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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
2006
Heimatbuch Altrei
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Seite 123 von 887
Autor: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Ort: Altrei
Verlag: Gemeinde Altrei
Umfang: 880 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 875 - 880
Schlagwort: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Signatur: II 239.663
Intern-ID: 414887
jene von Fleims (jetzt Generalgemeinde) durch Ersitzung und Verjährung vom Berge Fraul sieben Tage in der Woche und Altrei sechs Tage Weiderechte. Am Sonntag mußten die Altreier westlich von Altrei im Walde weiden, während das Hackrecht (Holzrecht) zur Hälfie der Generalgemeinde und zur anderen Hälfte den Altreiern zugesprochen wurde. Im Jahre 1905 wurde endlich dieser gemeinsame Fraulberg nach langen Streitigkeiten und Prozessen geteilt, so daß die östliche Hälfte den Fleimsern und die westliche Hälfte

bis zum We ge, welcher von Molina nach Altrei führt, welcher weiter gegen Westen an die Privatgüter grenzt, nur mehr die Hälfte, laut Teilungsurkunde vom Berge Scalös vom 23. November 1895 den Altreiern ver blieb, dagegen die Generalgemeinde sämtliche Besitzrechte an dem Berge Scalös an die Gemeinde Ro- ver-Carbonare zur Ablösung der auf diesem Berge lastenden Servitutsrechte der Höfe al Rover abtrat. Die Gemeinde Altrei besitzt jedoch auch heute noch auf dem ganzen Berge Scalös, ehemals Eichwald genannt, das uneingeschränkte

Weiderecht mit folgenden Grenzen: östlich die Grenzlinie der Teilung des Berges Fraul, welche hinter dem Hofe Berger gerade herauf bis zum Grenzsteine beim Bild des An ton Beber unter dem Wege in Scalös geht; südlich der Fluß Avisio, westlich der Valgaserbach, nördlich die Privatgüter der Altreier. Der alte Besitz der Altreier und der Gemeinde Castello in Gemeinschaft an dem Berge Fraul, genannt die Ori von Fraul, im Ausmaße von ungefähr 68 Joch, wurde bei der Teilung des Berges Fraul im Jahre 1905

nicht berührt, sondern dieser den beiden Gemeinden belassen. Diese besitzen diesen Grundkomplex heute noch in ungeteiltem Zustande und zwar gehören hiervon 4 h den Castellern und 3 h den Altreiern. Das Fischereirecht innerhalb der heutigen politischen Ge meindegrenzen, das ist von hinter dem Hofe Berger bis heraus zum Valgaserbach, gehörte immer der Gemeinde Altrei und zwar am rechten Avisio- Ufer. Erwähnt wird noch, daß der Schwarzwald am Berge Fraul (genannt der Bannwald), seit alters her der Gemeinde

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