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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 175 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
***), auszudehnen und glaubte dies wohl einem vom Reiche belehnten Bischöfe gegenüber besser erreichen zu können, als 'wenn der- selbe Basall und Suffragai: des Salzburger Erzbischofs zugleich war. K. Maximilian I. betrachtete das Bistum Gurk geradezu als vom Landesfürsten lehurührigf), was zu Streitigkeiten mit den an ihrem Rechte festhaltenden Salzburger Erzbischösen führte. Schon seit der zweiten Hälfte des là. Jahrh.'s vermochten die Herzoge von Kärnten aus dem Hause Österreich auch die Besetzung

, Kirchen- und reichsrechtliche Verhältnisse 56. t+) Schwind und Dopsch, Urkunden N. 188. Chmel, Non. Habsb. I, 2, 318, 333, 354. §. 14. — 341 — dessen er ihm als seinem Landessürsten und Erbvogtherrn gehorsam und gewärtig zu fein gelobt, worauf ihn der Herzog in die Possession des Bistums zu setzen hat. Umgekehrt sollte der vom Herzog ernannte Bischof vom Erzbischof die Konsekration und Investitur empfangen.*) Das Bistum Lavant, 1228 zu S. Audrä im Lavauttal vom Salzburger Erzbischof Eberhard

an die von Dietrich- stein.-fff) Das Kämmereramt in Kärnten befand sich im wechselnden Besitze verschiedener Herrengeschlechter, bis es 1471 von K. Friedrich III. denen von Kraig verliehen wurde, welche es schou früher zeitweife besessen hatten; nach deren Aussterben erhielten auch dieses Amt die von Herberstcin.*^) An Stelle des obersten oder Erbmarschalles und *) Landshandvest 198. **) Untershofen, Regesten, N- DCCCXLII. ***) Meiller, Regesten der Salzburger Erzbischöfe, S. 29(5, N. 590. f) Ankershofen

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