¬Das¬ Almendregal des Tiroler Landesfürsten.- (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs ; 3)
% d. h. die Jagd auf Hasen, Füchse, „schädliche Tiere' und Vögel entziehen 1 ). Nach Maximilians Tode zeigte sich die Regierung insofern den Jagdansprüchen des Adels entgegenkommender, daß sie demselben unter gewissen Einschränkungen die Mederjagd gestattete 2 ). Es wird zwar nicht gesagt, innerhalb welches Bezirkes dieses Jagdbe fugnis ausgeübt werden durfte, doch darf wohl angenommen werden, daß in der Regel die Mederjagd in der Umgebung des adeligen Ansitzes gemeint war. Es unterliegt kaum einem Zweifel
und Halbvögel (IV, Buch, XIV. Tit.). Vgl. Sctrwappach. a. a. 0. I. 208 f. £ ) Gegenüber der vom Adel und Prälatenstand erhobenen Beschwerde, daß ihnen durch frühere Mandate das ,,reisgeiaid als ain adennlich waid- werch, des sy ve und ye in geprauch und yebung gewest' entzogen worden sei, trifft die Regierung folgenden, vom Erzherzog erst zu bestätigenden Entscheid (3. März 1524), daß Adel und Prälaten sich „des reisgeiaids als hasen fuchs und schedliche tier auch allerlay wild huenner und vögl auf tennen