oder flüchtigen Täufern eingezogen wurden, und nach Neumarkt. 54 Das erstemal erwähnt werden die Täufer in Neumarkt in einem Brief vom 17. No vember 1529. In diesem beschwert sich Jörg Tschander, Richter von Neumarkt, bei der Regierung in Innsbruck über das Wirken der Täufer in seiner Gemeinde und nennt zwei Männer, die besonders durch aufrührerische Reden sich hervortaten: Zacharias Hilier und Lazarus Zeiger. 55 Die Antwort aus Innsbruck kam umgehend und enthielt strikte An weisungen, was mit den Abtrünnigen
zu geschehen hatte. Gefangene Wiedertäufer wären zuerst von einem gelehrten, tüchtigen Priester zu unterweisen und die Namen de rer, die sich bekehren wollten, der Regierung mitzuteilen. Der Richter sollte Aussagen der Halsstarrigen, nötigenfalls durch Folter, bestätigen lassen und sie vor das Malefizge richt stellen. Sollte er selbst aus Leibesschwachheit nicht fähig sein, den Prozeß zu führen, möge er den Richter von Eppan, Hans Starff, zu Hilfe rufen. Des weiteren seien die Gläubigen zu befragen, wer
noch der Gemeinschaft der Täufer angehöre, wie sie heißen, wo sie seßhaft seien und was sonst ihr verborgenes Tun und Lassen in der Sekte sei. 56 Acht Tage später wiederholte die Regierung ihren Befehl an Jörg Tschander und legte ihm nahe, je zwei Beisitzer von Meran, Bozen, Tramin und Eppan zum Gerichtstag aufzufordern. 57 Die in der Vill ergriffenen Täufer wurden in Eppan hingerichtet, und auch Philipp Kotier von der Vill, der in Kaltem oder Karneid aufgegriffen worden war, wurde zum Tode verurteilt