- oder Taufschein oder andere Papiere, aus denen die Identität Zweifellos nach gewiesen werden kann. 3- Den Stimmzettel. Dieser wird dem Wähler von den Parteien zugestellt. Damit der Stimmzettel giltig sei, darf er a) nur die Namen der Kandidaten (Vor- und Zuname, Beruf, akad. Titel oder Adelsprädi kat) enthalten. Keine Überschrift (z. V. Ge meindeausschuß, ich wähle Usw.), keine Unter schrift, kein Merkzeichen, sondern nur die Na men der Kandidaten. b) Das Streichen und Einsetzen von anderen Kandidaten
vermindert werde. Die österr. Regierung wird dieser Forderung dadurch nachkommen, daß sie einfach die Titel ändert, während die Bezüge gleich bleibeil. Es werden z. B. Titel, wie Regimentsfüh rer, Abteilungsführer, Unterabteilungsführer, Zugs führer u. dergl. m. kommen. * Die interalliierte Marinekontrollkommissiou in Berlin ließ aus Anlaß der'Weihnachtsfeiertage eine Glückwunschkarte anfertigen, auf der das Braudenburaer Tor mit aufg-hißten fran- Zöllschen, englischen, italienischen und japanischen