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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 04.04.1934
Umfang: 8
Erscheint täglich mittags Redaktion, Verwaltung und Jnseraten- aufnahme: Innsbruck, Mentlgasse 12. F ernrufe: Redaktion: Nr. 897 . Verwaltung und Druckerei: Nr. 893 . Telegramm.Adresse: . Volks-Zeitung Innsbruck. Postsparkassenkonto: Administration der „Volks-Zeitung", Innsbruck, Nr. ^.-9.760 Inserate werden nur nach Tarif über- nommen. Anzeigen von außerhalb Tirol B.v.b. Einzelnummer 30 Groschen Einzelnummer durch die Post 4ü Groschen. Monats-Bezugspreise: Durch die Austräger in Innsbruck

4 Schilling, : ;um Abholen in den Verschleißstellen in Innsbruck 3.60 Schilling. Auswärts durch die K o l p o r t e u r e und urch die Post für Deutschösterre ich 4 Schilling. Für Deutschland 6 Schilling. ,>ftr das übrige Ausland 8 Schilling. Die Samstagnummer als Wochenblatt — vierteljährlich 3 Schilling. Unabhängiges Organ für die Interessen der Arbeiter u. Angestellten Tirols 'WI 202 3 Eigentümer. Herausgeber. Truck u, Verlag: Innsbrucker Buchbruckerei u. Verlagsanstalt Hubert Schneider

ist, weil auf seiner Seite das Recht stand. Landeshauptmann Stumpf steht in dieser Sache keines wegs allein im Kampfgetümmel. Hinter ihm stehen alle aufrechten Tiroler, in denen noch der alte Frei heitsstolz steckt, als Erbe jener Männer, die sich nie mals und vor niemand gebeugt haben, wenn es um verbriefte Freiheitsrechte ging. So ist sich der Landeshauptmann der Sympathie der Ar beiterschaft bewußt, die aus geschichtlicher Erfahrung weiß, welche Gefahren gerade dem Arbeiterstand drohen, wenn einmal das Recht

seine berufsständischen Interessen in Freiheit und Unabhängigkeit zu wahren sucht, und sich gegen diktatorische Einmischungen von be- cussfremden Leuten ausgesprochen. Amnestie für Postbedienstete Wien. 3. April. (KH.) Der Zentralausschuß der Post- bediensteten hat bei der Generaldirektion eine Amnestie be antragt. Demnach soll wegen strafbarer Handlungen das Strafverfahren nicht eingeleitet werden: wenn sie vor dem 12. Februar begangen wurden, wenn es sich nicht um politische Delikte oder Dienstverweigerung handelt

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