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Bozner Zeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 29.05.1883
Umfang: 8
Ansuchen am Dienstag, den RS. u. nötigenfalls am Äk Juui d. F , immer Vormittags 9 Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I .Partie. Cat-Nr. 53, der Gem. Ritten, der Kircherhos in Lengstein, bestehend aus: l^itt. einer Feuer- und Futterbehausung, Civ -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 mit Wirthsgerechtsame in Lengstein: L. einem Garten von 26 Klstrn, I^itt. L. zwei Grubackern von 2808 Klftr, Parz Nr. 1004; v. einem Krautacker von 1606 Klftr., Parz Nr. 1010

und 1011: L. demDormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 1008 und 1009; dem Giesgüblacker von 2407 Klstr, Gr.-Parz. Ztr 903j904 und 911j912: I^itt. S. dem Leitacker von 1806 Klftr, Parz Nr. 991, 992 und 993; II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr- 991, 992 und 993 - I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 990: I^n. 1^. der sogenannten Bodenwiese von 415 Klftr., Grund-Parz Nr 978 und 1002; 1^. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr- Grund, Parz Nr. 1005j1007; I^itt. Ä. dem sogen. Kreuzacker

vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; einen Acker dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr 1001: I^itt. 0. einer Waldung von 19260 Klstr, Grund-Parz. Nr. 1M3, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz Nr- 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klftr. Cat -Nr 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 993. ex Cat-Nr 55 aus dem Kropfeugute, v. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz

. Nr. 907M0. I^itt. l). dem Kropsanaer von 802 Klftr, Grund-Parz. Nr. 905j906. Cat.-Nr. 554, ein Fünftheil Musmahlgerechtig keit. Ausrufspreis fl. II. ex Cat.-Nr. 55 ein Wohnhaus, das sogen. Kropfenhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; l.itt. L. zwei Krautgärten von 58 und 16 Klftr., Grund-Parz. Nr. 9M und 976. Ausrufspreis I.VI.V fl. m. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Rothwand von 3 Grabern, 31 Klftr-, Grund-Parz. Nr. 1390

und 1391 mit etwas Weide. AuSrufspreis ASV fl IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klstr. auf Veumarer. Ausrufspreis Svv fl- V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klstr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis 2VU st. VI. Cat.-Nr. 536 ex I^itt. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gute von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Str. 1611. Äusrufspr. 2tti» fl. Vii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rothwand, beste hend aus l^itt. R., Haus und Futterbehausung

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 04.03.1896
Umfang: 8
Beilage zum „Tiroler Volksblalt' Nr. lk. Boze«. Mittwoch, de« 4. März 189K. Die Abschaffung des Hypothekarcredits aus Grund und Boden. (Fortsetzung) Grund und Kode» ist von der Hypothekar- Verschuldung zu befreie«. Dies vorausgeschickt, halte ich es für angezeigt, schon jetzt in der Generaldebatte meinen an erster Stelle zum Ausdruck gebrachten principiellen Standpunkt zu recht fertigen. Ich war mir nur freilich der Tragweite meiner ersten Resolution wohl bewußt, ich war gefaßt

auf den Widerspruch, der von der linken Seite dagegen wird erhoben werden; es war mir auch klär, daß die Zustimmung zu dieser Resolution den Bruch bedeutet mit der gegenwärtigen Wirthschaftsordnung, den Bruch mit dem Capitalismus, der die Grundlage der gegen wärtigen Wirtschaftsordnung ist, daß sie auch den Bruch bedeutet mit einem Theil der gegenwärtigen Rechtsanschauungen, nämlich mit der Rechtsanschauung über das Verhältnis von unbeweglichem Grund und Boden einerseits und dem beweglichen Gelde anderseits

, was hier zum Ausdruck kommt? Meine erste Resolution ruht auf der Ueber zeugung, daß sich mit der Natur von Grund und Boden und mit der socialen Bestimmung desselben die moderne hypothekarrechtliche Belastung nicht verträgt. Das ist die Frage: Ist diese Behauptung wahr oder nicht? Ist sie wahr, so muß die Resolution durch führbar sein, es wäre denn der Grund und Boden seiner socialen Bestimmung schon derart entfremdet, daß et sie überhaupt nicht mehr findet. Wer das behauptet, gibt zu, daß unsere Gesellschaft

in der Zerrüttung schon so weit vorgeschritten ist, daß sie die Rückkehr zu ge ordneten Zuständen nur mehr über ihre eigenen Trümmer finden wird. 1. Diese Verschuldung ist gegen die HIalur des Wodens. Welches ist der Grund, der für meine Behauptung spricht? Ich ersuche Sie, meine Herren, lassen Sie sich nicht durch die vielleicht etwas trockene Erörterung ab schrecken. Wir wurden ja unlängst auch in ein etwas dürres Gebiet, in das trockene Land des Grundbuches, geführt. So. werden wir auch hier auf das trockene

Gebiet einer ganz kurzen wissenschaftlichen Erörterung geleitet. An die Spitze meines Beweises stelle ich folgende Behauptung: Grund und Boden kommt durch die mo derne hypothekarrechtliche Belastung in eine Verbindung mit dem Gelde, die sich mit der Natur des Bodens nicht verträgt, und zwar deshalb nicht verträgt, weil er von vornherein benachtheiligt ist, und weil dieser Nach theil früher oder später zum Ruin des damit ver bundenen Standes führen muß. Der Beweis, wenn er als richtig erkannt

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.01.1893
Umfang: 8
, Montan und Andogno. — Die Ein« Hebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewilligt: Schlmig '186 pCt. zur Grundsteuer, Teniberg 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Javre 30u pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10>< pCt, zur Hauszins- und Haus- klassenstener und 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein; Levico iMarktgemeinde) 30 pCt. zur Verzehrungs steuer von Wein

; Mollaro 298 pCt. zur Grund-, Er werd- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins und Hausklassensteuer; PeUizzano 190 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; S. Orsola 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausklassensteuer, 20 pCt. zur Ver- zehrungsjlcuer von W-in und Fleisch; Segonzano ^j0v pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wem ; Torra 284pEt. zur Grund-, Erwerb

von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro1893 bewilligt den Gemeinden: Borghetw Wo pCt^ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100pCt. zur Hauszins-und Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch, eine Auslage von 1 sl. 70 kr per Hektol. Bier und 5 fl. per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Gardolo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb^ und Ein kommensteuer, 10 pCt. zur Hauszinssteuer, 15 » pCt. zur Hausklassenfteuer, 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Fleisch

und eine Auslage von Ist. 70 kr. per Hektol. Bier ; Meano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 3'.) pCt. zur Hauszins- und 80 pCt. zur Haus klassenfteuer ; Rouzo 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und Hauszinssteuer und 100 pCt. zur Hausklassenfteuer; Saoue eine Brodtaxe von 1^ pCt.; Segno -!48 pCt. zur Grund-, Erwerb-und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer und 30 pCt. zur Verzehrllugssteuer von Wein und Fleisch. Eingaben puukto Armenunterstützung wurden

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Dolomiten
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Seite 3 von 6
Datum: 16.08.1932
Umfang: 6
ergebende Saldo be zahlt werden solle, zunächst offen gelassen wurde. Noch heute warten viele Exporteure, unter die sen besonders zahlreiche Wein- und Obst exporteure unferer Provinz, auf die Bezahlung ihrer Forderungen aus Exportgeschäften, die auf Grund von vor dem 21. März l. I. abgeschlosse nen Verträgen getätigt wurden. Erst mit dem neuen Abkommen vom 7. Juli l. I. ist nun die Art der Bezahlung dieses Saldos geregelt wor den, so daß nun die Aussicht besteht, daß die Exporteure in nicht allzuferner

Zeit zu ihrem Eeldc kommen können. Bei der Bedeutung die ses Abkoinmens für unsere, am Exportverkehre nach Oesterreich besonders interessierte Provinz, wird es erwünscht fein, die Grundsätze des neuen Abkommens kennen zu lernen. 1. Di» Bezahlungen des italienischen Waren exportes nach Oesterreich. Die Oestcrreichische Nationalbank nimint nach wie vor Zahlungen österreichischer Importeure italienischer Waren, die auf Grund von Ver trägen, abgeschlossen zwischen dem 1. Jänner 1932 und dem 21. März

- nungsvcrträge bleiben auch nach dem neuen Abkommen bis zum 31. August l. I. in Kraft, doch dürfen sie den Gesamtbetrag von 5 Wtlionen Schilling nicht überschreiten und müssen von der österreichischen Nationalbank an das italienische Abrechnungs-Institut in Rom angezeigt werden. 2. Die Bezahlung der Waren, die aus Oesterreich importiert werden. a) Zahlungen auf Grund von Verträgen, die vor dem 21. März l. I. abgeschlossen wur den. Italienische Firmen, die auf Grund von Ver trägen, die vor dem 24. März

l. I. abgeschlossen wurden, von Oesterreich Waren eingeführt haben oder noch einsühre» wollen, mußten be kanntlich die Verträge anmelden und sich ver pflichten, die Zahlungen auf Grund derselben an die Banca d'Jtalia zu machen. Diese Ver pflichtung bleibt auch weiterhin, aber nur für die vor dem 21. März abgeschlossenen Import geschäfte, aufrecht und die Zahlungen haben immer in Lire, umgerechnet nach der Gold- Parität, zu erfolgen. b) Zahlungen auf Grund von Verträgen, die nach dem 21. März abgeschlossen wurden

. 6 besonders anzumelden. Alle Zahlungen aus derartigen Import geschäften sind ausschließlich wieder mit einem besonderen Formulare (Mod. 7) bet einer tta- lienischen Bank zu machen und zwar, wenn di« Faktura auf eine andere Valuta als Lire lau tet (z. V. auf Schilling«) zum offizielle« Börsenkurse der Mailänder Börse des Zahlungs tages. Auf Grund dieser Einzahlungen ermäch tigt dann das Istituto per i Eambt Rom di« österreichische Nationalbank, dem österreichischen Exporteur, zu dessen Gunsten

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 09.06.1883
Umfang: 8
SK.6024. ... . ^ Wv. 610.18SS. ^^ . H^vTT'I-ch^ ^ ^ , ..: ? In der Erecutionssache des Hrn. Dr. Fki MumeltW,^ Advokat hier^ gegen Josef Staffier, Graf in Unterinn pctö. 1 f. A. werdch GM R., vöthigsttfaM am SS Oktover d. JS.j immer u« K Uhr Bormittag am Grafevhofe W Unteritt« nachstehend beschriebene Realitäten öffentlich feilgeboten/, i I. DaS Pardunggut in Unterinn Cat-Nr. 711 besteheÄ aus Feuer- und Futterbehausung Bau-Parz. Nr. 621 und , , Grund.-Parz. Nr. 5733 Acker von 1 Zoch 26 Klafter

und 60 Klafter , . 4060 Wald von 1 Joch und 1533 Klafter dann der Weg H. P. Nr. 7383 von 26 Klafter gemeinschaftlich mit deck Grafengut. AuSrufSpreiS . .. ^ . . 7000 fl. II. AuS dem Prantnergute Cat.-Nr. 1131 in Unterplatten die Be hausung sammt Torggl und Stallung, Bau-Parz. Nr. 4887; auS Grund-Parz. Nr. 4613/1 u. 2, das imMtsuer-Cataste r sud L vorkömmende und von dem Weinguts Cat.-Nr. 1135 Vs durch eine Mauer und einen Graben getrennte Weingut von 14 Grabern 147 Klaster; Grund-Parz. Nr. 4614 Wald von 1441

Klafter; aus dem Prantnergute in Unterinn an den Ortlerwald Grund-Parz. Nr. 4121 von 1347 Klafter. AuSrufSpreiS . 2 l 00 fl. IH. AuS Grund-Parz. Nr. 4613/1 in Unterplatten das im Steuer- Cataster sud Cat.-Nr. 1135V- vorkommende und von dem Wein gute Cat.-Nr. 1131 L durch eine Mauer und einen Graben ge trennte Weingut von 4 Grabern 42 Klafter. . AuSrufSpreiS . . . . -. . . 600 fl. IV. AuS dem Plattnergut Cat.-Nr. 714 in Unterinn Grund-Parz. Nr. 5873 Äcker, jetzt Wiese von 1368 Klafter ? ^ 5874 Wiese

von 2 Zoch 1170 Klaster ^ ^ 5875 Wiese'- von ^88 Klaftere ^ ^ 5 , 5876 Acker) jetzt Wiest von 1224 Klaster AuSrufSpreiS . ^ ? . . . . . 2200 fl. V. Einen Antheil Bergwiese und Waldung zu Oberbozen, die Holle genannt, Grund-Parz. Nr. 3125 von 5 Joch 905 Klafter. AuSrufSpreiS . . ... . . . 400 fl. VI. Einen Wald aus dem Leimergut in Oberbozen Grund-Parz. Nr. 3129 von 3 Zoch und 29 Klafter. AuSrufSpreiS . . . - . . . . 100 fl. VH. DaS Grafengut in Unterinn Cat-Nr. 712 bestehend auS Feuer

- und Futterbehausung. Stadl und Stallung Bau-Parz. Nr. 620 und Grund-Parz. Nr. 5775 Wiese von 331 Klaster » , ? t' 5776 Acker von 2 Zoch und 340 Klafter ^ 5777 Wiese von 1 Joch 1390 Klafter , ^ ^ 5778 Wiese von 232 Älafter ^ ^ 5779 Teich von 137 Klafter , > ^ 5780 Garten von 37 Klaster < ^ , 5781 Acker von 5 Joch 308 Klaster ? ? / 5782 Wiese von 110 Klaster ' ? ^ ^ 5841 Wiese von 2 Joch 894 Klafter e 5 , 5844 WdMolzwald von 4 Joch u. 1154 Klafter „ ^ ^ 3096 Nadelholzwald, von 1 Joch u. 335 Klaster , ». 3803

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 12
Datum: 17.04.1875
Umfang: 12
zwischen Herrn Jgnaz v. Ausschnaiter unv dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. Ersterer überläßt seinen rechtsufrigen Eisackdamm dem Con sortium unentgeltlich. Werth 27.750 fl. Nr. 3) Profil 36—46. Vertrag vom 16. Oktober 1874 zwischen dem hochw. Herrn Prior des Brne- diktinerklosters GrieS und dem Consortium der Bozcn- Meraner Eisenbahn. Ersterer überläßt letzteren den zum Bahnbau nöthigen Grund und Boden gegen einen jährlichen Pachtzins von 3 Kreuzer auf die Dauer des Bahnbetriebes. — 10 Profile Bahn

an letztere ca. 270 Quad.-Klftr. Wiesengrnnd unentgeltlich ab. Werth 540 fl. Nr. 9) Profil 149—153. 166—173, 174—175. Vertrag vom 11. Jänner 1874 zwischen der Jn-- teressentschaft NalS (Sack-Aue) und dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. Erstere tritt an letzteres den zur Erbauung der Bahn, theilweise auch des Bahnhofes „Nals-Vilpian' nöthigen Grund und Boden unentgeltlich ab. Die Grnndabtretung umfaßt einen Flächeninhalt von ca. 8200 Quad.-Klftr. im Werthe von 6560 fl.. ferner das Recht

: aus dem Nalser Walde (Sack-Au) Schwellen und andere Hölzer zum Preise von 9 kr. per Cubik-Fuß zu entnehmen. Nr. 10) Profil 173—174, 175—IS6. Vertrag zwischen der Interessentschaft Prisfian und «Srissian und dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn^ Erstere überläßt an letzteres: I. Den zum Bahnbaa nöthigen Grund und Boden unentgeltlich. 3000 Quad.» Klftr., 4500 fl. 2. Gegen jährlichen Pacht zins von 30 fl. S. W da» Recht, aus den am Fuße des Vorbichlberges gelegenen Porphhrbrüchen Qua dern, Platten

und Bruchsteine nach Belieben zu ent nehmen, sowie am Fuße des genannten Berges eine Steinbahn anzulegen. Werth des Steinbruche» min desten« 20.000 fl. Nr. 11) Profil 186—194. Vertrag vom 11. Jan. 1874 zwischen der Jnterefsentschaft Tifens und Na« raun und dem Consortium der Bozen-Meraner Eisenbahn. ») Erstere tritt an letzteres den zur Er bauung der Bahn nöthigen Grund unv Boden (ca. 3000 Quad.-Klftr.) unentgeltlich ab im Werthe von 2400 fl. d) Ferner gestattet sie dem Consortium

, aus den durch die Felsstürze am» Bichelberg nächst der Bahn entstandenen Steinhalden beliebige Quan titäten von Platten, Quadern und Bruchsteinen un entgeltlich zu entnehmen und beliebig zu benützen. Werth der Steinbrüche ca. 10.000 fl. Nr. 12) Profil 194—207. Vertrag vom 14. Jän. 1874 zwischen der Jnterefsentschaft Nieder-Lana und dem Consortium der Bozen - Meraner Eisenbahn. a) Erstere tritt den zur Anlage der Bahn nöthigen Grund an letzteres unentgeltlich ab. 5700 Quad.- Klftr. ». 60 kr., 3420 fl. d) Erstere leistet

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 17.09.1884
Umfang: 8
in Maglay in dem unterhalb Maglay befindlichen.Ort. Zivizan an 800 Morgen guten, urbaren Grund angekauft. Graf v. Fugger ^ bietet nun Jedem Gelegenheit, 5, 10, 20 oder-50 Morgens, oder -so ^ viel Einer'will sich anzu kaufen mn den -Preis von 15 fl. per Morgen;, inner halb K.Jahren ist der Grund abzuzählen und unterdessen Lprozentig zu. - verzinsen..: Graf v. Fugger ist Willens um mehr als 100,000 fl. im Verbasthal Grund und Boden sich-.käuflich zu erwerben und^ sämmtlichen Aus wanderern in gewünschter

Größe abzugeben,. Er. glaubt sein Geld auf diese. Art besser, sicherer und gewinn reicher - anzulegen, als ins irgend eine Bank, was ihm auch niemand bestreiten kann,- denn er hilft dadurch einem.Uebelstände ab, - welcher früher Manchen das Aus- wändern nach Bosnien erschwerte. > Kleine Grundflächen bekam man nicht zu kaufen und zu größeren langte, das Geld nicht, /.Jetzt,;aber !kann einer-100-7-5Y0 .fl. .M Grundankauf verwenden. Wer von einem Türken Grund kauft,,, der -mußu gleich alles bezahlen

, das Zuwarten kennt der Türke, nicht. Um u15 fl. ein Morgen Grund und dazu noch guter Grund, nahe an der Straße und nur 3^ Stunde von Alt -.GradiSka, Schiffstation .und zwei Stunden von Maglay entfernt, ist gewiß billig, denn in Tirol zahlt man schon für mittelmäßigen Grund, der um viele Prozente schlechter, 15 fl.-nur für Pacht. Der Boden hier, wenn er mit 'gleichem Fleiße bearbeitet wird, wie in Tirol gebräuchlich, wirst das erste Jahr schon das Doppelte von der Kaufsunime ab. Graf v. Fugger hat richtig

aus Bosnien zurückgekehrt seien. Warum, das hatte der Schreiber derselben Notiz nicht gesagt, vielleicht hat er es auch nicht gewußt; da ich es weiß, so werde ich in kurzen Worten den Grund angeben. Sie wurden voriges Jahr aus Kosten der Regierung hieher transportirt. Jede Familie bekam Grund, so viel ihr gefällig war, 15 oder 20 Morgen, sehr guten Gmnd, aber freilich erst urbar zu machen. Sie bekamen Polentamehl mehr als ihnen noth wendig war, denn sie verkauften von demselben manches Kilo, das Kilo

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 07.02.1896
Umfang: 8
ist dann die Einführung des Grundbuches nothwendig, nothwendig ein tief greifender Systemwechsel; ferners wendeten manche M, v. Zallinger nehme in seinem Projecte vieles vom Gmndbuchssystem an; angenommen das. Ließe sich das nicht leichter erreichen als eine Vereinbarung auf Grund eines geänderten Reichs- gesetzes? Darüber bot die ganze Verhandlung richt genügenden Aufschluss. Der Statthalter Graf Merveldt fixierte mch der Rede v. Zallingers den Standpunkt der Regierung. Er könne nur die vom Ausschusse

mit einigen Aenderungen angenommene Regieruugs- mlageempfehlen, da er die Ueberzeugung gewonnen habe, dass nur auf diese Weise Abhilfe geschaffen «den könne. Es sei zuzugeben, dass die An nahme des Grundlmchsgefetzes kein leichter Ent- schluss des Landes sei, die Anlage des Grund- iuches erfordere viel Zeit und große Mühe Diliches Zugeständnis wie bei der Wehrdebatte). Se. Excellenz der Herr Statthalter scheint außer-- Admtlich zartfühlend gegen allfällige Kritik an den Beamten zu sein, seien es Thierärzte

aus ememAnhänger ^»,^/^chbuches zum Vertheidiger des Grund- ^1^ geworden. Er habe die Ueberzeugung, T? ^ die Verbesserung des Verfachbuches man nothwendig zum Grund- behandelte dies bezüglich der ding st und der Servituten, 'die den Gegen- m^ung bilden, des Legalisierungs- N«, Grundbuchsgesuche, der gebüreurecht- den^nst ^ Redner verbreitete sich über m ^ I^punkt und die Vollkommenheit, die beim zu erreichen wäre, und übte seine längeren an den Ausführungen »lanrkmn, Manchmal mit einiger Schneidigkeit

, Äe dn^? ^ ^n Waffen „geistreichen' Witzes, buch aiick,^^c ^lnwurf, dass das Grund- «ckwies- beständig fei, mit dem Citat der ^ irdische ist vergänglich — Schwanz bleibt länglich.' als seslist ^ ^ jedenfalls noch weiter hergeholt, «leinte Vergleich Grabmayrs; doch dass er den fettesten MdelnR-.^t^/6ung Zallingers (seinem Colle- erichterstatter Grabmayr überlassenwolle. Ehevor er schloss, richtete Dr. Wackernell noch einen Appell an den Regieruugsverlreter: erstens positiv zu erklären, dass die Kosten

zu erwidern, wobei er es nicht unterließ, das Wohlwollen der Regierung wirken zu lassen. Nach der von ihm vorgebrach ten Rechnung würde die Einführung des Grund buches oder die von der Regierung empfohlene Regelung der öffentlichen Bücher 18 Jahre be anspruchen. Merkwürdigerweise hatte Dr. Schu macher nach seinem eigenen Geständnisse schon erwartet, dass gegen den Richterstand Vorwürfe erhoben würden, und sich dafür vorbereitet, den selben in Schutz zu nehmen. Da nochmals der Herr Statthalter ermunterte

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 04.12.1877
Umfang: 6
. die Berthcilung von 10 Millionen Mark zu ge nehmigen und die Beschlußfassung über eine weitere Verkeilung zunächst vorzubehalten. Auch erfolgte eine auf einmal die Ausmesser und sogen: „Hier wollen wir unsere Eisenbahn bauen und diesen Weidegrund und diesen Acker und diesen Garten mußt du uns dazu geben!' — .Nein,' jagst du, „der ist meinen Voreltern nicht seil ge wesen und ist auch mir nicht feil.' — „Wir bieten dir dafür diese oder diese Summe/' sagt der Ingenieur, „dann alier mußt du uns den Grund abtreten

und der eventuellen Vertheidigung derselben auszusprechen. Der selbe habe sich deßhalb entschlossen die beiden Kammer präsidenten zu sich zu berufen, um ihnen zu sagen, „daß alle Besorgnisse dieser Art ohne Grund seien und daß die Nationalvertretung keine Gefahr laufe.' Es war heute seit dem 16. Mai das erstemal, daß der Marschall Herrn Er6vy gesprochen hat. Man knüpft an diese Konferenzen natürlich weitgehende Hoffnungen in Bezug auf eine nahe Ausgleichung und kündigt bereits ein Abkommen dahin

an, daß man einerseits sich zur Verwilligung des Budgets und andererseits zur Berufung eine» Ministeriums der Mehrheit bereit erkläre. ihr reden, was ihr wollt, was mein ist, ist mein, und ich geb' meinen Grund nicht her. Ich laß' mein Haus nicht niederreißen, in dem meine Voreltern gelebt haben; ich will sterben in dem Haus, in welchem meine Voreltern gestor ben sind.' Aber die Eisenbahn ist so tracirt, daß dieses Stück Grund gar nicht zu umgehen ist und just, wo des Schotterhanns Haus steht, muß die Bahn darüber

verlangt ihr eigent lich sür dieses armselige Anwesen, das kaum zehn Klaf ter in der Breite hat?' Da nimmt der Hanns den Mund voll und sagt; «Sech zehntausend Gulden.' — Gut, denkt sich der Ingenieur, bei sechzehntausend Gulden hört seine Pietät auf. Die Bahn hier geht auf einem Damm. Was kostet eine Brücke über Haus und Grund des Schotterhanns ? — Höchstens neuntausend Gul den. — Schön, hier wird eine eiserne Brücke gebaut und der Hanns kann im Hause seiner Vorfahren leben und sterben. Nach wenigen

Monaten braust über daS Dach des Schotterhanns das Lokomotiv dahin. Der Hanns starrt das schwarze Ungeheuer drohend an. Es Pfeift aus ihn. Der Hanns will Proceß führen; die Doktoren weisen ihn ab, die Leute lachen ihn aus. Grund und Boden ge hört ihm, aber nicht der Raum über seinem Giebel. Um tausend Gulden möchte er nun das Anwesen unter der Brücke verkaufen. Er findet keinen Käufer. Er wird wahnsinnig und stirbt — wie er's stets gewünscht hatte — im Hause seiner Vorfahren. Oesterreichischer

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 16.04.1925
Umfang: 12
«. Banernbnnd-Sekretariat. » Ae Wehle« l» de» Provinzlallultunat. Wie «innerlich, fanden am 7. Jänner 1988 die Wahlen für den Vertreter der Genossen- schuften und Verbände im PvovtuKiMultur- ®at statt. Don unserem Gebiete wurden ge wählt die Herren: Jasef Schiffevegger-Bruneck, mit 101 Stim men; Alms Karner, Prad, mit 100 Stimmen; Exzellenz Friedrich Graf Toggenburg-Bozen, mit 99 Stimmen; August Hartmanm-Unter« Mlvis, mi t 99 Stimmen. Auf^ Grund der gepflogenen Erhebungen ln Trient und Bozen, sowie

M- -Abkommen vom 10. Jänner 1925 ent haltenen MeistvegünstigunHsAausel die glei chen sind, wie sie auf Grund des spanisch- deutschen Handelsabkommens für Spaniens Weinausfuhr nach Deutschland gelten, ist di« weitere.Entwicklung der spanisch-deutschen Handelsvertragsfrage für uns nichtig. Diese Zollsätze find, wie schon früher mitzzeteilt, dje Agenden: Rotwein in Gefäßen über 15 Liter 80 GoKmiark, in Flaschen 30 Goldmark; Weißweine 30, bezw. in Flaschen 45 Gold- mark. Diese ermäßigten Zollsätze ermöglichen

vom Reichstag ratifiziert werden wird, läßt sich heute natürlich noch nicht sagen, das hängt zum Teil auch von den innerpolitifchen Ent wicklungen Deutfchlarcks infolge der Präsiden tenwahl ab. Sehr wichtig und interessant ftir uns ist aber die zweite Frag«: WÄche Zolle gelten für die Weineinftchr von Italien nach Deutschland, wenn der spanisch-deutsche Han delsvertrag vom Reichstag nicht ratifiziert wird? Entfallen dann me ZcÄermäßigun- gen, di« Italien ja auf Grund der Meistbe- günftigungsklaufsl

dann wirkungslos wird, durch \ eine berechtigte Auslegung des itcll.-deutschen Modus Bivendi-Abkommens vor. Der Wort laut der Italien zugestandenen Meistbegün- stigungsklausel ist.nmnlich der folgend«: »Ab heute wird DeutschlaiK» für di« Boden- Produkte und Industrie-Erzeugnisse» welche m Italien erzeugt oder von dort eingeführt werden, die gegeuwärlig auf Grund der Han delsverträge oder Handelsabkommen Deutsch lands mit anderen Staaten angewendeten günstigste« Einfuhrzölle ämoenden, bezw. die günstigeren

Zollsätze, welche später auf di« Erzeugnisse der meistbegünstigte« Ratio» au- gewendet wevd« stillt««.* Die ital. Regierung leat mm in den oben erwähnte« offiziöse« Erklärungen diese Klau sel in dem Sinne aus, daß Italien unter allen Umständen die gegenwärtig bestehenden Zoll ermäßigungen genießt, auch wenn ein Ab kommen, welches die Ursache dieser Zollermä- ßiguna ist, außer Kraft tritt. Di« niedersten Einfuhrzölle für Wein gelten auf Grund des fpamfchEltkchen Abkommens, das die ein geräumten

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 19.07.1889
Umfang: 8
der Vergangenheit zu Rathe zieht — 1848 und 1866 — dem dürfte vielleicht ein Licht aufgehen. Ueber den Wedergang des Bauernstandes. Windischmatrei, 2. Juli. Wie Grund und Boden das wichtigste der wirtschaftlichen Güter ist, so ist auch der Stand der Grundbesitzer, der Bauern stand der wichtigste und der nothwendigste unter allen Ständen. Darum ist es auch recht und billig, daß in den öffentlichen Blättern immer und immer wieder auf das hingewiesen wird, was diesem Stande noth thut, damit er bei Leben erhalten

werde, ja wiederum Blüthe und Gedeihen erlange. In unseren Tagen ist dies um so nothwendiger, als sich ja der Bauernstand in einem bedenk lichen Niedergang befindet, der vom Untergang nicht mehr weit entfernt ist. Ich habe in diesem Blatte schon einmal angedeutet, was der tiefste Grund dieses raschen Niederganges ist; es wird gut sein, genauer darauf einzugehen und deutsch zu sagen, wo es vor Allem fehlt, dann wird sich auch leichter die Antwort finden auf die Frage: „Wie kann geholfen werden?' Gar manche lieben

Stelle beachten sollten, scheinen diese Zeichen vor lauter Ge lehrsamkeit zu übersehen und noch immer in der Meinung zu leben, die von den Vätern ererbte Gemüthlichkeit sei unzerstörbar; dabei bedenkt man aber nicht, daß jetzt der Boden fehlt, auf dem dieses Kräutchen noch gedeihen soll. Was ist mm der tiefste Grund für den Verfall des Bauern standes? Es ist ein ganz falscher, nämlich das römische Eigenthumsrecht, welches seit den Zeiten der Reformation den christlichen Völkern aufgepelzt worden

ist. Ein Grundsatz dieses Rechtes — und der ist für jeden Stand verderblich — heißt: Der Mensch ist unumschränkter Herr seines Besitz thu ms; ein anderer Grundsatz bringt, den Ruin speziell des Bauern standes mit sich und der heißt: Die unbeweglichen und beweglichen Güter sind vor dem Gesetz gleich; zwi schen Geld, Waare und Grund und Boden macht dasselbe keinen Unterschied. Dieser Grundsatz nun, welchen der moderne Staat angenom men hat, ist ganz falsch; Grundbesitz und Waare sind ihrer Natur

und ihrer Bestimmung nach grundver schiedene Dinge und dürfen darum auch vor dem Gesetz nicht gleichgestellt werden. Grund und Boden ist unbeweglich (stabil) und daher für den unbeschränkten Verkehr ganz ungeeignet; die Waare aber ist beweglich (mobil) und darum für den Verkehr geeignet; ferner, die Waare dient dazu, die verschiedenen Bedürfnisse des Menschen zu befriedigen, sie ist für den Gebrauch bestimmt, dem sie durch den Verkehr (Umtrieb) zugeführt wird; , > Grundbesitz aber dient dazu, die Waare

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 04.01.1882
Umfang: 8
Passung erfolgen können. Ohne Anpassung läss sich eben nichts übertragen. So aber wurde der Um schwung. der sich dort vollzogen, hier völlig unbe- achtet gelassen. Dort zieht das wirtschaftliche Leben iv stets wechselnden Agglomerationen immer größere Kreise, hier herrschen noch immer die alten primi tiven patriarchalischen Zustände.» Was Wunder, wenn das vereinzelt stehend- Kleine unbeachtet, ungelannt, vergessen bleib!, ja wohl gar niedergetreten, zermalmt wird. Der Grund hievon liegt

des anderen, so wird es ausgebeutet; hört das eine auf, vom andern unterstützt zu werden, so muss es verkümmern. Diese Erscheinungen treten da und dort um so häufiger auf, je weniger das wirtschaft liche Leben noch organisiert und ausgebaut ist. DaS Verhältnis von Nachfrage und Angebot ist noch zu wenig geregelt und nach dem berüchtigten Grund satze des Iai8ser taire, laisssr aller zu sehr dem blinden Zufalle überlassen, so dass häufig eine Ka tastrophe vorhergehen muss, bis sich das richtige Verhältnis endlich

sich von gewissen Arbeitszwei- gen abgewendet hat, so liegt der Grund hievon we niger im Capitalmangel, auch nicht darin, dass diese Arbeitszweige das Capital minder gut verzinsen, sondern dass dem Capital von anderer Seile ein vnl besserer Modus der Veranlagung geboten wird. Der Capitalist von heute will sich nicht mit einzel nen kleinen Schuldnern abquälen in beständiger Be sorgnis um seine Sicherheit, er will nicht mit tau send Umständlichkeiten seine Zinsen eintreiben, end lich last vot lesst

, will er jederzeit über sein Capital anderwärts verfügen können. Darum legt der so lide Capitalist sein Geld lieber in Papieren an, die ihm eben diesen bessern Modus der Veranlagung bieten. Er wird auch, wie in Geldsachen schon die Gemüthlichkeit aufhört, bloß um der schönen Augen des Jäkel oder Michel willen davon keine Ausnah me machen, die Plackereien mit den kleinen Grund besitzern, Handwerkern u. dgl. dem Wucherer über lassend. Will daher der bäuerliche Grundbesitzer wieder Beziehungen mit dem soliden

hohe Zinsen will, der möge sein Geld in Schwindelpapieren, gewagten Gründungen und derlei schwungvollen Unternehmungen anlegen, um cs bei der nächsten passenden Gelegenheit wieder zu ver- kracken. Es ist die Idee der Umwandlung der Grund schulden in Grundrentenschulden des Rodbertus Ja- getzov, welche den Verfasser dahin geführt hat, dieser schon mehrfach in Anregung gebrachten Idee zunächst für unsere bäuerlichen Verhältnisse eine concrete Ge stalt zu geben. In dem vorliegenden Entwürfe

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 09.03.1923
Umfang: 8
eines Hausbesitzer und das andere Mieter eines so gearteten Lokals ist, Der Präsident wird die Kommission abweck'elnd aus den effektiven Mitgliedern, weiche aus Grund früherer Bestimmungen ernannt wurden, berufen und in deren Abwesenheit aus den Ersatzmännern. Die Bestimmungen des Art. 11 werden auch für di« Verträge angewendet, welche im gegen wärtigen Artikel angeführt sind, salls sie vor dem 1. Jänner ISIS abgeschlossen wurden und nach dem 30. Juni I92Z zu Ende gehen. In diesem Falle

wird die Schiedskommission, welche im vorhergehenden Absatz angefühn ist, mangels eines Uebereinkmnmens zwilckxm den Parteien das gerechte Ausmaß der Erhöhung bestimmen ohne Einflußnahme einer eventuellen Vertreis- verlängerung, welche bei Vertragsablaus auf Grund des ersten Absatzes des gegenwärtigen Ar tikels gewährt werden kann. Für das Gebiet der Denczw Tridentina wer- den die in diesem Artikel aufgezählten 7Zesuar>.ssc von den nach Art. 4 dieses Dekretes err.'^>im Schiedskommissionen ausgeübt. Art. IS. Auf Grund

der Aerfüaimgcn des vor liegenden Dekretes ist, f.',Iis derselbe Raum sür Handels-, Industrie-, Büro- und Wohnzwecke dient, der vorherrschende Gebrauch maßgebend. Im Streitsallc entscheide! die Schiedskommission aus Grund des Art, 4, dic, wenn sie die Benüwing als Wohnung vorherrschend betrachten, die strei tenden Parteien vor die .Kommission nach Art. 14 verweisen, welche zu entscheiden hat. Art. 16 enthält DeslÄnmunqen über die poli tischen Requisitionen und Aufhebung der Befug nisse der politischen

Behörden diesbezüglich. Diese Bestimmungen werden jedoch im Gebiet der venezia Tridentimi nickt angewendet, wo bis zur Erlassung neuer Verfügungen das Recht der Requisition aus Grund der Verordnung des Generatkonilmssariats vom 23. Februar 1920, ?!r. 3478 und 2t. Oktober 1920. Nr. 59.Z5V. un- verändert mifrcch: bleibt. Art, 17. Die Daten des 30. Juni und 1. Juil. welche in den verschiedenen Bestimmungen des vorliegenden Dekretes angegeben sind, werden in jenen Gemeinden, wo die Mietverträge gewohn

, Geld ist genug vorhanden. Jedermann, der arbeiten will, findet in den meisten Ländern Beschäftigung, die Eisen bahnen haben mehr zu tun, als sie verfrachten können. Und doch: Viele sähige Leute fürch ten eine Panik oder einen Zusammenbruch. Was ist dcr Grund? Die Furcht entspringt im Grunde der Kenntnis, daß große Massen des Volkes heute geistig falsch gerichtet sind. Wir werden in Zeiten, da es uns besser gcht, extravagant, sorglos und selbstisch. Wir ver gessen dann unsern Herrgott und vertrauen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 03.04.1923
Umfang: 6
ich neben dir stehen bleiben. Jetzt diene ich Gott' da bin ich durch sein Gebot gezwungen, zu sitzen, wenn die Stunde der Verehrung gekommen ist. Der zweite Grund: Wenn du speisest, mußte ich zusehen: jetzt habe ich mir einen Ernährer gesucht, welcher selbst nicht speist, aber mich bewirtet. Der dritte Grund: Wenn du schliefest, so niußte ich dich bewachen; jetzt habe ich einen Hcriii, der mich bewacht, wenn ich schlafe. Der vierte Grund: Ich lebte in beständiger Furcht, daß deine Feinde

vorlegen köinz«i. M>aim vollen Ge «Greifen?,* roler' n>e ein Unglück von selten deiner Feinde tref fen kann. Der fünfte Grund: Bis jetzi mußte ich dich fürchten; denn ich konnte ein Versehen bege lten, das du mir nicht verzeihen würdest: jetzt habe ich einen Herrn, der so mitleidig ist, daß er mir verzeiht, selbst wenn ich täglich hun dertmal sündige. „Jer Schleen'. Monatsschrift für Heimatkunde und Heinialpflege. 4. Jahrgang. März 1S23. Druck und Verlag „Tyrolia' Bozen. Schristleirung: Franz Junger

- und Rechtsübertragungen von unbeisez. lichen Gütern bringen wir «in anderesmal. Für die Eintragung in die öffentlichen ^üchz- welche auf Grund der österr. Vorschriften üb» die imbeweglich?» Güter und den ihnen gleich, stehenSen Rechten geführt werden, sind die svl. genden Proportionatgebühren zu entrichten: 1. Zur den Erwerb des Eigentums. Für j« 100 Lire Lire 0.75. 2. Zür den Erwerb des Pfandrechtes: a> Für die ersten 10.000 Lire für je W Lire Lire 2.—. - b) für die höheren.Summen für je M L« Lire 2.50. Z. an Zür

, über die gerichtliche Dq«i> gebühr für Dokumente über Recürechte, bücherlich nicht eingetragen sind, oder welche ßh auf den Erwerb eines Pfandrechtes miitÄ Pfändungsbefchreibung beziehen, bleiben Die Gebührenfreiheiten auf Grund de- Ä» schnittes O (aa bis hh) der Tariftabelle Z4-L des Gesetzes vom 13. Dez. !8S2 (N.-G -Al. U werden beibehalten. Die Vormerkungen der Erwerbung von An rechten werden hinsichtlich der Befreiung von der Gebühr, bezw. der Bemessung derselben den «ü- giltigen Eintragungen gleichschalten

. Für die Einhebung der Gebühr gelten i!« bisherigen Bestimmungen weiter: nur hwsichüH der Wertbestimmung treten folgenve AenZenn- gen ein: Di: Gebühr für die Eintragung des tmns wird auf den Wert erhoben, welcher Ä die Bemessung der ReMergebühr mügzebmi ist. Für die Eintragung von Hypothekarrecht-Z wird die Gebühr auf Grund des Kapital- der zugerechneten Zinsen für drei Jahre k> rechnet. nicht am Ende aus lauter Freude dachte den finsteren Gedanken, der ihm Mz- lich, wer weiß woher, angeflogen wer, nicht zu Ende

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 01.02.1924
Umfang: 12
in Paris und die Gesandten Jonnart und Doulcet, sowie 'General Eastelnau in Ro>m geführt halben. Nun haben lsichi die Ver bände D'iözesamvereine zu Heißen u>nd sie wer den sich aus Geistlichen, die vom Bischof vorge- fch^gen werden müssen^ zulscim«menjsetzen.' Der Bi'sctvf hat a-irch >d«en Vor!sitz uwd das Recht, die Beschlüsse zu billigen oder zu verwerfen. Diesen Diözesanvere>inen hat nun die französische Re gierring aus Grund 'des aus 25 WrtikM beste henden neuen Statutes die Ermächtigung

, sind die beiden Ths'en zu verschieden von eina>n>d«er, als daß Aussicht bestünde, sie zu überbrücken. Die Papstkirche ist und bleibt unbeweglich Sie läßt auch kein Iota ab von ihren starren Doigmen. Darin ist auch der Grund ifür die vatikanische Erklärung zu erblicken, daß die Kirche 'd«en Be sprechlungen zwischen Kardinal Mercier und den, anglikanischen Sendboten. in Belgien gänzlich sernestehe. Es sei hier mir danz«n erinnert, daß unter dem PontMate BenÄ^kts XV. die ame- ritanlische Episcopalkirche

Provinzen ausschoimen, wird Mittelst nicht der Veröffentlichung unterworfenen Verzeichnissen, die den Steuerpächtern «irgend wann zu über- geben sind, gemacht. Die in diesen Verzeichnissen eingetragene Schuld an Grund- und HauskSalsseristeuern ist w Abänderung des Art. S des W< Dekretes l!r. 117/1SL3) in zweimonatlichen Raten «bis 31. Dezember 1S25 hereinzubringen. Für alle übrigen direkt. Steuern der ehemalt- genj Gesetzgebung ist ldie rückständige Schuld in zjVöilmonatlichen Raten! bis S1. Dezember

den), die vor dem 31. Dezember 1ÄW ausge laufen sind, hat in mindestens 6 zweimonat lichen Raten zu erfolgen. Art. 4. Die Finanizintenldainz ist berechtigt, die Einhebung der Gesamten Steuerschuld, die vor dem 31. Dezember 1923 aufgelaufen ist, in einsir einzigen Rate anzuordnen hinsichtlich jener Steuerschuldner, wenjn «sich ergibt, daß der Betreffende säumig ist oder Grund zur An nahme voMogt, daß die Aerarfovderung irgend- >wie verloren gehen könnte. Art. 5. betrW Verfahren der Steuerpächter bei Uneinlbringlichkeit

der Steuerrückstände. Art. k. Die Exeivutionsspesen jeder Art und die Ordnungsstrafen, die bereits in den steuer- ämtl'chen Registern vorgemerkt sind, werden nachgesehen«, Äenso auch die Verzugszinsen, die sich auf die in ldenl Art. 1 und 2 bezoichneten Raten be-zieheni. Art. 7 betrifft Personalfrwgen der Steusr- pächterei. Art. 8. Die AerialzuschRge auf die Haupt- steuerfätze, die >i«n den neuen Provinzen ab 1. Banner 1924 zur Anwendung gelangen, und Zwar auf die Einkommen», Grund- und Ge- ibäudesteuer

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 18.07.1935
Umfang: 6
, um eine. energische Vergeltüngsaktion durchzuführen, trafen anbetrachk der großen Ent- fernnng an der aethiopifchen Grenze ein, als diese bereits von den abessinischen Raubern überschrit ten worden war. Unsere Abteilungen machten an der Grenze Halt. « Widerstand der deutschen Katholiken ! gegen das Sterilisierungsgesetz. Roma, 17. Juli. ! ì Zum Communique des Deutschen Nachrichten-, bureaus, das! Gesetz über Sterilisierung gelte für alle und müssen auf Grund des Konkordats auch von den Katholiken respektiert

in diesem Sinne stellt die vom'Botschafter Japans Im Namen sei ner Regierung abgegebene Erklärung dar. Nach dem er vom. Duce in' Audienz empfangen worden war, erklärte' er auf .Grund, ihm von seiner Re gierung , zugegangenen. Instruktionen formell,^ daß Japan nicht beabsichtige sich in den italienis<y-ae° thiopischen. Konflikt einzumischen und kein politi sches Interesse in Abessinien > habe. Es ist am Platze bei dieser Gelegenheit in Er innerung zu bringen, daß man von gewisser Sei te versucht

,der italienischen Behörden ist voll kommen gerechtfertigt und aus einem zweifachen Grund begreiflich. Die Regierung Romas verfolgt den freien Nachbarstaaten und den mohammedani schen - Stämmen gegenüber, eine durchaus freund liche Politik; der,Grund dafür ist in der. Tatsache zu suchen,, daß Italiesi drei Kylonien, Libyen, Eri trea und Somaliland besitzt, in denen die vorherr- chende Sìeligioy der, Eingeborenen die mohamme- dynische ist. Es, ist. also selbstverständlich, daß die italienische Regierung

, die jede Religion ihrer Un tertanen bisher immer-achtete, sich auch dafür, was in den kleinen mohammedanischen Nachbarstaaten, wie es beim Sultgnyt von Mimma der Fall ist, vorgeht, interessiert und diese vor den Einfällen stärkerer Regierungen, die dqs religiöse Bekennt nis, anderer mißachten, wie es eben die Regierung von.Wdis Abeba tut,/!beschützt. .In der Folge- wird man besser sehen tonnen, wie Aethiopien das Um sichgreifen der mohammedanischen Religion immer zu verhindern suchte. Ein anderer Grund

für den römischen Borbehalt wegen der Annexion des Sul tanates von Gimma ist, daß Italien in jenem Ge biete besondere Interessen hat, die ihm auch durch Verträge zuerkannt svorden sind. Im Jahre 1891 wurde zwischen der englischen und) der italienischen Regierung ein Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Trennungslinie der beiden Einflußzonen von einer Geraden bestimmt wurde, die von Chifi- maio ausging und dem 6. nördlichen Parallelkreis bis zum Blauen Nil folgte. Demnach fielen unter den italienischen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.08.1939
Umfang: 8
zwischen den zwei Außenministern hat. all das bestätigt, was in der Zusammenkunst von Milano am L. und 7. Mai zwischen beiden Außenministern beschlossen worden war. Die Danziger Frage wird gelöst wer den, und zwar aus Grund jener Richt linie, welche die Natur der Dinge und die Schwere des Problems mit sich bringt. Deutschland und Italien haben keinen WervliisW der iitemtimlen Lue / Ne WrlAiM »erde» heute WMt Grund, dazu eine Initiative zu ergreisen. Aber das sei hier unterstrichen. Deutich land kann gegenüber

eingenommen wurde. Deutsche Bilanz der polnischen Provokalionen Berlin, 12. August. Die Danziger Frag? hat sich durch neue Übergriffe gegenüber den deutschen Min derheiten in Polen weiter oerschärft. Be sonders provozierend wird die Störung des Korridoroerkehres empfunden: es wurden dort mehrere deutsche Reisende von polnischer Polizei verhaftet, ohne daß ein Grund hiefür angegeben worden wäre. Da die Sicherheit deutscher Reisen- der auf der Durchfahrt durch den Korri dor von den internationalen Verträgen

, hat der gesetzgebende Ausschuß für innere Ange legenheiten der Kammer der Fasci und Korporationen die Gesetzesvorlage über den Verlust der italienischen Staatsbür gerschaft seitens der im Alto Adigs an sässigen Personen deutscher Herkunft und Sprache beraten und angenommen. Der Präsident des Ausschusses berich tete über die Gründe, die zum Entwurf der Gesetzesvorlage führten und über deren politische Tragweite: das Gesetz hat den Zweck, auf Grund der zwischen Ita lien und Deutschland getroffenen grund sätzlichen

wird. Die Abänderung wurde aeneh- migt, sodaß der erste Absatz des Art. 1 nun folgendermaßen lautet: „Die in den Gemeinden des Alto Adige oder auch anderswo wohnhaften Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche die italienische Staaisbürgerschafl auf Grund des Vertrages von Sl. Ger- main (Beilage zum Geseh vom 26. Sep. kember !S?0, Nr. lZ?2) und seiner Durch führungsbestimmungen erworben haben und nach dem Deutschen Reich umzusie- dein und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben beabsichtigen, müssen

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 08.02.1883
Umfang: 8
Abra ham ersucht die Söhne Heths, also ein Volk chamitischer Ab stammung, um den Acker Cphars zur Begräbnißstätte, dem er dafür 200 Säckel Silber bezahlte. Der Kauf also er scheint von der Erlaubniß aller abhängig, den Preis aber erhält der Eigenthümer. Ist das nicht sehr bezeichnend für die Gestaltung des Grund und Bodenrechtes unter den Ur- völkern? Wenn wir aber die gleiche Anschauung bei so ver schiedenen Völkern so verschiedener Abstammung und zu so verschiedener Zeit, in Abständen

von Jahrtausenden vor finden, so dürfen wir wohl annehmen, daß dieselbe die pri mitive Anschauung der Menschheit überhaupt war, daß sie folglich in der Natur der Sache begründet ist, also ein Grund recht der menschlichen Gesellschaft bildet, und daß sie sich daher überall dort Geltung zu verschaffen sucht, wo die Ver- hältniffe diese Frage anregen. Ist nun der Gesellschaft, der Nation, der Gesammtheit der innerhalb eines territorialen Verbandes wohnenden Men schen der Oberbesitz des Grund und Bodens

zuzuerkennen, so wird der faktische Besitzer des Grund und Bodens eigentlich als Lehensträger der Gesellschaft anzusehen sein; ihm kommt also der unbeschränkte Besitz und das unbeschränkte Ver fügungsrecht über den Grund und Boden nicht zu, und er muß sich die Schranken fügen, welche das öffentliche Jnteresie erheischt. Wir haben nun gesagt, daß das Jnteresie der Gesell schaft die zweckmäßige Besitzvertheilung und eine gewiffe Ver- mögenheit der Besitzer erfordere, daraus wird sich das na türliche Recht

der Stabtlisirung des Grund und Bodens und der Unverschuldbarkeit des Grund und Bodens ergeben. Wir haben ferner gesagt, daß der Besitzer des Grund und Bodens als Lehensträger der Gesellschaft für die ihm obliegende Pflicht der nationalen Ernährung das Recht habe, von der Gesellschaft den seinem Bestände und Fortkommen nöthigen Schutz zu fordern, so lange er der Pflicht der nationalen Ernährung nachkommt. Daraus wird sich das Recht der Unveräußerlichkeit oder das Heimstättenrecht ergeben

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 3 von 10
Datum: 19.03.1897
Umfang: 10
Freitag, 19. März 1897. leite -»^-nor Dr. S ch ö P f e r: „ ... Nun hat . k^NrOberlandesgetichtsrath gegen mich ^ «1u? öanoÄeum ins Feld geführt, und auch das ^ erstaunt, von dieser Seite einen ich A- theologische Wissenschaft Zu ver-- V?« M zweifle nun. ob der Appell an nelMw. von Seite des Herrn Ober- Ä «-«»»-» B-stimmmg-n d-s wchlichm kmM Das sus oallomLUM gegen S« A> K». d°- «' ->°-n'«ch die SÄcibe fehlen.' Das Ms eanomeum ? Aer verlangt, dass die Kirchen- ^italkn auf Grund und Boden

beruhen sollen; as ist aber himmelweit verschiedendavon, dass C^eneavitalien auf Grund Und Boden in der Wwnen Weise angelegt werden sollen. In der^ Ilten ^eit haben ja die Kirchencapitalien rn Kund und Boden selbst bestanden, oder sie waren Mntenbezüae aus Grund und Boden. In der « in welcher die Capitalsverschuld- barkeit eingeführt wurde, nachdem durch Gesetze M frühere Verhältnis abgeschafft war, blieb den Kirchen und Pfründen nichts anderes mehr Ärig, als sich in diese ihnen aufgedrungenen

hat das zugelassen und hat es allerdings dazu benützt, um langsam und allmählich die Sklaverei zu beseitigen. So bleibt auch gegen- Bärtig der Kirche nichts anderes übrig, als sich in die bestehenden Wirtschaftsverhältnisse zu Hgen, um die Einnahmen der Kirchen und Pfründen zu sichern. Damit ist aber nicht ge meint, dass die Kirche für die CapitalSverschuldbar- keit von Grund und Boden eintritt; das ist durchaus nicht der Fall, das ist eine ganz andere Frage. Es lassen sich die Bezüge der Kirchen, Pfründen

. ES MV «»tt «Y W MM beschlossen, weiter zu rücken, nm wie ja bekannt ist, in den letzten 25 Jahren in! Cisleithanien über 300 Millionen auf Grund und Boden angelegte Gelder verloren gegangen; sind^), sollte dieser Umstand allein schon darauf- hinweisen, dass die Kirche nicht für eine Sicher heit eintreten kann, die in so vielen. Fällen rein? fictiv ist. l Ich muss aber noch auf ein ganz anderes' Moment aufmerksam machen. Nachdem Nämlich- die alten Verhältnisse mit einem Schlage beseitigt! worden sind und an die Stelle

der früheren' Abgaben aus Grund und Boden die. Cäpitä- listerung derselben getreten ist, sind die Bezüge,^ welche die Stiftungen früher' gehabt haben, aüf einen ganz anderen Standpunkt gestellt worden, als den sie eigentlich verdienen. Jetzt find diese Capitalien jenen andern ganz gleich gestellt, die ein arbeitsloses Einkommen bedingen. Wenn jemand 10.000 fl. hat und sie auf Hypothek anlegt, so nenne ich den Zins, den er daraus bezieht, ein arbeitsloses Einkommen. Wenn aber Pfründen, Klöster

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 02.03.1907
Umfang: 8
Seite 4. Nr. 27. Samstag, Zur Teilwiilderfrage. (Schluß.) Die Gründe für diese Stellungnahme der Grund- duchsanlege-Landeskommission zerfallen offensicht lich in eine Hauptgruppe, L. eine Nebengruppe, in welcher sich, abge leitet aus der Hauptgruppe, die eigentlichen „Rechts gründe' finden. Es genügt, sich mit der Hauptgruppe allein zu beschäftigen; denn fällt diese, so verschwinden auch die Gründe der Gruppe L, welche ohne^. kein selbständiges Leben fristen können. Kennzeichnend bleibt

in etwas anderem Sinne gehalten war amd insbesondere auch die Stelle sich darin vorfand: „Die Teil wälder sind von deren Nutznießern zu versteuern; Grund und Boden sowie Weiderecht mit Rind vieh und Schafen bleibt der Gemeinde als solcher.' Aber eben, weil die eigentliche Urkunde im be wußten Gegensatz hiezu diese Form nicht wählte, sondern die Eigentumsverhältnisse regelte, so wurde aus dem Entwürfe auch alles ausgemerzt, was hiemit nicht übereinstimmte. Von der Bauern schaft und insbesondere den Deutschtirolern

schen Besitz der einzelnen Gemeindemitglieder übertragen und mit den betreffenden Grund komplexen konsolidiert würden. Es wirft sich da von selbst die Frage auf: Haben die Juristen des hohen Landesausschusses und der hohen k. k. Statthalterei wirklich nicht gewußt, was man nach dem gewöhnlichen Haus gebrauch unter „Konsolidierung zweier Grund komplexe' versteht, oder haben sie unter der „Wald parzelle', welche konsolidiert werden sollte, nur das Holz- und Streubezugsrecht verstanden? Wahrlich

, daß die Waldwirtschaft das entscheidende Wort zu sprechen habe. Vergleicht man diesen Punkt 2 der vor liegenden Urkunde und den oben gebrachten Wort laut des Entwurfes, wo der Gemeinde Grund und Boden vorbehalten war, der hier wegfällt, so zeigt nichts klarer als gerade dieser Gegensatz, daß man sich voll bewußt war, als man an die Regelung der Eigentumsverhältnisse ging. Hätte man diesen Punkt in der Fassung des Entwurfes stehen lassen, dann wäre allerdings unheilvoller Widerspruch vorhanden gewesen und mit Recht

hin. Das Ergebnis dieser Aufteilung wurde nun zwar bei der Grundbuchsanlegung vollauf berück sichtigt — die Wälder sind ja damals ganz nea verteilt worden und nur wenige behielten die alte Zugehörigkeit — aber nachdem sich diese Waldaufteilungsurkunde als ein zu unangenehmer Faktor erwiesen hatte, fiel die ganze Urkunde im Grundtexte unter dm Tisch und man konstruierte eine Eintragung auf Grund der Ersitzung, welche vor dem 14. Juli 1853 vollendet sein sollte! Gerade diese Eintragung zeigt

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