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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 6
Datum: 05.03.1918
Umfang: 6
. ' ' Artikel 6. Rußland verpflichtet sich, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schließen und den Friedensver trag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vierbundes ^anzuerkennen. Das ukrainische Gebiet wird unverzüglich! von ruffischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Rußland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen die Ne uerung öder die öffentlichen Einrichtungen der ukrainischen Volksrepublik ein. Estland und Livland werden gleich falls ohne Verzug

von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt Die Ostgrenze von Estland läuft im all gemeinen dem Narwafluß entlang. Die Ostgrenze von Livland verläuft im allgemeinen durch den Pespussee und den Iskow- schen See bis zu dessen Südwestecke, dann über den LubansHen See in der Richtung Livenhof an der Düna: Estland und Liv land werben von der deutschen Polizeimächt besetzt, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung hergestellt ist. Rußland

de Ritten. Kaiserjäger des 2. Regimts.. im Alter von 19 Iahren. Am 30. Jänner fiel auf dem südlichen Kriegsschauplätze in treuer Pflichterfüllung Georg Frey aus St. Pauls bei Eppan. Besitzer der Ehrenmedaille »nit der Kriegsdekoration vom Ro ten Kreuz, der Bronzenen Medaille und des Karl Truppen- Kreuzes im Alter von 26 Iahren. — In Kowel starb der Feld webel der Heeresbahn Johann Hall er, Portier der Südbahn in Innsbruck, Besitzer der großen und kleinen silbernen Tapfer keitsmedaille und des silbernen

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