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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 91 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
zwischen Laas und Schiff ders in der Ebene oder an der Seitenflanke des Etschtales 2 ). Ob die Gotteshausleute im Gerichte Naudeisberg, die jedoch schon im 15. Jh. dem Landgerichte daselbst unterstellt worden sind (s. Arch. öst. Gesch. 107 S, 772), ehedem dem Gotteshaus richter von Mals unterstanden haben (so Planta Currät. Herrschaften S. 125), ist nicht sicher zu sagen. In der Ordnung des Maiser Gotteshausgerichts (Tir. Weist. 3, 337) wird als Grenze desselben auf der der Scala entgegengesetzten Seite

Gotteshausleute eher dem Richter von Mals unterstanden. Doch dürfte Scherek sprachlich nicht mit Scheideck zusammenhängen, weil diese Bezeichnung erst seit dem 19. Jh. aufgekommen ist. Der Maiser Gotteshausstab hieß auch Gericht Unterkal ven, das mithin keinen territorial geschlossenen, sondern in Streulage befindlichen Geltungsbereich besaß 3 ). Laut eines Berichtes des Jakob von Trapp an die Regierung von 1552 (I. St. À. Grenzakten 37, 4) fanden auch damals die Gerichtstage für die Gotteshausleute zu Mals

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