àn zur Feststellung des Zahlungsschlüs sels angerufen werden. . Die Aufteilung des Tiroler Landesoermögens regÄn die Dekrete Nr..111v bis 1112, verlautbart im römischen Amtsblatt Nr. 152. Sie umfassen in erster «Linie Tirol, dann Kärnten und die Grenzjagden. Das Tiroler Dermögensabkom- men betriff« >den landwirtschaftlichen Jmmobi- lienbchtz. der «südlich ides Brenners mit allen darmlf befindlichen Lasten der Provinz Trento zufällt. Außerdem verpflichtet sich das jetzige Land Tirol zu, folgenden Leistungen
: 1. Der Pro vinz Trento Wertpapiere im Betrage von 7,609.500 Kronen zu übergeben (es handelt sich hier um Wertpapiere, die früher der gefürsteten Grafschaft Tirol gehörten); 2. «alle vor dem 3. November 1918 entstandenen Forderungen, die am 23. Februar 1925 dem jetzigen Land Tirol oder einer Gemeinde, bzw. Stiftung in Nordtirol geigen Gemeinden südlich des Brenners zustehen, der Provinz Trento gu übertragen; 3. auf alle jene Rückzahlungsansprüche! zu verzichten, die dem Land Tirol wegen Auszahlung
von Provin- zial- oder Gomeindepensionen vor dem Februar 1925 an Lehrpersonen, die jetzt in Oesterreich ihren Wohnsitz haben, zustehen würden; 4. «auf jede Reviision der Pensionszahlungen an Landes- beamte und auf die Unterhaltungskosten der m Irrenanstalten verpflegten Angehörigen der Provünz Trento bis 1. März 1925 zu verzichten. Die Provinz Trento verzichtet hingegen ihrer seits auf alle vor dem 3. November 1913 ent standenen Forderungen, die ihr oder àer Ge meinde gegen Gemeinden und Stiftungen
befanden «und bei der Landesspaàsse in Trento hinterlegt wurden. (Wegen der Einlö sung dieser Obligationen wird die italienische Re gierung noch besondere Vorschriften erlassen.) (Schluß folgt.) — Waren und Märkte Qualität und Preis — Die Wandlungen der Käufer wähl. Die Nachkriegszeit hat in mehr als einer Beziehung revolutionierend >auf das Publikum gewirkt. Seine Kaufkraft hat sich ebenso wie fein Geschmack gewandelt. WährenÄ vor dem -Kriege die Ouiakitätssrage boi Käufen des'OubÄkums istets