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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 381 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
und den Staatsbürgern bei Verletzung der durch die Verfassung gewährleisteten öffentlichen Rechte Schutz gewähren sollte. Dasselbe besteht aus einem vom Kaiser auf Lebenszeit ernannten Präsidenten und seinem Stellvertreter, dann aus 12 Mitgliedern und 4 Ersatzmännern, zur Hälfte aus dem Herren-, zur Hälfte aus dem Abgeordnetenhause, welche nach einem durch diese Häuser gemachten Ternavorschlage vom Kaiser eben falls auf Lebensdauer ernannt werden. Das gleichzeitige „Gesetz über die richterliche Gewalt' ver fügte

die vollständige Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung, 1 ) gewährte den Richtern Schutz gegen willkürliche Absetzung und Ver setzung und verfügte die Einführung von Geschwornengerichte für die mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, sowie für alle politischen oder durch den Inhalt einer Druckschrift verübten Verbrechen und Ver gehen und sprach den Privatpersonen das Recht zu, wenn sie sich durch eine gesetzwidrige Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt

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