nationale Partei, aber dieser Ruf bedeutet gerade so viel als „Bismarck! Bismarck! komm, befreie uns österreichische Schmerzenskinder!' Die Partei, die solches anstrebt, verfolgt offenbar eigennützige, freiheitsfeindliche und reichsverderbliche Ziele. Daß dem so ist, bedarf keines langen Beweises; wir wollen einen liberalen Tyrannen oder wir sagen Oesterreich Lebe-- Wohl — diesen einen Satz ans einem Blatte der deutschen nationalen Partei anzuführen, genügt mehr als hinlänglich. ^ Der Wahlerlaß
des Herrn Staatsministers ist darum ebenso zeitgemäß als berechtigt; der Herr Staatsminister hat seinem H Berufe und seiner Stellung gemäß gehandelt, er hat eine heilige Pflicht erfüllt, indem er den k. k. Beamten einschärft, den Partei-Standpunkt ebenso entschieden aufzugeben, wie es das Ministerium gethan. Jeder, dem das Wohl der Monarchie am Herzen liegt und der einen Sinn hat für eine constitutiouelle Monarchie kann sich über den ^ Erlaß des Herrn Staatsministers nur freuen; unter der Lohalitäts
- ^ Maske verkappte' Republikaner mögen darüber vor Ingrimm winseln. Wir sind überzeugt, daß die Beamtenwelt ihre Stellung z nud ihren Beruf versteht und daß sie, eben weil sie ihrer Stellung und ihrem Berufe gemäß handeln will, dieß jetzt um so freudiger thun wird, nachdem ihr der Herr Staatsminister selbst mit so glänzendem Beispiele vorangeht. Indem die Beamten bei den bevorstehenden ^ Wahlen, jeden Partei-Standpunkt aufgebend, den Standpunkt des - Herrn Staatsministers festhalten, erfüllen
kann unter solchen Umständen sagen, der Herr Staatsmiuister contumazire oder beeinflusse durch seinen Wahlerlaß die Z Wahlfreiheit der k. k. Beamten? Wer das behauptet, behauptet nichts mehr und nichts weniger als: Jeder, der seine Pflicht thut, » handelt unfrei, und Jeder, der eine solche Behauptung aufstellt z oder festhält, ist reif entweder für das Irren- oder für das Strafhaus. V Aus dieser Darlegung kann Jeder selbst beurtheilen, wie ungerecht ^ mw böswillig alle die von der deutschen nationalen Partei