zweite Hund die volle Steuer von K 25.'-, sec tu me K 30.— usw. Sogenannte Kriegshunde sind von der Entrichtung einer Steuer frei.'

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 09.01.1886
Umfang: 8
ist mit Hor- vatovics Nachmittags hier eingetroffen. Bon der Bevöl kerung anthusiastisch begrüßt, erwiederte er die Ansprache der Gemeindeältesten mit dem Ausdrucke der Ueber zeugung, daß die Bürgerschaft in der Opferwilligkeit auf betretenem Wege fürs Vaterland ausharren werde. *) Für die letzte Nummer zu spat eingelangt. Eingesendet. Kozner Mirtke als AerzekrungsstmepPackter. Wenn schon der Klagen über die hohe VerzehrungS- steuer ohuedieß genug sind, so wird diese Steuer erst recht zur Qual sür

den GewerbSmann durch die Ver pachtung derselben, gegen welche — wenn die Dinge so weiter gehen — sich auszusprechen unsere Abgeordneten in die Lage kommen könnten. Nachdem Heuer diese Steuer nicht mehr von Fremden, sondern, von hiesigen Wirthen gepachtet worden war, wäre um so mehr ein billiges Vorgehen zu erwarten gewesen, als diese Wirthe, die nun selbst Pächter sind, letztes Jahr gar grausig über die auswärtigen Pächter und deren Vorschriften losgezogen, auch wirklich manche Vorschriften derselben einfach

zu vereiteln verstanden haben sollen. Nun aber — da diese Wirthe selbst Pächter sind — hat sich das Blatt gedreht und scheinen sie mitunter im Plagen der Leute — das Steuerzahlen unter kaum ganz zu entbehrender Controle ist schon an und für sich eine Plage — und Aufstellen von eigenmächtigen Vor» schristen die fremden Pächter übertreffen zu wollen. So lassen diese neuen Steuer-Pächter den Gewerbsleuten gedruckte „Bestimmungen' zustellen, die nicht nur theil weise der gesetzlichen Begründung entbehren

und mitunter ganz willkürlich sind — sondern die ohne Unterschrift, ja selbst ohne Angabe des Druckortes einfach im Sinne des Preßgesetzes strafbar sind. Man frage doch die Herren Wirthe und Steuer pächter um die gesetzliche Begründung aller dieser - „Bestimmungen', deren letzter Punkt nicht mehr ge druckt, sondern geschrieben ist, wohl eigens sür die „Siedtiroler', wie man dieses Wort dort geschrieben lesen kann. Welch'Geisteskinder diesen „Bestimmungen' Pathen gestanden, ist also freilich leicht

unhaltbar — mit dem die jetzigen Pächter die. Leute vexiren, um hohe Abfindungen dadurch zu erreichen. Glauben vielleicht die heurigen Steuer-Pächter, man werde ihnen gegen über auch jene Mittel in Anwendung bringen, welche gewisse Persönlichkeiten den vorjährigen Steuer- Pächtern gegenüber selbst prakticirt haben sollen? Im Interesse der Autorität der Staatsorgane müssen wir auch bedauern, daß die k. k. Fmanzorgane in der Lage sind, die Steuer-Pächter bei diesem Vorgehen zu begleiten, wenn selbe

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 11.01.1850
Umfang: 8
, am Silvesterabende 1849. Die qegcuwärtig in unserm Lande bestehenden Grund steuer-Kataster wurden, wie bekannt, in de» Jahren >77l bis 1784 hergestellt. Die Leitung dieses umfangreichen Geschäfts stand ei ner, aus dem Gnbernium und aus der Landschaft ge wählten Laudeskommissio» zu, die unmittelbare Bearbei tung uud Anfertigung der Kataster aber übertrug man den Lokal-Obrigkeiten. Man kann leider nicht sagen, daß bei Herstellung der Steuerbücher die der Wichtigkeit der Sache entsprechende Genauigkeit beobachtet

worden wäre, indessen läßt sich dieser Mangel leicht erklären, wenn man bedenkt, daß die Lokal-Obrigkeiten ohnehin mit so vielfältigen ander- weiten Amts-Obliegenheiten belastet wäre», und ihnen daber die nothwendige Zeit fehlen mußte, dem Steuer- gescliäste die volle Aufmerksamkeit zn widmen. Wir finden daher in den Katastern nicht selten irrige Steuer-Anschläge, häufige Rechliiingsfehlcr, und insbe sondere große Unrichtigkeiten zwischen dem Dominikale und Rustikale. War nun schon die ursprüngliche

Ausarbeitung dieser Steuerbücher mangelbaft, so führte auch der Umstaud, daß das in denselben vorkommende Flächenmaaß der versteuerten Gründe nicht auf Vermessung, sonder» auf eigene Angabe des betbeiligten Besitzers beruht, vorzüg lich bei Zerstücknngcn, die cmssallendstkn Ungleichheiten in der Besteuerung herbei. Auf diese unvollständigen Kataster gründete sich nnn die Steuer-Ausschreibung seit dem Jahre 1784 bis dato. Mittlerweile haben die Besitzer der steuerbaren Rea litäten gewechselt, Gruud

vereiniget wurde, vergaß man zwar nicht der Steuer, wohl aber ganz der Fortführung der Steuerbücher. Erst in den Jahren >820—1824 kam man endlich da zu, wegen Evidentstellung der Kataster Vorkehrungen zu treffen; — es wurde zu diesem Ende wieder eine Lau deskommissio» zusammengesetzt, ständische Steuereinneh mer-Aemter traten in den einzelne» Kreisen des Landes in Wirksamkeit, und die Lokak-Obrigk.iteii erhielten die Weisung, die Ordnung der Kataster wieder herzustellen. Leider ist bei diesen Anordnungen

entweder keine Bestimmung, oder hatte keine praktische Anwendung, daber fand man denn anch dir Lokalitäten dieser Aemter größteutheils geschlossen. Die ganze Ausgabe der Steuer - Evidentstellung fiel demnach auf die Landgerichte, allein wie konnte man von diesen Behörden auch nnr theilweise die Erfüllung der erwähnten Aufgabe erwarten, da denselben ohnehin von Jahr zu Jahr ein größeres Uebermaaß von Amts pflichten ausdekretirt wurde, und der beste Wille nicht ausreichen konnte, all den Anforderungen

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Bozner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 12.11.1906
Umfang: 8
. Weber ein^ Macht halbe UrfaS'e, sich in ^ie inneren russischen AnxelegettlMten zu mischen, noch umgekehrt. D>e Wolcnfrage fei aber von beiden Staaten als inner? Frage anerkannt worden. Tie neue Einkommensteuer. Der Ministerrat genehmigte den vom Finanz- minister vorgelegten Einkommensteuer - Entw-un. Der Entivurf sieht aus vieler Steuer einen Ertrag von 28 bis 40 Millionen vor. Die Steuer wird allen Personen, auferlegt werden, welche ein freies Einkonrmen lmben und russische Ctaaisangehörig

«' sind, f«vie allen Frnnden, welche über ein Faihr in RuWand leiden und sich daselbst mit einen, In dustriebetrieb befassen. Russische Untertanen, wel che über zwei Jahre im Ausland Icken. sind von der Steuer ausgenommen. Gegenstand der Be steuerung bildet das gesamte Einkommen, ausge nommen Spenden für wohltätige Zwecke u. s. w. Mß Einnahmen weriden nicht angesehen Erbschaf ten, Schenkungen und Versicherungen. Der Ent Wurf b^freir alle Einkommen unter IlXZt) Mrtel von de»' Steuer. Die Steuer

für ein Einkommen von tot Rubel beträgt 1 Prozent, von jödem Tausend mehr V,«' Prozent bis- ZO OM, wo die Steuer 4 Prozent erreicht. Ucker diesen Betrag hinaus ist die Steigerung geringer und erreW 8 Prozent für jMOVl) RubÄ. Die Grundlage «der Bemessung der Steuer bildet das Steuer VÄenntniS. tl eberfall der Revolutionäre aus cin Fort. Kn das FM dem Sckvstohöl drangen während Zier Macht zehn maMerie Rcvl^Mionare ein, fe?- I«Äen die diensthabenden TWziere und raMten zahlreiche Gsvchre.' . Hieran? entflohen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1895
Umfang: 8
ergebenst bit- lln, von einer Gleichstellung derselben mit den lediglich von der Absicht auf Gewinn geleiteten Actiengesell- schasten rücksichtlich der Besteuerung Umgang zu nehmen und die Steuern der Sparcassen mit Rücksicht auf den Humanitären Charakter in mäßiger uud billiger Weise zu bemessen. Nach dem Entwürfe des SteuerausfchusseS würden die Sparcassen getroffen: von der Er wer bste uer, 1>) von der Rentensteuer. Anbelangend die Erwerb steuer , können die Spar cassen billigerweise nicht vergangen

, dass sie von jeder Steuerleistung befreit werden, dieselben glauben jedoch be rechtigten Anspruch erheben zu können, dass sie als huma nitäre Anstalten nicht den ErwerbSgesellschaftcn gleich gestellt und mit 10°/o des Reinerträgnisses besteuert weiden. Der Steuerauschuss hat nun wohl die Re gierungsvorlage dahin geändert, dass für die Spar cassen uiit kleineren Reinerträgnissen die 10°/gtige Steuer bis auf 5°/g herabgemindert wird; allein die gefertigten Sparcassen glauben kein unberechtigtes Ver

Ergebnis handelt. Was nun die Rentensteuer anbelangt, so ist dieselbe wohl nicht eine Besteuerung der Sparcassen, sondern nur eine Besteuerung der Einleger. Da jedoch .die Perception dieser Steuer den Sparcassen aufge bürdet wird, da der SteuerauSschuss für die Einlagen verschiedener Anstalten einen verschiedenen Steuerfuß normiert hat und daher die größeren Sparkassen zwingt, um konkurrenzfähig mit den kleineren zu werden, auf 4L0 die Rückvergütung der Steuer zu verzichten, so bildet

auch die Rentensteuer eine indirecte Besteuerung der Sparcassen. Diese indirccte Besteuerung der Spar cassen trifft dieselbe um so schwerer, da ihre Concur- renzanstalten — die Postsparkassen — von der Ren tensteuer befreit wurden und da die Sparcassen durch die ihnen anserlcgte Perception der Steuer ohnehin dnrch die unabweisliche Blamlenvermehrung hart ge troffen werden. Die Rentensteuer entspricht überdies dadurch, dass sie sämmtliche Einlagen ohne Unterschied der Höhe trifft, nicht den Bcstimmuugcu deS Z 125

uud 155, woruach Bezüge von jährlich nicht mehr als 300 fl. resp. 600 fl. von der Zahlung jeder Renten steuer frei fein sollen. Es wäre daher für die Staats verwaltung confequent und nur gerecht, wenn dieselbe die Einlagen in die Sparcassen, gleich den Postspar kassen Einlagen, von jeder Rentensteuer freilassen wollte. Wenn jedoch die Befreiung der Sparkasse-Einlagen von der Rentensteuer dem Principe der neuen Steuergesetze widersprechen sollte und daher unzulässig wäre, so glauben die gefertigten

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 06.06.1883
Umfang: 4
Ein Erlaß des Finanzminijters. In der letzten Zeit ist wieder einmal viel von einem geheim gehaltenen Circular-Erlaß die Rede gewesen, mit dem der Finanzminister Dunajewski die ihm untergeordneten Finanzdirectionen, und durch diese die Steuerämter aufgefordert habe, bei der Eintreibung der Steuern größeren Eifer zu entwickeln. Die natürliche Folge dieser Mahnung ist eine vermehrte Härte der Steuer organe. Nun ist der Oesterreicher im Allgemeinen ohne hin sehr steuerwilllg sehr zum Unterschiede

diese letztere? Allerdings kann der Nächst liegende Zweck, die Eintreibung von so und so viel Gulden und Kreuzern an rückständiger Steuer erreicht werden. Es ist eine ziemlich einfache Procedur, den Steuerrückständler zuerst durch den Executionsmann zu quälen und endlich im kurzen Wege, etwa mittelst des „Bagatellversahreus' durch die Finanzprocuratur einklagen, verurthei- Icn und pfänden zu lassen. Auch die „enge Sperre', die „Transferirung' und schließlich die Versteige rung der „Fahrnisse

' oder der Realitäten wickelt sich sehr glatt und programmgemäß ab. Aber die Folgen von alledem ergeben sich eben auch so ziemlich von selbst. Der Steuerträger hat seine rückständige Steuer mit Ach und Krach getilgt, er hört aber auf, Steuerträger zusein; die Henne geht zu Grunde und legt keine Eier mehr. Wir haben wohl nicht nöthig ein solches Steuer verfahren noch in seinen speciellen Folgen in Bezug auf unser armes durch die Katastrophen des vorigen Herbstes so schwer geprüftes Tirol zu charakterisiren. Die Lage

fürBozen, Herr Frhr. v. Giovanelli, hatte seinerzeit versprochen eine diesbezügliche Petition des hiesigen Gemeinderaths an den Reichsrath zu unterstützen. Haben wir seither je wieder etwas von der Angelegenheit gehört? Nicht ein Sterbenswörtchen, die Petition ruht bei dem Herrn Abgeordneten wahrscheinlich in einer Actenmappe begraben, denn wo wird ein Abge ordneter, der für Erhöhung des Caf« und Petro leumzolles, der für die Erhöhung der Gebäude steuer gestimmt hat, der Regierung die Verlegen heit

bereiten und eine Petition um Aufhebung irgend einer Steuer oder auch nur um eine Steuererleichterung in Tirol befürworten?! Ja — wenn Tirol an der russischen Grenze läge! Nun die Stadt Bozen hat dem Fr^rn. Johann Nep. Giovanelli bei der letzten Landtagswahl die richtige Antwort auf seine Sorge für die Inter essen unserer Stadt und unseres Landes ertheilt. Von diesem beschränkten Standpunkte der Steuerzahler aus darf man aber die ganze Sache nicht betrachten: man muß auch die eigentliche Tendenz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 26.09.1931
Umfang: 8
, abends im großen Kursaale bei Restauration das beliebte Meraner Dauernquartett mit lustigen Volkslie dern und Jodlern hören unter Mitwirkung der bestbetannten Algunder Musikkapelle in Burg- gräslertracht. Eintritt in den Saal Lire 5.— und Steuer; nummerierte Galeriesitze 4 Lire und Steiler; Galerie-Eintritt 3 Lire und Steuer. Die Eröffnung des Großen Traubenfestes erfolgt Sonntag, den 4. Oktober; v Uhr srül)-. Tncireveiile der Vereins-Kapelle und der Oberinaiser-Kapelle. Um 10 Uhr vormittags zeigen

auf der Promenade. Hm großen Saale: Trachtenball auf der Alm. Qbermaiser- Dorfmusik, Sennhütte usw. Um 11 Uhr Aus zeichnung der 10 schönsten Paare durch Obst- und Weinspenden, ferner Einzelspenden an j« fünf der nettesten Mädeln und Burschen in Tracht. Einlritls-Preise: An Sonntagen bei jeder Veranstaltung 2 L inklusive Steuer, für Trachten 1 Lira einschließ lich Steuer. An Wochentagen abends 1 Lira einschließlich Steiler, für Trachten frei. Eintritt zum Almtanz: 1 Lira einschließlich Steuer. Zu den beiden

Trachtenbällen am Sonntag, den 4., und Samstag, den 11. Oktober, 2 Lire einschließlich Steuer, heimische Trachten 1 Lira einschließlich Steuer. Uon?ert às Rurvrc^eàrZ Programm kür keute. Lemsstsx vormittsrss von Il'lZ bis lZ l5 1. Rossini: Aschenbrödel. Ouverture 2.Verdi: Nigoletto. Phantasie 3. Lanner: Die Romantiker. Walser 4. Strauß: Der Zigeunerbaron. Ouverture 5. Lehar: Las Land des Lächeliis. Phantasie 1 »7 » , 'r. anteilizll, äem Im dri8eurAe8àA-t »ei-rior lek! sock DamenlzT^z'eQUKA. ^°knet°''^ vnrzz

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