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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 29.05.1883
Umfang: 8
Ansuchen am Dienstag, den RS. u. nötigenfalls am Äk Juui d. F , immer Vormittags 9 Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I .Partie. Cat-Nr. 53, der Gem. Ritten, der Kircherhos in Lengstein, bestehend aus: l^itt. einer Feuer- und Futterbehausung, Civ -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 mit Wirthsgerechtsame in Lengstein: L. einem Garten von 26 Klstrn, I^itt. L. zwei Grubackern von 2808 Klftr, Parz Nr. 1004; v. einem Krautacker von 1606 Klftr., Parz Nr. 1010

und 1011: L. demDormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 1008 und 1009; dem Giesgüblacker von 2407 Klstr, Gr.-Parz. Ztr 903j904 und 911j912: I^itt. S. dem Leitacker von 1806 Klftr, Parz Nr. 991, 992 und 993; II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr- 991, 992 und 993 - I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 990: I^n. 1^. der sogenannten Bodenwiese von 415 Klftr., Grund-Parz Nr 978 und 1002; 1^. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr- Grund, Parz Nr. 1005j1007; I^itt. Ä. dem sogen. Kreuzacker

vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; einen Acker dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr 1001: I^itt. 0. einer Waldung von 19260 Klstr, Grund-Parz. Nr. 1M3, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz Nr- 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klftr. Cat -Nr 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 993. ex Cat-Nr 55 aus dem Kropfeugute, v. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz

. Nr. 907M0. I^itt. l). dem Kropsanaer von 802 Klftr, Grund-Parz. Nr. 905j906. Cat.-Nr. 554, ein Fünftheil Musmahlgerechtig keit. Ausrufspreis fl. II. ex Cat.-Nr. 55 ein Wohnhaus, das sogen. Kropfenhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; l.itt. L. zwei Krautgärten von 58 und 16 Klftr., Grund-Parz. Nr. 9M und 976. Ausrufspreis I.VI.V fl. m. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Rothwand von 3 Grabern, 31 Klftr-, Grund-Parz. Nr. 1390

und 1391 mit etwas Weide. AuSrufspreis ASV fl IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klstr. auf Veumarer. Ausrufspreis Svv fl- V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klstr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis 2VU st. VI. Cat.-Nr. 536 ex I^itt. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gute von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Str. 1611. Äusrufspr. 2tti» fl. Vii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rothwand, beste hend aus l^itt. R., Haus und Futterbehausung

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 04.03.1896
Umfang: 8
Beilage zum „Tiroler Volksblalt' Nr. lk. Boze«. Mittwoch, de« 4. März 189K. Die Abschaffung des Hypothekarcredits aus Grund und Boden. (Fortsetzung) Grund und Kode» ist von der Hypothekar- Verschuldung zu befreie«. Dies vorausgeschickt, halte ich es für angezeigt, schon jetzt in der Generaldebatte meinen an erster Stelle zum Ausdruck gebrachten principiellen Standpunkt zu recht fertigen. Ich war mir nur freilich der Tragweite meiner ersten Resolution wohl bewußt, ich war gefaßt

auf den Widerspruch, der von der linken Seite dagegen wird erhoben werden; es war mir auch klär, daß die Zustimmung zu dieser Resolution den Bruch bedeutet mit der gegenwärtigen Wirthschaftsordnung, den Bruch mit dem Capitalismus, der die Grundlage der gegen wärtigen Wirtschaftsordnung ist, daß sie auch den Bruch bedeutet mit einem Theil der gegenwärtigen Rechtsanschauungen, nämlich mit der Rechtsanschauung über das Verhältnis von unbeweglichem Grund und Boden einerseits und dem beweglichen Gelde anderseits

, was hier zum Ausdruck kommt? Meine erste Resolution ruht auf der Ueber zeugung, daß sich mit der Natur von Grund und Boden und mit der socialen Bestimmung desselben die moderne hypothekarrechtliche Belastung nicht verträgt. Das ist die Frage: Ist diese Behauptung wahr oder nicht? Ist sie wahr, so muß die Resolution durch führbar sein, es wäre denn der Grund und Boden seiner socialen Bestimmung schon derart entfremdet, daß et sie überhaupt nicht mehr findet. Wer das behauptet, gibt zu, daß unsere Gesellschaft

in der Zerrüttung schon so weit vorgeschritten ist, daß sie die Rückkehr zu ge ordneten Zuständen nur mehr über ihre eigenen Trümmer finden wird. 1. Diese Verschuldung ist gegen die HIalur des Wodens. Welches ist der Grund, der für meine Behauptung spricht? Ich ersuche Sie, meine Herren, lassen Sie sich nicht durch die vielleicht etwas trockene Erörterung ab schrecken. Wir wurden ja unlängst auch in ein etwas dürres Gebiet, in das trockene Land des Grundbuches, geführt. So. werden wir auch hier auf das trockene

Gebiet einer ganz kurzen wissenschaftlichen Erörterung geleitet. An die Spitze meines Beweises stelle ich folgende Behauptung: Grund und Boden kommt durch die mo derne hypothekarrechtliche Belastung in eine Verbindung mit dem Gelde, die sich mit der Natur des Bodens nicht verträgt, und zwar deshalb nicht verträgt, weil er von vornherein benachtheiligt ist, und weil dieser Nach theil früher oder später zum Ruin des damit ver bundenen Standes führen muß. Der Beweis, wenn er als richtig erkannt

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.01.1893
Umfang: 8
, Montan und Andogno. — Die Ein« Hebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewilligt: Schlmig '186 pCt. zur Grundsteuer, Teniberg 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Javre 30u pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10>< pCt, zur Hauszins- und Haus- klassenstener und 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein; Levico iMarktgemeinde) 30 pCt. zur Verzehrungs steuer von Wein

; Mollaro 298 pCt. zur Grund-, Er werd- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins und Hausklassensteuer; PeUizzano 190 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; S. Orsola 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausklassensteuer, 20 pCt. zur Ver- zehrungsjlcuer von W-in und Fleisch; Segonzano ^j0v pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wem ; Torra 284pEt. zur Grund-, Erwerb

von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro1893 bewilligt den Gemeinden: Borghetw Wo pCt^ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100pCt. zur Hauszins-und Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch, eine Auslage von 1 sl. 70 kr per Hektol. Bier und 5 fl. per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Gardolo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb^ und Ein kommensteuer, 10 pCt. zur Hauszinssteuer, 15 » pCt. zur Hausklassenfteuer, 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Fleisch

und eine Auslage von Ist. 70 kr. per Hektol. Bier ; Meano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 3'.) pCt. zur Hauszins- und 80 pCt. zur Haus klassenfteuer ; Rouzo 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und Hauszinssteuer und 100 pCt. zur Hausklassenfteuer; Saoue eine Brodtaxe von 1^ pCt.; Segno -!48 pCt. zur Grund-, Erwerb-und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer und 30 pCt. zur Verzehrllugssteuer von Wein und Fleisch. Eingaben puukto Armenunterstützung wurden

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Dolomiten
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Seite 3 von 6
Datum: 16.08.1932
Umfang: 6
ergebende Saldo be zahlt werden solle, zunächst offen gelassen wurde. Noch heute warten viele Exporteure, unter die sen besonders zahlreiche Wein- und Obst exporteure unferer Provinz, auf die Bezahlung ihrer Forderungen aus Exportgeschäften, die auf Grund von vor dem 21. März l. I. abgeschlosse nen Verträgen getätigt wurden. Erst mit dem neuen Abkommen vom 7. Juli l. I. ist nun die Art der Bezahlung dieses Saldos geregelt wor den, so daß nun die Aussicht besteht, daß die Exporteure in nicht allzuferner

Zeit zu ihrem Eeldc kommen können. Bei der Bedeutung die ses Abkoinmens für unsere, am Exportverkehre nach Oesterreich besonders interessierte Provinz, wird es erwünscht fein, die Grundsätze des neuen Abkommens kennen zu lernen. 1. Di» Bezahlungen des italienischen Waren exportes nach Oesterreich. Die Oestcrreichische Nationalbank nimint nach wie vor Zahlungen österreichischer Importeure italienischer Waren, die auf Grund von Ver trägen, abgeschlossen zwischen dem 1. Jänner 1932 und dem 21. März

- nungsvcrträge bleiben auch nach dem neuen Abkommen bis zum 31. August l. I. in Kraft, doch dürfen sie den Gesamtbetrag von 5 Wtlionen Schilling nicht überschreiten und müssen von der österreichischen Nationalbank an das italienische Abrechnungs-Institut in Rom angezeigt werden. 2. Die Bezahlung der Waren, die aus Oesterreich importiert werden. a) Zahlungen auf Grund von Verträgen, die vor dem 21. März l. I. abgeschlossen wur den. Italienische Firmen, die auf Grund von Ver trägen, die vor dem 24. März

l. I. abgeschlossen wurden, von Oesterreich Waren eingeführt haben oder noch einsühre» wollen, mußten be kanntlich die Verträge anmelden und sich ver pflichten, die Zahlungen auf Grund derselben an die Banca d'Jtalia zu machen. Diese Ver pflichtung bleibt auch weiterhin, aber nur für die vor dem 21. März abgeschlossenen Import geschäfte, aufrecht und die Zahlungen haben immer in Lire, umgerechnet nach der Gold- Parität, zu erfolgen. b) Zahlungen auf Grund von Verträgen, die nach dem 21. März abgeschlossen wurden

. 6 besonders anzumelden. Alle Zahlungen aus derartigen Import geschäften sind ausschließlich wieder mit einem besonderen Formulare (Mod. 7) bet einer tta- lienischen Bank zu machen und zwar, wenn di« Faktura auf eine andere Valuta als Lire lau tet (z. V. auf Schilling«) zum offizielle« Börsenkurse der Mailänder Börse des Zahlungs tages. Auf Grund dieser Einzahlungen ermäch tigt dann das Istituto per i Eambt Rom di« österreichische Nationalbank, dem österreichischen Exporteur, zu dessen Gunsten

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 09.06.1883
Umfang: 8
SK.6024. ... . ^ Wv. 610.18SS. ^^ . H^vTT'I-ch^ ^ ^ , ..: ? In der Erecutionssache des Hrn. Dr. Fki MumeltW,^ Advokat hier^ gegen Josef Staffier, Graf in Unterinn pctö. 1 f. A. werdch GM R., vöthigsttfaM am SS Oktover d. JS.j immer u« K Uhr Bormittag am Grafevhofe W Unteritt« nachstehend beschriebene Realitäten öffentlich feilgeboten/, i I. DaS Pardunggut in Unterinn Cat-Nr. 711 besteheÄ aus Feuer- und Futterbehausung Bau-Parz. Nr. 621 und , , Grund.-Parz. Nr. 5733 Acker von 1 Zoch 26 Klafter

und 60 Klafter , . 4060 Wald von 1 Joch und 1533 Klafter dann der Weg H. P. Nr. 7383 von 26 Klafter gemeinschaftlich mit deck Grafengut. AuSrufSpreiS . .. ^ . . 7000 fl. II. AuS dem Prantnergute Cat.-Nr. 1131 in Unterplatten die Be hausung sammt Torggl und Stallung, Bau-Parz. Nr. 4887; auS Grund-Parz. Nr. 4613/1 u. 2, das imMtsuer-Cataste r sud L vorkömmende und von dem Weinguts Cat.-Nr. 1135 Vs durch eine Mauer und einen Graben getrennte Weingut von 14 Grabern 147 Klaster; Grund-Parz. Nr. 4614 Wald von 1441

Klafter; aus dem Prantnergute in Unterinn an den Ortlerwald Grund-Parz. Nr. 4121 von 1347 Klafter. AuSrufSpreiS . 2 l 00 fl. IH. AuS Grund-Parz. Nr. 4613/1 in Unterplatten das im Steuer- Cataster sud Cat.-Nr. 1135V- vorkommende und von dem Wein gute Cat.-Nr. 1131 L durch eine Mauer und einen Graben ge trennte Weingut von 4 Grabern 42 Klafter. . AuSrufSpreiS . . . . -. . . 600 fl. IV. AuS dem Plattnergut Cat.-Nr. 714 in Unterinn Grund-Parz. Nr. 5873 Äcker, jetzt Wiese von 1368 Klafter ? ^ 5874 Wiese

von 2 Zoch 1170 Klaster ^ ^ 5875 Wiese'- von ^88 Klaftere ^ ^ 5 , 5876 Acker) jetzt Wiest von 1224 Klaster AuSrufSpreiS . ^ ? . . . . . 2200 fl. V. Einen Antheil Bergwiese und Waldung zu Oberbozen, die Holle genannt, Grund-Parz. Nr. 3125 von 5 Joch 905 Klafter. AuSrufSpreiS . . ... . . . 400 fl. VI. Einen Wald aus dem Leimergut in Oberbozen Grund-Parz. Nr. 3129 von 3 Zoch und 29 Klafter. AuSrufSpreiS . . . - . . . . 100 fl. VH. DaS Grafengut in Unterinn Cat-Nr. 712 bestehend auS Feuer

- und Futterbehausung. Stadl und Stallung Bau-Parz. Nr. 620 und Grund-Parz. Nr. 5775 Wiese von 331 Klaster » , ? t' 5776 Acker von 2 Zoch und 340 Klafter ^ 5777 Wiese von 1 Joch 1390 Klafter , ^ ^ 5778 Wiese von 232 Älafter ^ ^ 5779 Teich von 137 Klafter , > ^ 5780 Garten von 37 Klaster < ^ , 5781 Acker von 5 Joch 308 Klaster ? ? / 5782 Wiese von 110 Klaster ' ? ^ ^ 5841 Wiese von 2 Joch 894 Klafter e 5 , 5844 WdMolzwald von 4 Joch u. 1154 Klafter „ ^ ^ 3096 Nadelholzwald, von 1 Joch u. 335 Klaster , ». 3803

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 04.01.1882
Umfang: 8
Passung erfolgen können. Ohne Anpassung läss sich eben nichts übertragen. So aber wurde der Um schwung. der sich dort vollzogen, hier völlig unbe- achtet gelassen. Dort zieht das wirtschaftliche Leben iv stets wechselnden Agglomerationen immer größere Kreise, hier herrschen noch immer die alten primi tiven patriarchalischen Zustände.» Was Wunder, wenn das vereinzelt stehend- Kleine unbeachtet, ungelannt, vergessen bleib!, ja wohl gar niedergetreten, zermalmt wird. Der Grund hievon liegt

des anderen, so wird es ausgebeutet; hört das eine auf, vom andern unterstützt zu werden, so muss es verkümmern. Diese Erscheinungen treten da und dort um so häufiger auf, je weniger das wirtschaft liche Leben noch organisiert und ausgebaut ist. DaS Verhältnis von Nachfrage und Angebot ist noch zu wenig geregelt und nach dem berüchtigten Grund satze des Iai8ser taire, laisssr aller zu sehr dem blinden Zufalle überlassen, so dass häufig eine Ka tastrophe vorhergehen muss, bis sich das richtige Verhältnis endlich

sich von gewissen Arbeitszwei- gen abgewendet hat, so liegt der Grund hievon we niger im Capitalmangel, auch nicht darin, dass diese Arbeitszweige das Capital minder gut verzinsen, sondern dass dem Capital von anderer Seile ein vnl besserer Modus der Veranlagung geboten wird. Der Capitalist von heute will sich nicht mit einzel nen kleinen Schuldnern abquälen in beständiger Be sorgnis um seine Sicherheit, er will nicht mit tau send Umständlichkeiten seine Zinsen eintreiben, end lich last vot lesst

, will er jederzeit über sein Capital anderwärts verfügen können. Darum legt der so lide Capitalist sein Geld lieber in Papieren an, die ihm eben diesen bessern Modus der Veranlagung bieten. Er wird auch, wie in Geldsachen schon die Gemüthlichkeit aufhört, bloß um der schönen Augen des Jäkel oder Michel willen davon keine Ausnah me machen, die Plackereien mit den kleinen Grund besitzern, Handwerkern u. dgl. dem Wucherer über lassend. Will daher der bäuerliche Grundbesitzer wieder Beziehungen mit dem soliden

hohe Zinsen will, der möge sein Geld in Schwindelpapieren, gewagten Gründungen und derlei schwungvollen Unternehmungen anlegen, um cs bei der nächsten passenden Gelegenheit wieder zu ver- kracken. Es ist die Idee der Umwandlung der Grund schulden in Grundrentenschulden des Rodbertus Ja- getzov, welche den Verfasser dahin geführt hat, dieser schon mehrfach in Anregung gebrachten Idee zunächst für unsere bäuerlichen Verhältnisse eine concrete Ge stalt zu geben. In dem vorliegenden Entwürfe

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 09.03.1923
Umfang: 8
eines Hausbesitzer und das andere Mieter eines so gearteten Lokals ist, Der Präsident wird die Kommission abweck'elnd aus den effektiven Mitgliedern, weiche aus Grund früherer Bestimmungen ernannt wurden, berufen und in deren Abwesenheit aus den Ersatzmännern. Die Bestimmungen des Art. 11 werden auch für di« Verträge angewendet, welche im gegen wärtigen Artikel angeführt sind, salls sie vor dem 1. Jänner ISIS abgeschlossen wurden und nach dem 30. Juni I92Z zu Ende gehen. In diesem Falle

wird die Schiedskommission, welche im vorhergehenden Absatz angefühn ist, mangels eines Uebereinkmnmens zwilckxm den Parteien das gerechte Ausmaß der Erhöhung bestimmen ohne Einflußnahme einer eventuellen Vertreis- verlängerung, welche bei Vertragsablaus auf Grund des ersten Absatzes des gegenwärtigen Ar tikels gewährt werden kann. Für das Gebiet der Denczw Tridentina wer- den die in diesem Artikel aufgezählten 7Zesuar>.ssc von den nach Art. 4 dieses Dekretes err.'^>im Schiedskommissionen ausgeübt. Art. IS. Auf Grund

der Aerfüaimgcn des vor liegenden Dekretes ist, f.',Iis derselbe Raum sür Handels-, Industrie-, Büro- und Wohnzwecke dient, der vorherrschende Gebrauch maßgebend. Im Streitsallc entscheide! die Schiedskommission aus Grund des Art, 4, dic, wenn sie die Benüwing als Wohnung vorherrschend betrachten, die strei tenden Parteien vor die .Kommission nach Art. 14 verweisen, welche zu entscheiden hat. Art. 16 enthält DeslÄnmunqen über die poli tischen Requisitionen und Aufhebung der Befug nisse der politischen

Behörden diesbezüglich. Diese Bestimmungen werden jedoch im Gebiet der venezia Tridentimi nickt angewendet, wo bis zur Erlassung neuer Verfügungen das Recht der Requisition aus Grund der Verordnung des Generatkonilmssariats vom 23. Februar 1920, ?!r. 3478 und 2t. Oktober 1920. Nr. 59.Z5V. un- verändert mifrcch: bleibt. Art, 17. Die Daten des 30. Juni und 1. Juil. welche in den verschiedenen Bestimmungen des vorliegenden Dekretes angegeben sind, werden in jenen Gemeinden, wo die Mietverträge gewohn

, Geld ist genug vorhanden. Jedermann, der arbeiten will, findet in den meisten Ländern Beschäftigung, die Eisen bahnen haben mehr zu tun, als sie verfrachten können. Und doch: Viele sähige Leute fürch ten eine Panik oder einen Zusammenbruch. Was ist dcr Grund? Die Furcht entspringt im Grunde der Kenntnis, daß große Massen des Volkes heute geistig falsch gerichtet sind. Wir werden in Zeiten, da es uns besser gcht, extravagant, sorglos und selbstisch. Wir ver gessen dann unsern Herrgott und vertrauen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 03.04.1923
Umfang: 6
ich neben dir stehen bleiben. Jetzt diene ich Gott' da bin ich durch sein Gebot gezwungen, zu sitzen, wenn die Stunde der Verehrung gekommen ist. Der zweite Grund: Wenn du speisest, mußte ich zusehen: jetzt habe ich mir einen Ernährer gesucht, welcher selbst nicht speist, aber mich bewirtet. Der dritte Grund: Wenn du schliefest, so niußte ich dich bewachen; jetzt habe ich einen Hcriii, der mich bewacht, wenn ich schlafe. Der vierte Grund: Ich lebte in beständiger Furcht, daß deine Feinde

vorlegen köinz«i. M>aim vollen Ge «Greifen?,* roler' n>e ein Unglück von selten deiner Feinde tref fen kann. Der fünfte Grund: Bis jetzi mußte ich dich fürchten; denn ich konnte ein Versehen bege lten, das du mir nicht verzeihen würdest: jetzt habe ich einen Herrn, der so mitleidig ist, daß er mir verzeiht, selbst wenn ich täglich hun dertmal sündige. „Jer Schleen'. Monatsschrift für Heimatkunde und Heinialpflege. 4. Jahrgang. März 1S23. Druck und Verlag „Tyrolia' Bozen. Schristleirung: Franz Junger

- und Rechtsübertragungen von unbeisez. lichen Gütern bringen wir «in anderesmal. Für die Eintragung in die öffentlichen ^üchz- welche auf Grund der österr. Vorschriften üb» die imbeweglich?» Güter und den ihnen gleich, stehenSen Rechten geführt werden, sind die svl. genden Proportionatgebühren zu entrichten: 1. Zur den Erwerb des Eigentums. Für j« 100 Lire Lire 0.75. 2. Zür den Erwerb des Pfandrechtes: a> Für die ersten 10.000 Lire für je W Lire Lire 2.—. - b) für die höheren.Summen für je M L« Lire 2.50. Z. an Zür

, über die gerichtliche Dq«i> gebühr für Dokumente über Recürechte, bücherlich nicht eingetragen sind, oder welche ßh auf den Erwerb eines Pfandrechtes miitÄ Pfändungsbefchreibung beziehen, bleiben Die Gebührenfreiheiten auf Grund de- Ä» schnittes O (aa bis hh) der Tariftabelle Z4-L des Gesetzes vom 13. Dez. !8S2 (N.-G -Al. U werden beibehalten. Die Vormerkungen der Erwerbung von An rechten werden hinsichtlich der Befreiung von der Gebühr, bezw. der Bemessung derselben den «ü- giltigen Eintragungen gleichschalten

. Für die Einhebung der Gebühr gelten i!« bisherigen Bestimmungen weiter: nur hwsichüH der Wertbestimmung treten folgenve AenZenn- gen ein: Di: Gebühr für die Eintragung des tmns wird auf den Wert erhoben, welcher Ä die Bemessung der ReMergebühr mügzebmi ist. Für die Eintragung von Hypothekarrecht-Z wird die Gebühr auf Grund des Kapital- der zugerechneten Zinsen für drei Jahre k> rechnet. nicht am Ende aus lauter Freude dachte den finsteren Gedanken, der ihm Mz- lich, wer weiß woher, angeflogen wer, nicht zu Ende

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 18.07.1935
Umfang: 6
, um eine. energische Vergeltüngsaktion durchzuführen, trafen anbetrachk der großen Ent- fernnng an der aethiopifchen Grenze ein, als diese bereits von den abessinischen Raubern überschrit ten worden war. Unsere Abteilungen machten an der Grenze Halt. « Widerstand der deutschen Katholiken ! gegen das Sterilisierungsgesetz. Roma, 17. Juli. ! ì Zum Communique des Deutschen Nachrichten-, bureaus, das! Gesetz über Sterilisierung gelte für alle und müssen auf Grund des Konkordats auch von den Katholiken respektiert

in diesem Sinne stellt die vom'Botschafter Japans Im Namen sei ner Regierung abgegebene Erklärung dar. Nach dem er vom. Duce in' Audienz empfangen worden war, erklärte' er auf .Grund, ihm von seiner Re gierung , zugegangenen. Instruktionen formell,^ daß Japan nicht beabsichtige sich in den italienis<y-ae° thiopischen. Konflikt einzumischen und kein politi sches Interesse in Abessinien > habe. Es ist am Platze bei dieser Gelegenheit in Er innerung zu bringen, daß man von gewisser Sei te versucht

,der italienischen Behörden ist voll kommen gerechtfertigt und aus einem zweifachen Grund begreiflich. Die Regierung Romas verfolgt den freien Nachbarstaaten und den mohammedani schen - Stämmen gegenüber, eine durchaus freund liche Politik; der,Grund dafür ist in der. Tatsache zu suchen,, daß Italiesi drei Kylonien, Libyen, Eri trea und Somaliland besitzt, in denen die vorherr- chende Sìeligioy der, Eingeborenen die mohamme- dynische ist. Es, ist. also selbstverständlich, daß die italienische Regierung

, die jede Religion ihrer Un tertanen bisher immer-achtete, sich auch dafür, was in den kleinen mohammedanischen Nachbarstaaten, wie es beim Sultgnyt von Mimma der Fall ist, vorgeht, interessiert und diese vor den Einfällen stärkerer Regierungen, die dqs religiöse Bekennt nis, anderer mißachten, wie es eben die Regierung von.Wdis Abeba tut,/!beschützt. .In der Folge- wird man besser sehen tonnen, wie Aethiopien das Um sichgreifen der mohammedanischen Religion immer zu verhindern suchte. Ein anderer Grund

für den römischen Borbehalt wegen der Annexion des Sul tanates von Gimma ist, daß Italien in jenem Ge biete besondere Interessen hat, die ihm auch durch Verträge zuerkannt svorden sind. Im Jahre 1891 wurde zwischen der englischen und) der italienischen Regierung ein Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Trennungslinie der beiden Einflußzonen von einer Geraden bestimmt wurde, die von Chifi- maio ausging und dem 6. nördlichen Parallelkreis bis zum Blauen Nil folgte. Demnach fielen unter den italienischen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.08.1939
Umfang: 8
zwischen den zwei Außenministern hat. all das bestätigt, was in der Zusammenkunst von Milano am L. und 7. Mai zwischen beiden Außenministern beschlossen worden war. Die Danziger Frage wird gelöst wer den, und zwar aus Grund jener Richt linie, welche die Natur der Dinge und die Schwere des Problems mit sich bringt. Deutschland und Italien haben keinen WervliisW der iitemtimlen Lue / Ne WrlAiM »erde» heute WMt Grund, dazu eine Initiative zu ergreisen. Aber das sei hier unterstrichen. Deutich land kann gegenüber

eingenommen wurde. Deutsche Bilanz der polnischen Provokalionen Berlin, 12. August. Die Danziger Frag? hat sich durch neue Übergriffe gegenüber den deutschen Min derheiten in Polen weiter oerschärft. Be sonders provozierend wird die Störung des Korridoroerkehres empfunden: es wurden dort mehrere deutsche Reisende von polnischer Polizei verhaftet, ohne daß ein Grund hiefür angegeben worden wäre. Da die Sicherheit deutscher Reisen- der auf der Durchfahrt durch den Korri dor von den internationalen Verträgen

, hat der gesetzgebende Ausschuß für innere Ange legenheiten der Kammer der Fasci und Korporationen die Gesetzesvorlage über den Verlust der italienischen Staatsbür gerschaft seitens der im Alto Adigs an sässigen Personen deutscher Herkunft und Sprache beraten und angenommen. Der Präsident des Ausschusses berich tete über die Gründe, die zum Entwurf der Gesetzesvorlage führten und über deren politische Tragweite: das Gesetz hat den Zweck, auf Grund der zwischen Ita lien und Deutschland getroffenen grund sätzlichen

wird. Die Abänderung wurde aeneh- migt, sodaß der erste Absatz des Art. 1 nun folgendermaßen lautet: „Die in den Gemeinden des Alto Adige oder auch anderswo wohnhaften Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche die italienische Staaisbürgerschafl auf Grund des Vertrages von Sl. Ger- main (Beilage zum Geseh vom 26. Sep. kember !S?0, Nr. lZ?2) und seiner Durch führungsbestimmungen erworben haben und nach dem Deutschen Reich umzusie- dein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben beabsichtigen, müssen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 16.12.1896
Umfang: 8
von Gcincindeznschlägcn für 18!17 uud zwar: Favdr 400 pCt. zur Grnnd-, Erwerb- uud Eiukommcusteuer, 250 pCt. zu, Haus zins- und HanSc asscnstcuer; Ranzo t>00 vCt, znr Grund-, Erwerb- uud Eiulommcustcucr, pCt. zur HauSzinS- uud HauSclassenstener; ^eravalle 150 pCt. znr Grnnd-, Erwerb- nnd Einkommcn- steuer, 25 pCt. zur HanozinS- und HanSclassenstcuer, 50 pCt. znr W iiwerzchrnngöstcuer, eine Auslage von I st. per Hektoliter Bier und eine Auslage vou 5 sl. per Hektoliter Brautweiu; Moena 300 pCt. zur Grnnd-, Erwerb- uud

Eiulommcnstcner, 40 pCt. zur Hauszins uud HanSclassenstcuer; Ronchi 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pEt. zur HauSzinS- und 50 pCt. zur HauSclassensteuer; Brandberg 110 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Ein kommen-, HauSzinS- und HauSclassensteuer; Heinzen- berg 140 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzinS- und HnnSclasscusicuer; Steeg 180 pCt. zur Gruud-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzinS- und HauSclassensteuer; Schlinig 250 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 30 pCt zur HauS zinS

- und HauSclassenstener; FlaaS 130 pCt. zur Grund-, 50 pCt. Erwerbsleucr und 2«» pCt. zur HauSzinS- nnd Hansclasscnsteuer; Klausen 150 pCt. znr Gruud-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzinS- und HauSclassenstener nnd 30 PCt. zur WeinverzehrungS- steuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung seitens der k. k. Statthalters erhielt die Gemeinde Nago-Torboke die Bewilligung znr Einhebnng einer 20 pereentigen Taxe vom appaltosreien Brod nnd den süßen Bäckereien. — Angewiesen wurde eine außerordentliche Snbventiou von 100

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.02.1936
Umfang: 6
sich im gleichen Sinne und erklärten sich energisch für die Verlängerung des Neutralitätsaesetze» einzusetzen. Der Präsident der Kammer, Äyrns, betonte fer ner, es sei absolut kein Grund vorhanden, der die Herausgabe eines neuen Gesetzes rechtfertigen könnte. Abgesehen von der Verlängerung des „Neutrality actes' würde vom Kongreß wohl je de Gesetzvorlage entschieden zurückgewiesen wer« den. TU»S Abschluß der MoriabWettbewerbe des Zchres XIV Milano Sieger im Eishockeyturnier. — Torino an erst« Stelle

. die Prinzessin- nen Sophie und Margarete. Für den deutschen Hochadel hat die Frau, die als 60jährige einen Abenteurer heiratete, nie gelebt. Andorra bleibt ohne Telefon. Die Republik von Andorra gehört zu den weni gen Ländern der Welt, die noch heute kein Telefon haben. Dabei hat gerade im letzten Jahr der Tou ristenverkehr in der kleinen Bergrepublik zugenom men, zwei modern eingerichtete Hotels sind er öffnet. Aber auch diese Hotels sind telefonisch nicht zu erreichen. Der Grund dafür liegt darin

festgelegt. Italien spielt am Freitag, 7., gegen Deutschland, Samstag, den 8., gegen die Amerikaner und am Sonntag, S., gegen die Schweizer. Das erste und dritte dieser Treffen findet in den Abendstunden statt. Kißball Mitteilungen àes Fußballverbanckes Da» Entscheidungsspiel Bolzano - Merano wird am Sonntag in Trento wiederholt. Das Direktorium der 3. Zone des italienischen Fußballverbandes hat bei seiner letzten Sitzung folgende Entscheidungen getroffen: Splelbeglauoigung: Auf Grund des Schiedsrich

- errapportes wurde das Entscheidungsspiel Mera no Sportiva - Bolzano Calcio vom 2. Februar mit i >em Ergebnis 0:0 beglaubigt. Um die endgültige Entscheidung zu erzielen, wird die Partie noch einmal ausgetragen, und zw. am Sonntag, den 9. ds., um 14.30 Uhr auf dem Spielfeld der A. S. Trento in Trexto. Maßregelungen: Auf Grund der vorliegenden Rapporte wurden die Spieler Capaccioli Clito Tolgano Calcio) und Tastellini Dino (Merano Sportiva) für einen Spieltag (an dem ein Meister- chaftstreffen zur Austragung

? Nicht weniger als 9636 Meter mißt die tiefste aller bisher bekannten Meerestiefen, der Mariannengraben im Stillen Ozean, und wenige hundert Meter sind es nur, !>ie die kühnsten Taucher von dieser ungeheuren Tiefe bisher bewältigen tonnten. Nie wird ein Nensch den tiefsten Grund des Ozeans betreten: der ungeheure Wasserdruck würde ihn plattdrücken wie ein Stück Pappe. Wie mögen die Ungeheuer dieser tiefsten Tiefe des Meeres beschaffen sein? Wir wissen es nicht, und wir werden es auch nie erfahren. Und wenig

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Bozner Tagblatt
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Seite 1 von 2
Datum: 03.05.1945
Umfang: 2
die beiden widerspre- cIiendeiFT-'tgensch.'iften der Japaner, die Schweigsamkeit und die Neigung /.um Lachen, wohl als ihre Wcsons- ziige betrachtet werden. Mehr is! dar in jedoch nicht zu-erblicken’. Die Frage, ob die Japaner als Na tion geheimnisvoll oder rätselhaft sind, bedarf vielleicht noch einer be sonderen Erörterung. Der Grund da für. dass das japanische Volk manch mal als unverständlich empfunden wird, ist darin zu suchen, dass Japan und seine' Bevölkerung den fremden Völkern nicht genügend

Birkcnzcll zur Ehre gereiche. Darauf!,!» doch schon noch, wie es mir paßt, verstau- hab ich g’spiirt heut.' schaute ihn der Soimlechner mit.'schiefem den! Da frag ich recht viel darnach, wenn Bück aii. man sali einen Augenblick nur du was net leiden magst.' mehr das Weiße in seinen Augen: Sdilieü- „Dann sag doch wenigstens den Grund lieh Stand-er auf und ging.- warum du den Ambros haßt!' Daheim waren sie sehr überrascht, als Mit offenem Mund starrte er das Müd er schon so bald kam. Darüber befragt, gab

ciieu.au. Den Grund? Ja. wo lag denn der selber net sagen kfimi. Es ist einfach in er zunächst keine-Antwort, um tleinn spü- Grund überhaupt? Mit keiner Frage hätte ihr. und dös ist stark und bezwingend.' ter. selber lierauszuplatzen. - . sie. ihn so in Verlegenheit, bringen können „Jetzt reg dich net auf und schlaf, ist „Ein fieiu haben die g’fiabf, heut da drun- wie mit dieser. Er wußte es selber nicht g'schcitcr.' ;■ teil mit dem voni’Bachschinied. ’ daß es Irgend etwas in ihm wehrte sich einfach

um diese Zeit keinen Grund mehr, länger Versteck zu spielen vor'der Welt lind den Menschen. 'Sic banden ihre Liebe zwar niemandem auf die Nase, aber es konnte jedermann selten, daß sie zusaniineiigeliörtQM. Sie trafen sich an den Abenden.' und am Soiintagmiclimii- tag führen sie gemeinsam in - die Kreis stadt z.tt einer Veranstaltung. Nur der Sonnieclmer merkte bis jetzt noch nichts. Und es hatte sonderbarerweise auch niemand' den Mut. ihm das zu sagen. Die Somilechcrin, die zweifellos jetzt dar um' wußte

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Pustertaler Bote
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Seite 3 von 18
Datum: 24.09.1909
Umfang: 18
zu allen direkten Personalsteuern (Erwerb-, Personaleinkommen-, Renten- und Besoldungssteuern) die definitive Festsetzung des Ausmaßes aller dieser Steuern im Jahre' 1A09 itti' Hesetzqebungswige zu er folgen hätte, weil kie im Artikel 9 Absatz 3 » bezeichneten Nachlässe (15 ?/o bei der Grund steuer, 12V,°/o bei der Gebäudesteuer und 25°/g der Erwerbsteuer 1. ünd10°/g' der Erwerd- steuer 2. Klasse) bereits im Jahre 1904/5 erreicht worden sind; 2. daß, nachdem die Schaffensfreudigkeit unseres Reichsrates

eine solche gesetzliche Regelung noch lange nicht erwarten läM die sämtlichen Ertragssteuern im Ausmaße nach dem Ergebnisse des Jahres 1909 forterhoben werden. Das Facit aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich von selbst dahin, daß die Erwerbsteuer pro 1910/11 gegen den Betrag von 1909 nicht erhöht werden kann. Für die Personaleinkommensteuerzahler ist es wahrscheinlich auch nicht uninteressant zu wissen, daß die bisherigen Nachlässe an der Grund- und Gebaüdesteuer, welche im Jahre 1903 allein bereits

die stattliche Summe von 22,943.353 L 23 d betrugen — und jetzt jährlich etwas mehr — dem Staate aus den Personal-, Renten- und Besoldungssteuerein gängen im Sinne des Art. 10 1a E.-G. vom 25. Oktober 1896, R.-G.-BI. Nr. 220 ver gütet wurden und werden. Für die Personal- emkommensteuer :c. zahlenden Grund- und Ge bäudebesitzer ist der Nachlaß an der Grund- und Gebäudesteuer daher nichts bedeutend, bei künstiger Regelung aber sollen doch Grund- und Gebäude-Nichtbesitzer vom Beitrag zur Grund

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 12.12.1884
Umfang: 8
der Meraner Maurer - Gesellen und Handlanger hat sich infolge Mangels an Mitgliedern auf Grund des Beschlusses vom 31. August 1884 freiwillig ausgelöst. Meran am 11. December 1834. Michael Huber als abtretender Vereins-Vorsiand. Nichtamtlicher Theil. Jolttische Hages-Göronik. Inland. Innsbruck, 12. December. 5*5 Wie wir einem uns zugehenden Berichte un seres Wiener Korrespondenten entnehmen, haben am Dienstag und Mittwoch zahlreiche Ausschüsse des Abgeordnetenhauses getagt. So hielt am Dienstag abends

für die ungefähr 190 Kilometer lange Linie StryjPodwoloczYska, und zwar auf Grund des Local-Bahngesetzes, ertheilt worden sei, und ob die Regierung sich ermächtigt halte, auf Grund dieses Gesetzes die Ausführung dieser Bahn sicherzustellen. Der Handelsminister Baron Pino erwiderte, dass er der Länderbank aller dings eine Vorconcession für die genannte Linie auf Grund des Local-Bahngesetzes ertheilt habe, dass er sich jedoch vorbehalte, erst dann, wenn um die Er- theilung der definitiven Concession angesucht

den Ni er habe, wie das genannte Blatt hinzufügt, bei den übrigen Milgliedern der Commission Erstaunen erregt. Wie sich nun heraus stellt, hat diese Nachgibigkeit ihren Grund in einem Compromiss zu Gunsten Englands. Die Commission beschloss nämlich am Dienstag eine besondere Schiff fahrtsacte für den Niger, dergestalt, dass die Aus führung derselben England für den unteren und Frank reich für den oberen Lauf zufällt. Bekanntlich hatte England schon in seiner Zustimmung zur Beschickung der Conserenz sür den Niger

, mit 23 neun, mit 27 zwölf, mit 30 fünfzehn, mit 32 acht' zehn, mit 34 einundzwanzig und mit 36 viernnd zwanzig Vertreter in den Dcpartemental-Wahlkörper entsenden. Paris wird durch dreißig Delegierte reprä entiert snn. — Ungeachtet gegentheiliger Meldungen wird unterm 9. ds. aus Paris bestimmt versichert, Lord Granville unterhandle mit China auf Grund lage folgender Bedingungen: Die Franzosen besetzen weder Tam-Sui noch Ke-Lung, von einer Indemnität werde nicht mehr gesprochen. Dagegen tritt China Tonking

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 13.12.1924
Umfang: 8
Seite 4 13. Dezember 1924 vereinnahmt im Fremdenverkehr als Ausgaben der ausländischen Touristen einen Betrag von 2 Mil liarden Lire im Jahre 1921 und vcn 2.5 Milliar den im Jahre 1922. Im gleichen Jahr betrug der Warenimport Italiens zirka 15 Milliarden, so daß die Einnahmen auS dem Fremdenverkehr hinreichten, um zirka 16 Prozent der gesamten Wa reneinfuhr zu bezahlen. Die Ziffern sind auf Grund folgender Angaben geschätzt worden. Man hat die Anzahl der Reisebilletts festgestellt

. Dazu kommen 60 bis 70 Millionen Franken für die Ausgaben der Fremden außerhalb des Hotels. In den Nachkriegsjahren ist natürlich der Fremdenverkehr nack der Schweiz stark zusam mengeschrumpft, so daß man die Gesamteinnahmen der Schweiz 1921 oder 1922 auf 100 bis 135 Mil lionen Franken geschätzt hat. Schaffung eines Volksbrotes. Mitteilung der Handels- und Gcwerbekammer Bozen. Der Herr Präsekt hat die nachstehend in deut scher Uebersetzung mitgeteilte Verordnung erlassen: „Auf Grund des Rundschreibens

des Ministers dell'Economia Nazionale vom 19. Oktober 1924, Nr. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des Brotmehles und Erzeugung eines Volksbrotes erlassen wurde und nach Anhörung der Provinzial- Ernährungskommission, die auf Grund des genann ten Rundschreibens eingesetzt wurde, sowie auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzial- gesetzes, wird folgendes verfügt: ' Art. 1. Vom 12. Dezember an bis zu einer s neuen Verfügung sind alle Bäcker der Provinz ver pflichtet, ein Volksbrot zu erzeugen

20 Prozent der Trockensubstanz betragen. Diese Brotgattung darf nicht in langer Form her gestellt werden. Art. 7. Die analytische Kontrolle über die ange führten Daten wird der staatlichen Lebensmittel- UntersuchunKanstalt in Trient übertragen, der in folgedessen die Muster zuzusenden sind, welche bei den Mühlen und den Bäckern der Provinz entnom men weisen. Art. 8. Wer den Bestimmungen dieser Verord nung entgegenhandelt, wird der Gerichtsbehörde auf Grund der Art. 295 und 434 des Strafgesetz buches

zur Anzeige gebracht. Art. 9. Der Quästor, die Unterpräfekten und die Gemeindevorsteher der Provinz sind mit der Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Der Präfekt Guadagnini. Die Handelskammer macht aufmerk- sam, ^iß diese Verordnung erst dann praktisch in Anwendung kommt, sobald die Gemeinden auf Grund des Art. 5 den Höchstpreis für das Volks brot durch eine eigene Verordnung festgestellt haben. Volkswirtschaft. w. Zur Situation des Weinmarktes schreibt die „N. W.-Ztg.': Am österreichischen Wein

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 13.12.1924
Umfang: 10
<5dtc 4 13. Dezember 1924 vereinnahmt im Frenwenverkehr als Ausgaben der «msländischen Touristen einen Betrag von 2 Mil liarden Lire im Jahre 1921 und von 2.5 Milliar den im Jahre 1922. Im gleichen Jahr betrug der W a r e n i m p o r t Italiens zirka 15 Milliarden, so daß die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr hinreichten, um zirka 16 Prozent der gesamten Wa reneinfuhr zu bezahlen. Die Ziffern sind auf Grund folgender Angaben geschätzt worden. Man hat die Anzahl der Neiscbilletts festgestellt

. Dazu kommen 60 bis 70 Millionen Franken für die Ausgaben der Fremden außerhalb des Hotels. In den Nachkriegsjahrcn ist natürlich der Frerndenverkehr nach der Schweiz stark zusam- mengeschrumpft, so daß man die Gesamteinnahmen der Schweiz 1921 oder 1922 auf 100 bis 135 Mil lionen Franken geschätzt hat. Schaffung eines Volksbrotes. Mitteilung der Handels- und Gcwerbekammer Bozen. Der Herr Präfekt hat die nachstehend in deut scher Uebersctzung mitgctciltc Verordnung erlaßen: «Auf Grund des Rundschreibens dos

Ministero dell'Economia Nazionale voin 19. Oktober 1924, Nr. 132, womit Vorschriften über die Ausmahlung des Brotmehlcs und Erzeugung eines Volksbrotcs erlassen wurde und nach Anhörung der Provinzial- Ernährungskommisiion, die aus Grund des genann ten Rundschreibens eingesetzt wurde, sowie auf Grund des Art. 3 des Gemeinde- und Provinzial- gesctzcs, wird folgendes verfügt: Art. 1. Vom 12. Dezember an bis zu einer neuen Verfügung sind alle Bäcker der Provinz ver pflichtet, ein Volksbrot zu erzeugen

nicht in langer Form her gestellt werden. A r t. 7. Die analytische Kontrolle über die ange führten Daten wird der staatlichen Lebensmittel- UntersuchunKanstalt in Trient übertragen, der in folgedessen die Muster zuzufenden sind, welche bei den Mühlen und den Bäckern der Provinz entnom men werden. Art. 8. Wer den Bcsrimmungcn dieser Verord nung entgegenhandelt, wird der Gerichtsbehörde auf Grund der Art. 295 und 434 des Strafgesetz buches zur Anzeige gebracht. Art. 9. Der Quästor, die Unterpräfekten

und die Gemeindevorsteher der Provinz sind mit der Durchführung dieses Dekretes beauftragt. Der Präfekt Guadagnini. Die Handelskammer macht au f m erk- s a m, daß diese Verordnung erst dann praktisch in Anwendung kommt, sobald die Gemeinden auf Grund des Art. 5 den Höchstpreis für das Volks brot durch eine eigene Verordnung festgestellt haben. Volkswirtschaft. w. Zur Situation des Weinmarktes schreibt die „N. W.-Ztg.': Am österreichischen Wein markte hat der Engrosverkehr nachgelassen, während das Geschäft

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Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 26.01.1898
Umfang: 10
Vermögen an mobilen Capital ist nur durch die Personal-Einkommensteuer zu erzielen, und wird äs kaoto in vielen Staaten dadurch bereits in ausreichendem Maße bewirkt. Weiters dient das Erträgnis der Personal-Einkommen steuer in erster Reche zu Nachlässen an Grund- und Gebäudesteuer (von 10—12'/o) der Erwerbsteuer (von 14—26°/<>), welche Nachlässe auch jenen zugute kommen, die von der Personal-Einkommensteuer gar nicht be troffen werden; es ist also damit eine entschiedene Ent lastung der kleinen

Steuerträger bezweckt. Ferner dient ein mehrere Millionen betragender Theil der Steuer zu Gaben an die Länder, wodurch auch die Landesumlagen erniedrigt werden können. Endlich berücksichtigt dieses Gesetz der Personal-Einkommensteuer die Grundbesitzer, die aus Grund und Boden Steuerpflichtigen, in mehr facher Weise; insbesondere den großen Kreis der kleinen Bauern. Allerdings herrscht bezugs der Kotierung des Einkommens vom selbstbewirtschasteten Grundbesitz noch eine große Unklarheit. Es wird daher

in betheiligten Kreisen gewiss in teressieren, näheres über die Intentionen des Steuer ausschusses, sowie der Regierung diesbezüglich zu erfahren. Schon von Beginn der Verhandlungen an fand sich im Stcuerausschuss eine große Zahl von Vertretern gewisser Interessen (ohne Unterschied politischer Partei- richtung) zusammen, welche betonten, dass der Besitz von Grund und Boden ohnedies der schwersten Be steuerung unterworfen, nun noch einer Doppelbesteuerung zugeführt wird, welche gerade diesen Besitz

, kann doch nicht absichtlich zur Jrresührung der Abgeordneten so entworfen worden sein? Jene Tabelle zeigte den Abgeordneten an diesem Beispiel, dass eine h. Regierung selbst den Catastralreinertrag sich als Einkommen von Grundbesitz vorstellt. 2. Nachdem aus den früher berührten theoretischen Gründen eine Aufnahme diefer Art in das Gesetz schwer thunlich war, betraut die Regierung und der Steuerausschuss den Weg, diese Erwartungen deS Aus schusses in der Form einer „Jnstruction sür die Grund sätze der Vollziehung

betreff des Catastrulreinertrages nur so platonischer Natur wären, und nicht eben ein gesetz liches Präjudiz damit geschaffen habe. 4. Endlich erklärte der Finanzminister im AuSschuss, dass die Regierung sich als gebunde» betrachte, fest ein zuhalten, dass die Bestimmung der Jnstruction als ge setzliche Vermuthung zu gelten habe, dass bis zu einem Catastralreinertcage von 250 fl. (eventuell 300 fl.) bei NichtVorhandensein von anderem Einkommen — Grund besitzer in das Verzeichnis der Steuerpflichtigen

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Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 24.04.1930
Umfang: 12
weit mutz er von meiner Grundmauer entsernt bleiben? Antwort: Zeder Graben mutz mindestens ^o weit von der Grenze entfernt sein, als er tief ist. Frage; Ich habe ei» Haus mit angevautem Stall, aber um das Haus herum kein Stück eigenen Grund, sondern nur Pachtselder. Meine eigenen Felder sind gut 2 Kilometer vom Hause emfernt. Aus einem gepachteten Felde neben dem Hanse habe ich den Mistlage. Ich wurve nun aufgefordert, eine Mistgrube laut den gesetzlichen Vorschriften zu bauen. Der Besitzer

der Felder gibt aber dam nicht die Bewilligung und gibt mir auch keinen Grund z» kaufen. Anderseits kann ich unmöglich alle Tage den Mist 2 Kilometer weit fahren. Kann ich den Besitzer, dem alle Felder weit herum gehören, nicht gesetzlich zwingen, dah er mir so viel Grund zu kaufen gibt, datz ich darauf neben meinem Haufe die Grube anleaen kann? Antwort: Den Verpachter können Sie nicht ^^gen,^hnen Grund käuflich zu überlassen. an die Gemeinde eine Eingabe, worin Sie die Sachlage auseinandersetzen

von St. Paul, jetzt f von Mailand, Liber Kardinal und Erzbil Sacramcntorum. Geschichtliche und liturgische Studien über das römische Meßbuch, übersetzt von P. Richard Bauersseld O.S.B., Ettal. 9 Bände, bis jetzt übersetzt Band 1 bis 4. Verlag Friedrich Pustet, Regensbura, 1929. 1. Band, 217 Seiten, Lire 31.—. Er behandelt die Grund lagen und Grundformen der Liturgie, spricht allgemein über liturgische Quellen und litur gisches Leben in der Urkirche, dann über ver schiedene kirchliche Weihen und Segnungen

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 04.05.1928
Umfang: 6
Selk Z »A, penz eIlnng- Freitag, den 4. Mai IM. breit, sehr regelmäßig, mit .zwei seitlichen Ku- netten zwischen der Straße und den beiden ebenfalls sehr breiten Fußsteigen. Längs der jstraße liegen dann in regelmäßigen Vier ecken 'die Terrains und die Häuser der Grund besitzer. Die Häuschen, mit zwei oder drei Zimmern, Entnationalisierungstragödie iwemden ihre Vorderfront der Straße zu uiH Meivschen trifft? 'ihre Dächer, die steil zu beiden Seiten abfallen, bieten einen charakteristischen

, wo er.sich aus den Straßen sehen ließ, zum Gegenstand stürmischer SympathiekundZsbungen gemacht. Kurz nach Mittag verließ dTr König stenverkehrs zwischen Italien und Ungarn, neuerdings im Hofzug die Stadt, begrüßt von NmNll lini Ni^N NN« Vlnst» otiisn» Kriege Gefallenen diesen Titel nnd ein kleines Zwàillioneiistadt nicht an diese, oder öffnet ISlück Grund als Prämie erhalten haben. Ti tel und Grund sind in der Familie erblich. Der Titel liegt im Herzen jedes Einzelnen, aber der Grund liegt an der Grenze

ausgedehnte Güter, mit peinlicher «Genauigkeit und geometrischem Kriterium ab geteilt. Bon oben gesehen schauen sie wie Ka vernen «aus. Die Bauern sind auch hier Heim- Lehrer aus dem großen Kriegs, die den Grund als Prämie erhalten haben, und denen die Ausgabe zugewiesen ist, den Ning um die ma gyarische Bevölkerung immer enger zu schlie ßen. ihnen höchstens den kaiserlich?» Park von Schönbrunn. ' Das Polizeipräsidium ist seit den Gescheh nissen vom 15. Juli ununterbrochen mit Ma schinengewehren besetzt

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