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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 12
Datum: 10.12.1908
Umfang: 12
-Auszeichnungen. Auf Nnordmnig des Kaisers sind die bis zun: 2. d. M. einer Ernen nung oder Auszeichnung durch den Kaiser teilhaf tig gewordenen Personen des Militär- imS 'jivi! standes von der persönlichen Taiiksagiing denn Kaiser enthoben worden. — Neue Titel für die österreichischen Richter. Nachdem bereits Talar und Barett nach dem Mi ster Deutschlands für die österreichischen Richter eingeführt sind, sollen nunmehr, gleichfalls nach reichsdeutschem Muster die Titel „Amtsrichter'. „Oberamtsrichter

', „Assessor', usw. für die öster reichischen Richter an Stelle der bisherigen, viel bekämpften Titel ..Gerichtsadjunkt', „Gerichtsse kretär', „Auskultant' usw. in Anwendung kom men. Die Vereinigung der österreichischen Richter, der übrigens diese neuen Titel nicht zusagen, teilt hierüber ihren Mitglieder folgendes mit: ..Als zur Zeit der großen Prozeßreform durch die Gesetze des Jahres 1836 die Richter der Bezirksgerichte zu selbständigen Einzelrichtern gemacht, und die inihaltbare Fiktion

, daß alle Entscheidungen vom Bezirksrichter ausgingen und seine Unterschrift trugen, fallen gelassen wurde, da war auch mit Recht zu erwarten, daß die nunmehr sinnwidrig gewordenen alten Titel „Gerichtsadjunkt' und „Gerichtssekretär' fallen würden, da war zu hoffen, daß der so reich sprudelnde Quell von Gesetzen und Verordnungen den selbständigen und verant wortlichen Richtern einen Titel bringen werde, der ihrer Stelle und Würde angemessen sein werde. Es mag erklärlich erscheinen, daß damals in der Eile der Schaffung

der Verordnungen unterlassen wurde, auch den Titel der Richter dem Staats- gr-undsetze über die richterliche Gewalt anzupassen: weniger erklärlich ist es, daß die namentlich in den letzten Jahren durch die Bestrebungen der Richtervereinignng akut gewordene Frage der Schaffung standesgemäßer Titel einer eineinhalb jährigen Ueberlegimgsfrist von feiten der Justiz verwaltung zu ihrer Lösung bedarf und die Lö sung dieser so einfacheil Frage vorläufig trotz aller Vorstellungen nur in Aussicht gestellt ist. Bisher

kommen folgende neue Titel für Adjunkten und Sekretäre in Diskussion: Amtsrichter und Ober amtsrichter, Assessor und Bczir-ksrichter, Landrich ter und Stadtrichter. Keiner dieser Titel hat be sonderen Anklang gefunden und würde seiner Ein führung voranssichtlich mir wenig Anerkenmmg zuteil und darum unsere Aktion nicht zum Still stande bringen. Nach unserer Ansicht ist die befrie digende Lösung der Frage schon jetzt durch das Gesetz gegeben, das nicht Sekretäre und Adjunkten, nicht Assessoren uni

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Bozner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 05.07.1907
Umfang: 8
, die Befangenheit und Angst vor Gericht eingeben. Aber selbst Personen, üe den Rang hes Richters, vor dem sie sind, ken nen. haben oft ein-? Scheu, ihn mit seinem Titel anzusprechen, besonder? dann. wenn der betref- ende richterlickis Funktionär Gerichtsadjuirkt oder Gerichtssckretär ist. Dem soll nun abgeholfen wer den. Kürzlich ging dem Präsidenten der Richter- Vereinigung, Hofrat Els-ner, ein Schreiben des Justizministers Dr. Klein zu. worin der Justiz minister um 'eine Aeußerung. betreffend die Aen- Äerunz

der Titel „Gsricktsadjunkt' und „Gerichts- >ekretär', die vom Ministeriii'» in Erwägung ge zogen wird, ersucht. Der Zentralansschuß der Nich- ervercinigung hat nun. wie die Mitteilunzen der Vereinigung österreichischen Rickter berichten, eine Eingabe an daö- Justizministerium gerichtet, worin er seinen Standpunkt in der Titelfratze darlegt. Es beißt in der Eingabe: „Aus der von der RichtervereinigunA aiigestrsbten Abschaffung des NangsklassensysteniZ. ergibt

sich von selbst, daß unter dieser Voraussetzung in Hinkunft die Titu laturen sich nickt nach Rangsstufen richten werden, und daß kein Hindernis, bestehen wird, weshalb nicht jeder Richter auch den Titel ..Richter' füh ren köiuite. Dieses ist schon darum wünschenswert, >veil sich hiedurch ain prägnantesten der Unterschied zwischen Nichtern und Beamten ausdrückt, ein Lnterschic>d. der ja auch von >der Justizverwaltung durch die Einführung der Talars als gemeinsame Amtstracht des Richterstandes hervorgehoben wor den ist. Mit Rücksicht

auf die drei in Geltung biet enden richterlichen Instanzen wird dem Titel Richter eine Bezeichnnnig der Instanz beizufügen ein. endlich der Name des Ortes, für den der Richter unverletzbar' ernannt wurde. Im ein zelnen werden sich auf dieser Basis unjer Besei- igung des sinnwidrigen und nicht eingebürgerten Titels Auskultant folgende Titel ergeben: Vom ..Rechrspraktikanten' werden die Anirärter auk den Richterstanb zum ..Hilfsrichter' ernannt. Wird einem Hilfsrichter Hie Qnalität als Einzelrichter

oder das Stimmrecht in einem Senat verliehen, o ist er unter einem zum ..Nichter' zu ernennen. Diesen Titel behält cr. solange er e.in richterliches Amt bekleidet. Ein Richter, der alle Instanzen durchläuft, wird somit Pom „Hilfsrichters zum ..Richter des Bezirksgerichtes ln N.'. von diesen» zum ..Richter des Krcis-(Land?s-)gerichtss in O.', dann zum Richter des Oberlandesgerichtes in endlich zum „Richter des Obersten Gerichts- und KassationS-hofes' vorrücken. Im Sprackgebraucke wird für die erste Instanz

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