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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 384 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
an. Die Einsetzung desselben übertrug er den Ge schworenen aus dem Stadtgericht.***) Beim Abgang eines der acht Mitglieder des Rates sollen Richter, Rat und Gemeinde andere erwählen und darauf sehen, daß nicht zuviel Blutsverwandte hineinkommen.-^) lstin Bürgermeister, der jährlich von dem Rat und der ganzen Ge- meinde^'erwah?t werden sollte, wird zuerst 1470^ erttmhnt.ft) Jährlich sollten die Bürger elf aus ihrer Mitte erWahlen, die die Steuer umzulegen Ijattett-fff) Zu Ausgang des Mittelalters und zu Beginn

- liche Leute (schwere Verbrecher) fällen, mußte dieselben aber zur Urteils- Vollstreckung dem Grasen von Görz oder dessen Amtleuten ausliesern, bis ihm Kaiser KarlIV-1371. auch das ReM zM Strafvollzug, zur Bestellung eines Nachri^kKs' und Errichtung eines Galgens einräumte **t) Der Richter gehörte bis zur'Mitte des 16. Jahrh. stets dem Bürgerstande an und war auf die niedere Gerichtsbarkeit beschränkt, während des Wutbannes der H auptmann (Burggraf) selbst haltete Kardinal Bischof Nikolaus von Cusa

erlaMe dèr^iMMmMKnmasNe'Wahl eines Rates von zwölf Mitgliedern, von denen jährlich ein Drittel erneuert werden sollte.***!) Der Rat hatte jährlich die Geschworenen zu wählen, aus jedem Stadtvierte l drei, aus dem Oberdorf und Rggen...je zwei; diese beiden Dörfer gehörten zum . StadtsgmMsbezirk. Der jährlich von der ganzen Gemeinde zu wählende *) ABT. II, 369, R. 1809. **) Stolz, a. q . O., 84.' Im 15. Jahrh. stellte der Pfleg« von Strußberg einen besonderen Richter für Sterzing an (ABT.II, 386

Zeit Zollstätte und Grenz- station zwischen der Provinz Rätien und Italien. 1027 taucht sie wieder 't' - auf, als sie von Kaiser Konrad II. dem Bischof von Brixen geschenkt^ CAM'*- 1 *** wurde. Dies und die Lage an der Brennerstraße, verhalfen dem Städtchen 1 'Ù ' V Klausen zu einiger Bedeutung. Die Verwaltung desselben übergab der r Msch os dem B urggrafen v on S Wen aus dem gleichnamigen Ministerialen- geschlechte, unì) dieser hielt sich einen eigenen Richter in Klausen, der erste

, welcher bekannt ist, erscheint 1226.**) Nach dem Stadtrecht vom aus- gehenden 15. Jahrh. (s. oben, S. 538) hatte der Bischof selbst zum Richter einen Bürger von Klausen nach Rat der Mitbürger einzusetzen.***) Während, in dem unter Bischof Georg II. (1471—1489) entstandenen Weistum Klausen stat heißt,f) nennt es Kaiser Friedrich III. in dem auf v Bitte des Bischofs Melchior erteilten Wochenmarktsprivileg vom 10.'Juni 1489 nu r_ markt -f-B 14.9 Q wird ei lt Bürge rmei ster genaimt-j-tf ) £// ^lurns erhielt

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 383 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
zu haben, dessen Mitglieder auch die Räte des engeren Rates waren. Seit 1415 ^erscheint. ein^Büraermeister..t).Die Stadt Meran unter- stand dem gleichnamigen Landgerichte, das zum erstenmal 1249 bezeugt ist. Ii-) Die Gerichtsbarkeit desselben stand dem Burggrafen auf Tirol zu oder dem von ihm eingesetzten stellvertretenden Richter; der letztere wird bereits 1317 erwäljnt.ttt) 1411 verordnete Herzog Friedrich IV., daß die Stadt Meran dem Burggrafen auf Tirol^ jährlich „aus ihrem Rat oder Burgern drei oder vier erber Mann

' 'vorMagen solle, aus denen der Burggraf einen Richter auf ein Jahr zu wählen hättest) Derselbe Herzog nannte in seinem Freiheitsbriese von 1418 Meran haubtstat des landes,**-}-) Straganz, Hall in..Tirol I, 9f., bezeichnet irrig Hall als eine in die agilolfingische Zeit hinausreichende Siedlung, während Zösmair***t) die Salzlager des Salzberges bei Taur erst zwischen 1214—1217 und neue noch reichere Salzlager bei Hall gar erst zwischen 1275 bis 1280 entdeckt werden läßt

, 324. ■ *+) a. a. O., 387. **t) a- a. O., 383 N. XLV. In: ZFTV. 111/54, 304. tt) Letztere Entdeckung verlegt Straganz ins 6. Dezennium des 13. Jahrb. iruck. ' ' **tt) Zö sin air, o. a.D., 325. § 18 — 759 — oppido Hallis fortan ins et nomen civitatis haben fallen.*) Gemäß seines Stadtrechtes sollte der Richter nur mit Zustimmung der Bürger bestellt werden. Doch bekam die Stadt noch keinen eigenen Richter, sondern unter- stand nach „wie vor jenem von Thaur' Erst'l342 erscheint ein eigener

„'StMrichter', der jährlich am S. Stephanstage von den Bürgern ab- wechselnd aus dem Rat und aus der Gemeine gewählt wird. Nach einem Berichte von 1451 hatte der Stadtrat jedesmal drei Kandidaten vorzu- schlagen. Markgraf Ludwig verfügte 1359 die Unteilbarkeit des Gerichtes, in der Stadt und auf dem Lande. In der Folgezeit war der Stadtrich ter v on Hall ordent licher Richter nicht bloß für.die S tadt. s ond.exn anch' für , da^Läud gericht.Thäur' Än ihn waren auch die schwerer Verbrechen Be- Mki'gìen

zur Aburteilung auszuliefern.**) Zur Urteilfindung standen dem Richter zwölf Geschworene zur Seite, die meist mit dem Stadtrat identisch waren. Bei Kriminalprozesfen waren die Geschworenen jedoch in gleicher Zahl aus der Stadt und dem Landgerichte beizustellen. Nach dein Stadt- weistum von 1328 erwählten die zwöls Geschworenen des Jahres sechs- unddreißig Männer aus der Gemeinde, diese wieder wählten aus den zwölf jene, die das Amt im folgenden Jahre bekleiden sollten; der noch fehlende Rest wurde

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 132 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, waren dem landesfürstlichen Kellenamte grundzinspflichtig. Eine Gasse mit 12 Häusern hat laut des ältesten TJrbars dieses Amtes von 1285 Herzog Meinhard von Arnold von Tarant gekauft. Hinsichtlich der Verwaltung hat die Bürgerschaft von Meran nur allmählich eine gewisse Selbständigkeit errungen, Ausschüsse von vier und dann zwölf Geschworenen kommen seit 1317 vor, aber als Oberhaupt der Gemeinde wird noch in Urkunden von 1363 und 1395 der landesfürst liche Richter gemäß der Formel „Richter, Rat und Purger gemamlich

der Stat an Meran' betrachtet 4 ). Die besonders wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen über die Ordnung der Stadt standen übrigens nicht dem Richter, sondern dem Burggrafen zu. Ein Bürgermeister, also ein gewähltes Oberhaupt der Stadt, erscheint in Meran seit 1415 und damit war wohl der Richter aus der entsprechenden Stellung verdrängt 6 ). Doch hat die Stadt Meran zum Unterschied von anderen tirolischen Städten für ihren Bereich oder Burgfrieden keine eigentliche gerichtliche Sonderstellung

, kein eigenes Stadtgericht errungen. Vielmehr stand sie immer unmittelbar unter dem Richter von Meran, der, wie erwähnt, auch das Landgericht verwaltet hat und daher seit etwa 1500 als „Stadt - und Landrichter an Meran' bezeichnet wird®), doch gab es immerhin wie in andern Städten, auch hier einen nur aus Bürgern zusammenge setzten Gerichtshof, „das Stadtrecht', das für die im Stadtgebiete klagbaren Sachen außer Malefiz zuständig war und daher bildete jenes gewissermaßen eine eigene Sehranne. die denen

auf Meran von 1400 iol. 1. 4 ) Stolz Dm. 4 S. 284 u. 307. 5 ) Stampfer Gesch. v. Meran (1889) S. 21; Moeser a. a. O. 167 u. 169, hier aber noch zum Jahre 1444 „Richter, Bürgermeister und Rat der Stadt Meran'. ®) Den Titel „ Statrichter an Meran' finde ich nur in einem nicht ganz zuverlässigen Aus zuge aus einer Urkunde von 1350 (IStA. Cod. 1327. Diplomatar von Montani Nr. 44) und in einer Urk. von 1361 Stadtarchiv Innsbruck Urk. Nr. 352.

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 73 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
einer neuerlichen Verschreibimg vom Jahre 1363 bis 1429 2 ). Die Vögte ließen das Amt durch hiezu bestellte Pfleger und Richter verwalten 3 ). Im Jahre 1429 löste der Landesfürst Herzog Friedrich das Gericht zu Glums und den Turm zu Mals und die Stadt Glums von den Edlen von Matsch wieder zurück und gab es dem Andreas Vogt von Freidenberg zur Pflege gegen Rechnungslegung, dieser erscheint 1430—1442 als Pfleger von Glums und daneben als Untenichter zu Glums Rudolf Ruof 4 ). 1452 erhielt die Pflege von Amt

und Gericht Glums und Mals mit dem Turm dortselbst Anton Morgentag, 1456 Ulrich von Matsch dasselbe zu Pfand, 1470 und 1475 Nikolaus Pucher pflegweise und dann als Leibgeding, 1479 Gaudenz von Matsch wieder als Pfand 5 ). Wann die RücWösung erfolgte, ist vorläufig unbekannt, 1489 finden wir Vigili von Maretsch als Pfleger von Mals und Richter zu Glums genannt (Ferd. Mat. *) Archivberichte 2 Nr. 429 u. 521 f. u. S. 103; dazu Kundschaften voti 1520 und 1538 aus den Archiven von Tartsch und Mals. 2 ) Huber

, Vereinigung Reg. 267 ; AR. 2 Nr. 647 . 3 ) So erscheint 1356 im Laxidtaidlng zu Gluma Hermann Unterrichter des Herrn v. Mon tani, der von Vogt Ulrich von Matsch das Gericht Glums in ne hat (AB. 2 Nr. 647), 1384 Flurin von dem Turm, Richter von Glums, neben seinem Gerichtsherrn, Vogt Ulrich von Matsch (AB. 2 Nr. 728), ebenso als Richter von Glums 1404 Kamorett von Chuna) und 1414 Berly vom Turn (Stolz, Deutschtum 4 S. 92 f.). 4 ) Ferd. 17 S. 160; IStA. Kod. 136 fol. 52 u. 77, Kod. 175, Rechnungen des Andre

Vogt über das Gericht zu Glums und Nauders von 1433 und desselben als Pfleger zu Lichtenberg und Richter zu Glums von 1438. — 1435 erscheint Andreas Vogt von Frödenberg als Pfleger (AB. 2 Nr. 373 u. 437), 1442 April 3 erscheint derselbe ala Richter zu Glums (IStA. Urk. I, 553). Derselbe war zuerst zugleich Pfleger von Nauders gewesen (Arch. öet. Gesch. 107 S. 735). 6 ) IStA. Urk. I, 6639, 4327, 6956, 1189, 1011.

4
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 385 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, aus- genommen die drei schweren Fälle (Diebstahl, Notnunft und Totschlag), die dem Landgerichte vorbehalten blieben. Beisitzer des Stadtgerichtes waren nur Bürger. Für die Besetzung des Richteramtes hatten die Bürger ein Borschlagsrecht. Doch gab es keinen eigenen Stadtrichter, sondern unter dem Richter von Kitzbühel ist immer nur der Landrichter zu verstehen, der seit 1479 den genaueren Titel „Stadt- und Landrichter' führt.*) Der Rat findet sich im Privileg Kaiser Ludwigs vom 1. Jänner 1338 zum -erstenmal

Stadtrichter gab eS auch hier nicht, doch war der Ausdruck „Stadtgericht' im Sinne eines eigenen Gerichts« richter von Lienz 1446 pan und acht über das plut zu richten (Stolz im 9tö®. CII, 248, A. 2. Erst 1580 erhielt Lienz einen eigenen Stadtrichter (Möser, a. a. D., 198, A). *) ©tolj im 8tö®. CVII, 88 f. **) Koglcr in der oben, S. 535, genannten Arbeit, Sonderdruck, S. 4s 9f. 27f., 34f. 'i, '*) Stolz, a.a.O., 122f. -j-) Kogler in der oben, S. 536, genannten Schrift, S. 2—18, 26, 29, 80. § 18 — 763

, S. 6. *1°) Stolz, a. a. O., 67. 1458 verlieh Herzog Sigmund dem Richter zu.Jmst pan und achte und gewalt über das plut zu erchenen (Stolz im AÖG. CII, 243, A> 2). Möser, a. c>. O., 224, A. 1, fuhrt eine Bannleihe für den Richter zu Lutst schon von 1451 an. . y ', rp . s r/ (, qK 1°) Gemeint ist hier das Schloß Egna (Enn). . ^''3 1 ***f) F. r. Ä. II/5, 94 f. *tt) A. a. £>., 334f. Vgl. Voltelini, Die Ansänge der Stadt Wien, 1313, S. 1.7 f.

5
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 121 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Schlünders, dennoch hat ersteres über sie die Gerichtsbarkeit ausgeübt 2 ). Eine solche Zersplitterung der Gerichtsbarkeit auf einzelne, in einem anderen Gerichte zerstreute Güter oder Leute deutet stets auf den, grand- oder leibherrlichen Ursprung derselben hin. Laut der Rechnungsbücher (Kogler Arch. öst. Gesch. 90 S. 486 f.) war seit 1291 ein Egno, 1299 ein Jakob, Amtmann von Tschars, dann seit 1310 ein Egno Richter von Kastelbell, seit 1315 Heinrich von Partschins, seit 1317 Egno von Angestreift, seit

MIöG. 2 S. 553 ff. u. bes. 581). Diese Herren haben zur Verwaltung der Gerichtsbarkeit eigene Richter in ihrem Dienst 3 ). Heinrich v. Schiandersberg war in die Empörung Heinrichs von Rottenburg gegen den Landesherrn verwickelt (Egger, Gesch. Tirols 1, 467) und infolgedessen wurden seine Pfandrechte auf Kastel bell kassiert und dieses in unmittelbare landesfürstliche Verwaltung genommen. 1413 legt Heinrich Mitterhofer über das Gericht Kastelbell der Kammer Rechnung (IStA. Cod. 130 f. 63). 1422 gab

, doch kann die betreffende Abschrift auch Nudere for ■ScM&nders verschrieben haben. ') So 1150 ülfing judex d. Johannis de ßlandersperch in Castelbel, Hcinricus scriptor de Chnlsaan, Erhard Scherg (I. Ferd. Or. Urk.); 1355 derselbe Wulfineh Unterrichtet für Traut- son »«<1 1398 Ulrich Spit Richter für Hans von Sehlanderaberg zu Castelbell (AB. 2 Nr. 63 u. 393); 13«! Daniel Richter za C. (Rief, Kl. Schnals Nr. 67); 1362 Steinlein Pfleger und 1431 Ulrich ton Camp Unterrichte? zw Kaatnbell (Auer, KL Steingaden Nr. 23 u. 27).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 432 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
*■' i! / -, . s r r-yV A >- * 7 -r< a * ' W , {Ì'''> ? 1 i s 4 . Ak'1 I / /I 4 v „ <W — 856 — §18 5 vorher von den Mitgliedern eines Handwerkerverbandes . .'Sinker'' *) genannt wurde. Er hat sich beim Bürgermeister oder Richter zn melden, welcher zwei vom Rate samt den je zwei geschworenen Meistern und Ge sellen des betreffenden Handwerks beizuziehen hat. Dieselben sollen ihn über süns bis sieben der wichtigsten Artikel des Handwerks befragen. Be- antwortet er die Fragen nach Gebühr

, so hat ihn der Bürgermeister oder Richter an seine Pflicht als Meister zu erinnern und den Eid abzu- nehmen. Im Falle ungenügender Beantwortung der Fragen soll dem Be- Werber eine Probe der am selben Orte gebräuchlichen Handwerksarbeiten zu machen auferlegt werden. Die fremden unnützen Meisterstücke sowie die Unkosten verursachenden Meistermahlzeiten werden gänzlich abgeschafft. Nach den Satzungen der Stadtrechte und Brnderschaftsstatuten gehörte zu den Bedingungen behufs Erlangung der Meisterschaft auch der Erwerb

Verlassen der Stadt das Geleite zu geben 386), in Bruneck 10 Pfd. B., später 26 Psd., ein Bürgersohn gab nur ein Viertel Malvasier (a. a. O., 480, 500), ein bloßer Inwohner kaufte sich später mit 13 Pfd. ein. In Kitzbühel betrug die Ausnahmstaxe 5 Pfd. Pfg., wurde aber fpäter individuell abgestuft. In Brixen mußte der Neubürger süns Jahre in der Stadt bleiben. In Lienz hatte derselbe später dem Richter und den Bürgern auch noch ein Mahl zu geben und sich binnen Jahresfrist zu verheiraten (a. a. O., 598

9
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 108 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, also sehr lange, Egno von Galsaun als Judex de Las oder de Laetsch und seit 1330 meist als Judex de Slanders, so daß noch sein gleichnamiger Sohn als „Sohn des alten Richters von Schlanders' benannt wird. 1350 hat Wilhelm von Enn vom Landesfürsten eine Verschreibung auf das Gericht Schlanders erhalten und nach seinem Tode waltet für seine Witwe Wandelburg Konrad Alpershofer als Richter zu Schlanders 1352—1355 (Ried. Zt. Ferd. 58 S. 267—288). Im J. 1355 erhielt Heinrich, Kellner auf Tirol, Amt und Gericht

(I.Ferd. Mat. Egger Gandegg 313), 1472 erhält beide pflegweise Hieronymus Perwanger (IStA. Kopialb. 2 S. F. f. 229). Laut dessen Verrechnungen war er Pfleger und Richter von Schlanders und Eirs bis 1474, dann Jakob Grünpach bis 1478, Josef Überrainer bis 1480, Siegmund Schab bis 1483, Hans von Maltis bis 1487, Jörg Brandiser bis 1488, hierauf Hans Händl (IStA. Raitbücher der betreffenden Jahre). 1496 erhielt noch Hans von Rot enstein Amt und Gericht Schlanders und die Propstei Eirs pflegweise (IStA

, 189; Huber, Vereinigung Reg. 458 u. 464; IStA. Urk. I, 3983 zu 1388 Mai 27 und I, 4007 zu 1397 März 16; Noggler, Starkenberg im Progr. Gymn, Innsbruck 1882 S. 21 und 33 und 1883 S. 54 ff. Jene Herren haben zu ihrer Vertretung Richter zu Schlanders eingesetzt, so den Steinle von Bregenz 1378 (Noggler a. a. 0. 1383 S. 52) und den •loachim von St. Afra 1394 (AB. 2 Nr. 110).

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