- und Kriminal-Gericht Feldkirch, am 22. Jän. 1850. vr. HäuSle, Amtsverwalter. A. v. Reinhart, Conz.-Pralt. 3 Widerruf. Nr. 104 Die mit Edikt vom 3. Mai >1844, Nr. >59, wider Martin Cchoßer zu Oberod, dies Gerichts, verhängte Ku ratel wird auf Grund der vorliegenden Verhandlung hiemit aufgeboben, und demselben auf Grund dessen die eigene VermögenSrerwaltung wieder überlassen. K. K. Landgericht Zell a. J.< am 21. Jän. 1850. Berger, Landrichter. Hußl, Adjunkt. 3 Neuerliche Ausschreibung. Nr. 8262 Sigmund
den Abstämmlingen des Franz Engstler abwechselnd in den Linien des Sigmund und der Margaretba Engstler, und die andere Hälfte den Abstämmlingen der Maria Engstler, verehelicht gewesene Dietrich, auf gleiche Art unter ihren Kindern nach dem Aller abwechselnd zu verleihen. Sollte in einer oder anderer Linie keine zum Genusse taugliche Descendenz sich vorfinden, so fällt der Genuß nach der Ordnung auf Descendenz anderer Linien, und wenn sich keine zum Genusse taugliche Descendenz vorfinden sollte, so haben arme