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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 118 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
Mittel alter aus den Domänen (Burgen, Landgüter, Wälder u. s. w.) undEe- galien, d. h. den Zöllen und Mautgefällen, den Marktgeldern oder Ab gaben von den auf den Märkten verkauften Waren und Lebensmitteln (Ungelt), den Goldwäschereien und Bergwerken, die lange Zeit sehr er giebig waren, dem Münzregal, den Städtesteuern und den Abgaben der Juden (für den ihnen vom Fürsten gewährten Schutz), den Heimfällen 4 ) von Lehen und anderen Gütern (Sterbefälle), den Gerichtsbußen und Güterconfiscationen

. Weiter gab es eine theils in Geld, theils in Vieh erhobene jährliche Grundsteuer, die sogenannte Friedenssteuer (tribu- tum pacis, mir), von der aber ungewiss ist, ob sie von allen Grandbesitzern oder, was wahrscheinlicher ist, nur von den unter königl. Schutz stehenden n Freisassen (declinici) bezahlt werden musste. 5 ) Eine allgemeine Landes steuer (berna), eine Grundsteuer in bestimmter Höhe (aber nicht von den Herrengütern) durfte nach dem Privileg König Johanns von 1310 der König nur in zwei Fällen

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