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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 242 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
. Regierung das Pfandschaftsverhältnis nur gegen den Willen der brixnerischen lösen konnte lind erst durch einen Vertrag konnte Kaiser Leopold im J. 1665 als neuer Landesfürst von Tirol diese Auseinandersetzungen beenden. 1666 hat dieser die Pflege der Herrschaft Michelsburg dem Georg von Troyer amtsweise verliehen, im J, 1678 aber an die Freiherrn von Künigl zusammen mit der Herrschaft Schöneck verpfändet. Iiiebei wird diesen aufgetragen, den Richter, Gerichtsschreiber und die anderen Amtleute

mit Vorwissen der Regierung anzustellen und eigene „Panrichter für die Malefizprozesse'. Trotzdem also die Gerichte Michels burg und Schöneck seit 1501 unter ein und derselben Pfandherrschaft gestanden sind und auch räumlich aneinanderstoßen, blieb ihre Verwaltung tatsächlich eine ganz getrennte. Die Freiherren, dann Grafen von Künigl haben sich in dieser Pfand schaft bis 1810 und dann wieder von 1817—1827 unverändert gehalten. Die bayrische Regierung hat 1810 die Gerichte Michelsburg und Schöneck sowie

das Stadt- und Amtsgericht Bruneck und das Hofgericht Sonnenburg zum staatlichen Land gerichte Bruneck vereinigt und dies hat auch die österreichische Regierung nach der Wiederanerkennung der Inhaberschaft der Grafen von Künigl im J. 1817 beibehalten, umsomehr im J. 1827, als jene, diesmal endgültig, diese Rechte wieder ablöste und das Landgericht Bruneck in staatliche Verwaltung übernahm, seit 1850 Bezirksgericht Bruneck 2 ). Die Zugehörigkeit einzelner Orte zum Landgericht St. Michelsburg

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