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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1925
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
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Seite 481 von 532
Autor: Ottenthal, Emil ¬von¬ [Gefeierte Pers.] ; Klebelsberg, Raimund ¬von¬ [Hrsg.] / [hrsg. von R. v. Klebelsberg]
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XVI, 496 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Bibliogr. E. von Ottenthal S. [491] - 494
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br />p.Ottenthal, Emil ¬von¬ ; f.Bibliographie
Signatur: II Z 92/9
Intern-ID: 104573
446 Otto Stolz war, wie ich schon sagte, mit dem Reichslehenrechte wohl vereinbar. Aber der Landesherr über die Grafschaft Tirol war für seine Person erblicher Reichsfürst geworden und das hat man im Lande nicht über sehen, sondern stark betont und unterstrichen. Meinhard galt auch in der Grafschaft Tirol nunmehr als „Fürst', ja als „der Fürst« und man trug nicht darnach, daß er formell rechtlich dies nur als Herzog von Kärnten, nicht aber als Graf von Tirol war. So führt er den Titel

: „magnificus princeps et illustris dominus Meinhardus dei gracia dux Carinthie et comes Tyrolis et Goricie' in einer Urkunde vom 16, April 1290, die auf Schloß Tirol von einem öffentlichen Notar, Adelpret von Clusa, in seinem Namen ausgestellt wurde und einen Bevollmächtigten zu Verhandlungen mit der päpst lichen Kurie wegen der Trientner Frage bestimmt i). Denselben Titel *magnificus princeps usw.' geben Meinhard II. mehrere am 1, Dez. 1293 zu Bozen vom Notar Ottolinus ausgestellte Urkunden, die die Ver

leihung von Rodungdand in der dortigen Eisakau (Ysachowe) betreifen 2 ); ferner das von demselben Notar geschriebene Testament Meinhards vom 29, Oktober 1295 3 in und eine am 17. Februar d. J. vom Notar Beilinus zu Gries verfaßte Schrift zur Beilegung des Streites mit dem Bischof von Trient 4 ). Aber auch Auswärtige bedenken Meinhard mit demselben Titel „princeps magnificus K , so der Propst des Klosters Diessen in der Bestätigung einer durch Meinhard errichteten Messestiftung vom 12. März 1295

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1925
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
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Seite 459 von 532
Autor: Ottenthal, Emil ¬von¬ [Gefeierte Pers.] ; Klebelsberg, Raimund ¬von¬ [Hrsg.] / [hrsg. von R. v. Klebelsberg]
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XVI, 496 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Bibliogr. E. von Ottenthal S. [491] - 494
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br />p.Ottenthal, Emil ¬von¬ ; f.Bibliographie
Signatur: II Z 92/9
Intern-ID: 104573
424 Otto Stolz wird bestimmt, daß dieser nach Rückzahlung der Pfandsumme wieder „ad dominium' der Gräfin und ihrer Erben zurückfalle 1 ). Damit ist jedenfalls deren herrschaftliche Verfügungsgewalt gemeint. Wie weit der fest umrisseoe räumliche Begriff der Herrschaft tat sächlich auch für Tirol damals schon gediehen war, das erweisen die Titel, die sich Graf Gebhard von Hirschberg beigelegt hat, In einer Urkunde vom 13. September 1254, also noch vor der Meraner Teilung, nennt er sich „Nos dei

' mit dem Landesnamen weder vorher von Graf Albert von Tirol noch gleichzeitig und nachher von Meinhard I. und II, gebraucht werden, sind ein sprechender Beweis, daß sich Gebhard als Herr eines geschlossenen Landbereiches nach Art der sonst in Deutschland damals wohl bekannten „domini terre' ge fühlt hat und fühlen durfte. In dieser Verbindung mit einem Land gebiet hat der Titel „dominus' eine ganz andere, engere Bedeutung, als wenn er nur als Vortitel zu „comes' verwendet würde; er bezeichnet eben im ersteren

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