¬Die¬ alten Localmasse und Gewichte nebst den Aichungsvorschriften bis zur Einführung des metrischen Mass- und Gewichtssystems und der Staatsaichämter in Tirol und Vorarlberg
für die Märkte Reutte, Telfs, Schwaz, Matrei, Toblach, Mühlbach, Navis, Neu markt, Kaltem, Schlanders, Borgo und Castelfondo anfertige, die bei den betreffenden Orten gegen Zahlung der Erzeugungskosten zu dem Zwecke in deren Eigenthum zu verbleiben haben, damit darnach alle übrigen Gerichte und Orte, sowie Jeder, der es nöthig hatte, sich die notwendigen Mustermasse abpfachton konnte. Niemand sollte ungestempelte Messwerkzeuge beim Verkaufe hei Strafe des Verlustes des bedungenen Kaufschillinges