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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Seite 173 von 202
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: S. 991 - 1188
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/2
Intern-ID: 132994
eine Million jährlich geschätzt.*) Doch wurden diese Gelder oft nicht in die Hände der Regierung geliefert, sondern unmittelbar zur Ausrüstung und Besoldung der Truppen verwendet, welche die Stände dem Kaiser stellten. Als eine alle habsburgifchen Länder umfassende Institution errichtete K. Ferdinand den Hofkriegsrat und erließ für denselben 17. Nov. 1556 eine Instruktion. Er sollte aus einem Präsidenten und einigen Räten bestehen und erhielt eine eigene Kanzlei. Seine Hauptaufgabe

wirklich durchgeführt. Die Erzherzoge Ferdinand und Karl errichteten selbständige Hofhaltungen und Zentralstellen in Innsbruck und Graz. In dieser Stadt entstanden eine Hofkanzlei, Hofkammer und Geheimrat für die innerösterreichischen Länder, im Jahre 1578, als Eh. Karl mit dem ewigen Generalrate der windischen und kroatischen Grenzen betraut wurde, ward auch ein innerösterreichischer Hofkriegsrat in Graz errichtet.f) In Tirol standen unmittelbar unter Eh. Ferdinand das Regiment oder Regierung

. Hauke, Die geschichtlichen Grundlagen des Monarchenrechts, 52 f.). f) Fellner-Kretschmayr 242. ff) Unter der oberösterreichischen Regierung stand dievorländische in Ensisheim, die aber in allen wichtigeren Sachen die Entscheidung der ersteren einzuholen hatte, an welche auch gegen Urteile der vorländischen Räte appelliert werden konnte.

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