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Bücher
Kategorie:
Wirtschaft
Jahr:
1922
Bericht des Ausgleichverwalters zur Ausgleichstagsatzung am 8. Jänner 1922 : an das kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsachen in Bozen
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Seite 6 von 17
Autor: Schlesinger, Rudolf / der Ausgleichsverwalter im Ausgleiche der Tiroler Vereinsbank: Rudolf Schlesinger
Ort: Bozen
Umfang: 12 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: k.Tiroler Vereinsbank;s.Ausgleich <Recht>;z.Geschichte 1922;f.Bericht
Signatur: III 7.949
Intern-ID: 187729
Die- Garantiebriefe wurden tatsächlich nicht zuriickgeslulll, sondern blieben im Besitze der Kur- und Sportgesellschaft, die dann in der Folge auch ihre Ansprüche an die Bank gel tend machte, unter Androhung gerichtlichen Vorgehens, unter welchem Zwange die Filiale Me- ran ihre mit den Garantiebriefen eingegangenen Verpflichtungen auch einlösen musste. Inzwischen hai Kaiser über die unter seinem Namen auf Konto-Korrentkonlo verbuch ten Guthaben verfügt, die ihm vom Filialleiter trotz

des Bestandes der oben zitierten Garantie briefe und trotz der bestehenden entgegengesetzlen Vorschriften ausgefolgt wurden, ohne dass sich Baron Kober andere gehörige Sicherstellungen von Kaiser geben liess. Auch über sein Gut haben hinaus wurden Kaiser vom Filialleiter verschiedentlich Beträge zu Lasten seines Kon tos angewiesen und ausbezahlt, natürlich ohne Zustimmung der Direktion und in Uebertretuug der bestehenden gegensätzlichen Vorschriften. Dadurch kam das Konto Karl Kaiser stark

ins Soll. Um aber im Falle einer Revision die Verpflichtungen des Karl Kaiser und die damit zu= sammenhängenden Manipulationen zu verbergen, wurden die Auszahlungen an Kaiser, bezw. an die Kur- und Sportgesellschaft nicht immer über das Konto Kaiser geführt bezw. von dort wie der aligebucht oder durch fimiierte Habenbuchungen gedeckt. An solchen fingierten oder Falschbuchungen wurden festgestellt: 1. Von der Filiale Bruneck hat sich Baron Kober im Feher 1921 L. 30.000 und L. 40.000 ausgeliehen, in Form

von Ueberweisungsaufträgen des Grafen Bossi-Fedrigotti zu Gunsten Konlo Karl Kaiser; die letztere Post wurde Bruneck zu Lasten Konto Kaiser nach kurzer Zeit wieder rückvergütet, die erste Post von L. 30.000.— Ende Juni 1921 durch eine Behebung von Guthaben der Firma Delugan und Söhne (angeblich mit deren Einverständnis) an Bruneck wie der vergütet, einige Tage darauf neuerlich ausgeliehen und am 7. Juli 1921 in bar an den Bevoll mächtigten Tambosi von Bruneck ausbezahlt. Diese. L. 30.000.— wurden am gleichen Tage vom Konto

des Josef Himer in Obermais, der ein Guthaben unterhält, abgeschrieben, ohne sein Wissen Und Einverständnis. 2. Es wurden mehrere Wechseleskompte fingiert und als effektiv bestehend dem Konto Kaiser gutgeschrieben und zwar: am 30. März 1921 L. 30.000.— per 17. Juli 1921 O/Hartmann ; am 31. März 1921 L. 20.000.— per 7. Juni 1921 O/Hartmann: am ? L. 10.000.— per ? O/Scherer. Der erste Wechsel per L. 30.000.— steht heute noch auf Wechsel-Konto, der zweite per L. 20.000.— wurde von Baron Kober am 11. Juli

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie , Wirtschaft
Jahr:
1940
Jakob Fugger und der Streit um den Nachlaß des Kardinals Melchior von Brixen
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Seite 21 von 40
Autor: Pölnitz, Götz ¬von¬ / von Götz Freiherrn von Pölnitz
Ort: Tübingen
Umfang: S. [223] - 294
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken ; 30. - Xerokopie
Schlagwort: p.Fugger, Jakob <Kaufmann, 1459-1525>;p.Melchior <Brixen, Bischof>;s.Nachlass
Signatur: II 75.664
Intern-ID: 184850
gestifteten <Iahrtagcs abzunehmen. Angesichts solcher Zugeständnisse an das Stift suchte der kaiserliche Unterhändler auch für Maximilian I. einige Vorteile zu sichern. Zwar wurden die alten 20000 Guide n weitergestundet und .von den ferneren 00000 Gulden, auf die offenbar noch Zinsen ge- •^■hlagiMi wurden, eigentlich auch nur 10000 Gulden zur Heimzahlung ungeiordert, während der liest in Grundbesitz oder langfristigen Kenten abgetragen wurde. Allein das genügte dem Kaiser nicht, folglich übernahm

U. D. STREIT U. DEN KACHLASS MELCHIOKS V. BIUXKN ääH lierrschaft, rechnen durfte.. Kaiser und Bischof glaubten sich hier gegen rechtlich bestens gesichert. So lief der Streit um den Kardinals- n ach lass auch nach der Abtretung der vom Papst erworbenen Rechte an den Kaiser weiter. Nur von dem ursprünglichen Testament, den eigeni - liehen Wünschen des Verstorbenen und den darauf begründeten Forde rungen der Anima war in diesen Besprechungen nicht mehr die Rede. Die äusserliche Einstimmigkeit der Meinungen

, die man hei den Innsbrucker Unterhandlungen zu Ende August 1500 erzielt hatte,' durfte darüber nicht hinwegtäuschen, dass diese Verabredungen noch keine endgültigen waren. Paul von Liechtenstein behielt seinem kaiser lichen Herrn in jeder Weise das Recht zum Rücktritt vom Vertrage vor, und der Prälat von Brixen erklärte sich an die Abmachungen nicht gebunden, wenn sie von Maximilian nicht im vollen Umfang«' anerkannt wurden. Da Lichtenstein dem Bischof, seinem Schwager.. ; jedoch allzu weit

entgegengekommen war, und es als äusserst fraglich erschien, ob Julius II. jemals das Fugger'sche Geld herausgeben werde, mussten im Januar 1510 zu Bozen neue Beratungen beginnen. Die äussere Anlehnung an das lunsbrucker August-Abkommen von 1509 blieb gewahrt. Dennoch wusste der Kaiser, der sich persönlich in die Verhandlungen einschaltete, nachdem er aus Geldnot das künftige Brixener Erbe im November 1509 mit 14000 Gulden 1 ) und Dezember 1509 mit 1000 Gulden bei den Fuggern bereits beliehen

hatte 2 ), dies mal einen weit günstigeren Vertrag zu erwirken. Voran gingen olfen bar Besprechungen zwischen Maximilian I. und Jakob Fugger, dem der Kaiser am 6. Januar 1510 den Empfang von wollenen und seidenen Tüchern iin Wert von 8000 Gulden bestätigte 3 ). Vermutlich geschah auch diese Lieferung in Anrechnung auf die vom gleichen Angsburger Handelshaus geschuldete NaclilaüsVerzinsung. Am 7. Januar 1510 wurde in Bozen für das Stift Brixen die offizielle Urkunde ausgestellt, die seinen Anteil

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