Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
der' Landstände im Erzbistums Salzburg 1905, S. 35, 37, 45, 61 vertritt die ■ . Meinung, daß die Salzburger „Ministerialen nicht nur persönlich unfreie, sondern auch freie' Elemente umfassen konnten, ja sogar zum größten Teile umfaßten-'.— Nach Frh. v. Dun gern, Die Entstehung der Landeshoheit in Österreich, Wien 1310, <5. 165, 189 f., trat seit 1150 bis Ende des 12. Jahrh. eine größere Anzahl freier Kleingrundbesitzer in die Ministerialität ein; ihr Eigengut bekamen sie, wohl stets vermehrt um anderes Gut