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Bücher
Kategorie:
Sprachwissenschaft
Jahr:
1938
¬Die¬ Ortsnamen des alten Gerichtes Salern : mit siedlungsgeschichtlichen Bemerkungen
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Seite 57 von 116
Autor: Mader, Ignaz / von Ignaz Mader
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: S. [501] - 613
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Veröffentlichungen des Museum Ferdinandeum in Innsbruck ;18
Schlagwort: g.Salern <Vahrn, Gerichtsbezirk> ; s.Ortsname
Signatur: II A-5.170
Intern-ID: 87618
Pfleger zu Salern : 1664 dasselbe an Joseph Andra Miller; 1782 dasselbe an Sebastian Johann Miller von Millershofen. J.St.K. des Untersceber, Ehrenreicher, Nössing. A. in den See-Wsn. des Oberseeber, des Hueber i. Dorf. See-Waal , der Kanal, welcher bei der obersten Säge das Wasser vom Schalderer Bache aufnimmt und oberhalb des Gallhofes, der Villa Mayer, durch die Villa v. Lasser, beim Gartlrnger den Spilucker Bach übersetzend, zum ehemaligen unteren Vahrner See führt. Nachdem letzterer um 1825

durch einen Schacht in das Riggertal abgelassen wurde (s. n. 25), wo das Wasser eine Mühle treibt, kam auch der V orderrigger zu den Waal-Interessenten. 281 1500 (Pf.A.V.) Seewal als Grenze der Ws. bey dein See. 1618 (Ork. Gall) Das 'Wasser aus dem Seewahl praucht man alweg die ain Wochen in den See und die ander Wochen in Thailung zu wässern, und die erst wochen negst nach Georgj fangt man dasselb in den See zu kheren an, und wann es in Thaülung geet gebürts uns (d. i. Ansidl) dieselb Wochen auf nachfolgenden

Tag und Nacht zu prauchen. 1681 (D.M.A. Inv. w. o.) A. beim Scewal. J.St.K. A. in denen Seewiesen unter dem Seewahl. 1830 (Urk. Gall) Gerichtl. Entscheidung, wer nunmehr die Wasser rinnen vom Schalderer Bach zum ehemaligen Untersee einzuhalten hat: der Riggerhofbesitzer ist verpflichtet, die hiexu nötigen Wasserrinnen, Mauern und Wale mit der Beschränkung einzuhalten, daß jeder Privatbesitzer in seinem Gute die nötigen Mauern und Wale selbst einhalten müsse und derjenige

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