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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1861
Urkundliche Beiträge zur Geschichte des deutschen Ordens in Tirol
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Seite 186 von 274
Autor: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 272 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; k.Deutscher Orden ; z.Geschichte
Signatur: II 103.446 ; D II 103.446
Intern-ID: 129866
— 185 — . <• Sequestration , der Einkünfte. — Es - wurde ' nun zwar am 26.' November Ì7I0 1 zu Innsbruck mit dem Land com tur eine Cd'nfereiiz - gehalten wegen der Con visitation der, Comturéién und irfcörporirten-Pfarreien, sowie aneli wegen der Obsignation,'In ventur und Abhandlung'der-Verlassenschaften r . als auch wègen der'LegitimationRevers und Possess-Ersuchung eines an gehen eleu Land com tnrs ; da sich abfer-selber' ■ zu. Äich'ts-verbind lich eingelassen, so beliess es die Regierung

beim Erlasse vom 27. September dieses Jahrs. Der Hoch- und Deutsch meister muss dess wegen beim Kaiser Joseph selbst verschie dene Beschwerden eingereicht haben, < da : 'die , Regierung zu Innsbruck ani 30, Mai 1711 --auf die Beschwerde-Püncte des deutschen Ordens an die Kaiserin Müller, welche nach dem Tode-Kaiser Josephs'bis zur Ankunft des Thronerben Carl'VI. die-Ztigel-der Regierung lentìe, Folgeides 'Gutachten abgehen liess ; J) D ie Notification über den .'neuerwählten' Landcomtur

soll jedesmal durch den Deutschmeister an die Regierung geschehen oder wenigstens der Erwählte durch deütscbmeiste- rische Patente sich legitimiren und den land es Fürstlichen Cónsens abwarten:'2) den Reversbrief wortgetreu ausstellen; zu da der Orden zur Aufnahme von einem Mitglicde 1500 fl, verlange, so sei vdìesi .iwar für : de» minder bemittelten Tiroler-Adel sehr lästig, jedoch- könne 'man 'iron • der allgemeinen Regel 'nicht'wohl r abgehen; indessen sollte der Orden'hierin eine Discretion einen treten

lassen und keine conditio siiie qua non daraus gemacht werden, damit Keiner, weil er minder bemittelt, ausgeschlossen werde:' jedoch, soll das Begehren, dass nur tirolische Cavaliers aufgenommen werden, nicht stattfinden wegen Reciproci tat m it andern Balleiei ; 5) wegen Cumulirung der'Comtureien soll man dein''deutschen Orden selbst es überlassen,. da ihm an Unter bringung mehrerer Ordcnsgliedcr selbst gelegen sein müsse; fi) in Bezug auf das Recht der Convisitation stehe selbes zwar der Regierung

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