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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 242 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
[777] 239 beiläufige Quote von 1*8 °/ 0 ™ Bozen, von 3*6 °/ 0 am Lueg und von 4'8 °/ 0 an der Töll; für Salz eine Quote von 1*6 bis 2'5 °/ 0 an allen drei Stellen; für Öl eine Quote von 16 °/ 0 zu Bozen, von- ll'4°/ 0 am Lueg, von 27*5 °/ 0 an der Töll5 für Pferde per Stück eine Quote von 1*5 °/ 0 zu-Bozen, ebenso am Lueg und von 1 °/ 0 an der Töll. Für verschiedene Kolonial- und andere Waren, die alle in die Kategorie der ,res siccae' fallen, 1 ergeben sich folgende Quoten: für Feigen

eine Quote von 14°/ 0 bezw. 10 °/ 0 2 zu Bozen, von 16 - 5 °/ 0 bezw. 12*5 °/ 0 am Lueg, wenn der Transport von Venedig, von 8 °/ 0 bezw, 6 °/o? wenn er von Verona kommt, von 23 °/ 0 bezw. 1.6 °/ 0 an der Töll, wenn der Transport talaufwärts, von 11*5 °/ 0 bezw. 8'5 °/o, wenn er talabwärts läuft; für Mandeln unter denselben Bedingungen eine Quote von 2*2 °/ 0 bezw. 1*6 °/ 0 zu Bozen, von 2'6 °/ 0 bezw. 2 °/ 0 oder 1*3 °/ 0 bezw. 1 % am Lueg, von 3'6//0 bezw. 2*7 °/ 0 oder 1*8 °/ 0 bezw. 1*3 °/ 0 an d'er

Töll; für Zucker und Pfeffer 1 / 3 °/ 0 bezw. 1 / 4 _ % zu Bozen, s / 5 % bezw. 3 /io % oder x / 5 7o bez w. 3 / 20 % am Lueg, 7g °/ 0 bezw. 3 / s °/ 0 oder 4 / 15 °/ 0 bezw. 1 / 6 °/ 0 an der Töll; für Reis eine Quote von 4 °/ 0 bezw, 3*3 °/ 0 zu Bozen, von 4*8 °/ 0 bezw. 3*3 °/ 0 oder 2'4°/ 0 einen viel ständigeren Kurs besitzen (nämlich Sala das Fuder 2—3 il Berner, Öl die Galeta 1*2 it> Berner). — Hiebei betrug 1 Saum Wein beiläufig 2 Yrn oder ca. 160 Liter, 1 Fuder hatte 8 Yrn oder ca. 640

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 143 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
140 [S7S] Tag, Käufer und Verkäufer, zu entrichten. 1 Zu Bozen, Meran, Brixen und Sterzing war der Getreidehandel an bestimmte Plätze gewiesen, deren Beaufsichtigung als rechtes oder Zins lehen vergeben war, also zweifellos die Einhebung von Gebühren mit einschloß. 2 Fleisch und Fische durften ebenfalls nur von bestimmten Verkaufsständen, den Fleisch- und Fischbänken, aus vertrieben werden ; die Fleischbänke waren z. B. in Bozen und Meran gegen Jahreszinse. . die an den Landrichter zu Gries

den Kornplatz and das Kornmeßamt zu Bozen (Koch, Beitr. z, Gesch. d. Stadt Bossen, 1847, S. 13), — Komp]ata zu Meran zinst an das Kollneramt auf Tirol 20 Kapaune (Urbar dieses Amts von 1388. M. K. A. Tirol Codex 39); über die Funktionen des Kornroarktes zu Meran siehe die Stadtordnung von 1317 (Stampfer, Chronik 'von Meran, S. 228). — Über die Kornplätze zu Brixen und Sterzing siehe Tir, Weist. IV, 389 u. 424. 3 1S25 verleiht K. Heinrich seine zwölf Fleischbänke an Meran der Fleischhauerinnung daselbst

' jährlich an die tirolischen Richter zu Gries und Bozen zu entrichten (J. C. 106 f. 56). Laut eines Gültenregisters des Gerichtes Gries von Ende des 14. Jahr hunderts (M. B. À. Tirol Codex 27) zinsen die Fleischhacker von der oberen Fleischbank in der Wangergasse au Bozen jährlich 14 Pfund Berner und 12 Kastrauenstücke. Siehe auch Nachträge. 4 1327, Juli 11. König Heinrich verleiht seinen Fischmarkt und seine Fischbank an Meran bis auf Widerruf, ,also swaz gest gedigner und ge- salzner viscli

darpringent, daz man die in iren (das ist der Bcliehenen) haus ze Meran niderlegen sol und in iren haus verkauften . . . aver gruen visch sol man verkauffen uf der alten vischpanch . . öffenlich als man vor getan hat, und snllent uns alle iar alsvil davon geben alsvil man dem bisch of von Trient alle jar geit von der iischpanch ze Bozen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 244 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
[779] 241 sammenstellung die größte Differenz aufweisen, nämlich Wein und Ol heraus, und erhalten hiefür an den Zollstätten zwischen Bozen und Innsbruck folgende Belastungsquoten, bezogen auf den Wert der Ware: für Wein zu Bozen 1'8 %, am Kunters- weg 0'5 °j 0 , 1 zu Klausen 1*8 °/ 0 , 2 am Lueg 3'6 °/ 0 , zu Innsbruck B'6 °/ (}; 3 sind in Summe 11*3 °/ 0 , wozu für Brixen und Lurx annähernd noch 1*7 °/ 0 gerechnet werden mögen, also in voller Summe 13 °/ 0 . Für Öl zu Bozen

16 °/ 0 , am Kuntersweg 0'8 °/ 0 , zu Klausen 11%; am Lueg H'4%, zu Innsbruck 11*4 °/ 0 , 4 macht in Summe 50*6 °/ 0 und in beiläufiger Rektifikation wie oben im ganzen 52 °/ 0 , Die ganze Straßenstrecke von Bozen bis Innsbruck mißt beiläufig 120 Kilometer, also beträgt die perzentuelle Zollbelastung in Tirol für Wein nur ca. 1 / 10 , jener am Rhein zwischen Ehrenfels und Koblenz, für Öl 2 / s der letz teren. Also auch im Gresamtverhältnisse war die Belastung des Verkehrs durch die Zölle in Tirol damals

•— d. i. zu Beginn des 14. Jahrhunderts —- eine vergleichsweise sehr niedrige. Um noch einen Maßstab zu gewinnen, nach welchem das Verhältnis der Zoilbelastung zu den Transportkosten im engeren Sinne beurteilt werden kann, sei folgendes mitgeteilt: Laut einer Verfügung K. Heinrichs vom 7. April 1318 5 hat das Salz, das ausdrücklich völlig frei von allen landesfürstlichen Zollabgaben von Hall nach Bozen oder (über den Jaufen) nach Meran an die daselbst bestehenden landesfürstlichen Salzkästen zu spe dieren

ist, in Hall per Fuder 3 & Berner, in Bozen und Meran aber 4 <U Berner zu kosten. Wenn auch vielleicht dieser von dem Salinenamt durchzuführende Transport etwas billiger zu 1 Siehe Anhang Nr, 6. ' Nach einem Tarife, der allerdings erst als für die Zeit um 1400 geltend nachzuweisen ist (I. St. A. Brixner Arcli., Lade 64, 2, B). s Ein Tarif für den Zoll zu Innsbruck ist aus dem 14. Jahrhundert nicht bekannt. Nach einer Eintragung in I. C. 288 f. 23' zum Jahre 1345 be trug die Zollgebühr daselbst fur

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 54 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
als konkurrierende Gewalten begegneten, also insbesondere im Bereiche der Grafschaften Bozen und Eppan (Überetseh). In dem geschilderten Kampfe zwischen Bischof und Graf hatte ersterer ja immer die Ansprüche des Iiochstiftes auf die Ge meinsamkeit der Gerichtshoheit in den Gerichten der alten Grafschaft Bozen, auf die von den Grafen von Eppan hinter las sene n Besitzungen und auf die von Meinhard II. okkupierten Gebiete von Kaltem und Tramin verfochten. 1 Erst seit An fang des 14. Jahrhunderts verstummen

diese Proteste des Hoch stiftes, die Gerichtshoheit in der Grafschaft Bozen — mit ein ziger Ausnahme des Stadtgerichtes —, ebenso jene in dem Gebiete rechts der Etsch bis Kurtatsch hinab werden ein un widersprochenes Besitztum der Grafen von Tirol. Ebenso er ging es mit den Zöllen. Noch zur Zeit Meinhards II. waren — wie wir oben festgestellt haben — die Zollrechte des Bi schofs von Trient im Gebiete von Bozen anerkannt worden. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts finden wir hievon nichts mehr; die Zollhoheit

ist seit dieser Zeit nun auch im bezeich neten Gebiete ausschließlich in die Hände der Grafen von Tirol übergegangen. 2 1 Hierüber handeln namentlich zwei Prozeßschriften, die eine vom Jahre 1280 (s. oben S. 580) und eine zweite vom 10. Juli 1290 (Innsbr. Ferri. Mat, Egg er, Trient. Reg. 1096). 2 Die letzte Urkunde, aus der sieh die Existenz eines bisehöflich trient- ncrischcn Zolles zu Bozen folgern ließe, ist datiert von 1305, Mai 26 (Stampfer, Chronik von Meran, p, 225). In derselben verfügt Herzog

Otto, daß die Waren der Bürger von Meran ,sine quorumlibet nostrorum vel episcopi Tridentini theloneariorum contradictione ac sine omni re- quisitione vol exactione tliclonci in Bozano' durchgeführt werden sollen. Es erscheint mir aber — insbesondere im Hinblicke auf dio gleich zu besprechende Zollbelehnung- durch König-Albrecht vom 7. Jänner 1305 — fraglieh, ob zum Zeitpunkte der Zollfreiling für Meran der Bischof von Trient ein Zollrecht zu Bozen noch faktisch ausgeübt hat. Es könnte

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 20 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
[555] 17 durchaus nicht notwendig, deswegen, weil Herzog Otto der Stadt Innsbruck bestimmte Zollsätze zu Bozen nnd Klausen garantieren konnte, gerade jene Erklärung anzunehmen, die Oefele gegeben hat. Es kann auch ein Zollvertrag, wie ein solcher 1202 zwischen Brixen und Trient abgeschlossen wurde, jene Zollerleichterung den Innsbruckern verschafft haben ; gerade die Bestimmungen des Vertrages von 1202, nach denen die Untertanen und Hintersassen des Hochstiftes Brixen unter bestimmten

Bedingungen im Gebiete der Grafschaft Bozen gar Iceinen Zoll zahlen, unter anderen einen ermäßigten nur in Bozen selbst, nämlich 1 Denar für eine Saurolast, decken sich einigermaßen mit dem Vorrechte, das den Innsbruckern im Ge biete von Bozen eingeräumt ist; man könnte daher annehmen, daß die Grafen von Andechs in direkter Anlehnung an den Vertrag von 1202 einen solchen mit dem Bischöfe von Trient zur Förderung der beiderseitigen Untertanen eingegangen haben. Die Zollermäßigung an den brixnerischen

Zollstätten konnte aber für Innsbruck um so leichter erwirkt werden, da die Grafschaft im Inntale in lehensrechtlicher, also enger politi scher Beziehung zum Hoch stifte stand, der Stadtherr von Inns bruck als Vogt des Bischofs einen bedeutenden Einfluß auf denselben entfalten konnte. Weiters erfordert unsere Beachtung das ,universa thelo- nea'. Es bestanden also an der Brennerlinie neben den be sonders genannten Zollstätten zu Klausen und Bozen noch andere; darunter können auch solche gemeint

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 79 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
Außer dem oben besprochenen Bozner Zolle, der gelegent lich auch der große Zoll genannt wird, gab es einen kleinen Zoll zu Bozen (,theloneum parvum'). Er war vom Anfange an — d. h. seitdem er in der schriftlichen Überlieferung auf tritt — d. i. seit Beginn des 13. Jahrhunderts, im Besitze der Grafen von Tirol und wurde von ihnen au Lehen ausgetan. 1 Zirka 1290 verwandelten sie ihn in ein Zinslehen und über trugen es dem Bozner Bürger Eblinus Genterer. 2 Nach diesen langjährigen Inhabern

', weiter dann ,ultra Kittinn.ni' und ,ultra TaLverri am.' Eben so in enger Verbindung mit dem Zolle zu Bozen erscheint der am Perkmann in Rechnungslegungen aus den Jahren 1339 und 1342 (M. C. 15 f. 14 und 83 u. 32) und bei Verpachtungen, so 1336, Jänner lò (I, C. 108 f. 28'). 1 Es läßt sich nachweisen, daß der ,tlieloneum seu muta ad partes Bau- zani tarn in burgo quam extra burgum', mit welchem Graf Albert 1213 (Hormayr, Beitr. II, 319) den Luitold Trautson und Keimbert von Vellis belehnte, mit dem späterhin

aus den Jahren 1292 bis 1301 in M. C. 3 f. 108'. Der jährlich zu leistende Leihezins betrug 20 und später 25 Mark B. — 1304, Aug. 1 bekennt Eberlin, Sohn Friedrichs des Schreibers von Bozen, von Eblinus Gentrer für die Herzoge Otto, Ludwig und Hein rich von Kärnten-Tirol 150 Pfund Berner zur Ablösung seiner Lehens- rechte auf den Zoll zu Bozen erhalten zu haben. W. St. A. Rep, I. 3 1315 wurde der Zoll zu Bozen, ,den weilent der Gentrer innebet', unter anderem der Witwe des Herzogs Otto, Eufemia, versehrieben

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 236 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
war in dieser Richtung das Zollübereinkommen, das am 4. März 1202 zwi schen den Bischöfen von Brixen und Trient einerseits für die Bewohner des brixnerischen Territoriums, andererseits für jene der Grafschaft Bozen geschlossen wurde, 2 theoretisch natürlich auf ewige Zeiten. Darnach sollen die Ministerialen, Freien und Knechte des heil. Ingenuin, die südlich des Wibtwaldes, d. i. des Brennerwaldes und westlich des Iswaldes (im Pustertal) wohnen, im Gebiete vom Avisio bis zur Nordgrenze des Bis tums Trient

, also in der Grafschaft Bozen dem Bischof von Trient keinen Zoll zahlen von allen jenen Waren, die im Bis tum Brixen innerhalb der genannten Grenzen abgesetzt werden; diejenigen Waren aber, die ,causa vendendo weiter gehen, zahlen pro Saum zu Bozen 1 Denar. Analoge Vorrechte ge nießen die in den übrigen Teilen des Bistums Brixen (nördlich des Brenners, östlich des Iswaldes) gesessenen Leute, ,episco pati pertinentes vel ab episcopatu tenentes' für ihre Güter, falls letztere die Grenzen des Bistums nicht überschreiten

. Dem stehen die Begünstigungen gegenüber, die den Angehörigen des ,plebatus' von Bozen im Territorium des Bischofs von Brixen eingeräumt sind. Und zwar: von den Gütern, die sie von den 1 M. K. A. Kloster Benediktbcuren, Fasz. 13, f. 20'. 2 Gedruckt am besten bei Schwind u. Dopscli, Nr. 19.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 221 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
218 [756] rechte (ius a proavis nostris iure heredetario ad tempora nostra deductum) Zollfveihcit an allen Zollstätten der Andechser und des Bischofs von Brixen, in Klausen und zu Bozen bedeutende Ermäßigung des Zolles. 1 Doch haben sich solche Verfügungen, wenn sie auch tenore perpetuo possidendum erlassen wurden, im Laufe der Zeiten nicht in völlig unveränderter Gestalt er halten. So erscheint jene Zollbefreiung nach Mandaten K. Heinrichs 3 (also zirka 100 Jahre nach Kodifizierung des Stadt

rechtes) auf das ,essencz gut', also auf Nahrungsmittel, die von den Innsbruckern geführt werden, eingeschränkt, doch gilt sie an den drei wichtigen Zollstätten der Brennerlinie, zu Bozen, in Passeier und am Lueg. Kudamm IV. hat dann 1363 3 den Innsbruckern für die getreuen Dienste, die sie ihm während der Okkupation des Landes geleistet hatten, und um sie jeden falls noch enger an sich zu ketten, ewige Abgabenfreiheit an den tirolischen Zöllen für allen Wein, den sie in ihre Stadt liefern

und der in derselben aufgezehrt wird, zugesichert. Der Wein aber, welchen ,si oder ander lewt von der stat verfürent in andrew land', hat den gebührenden Zoll zu zahlen. Hall erfreute sich derselben Privilegien wie Innsbruck. Kraft seines Stadtrechtes von 1303, Juli 3, das dem Innsbrucker in vielen Stücken ent nommen worden war, hatten seine Bürger Zollfreiheit an allen Zollstätten des tirolischen Territoriums, mit Ausnahme von Klausen und Bozen. 4 Auch das Privileg von 1363, Okt. 16, wurde den Plallern erteilt, 5 außerdem

. Stadtarchiv Nr. 38. 8 Innsbr. Stadtarchiv 1363, Okt. 16. 4 ,Quod cives de Hallis universa tlielonca per districtos nostros libere transeant cum rebus suis, sicut cives Xnspnvkenses liactenus transierunt.' Zu Klausen und Bozen sollen sie pro Saumlast 1 Denar zahlen. 5 Straganz, Hall in Tirol, S. 4-2.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 11 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
8 [546] bestimmte entgegenstehende Faktor an seinem geschichtlichen Ziele angelangt ist. • Unsere Aufgabe wird es sein, den Verlauf dieser Ent wicklungsgänge innerhalb der Gebiete, aus denen sich nach mals Tirol herausgebildet hat, zu verfolgen. Als K. Konrad II. im Jahre 1027 dem Bischof von Trient die Grafschaften Trient, 1 Bozen und Vintschgau 2 ver lieh, geschah dies nach dem Wortlaute der hierüber ausge stellten Urkunden ,cum omnibus suis pertinentiis et utilitatibus illis, quibus eum

nach der vorgeführten Verleihung. Im Jahre 1112 3 befreite nämlich Bischof Gebhard von Trient die Augehörigen der freien Talgemeinde von Fleims von jeder wie immer gearteten Steuer und Abgabe, Maut oder Zoll per totum. episcopatum Tridenti et ducatum. Der Bischof von Trient übte also damals das Zollregal im ganzen Gebiete seines Bistums und Herzogtums aus; unter diesen verstand man, wie aus anderen Urkunden hervorgeht, nicht allein die Graf schaft Trient, sondern auch die von Bozen und im Vintsch gau

. 4 Den Kaufleuten und Bürgern von Egna (Neumarkt) wird gelegentlich der Neubegründung dieses Ortes im Jahre 1189 dieselbe Zollfreiheit vom Bischof zugestanden wie denen von Trient und Bozen. 5 1195 wird die Maut von Trient, die seit längerer Zeit, anscheinend mehrere Generationen hindurch, als Lehen ausgetan war, dem Bistume ledig. 6 Dies und ins- 1 Schwind und Dopseh Ausgew. Urk. Nr. 1. - Bonelli, Notizie etc, II, 271 ; Hormayr, Beiträge II, 31. Zur Kritik der Urkunde für die Grafschaften Bozen und Vintschgau

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 23 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
20 [558] wird eine Teilung- der Bannbußen, durch die gewisse Bestim mungen bezüglich der Nutzung an der Almende der Gemeinden Bozen und Keller gesichert werden sollen, zwischen dem Bischof von Trient und dem Grafen von Tirol festgesetzt, und zwar so, daß dem letzteren ein Drittel, dem ersteren zwei Drittel der gesamten Bußgelder zufallen. 1 Im entgegengesetzten Verhältnis sind nach einem Weistum von 1208 die Erträgnisse der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Grafschaft Bozen zwi schen Bischof

und Graf zu teilen. 2 Es liegt nahe, anzunehmen, daß in ähnlicher Weise auch die Einkünfte aus dem Zollregal nach der Quote 2: 1 von Bischof und Graf gemeinsam be zogen wurden. 3 Zweifellos wurde dies den Grafen von Tirol mit Bücksieht auf die grafschaftlichen Befugnisse zugestanden, welche sie im Gebiete von Bozen ausübten, gleichviel ob diese Befugnisse aus der Vogtèigewalt der Grafen von Tirol über das Hochstift Trient hervorgegangen sind oder eine unmittel bare Verleihung mit den grafschaftlichen

Agenden stattgefunden hat. Den ihm verbliebenen Teil des Zolles zu Bozen hat dann der Bischof — wie dies in Trient fast regelmäßig geübt worden ist — den Edlen von Wanga zu Lehen gegeben. Auf analoge Verhältnisse scheint mir der Inhalt einer Urkunde vom Jahre 1269 zu deuten, nach der B. Egno von Trient dem Hildebrand von Formigar suam partem ipsius domini episcopi de muta seu theloneo de ponte Formigaro verpachtet. 4 Es war auch also der Zoll, der an der Etschbrücke bei Sigmundskron einge hoben wurde

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 35 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
., bezw. ihi^en beiderseiti gen Erben zukam. So erfuhren die tirolischen Zölle eine weitere Zersplitterung in Viertel. 5 Diese Teilung der Zölle, die auf 5 1320, Aug. 10 und 1323, Aug. 5: Graf Heinrich, bezw. Gräfin Beatrix als Gerhab dos Grafen Johann Heinrich von Görz, verpachten ihren Zoll zu Bozen. (J. St. A. all gem. Urk. Reg. u. W. St. À. Kep. XXIV.) — 1332, Mai 27 und 1334, Juli 21: Graf Albert von Görz verpachtet seinen Zoll am Lueg. (W. C. 378 f. 7 u. 12.) 1333, März 25: Derselbe ver pachtet

seine Anteile an den Zöllen an der Tüll, zu Bozen und im Passeier. (W. C. 378 f. 10). — In einer Urkunde von 1314, Dez. G, W. C. 384 f. 26, sagt K. Heinrich als Aussteller: ,0b sich daz ervindet, daz er (nämlich Graf Heinrich von Gürz) uns (nämlich dem König Heinrich, Graf von Tirol) iht schuldich beleibet, des sol er uns rillten, tet er des nicht, so siillen wir uns selben weren von seinen zollen, die er in un- sern landen hat.' — 1327, Dez. 7: K, Heinrich bestätigt als Vormund des Grafen Johann Heinrich

von Gürz dem Friedrich von Gereut den vierten Teil der Zölle in der Tüll und in Passeier, ,der dem graf Jo hann Heinrich unserm vctterlein gehört'. (Chmel, Österr. Geschichts forscher II, 174.) 2 1299, Aug. 24, Graf Albert II. und 1323, Aug. 5, Graf Albert III. von Gürz gewähren dem Kloster Georgonberg Zollfreiheit zu Bozen. (J. C. 41, II, f. 10 u. 547. — Archiv Ber. a. Tirol I, Nr. 2681.) 3 1318, Dez, 3: K. Heinrich verleiht dem Heinrich von Partschins Zoll freiheit an der Töll, aber nur in parte

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 78 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
zwischen Eppan und Andrian.' Gleich dem Zolle von Tramin diente sie dazu, die Waren, die auf dem Transporte von Meran gegen Trient oder umgekehrt Bozen nicht berührten, der Verzollung zuzuführen. In der Kegel wird sie in Verbindung mit dem Bozner Zolle in Pacht gegeben, so daß sie direkt als ein Pen dent desselben erscheint. 7 1 Acta Tirol. II, Nr. 674: precium pomtis de Funniano. 2 Siehe unten im Abschnitt IV. — In einer zirka 1250 entstandenen Auf zeichnung über die von den Bischöfen yon Trient

verpfändeten Güter auf dem Ritten, zu Bozen und zu Eppan (W. St. A. Rep, VII) heißt es : ,Macelinus dat pro ponte Furmiani XXX iti ■ 1319, März 30: K, Heinrich gewährt dem Herzog Rudolf von Bayern sechsjährige Zollfreiheit an genannten Zollstätten. W. C. 389 f. 48'. 4 Ferdinandeum, Materialien Egger aus dem Archive in Payersberg, Nr. 341. ' Vergi. Weistum IV, I, 91. Weistum von Passeier aus dem 14. Jahr hundert: Die Passeirer sollen bestimmte Zeit im Jahre ihre Pferde auf die Weide treiben ,von der Passer

an liintz an den Eysach uberall auf der Artlunge enhalb und iiidishalb der Etscli zu baiden Seiten'. 0 So erscheint im I. St. A. Schatz-Archiv Repert. VI, 388 ein Zoll zum ,Perkhman genannt zu Underrain' u. weiter 383 IF. bei einer Aufzählung aller Zollstätten des Landes Tirol: ,Underrain oder Perkhmann'. ' M. C. 14 f. 20. 1324, Nov. 30: Arthesius von Florenz legt für sich und seine Brüder Rechnung über den halben Zoll von Bozen, den sie fünf Jahre in Pacht gehabt haben. Hier werden auch die Befreiungen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 141 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
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138 [676] Daß auch auf den bereits erwähnten Märkten zu Glums eine Zollabgabe eingehoben wurde, ist zwar sicher bezeugt, 1 doch findet sich dieselbe nirgends des näheren ausgewiesen *, wohl aber verrechnet der Richter von Glums ziemlich regelmäßig Ausgaben, die er im Interesse der Märkte machen mußte. 1 Auch zu Gries bei Bozen fand unter Patronanz der Grafen von Tirol, bezw. ihrer Landrichter daselbst am Andreastage (November 30) ein Jahrmarkt statt, der nach Verfügung Mark graf Ludwigs

vom 26. November 1857 in das Gebiet der Stadt Bozen, jedoch des der tirolischen Landeshoheit und dem Land gerichte Gries unterstehenden Teiles derselben, verlegt wurde 3 und seither neben den älteren Bozner Märkten eine immer größere Bedeutung gewann. Doch ist von einer Zollnutzung, die von diesem Markte dem landesherrlichen Fiskus abgefallen wäre, nichts überliefert. 3 Im ganzen ersehen wir aus diesen positiven Nachrichten und noch mehr aus dem auffallenden Mangel an solchen, daß die fiskalische Nutzung

, z. B. in den Jahren 1298, 1302, 1305, 1323, 1328 usw. J. C. 282 f. 57 u. 122, M. C. 13 f. 49, 120 u. 208, J. C. 62 f. i u. 20. 2 W. C. 407 f. 69. — Den Hinweis auf diese Urkunde, die, obwohl für die Geschichte der Bozner Märkte von größter Wichtigkeit, bei Bückling, Geschichte der Bozener Märkte (1907), nicht angeführt wird, verdanke ich Herrn Prof. L. Schönnaeh in Innsbruck. ® Auch im 15. bis 17. Jahrhundert waren zu Bozen die Erträgnisse aus den Marktgefällen verschwindend gegenüber jenen aus den drei Zoll

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1909
¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
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Seite 112 von 275
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Wien
Verlag: Hölder
Umfang: 268 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Österreichische Geschichte. Bd. 97, 2. Hälfte
Schlagwort: g.Tirol ; s.Zoll ; z.Geschichte 500-1363
Signatur: II 64.608
Intern-ID: 93323
[647] 109 bevorzugte/ andererseits seine Haltung in einer solchen ver kehrspolitischen Angelegenheit von bestimmendem Einfluß sein konnte, war es für Tirol um so mehr geboten, seiner Haupt verkehrsader alle erreichbaren Vorteile zu sichern. Die Bürger schaft der Stadt Bozen, deren nächste Interessen an den Tran sitverkehr durch das Eisacktal geknüpft waren, war natürlich an diesen. Bestrebungen, in vorderster Linie beteiligt, übernahm geradezu die Führung in denselben. Das landesfürstliche

durch die Dolomitentäler gegen Sterling bedeutend näher ist als über Verona und Bozen, daß also die natürlichen Bedingungen schon den Verkehr, dem Venedig Stapel- und Ausgangspunkt war, anf die erstgenannte Route bannte, lag auch ein anderes Motiv dazu vor. Um von Venedig an die Erste zu gelangen, mußten die Territorien von Padua und Verona passiert wer den, welche beide in jener Zeit sich in vielfachem Antagonismus zu Venedig befanden. Man gönnte von Seite Venedigs den beiden Städten nicht die Vorteile des Transits

den Passus: ,quod vadunt (nämlich die deutschen Kauflente) per viam Padue et Verone et fociunt ipsas terras bonas cum dampno introitus nostri com munis et melius sit, quam vadant et transeant per terras ac loca Tarvi- sane et Cenelensis' (Verci, Storia della marca trevigiana XV, S. 5). 2 Straganz (Hall i. I., S. 354) will nachweisen, daß Kunter nicht, wie man bisher annahm, aus Bozen, sondern aus Hall stamme. Gewiß ist, daß er zu Hall Häuser besaß und daselbst geschäftlich tätig war. Aber er scheint

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