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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1875
Unterinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 2)
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Seite 41 von 155
Autor: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Ort: Wien
Verlag: Braumüller
Umfang: VIII, 298 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Signatur: II 7.798/2
Intern-ID: 95145
iiberpharr, all überfalln, all vich- sehellich hunt und all andere schädliche thier sollet an und innhaben, damit niemant kain schaden daryon bescheeh ; welcher das nit thät, der muest den schaden abthuen und darzue die pueß geben. getrennten Landgericht überliess Kaiser Max I. (23. Dec. 1506) aus Geldmangel an den Bischof von Gurk, späteren Erzhiachof von Salzburg, Mathäus Lang von Wellenberg, als Pfand auf ewige Wiederlosung, von welchem sie auf seinen Vetter Marx Lang überging. Nach dessen kinderlosem

Tode (1580) treten die Grafen von Lamberg und Freiherrn von Wolkenstein gemeinschaftlich als Besitzer der Herrschaft auf (m Folge Bi-bvergleichs vom Jahre 1580), bis im Jahre 1769 Graf Franz Anton von Lamberg den Alleinbesitz der Herrschaft und aller damit ver bundenen Güter erwarb. 169'3 nahm der Cardinal-Bischof von Passau, Graf Joh. Philipp v. Lamberg, die Heirschaft vom Kaiser zu Lehen. Unter baieri&cher Regierung wurde mit gleichzeitiger Aufhebung der Patri- monialgerichte das Landgericht

Kitzbühel aus dem Lehengeriehie K. und der vor maligen Hofmark Pillersee (ll^/z Quadratmeilen) gebildet und damit das allzu gross angewachsene Landgericht Kvfstdn in zwei Landgerichte abgetheilt. Org.- Verordnung vom 11. Jänner 1809. Nach Wiederkehr Tirols unter österreichische Herrschaft lebte K. auch in seiner früheren Eigenschaft als Palrimonialgericht wieder auf und behielt dieselbe bis 1837 — am längsten unter allen Patrimonial- gerichten des Jnnthales —, in welchem Jahre Fürst Gustav von Lamberg

das lehenbare Gericht Kitzbühel heimsagte. In. Folge kaiserlicher Fntschliessung vom 16. October 1839 trat es mit 1. September 1840 als landesfürstliches Landgericht erster Classe in Wirksamkeit. Ueber mehreres auch Tliehergehörige vgl. übrigens die Anmerkung zum W. von Kufstein, zum Theil auch von Battenberg, sowie su dem ganzen Weisthumc das vielfach verwandle W. von Lofer. Oesterr. Weisthümer 1. 246 ff.

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik , Sozialwissenschaften
Jahr:
1939
Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs- und Sippengeschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert : [Festschrift zum 80. Lebensjahre Oswald Redlichs].- (Schlern-Schriften ; 44)
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Seite 213 von 322
Autor: Redlich, Oswald [Gefeierte Pers.] / bearb. von mehreren Innsbrucker Historikern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 311 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Sippe ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Steuer ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II Z 92/44
Intern-ID: 104668
aus dieser Linie hat im J. 1464 in seinem, ganzen Gebiete eine Land steuer eingehoben, die in der Literatur bereits näher besprochen ist (s. Riezler Gesch. Baiems Bd. 3 S. 732f.). Bei dieser Gelegenheit wurde jedenfalls das vorliegende Steuer verzeichnis für das Landgericht Kitzbühel, dm ausdrücklich mit dem Jahre 1464 datiert ist, niedergeschrieben. Sicherlich sind auch für die Landgerichte Kufstein und Ratten berg damals solche Verzeichnisse angelegt worden, aber nicht erhalten geblieben. Das Steuerbuch

der Steuerbefreiungen der Edelleute, Ritter und Knechte. Die Gliederung des Landgerichtes Kitzbiihel nach dem Steuerbuch. Das bayrische Landgericht Kitzbühel umfaßte 1464 ungefähr dasselbe Gebiet wie das heutige Bezirksgericht Kitzbühel. Waidring gehörte zu Salzburg, doch bean spruchten die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit schon früh die Inhaber des Land gerichts Kitzbühel. Die Gegend von Pillersee, d. s. die heutigen Gemeinden St. Uhrich, St. Jakob, Hochfilzen und Fieberbrunn, war grundherrlich zur Gänze

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1912
Beiträge zur Stadtrechtsgeschichte Kufsteins bis zum Ausgang des Mittelalters.- (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs ; 9)
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Seite 27 von 98
Autor: Kogler, Ferdinand / Ferdinand Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 87 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Kufstein ; z.Geschichte Anfänge-1500 ; <br />g.Kufstein ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1500
Signatur: II 102.394 ; II 64.545
Intern-ID: 264893
u Kufstein nicht nur von der größten Be deutung für die Herrschaft, sondern auch für das Land. Insbeson dere muß Stadt und Veste Kufstein für die nähere Umgebung zu O ö Kriegszeiten von größter Wichtigkeit gewesen sein und als Schutz und Zuflucht gedient haben. Herzog Georg der Reiche sagt auch in der Urkunde vom 18. November 1485, daß die Stadtbefestigungen auch den Gerichtsleuten der Herrschaft Kufstein „zu ehm } fromen und guet' gereichen 3 ). Daher wurde auch das ganze Landgericht zu den Lasten

der Befestigungsbauten der Stadt herangezogen. Uns sind i. B. genaue Aufzeichnungen erhalten über die im Jahre 1480 im ganzen Landgericht Kufstein eingehobene „Grabensteuer' , deren Gesamterträgnis iti allen Vierteln der sechs Pfarren des Landgerichte» 241 Mark, 7 Pfund Ferner und 8 Kreuzer ausmachte 4 ). Genauer, als es geschehen ist. läßt sich bei dem heutigen Stande der Quellen der Zeitpunkt der ersten Umwehrung und damit der Zeitpunkt des Stadtwerdens Kufsteins leider nicht bestimmen. Sollten wir eine Vermutung

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