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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1906
¬Das¬ Almendregal des Tiroler Landesfürsten.- (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs ; 3)
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Seite 45 von 190
Autor: Wopfner, Hermann / Hermann Wopfner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XIV, 170 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [XI] - XIV
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landnutzung ; s.Recht ; z.Geschichte 1300-1500 ; f.Quelle ; <br />g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte 1300-1500 ; f.Quelle
Signatur: II 102.290
Intern-ID: 87452
der Almend traf, zugestand 4 ). mund an den Kaiser auch das Ansinnen stellte, die reicb.sunmittelbaren Bischöfe von Trienfc, Brisen und Chur zur Nachgiebigkeit in Sachen ihrer Regalitätsrechte an Bergwerken und Wäldern zu veranlassen. Vgl. Jäger a. a, 0. IL/2. 292. ') Der Bergrichter zu Klausen Konrad Stadion hatte über landesfiirst- licfaen Auftrag Wälder, die bisher von den Bauern genützt worden waren, zu Gunsten der Bergwerke in jenen Gegenden eingezogen. Die Richter zu Latzfons und Villanders kamen

jedoch dem Befehl, die Nutzung dieser Wälder den Bauern zu verbieten, nicht nach. Als Stadion den Gerichts herrn, Viktor von Thun, hierüber zur Rede stellte, „sagt er, ich (Berg richter) biet nicht zu verbieten in seinen gerichten, es wer sein, er hiet die gericht pfandesweis von seinem vatcr. Schatz, Arch. 3721 v. J. 1483. Vgl. ferner unten III. Teil, I. Kap. 2 ) Der tirolische Forstmeister Wilhelm Kirchenfein (1534—1561) be merkt in einem undatierten Schriftstücke, das Ausführungen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 69 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
gelegt, welche daher größtenteils wört lich übereinstimmen. Beide enthalten besonders strafrechtliche und civil- rechtliche Bestimmungen : über die Bestrafung verschiedener Verbrechen, Vergehen oder Polizeiübertretungen, über Beweismittel, Erbrecht u. dgl. In beiden Städten erscheint ein eigener Richter, der im Namen des Herzogs, welcher ihn jedenfalls auch ernennt, die Gerichtsbarkeit ausübt. Neben ihm gibt es in Enns 6, in Wien 24 aus den Bürgern genommene Geschworene (iurati

, weil sie einen Amtseid leisten mussfcen, auch consult* genannt), die unabhängig vom Richter über den Marktverkehr und über alles, was zur Ehre und zum Nutzen der Stadt gereicht, nach bestem Wissen und Gewissen Beschlüsse fassen. Aus diesen hat sich der spätere Stadtrath entwickelt. Nach dem Wiener Stadtrechte sollen 300 der verlässlichsten und weisesten Bürger ausgewählt und verzeichnet und wenigstens zwei von diesen „Genannten' als Zeugen bei Ver änderungen von Gütern im Werte von mehr als 3 Pfund und bei schwie

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