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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 74 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Castellanus in Lichtenberg genannt wird (IStA. Kod. 18 fol. 72). Um 1450 verlieh der Landesfürst das ganze Schloß zu Lichtenberg dem Vigil Gradner, der die Rechte darauf von der letzten Erbtochter des Geschlechtes Lichtenberg käuflich abgelöst hatte, und 1463 dem Hans von Spaur, dessen Familie dieses Lehen bis 1529 behalten hat, dann jene der Herren von Khuen (IStA. Tir. Lehensauszug 2 pag. 986). Von 1434—1454 war nochmals die Pflege des Schlosses Lichtenberg dem Richter von Glums über tragen (IStA. Kod

. 175), später kommt diese Verbindung nicht mehr vor, wohl aber eine solche mit dem Turm zu Mals. Diesen hatte der Landesfiirst erst um 1320 von den Herren von Liechtenherg angekauft (IStA. Cod. 287 f. 2), im Jahre 1329 dem damaligen Richter von Glurns, Konrad von Schönna gegen jährliche Burg- hut aus diesem Amte verliehen (IStA, Cod. 1061 34) und von da ab blieb er in längerer Folge mit der Pflege Glurns verbunden. Ausgaben für diesen Turm ver rechnet der Richter von Glums 1432 ff. IStA. Cod. 175

. Seit Mitte des 15. Jh. wird die Bezeichnung Gericht, bzw. Pfleger und Richter von Glurns und Mals üblich, doch darf man nicht glauben, daß damals erst Mals zum Gerichte Glums gekommen ist. Eher zielte diese Bezeichnung darauf ab, die Zugehörigkeit

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 108 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, also sehr lange, Egno von Galsaun als Judex de Las oder de Laetsch und seit 1330 meist als Judex de Slanders, so daß noch sein gleichnamiger Sohn als „Sohn des alten Richters von Schlanders' benannt wird. 1350 hat Wilhelm von Enn vom Landesfürsten eine Verschreibung auf das Gericht Schlanders erhalten und nach seinem Tode waltet für seine Witwe Wandelburg Konrad Alpershofer als Richter zu Schlanders 1352—1355 (Ried. Zt. Ferd. 58 S. 267—288). Im J. 1355 erhielt Heinrich, Kellner auf Tirol, Amt und Gericht

(I.Ferd. Mat. Egger Gandegg 313), 1472 erhält beide pflegweise Hieronymus Perwanger (IStA. Kopialb. 2 S. F. f. 229). Laut dessen Verrechnungen war er Pfleger und Richter von Schlanders und Eirs bis 1474, dann Jakob Grünpach bis 1478, Josef Überrainer bis 1480, Siegmund Schab bis 1483, Hans von Maltis bis 1487, Jörg Brandiser bis 1488, hierauf Hans Händl (IStA. Raitbücher der betreffenden Jahre). 1496 erhielt noch Hans von Rot enstein Amt und Gericht Schlanders und die Propstei Eirs pflegweise (IStA

, 189; Huber, Vereinigung Reg. 458 u. 464; IStA. Urk. I, 3983 zu 1388 Mai 27 und I, 4007 zu 1397 März 16; Noggler, Starkenberg im Progr. Gymn, Innsbruck 1882 S. 21 und 33 und 1883 S. 54 ff. Jene Herren haben zu ihrer Vertretung Richter zu Schlanders eingesetzt, so den Steinle von Bregenz 1378 (Noggler a. a. 0. 1383 S. 52) und den •loachim von St. Afra 1394 (AB. 2 Nr. 110).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 105 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
(s. unten S. 107). Laut einer von Jakob von Trapp um 1560 verfaßten Beschreibung der Rechtsverhältnisse dieser Eigenleute, soweit sie außerhalb des Tales Matsch wohnten, unterstanden dieselben in „Unzucht oder Inziehten' d. i. den schwereren Straf sachen dem Landrichter von Glums, in allen anderem Dingen dem Richter von Matsch in Vertretung des Eigenherrn 6 ). Auch die Verfachbücher des Gerichtes Matsch aus dem 16.—18. Jh. führen diesen äußeren Aigenstab ausdrücklich an. 1 ) Das Kreuz am Wege

ettlich aigen laeut, darzue wir dann albeg unser aigen richter ye und ye gehabt und noch haben, vor den all handlungen an (ohne) malefiz, so man zu in (den Richtern) zu sprechen gehabt hat, vor meinem stab berecht ist und daz von alter unz auf heu tigen tag unverhindert herbracht haben als lantwissenlich ist, unz yetz am jüngsten mir von Euer Gnaden pfleger zu Nauders Hansen Kellner mir brueh beschehen ist und der meinen einen berecht hat' (d. h. über einen Mann des Herrn von Matsch Recht gesprochen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 113 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, Göflan, Nördersberg ; Dingstatt Latsch mit Latsch, Tartsch, Goldrain mit Schanzen, Morter; Ding statt Laas mit den Gemeinden Laas, Tschengeis, Eyrs. Martell hatte schon im 15. Jh., bevor es als Bestandteil des Gerichtes Montani vom Gerichte Schlanders getrennt wurde, sein eigenes Ehebafttaiding unter dem Richter von Schlanders, das später auch ids „Marteller Landsprache' bezeichnet wurde (Tir. Weist. 3, 228; Kata ster von Montani von 1694). Diese Gliederung der Dingstatten stimmt in offenkundiger

Ge richtes Kastelbell ; im Kataster der Gde. Sonnenberg vom J. 1777 werden auch diese Höfe als zu ihr gehörig angeführt. s ) S. oben g. 70. 3 ) S. oben 8. 105 Anm. 6. *) Sp.-K. der westlich Trumsberg oberhalb Kastelbell herabrinnende Bach, auch Vcrmaisbach e. oben 8. 105. ®) S. unten S. 116. *) Laut Urk. von 1394 sitzt Jochim von St. Afra, Richter zu Slanders, an der gewondlichen Dingstatt mm glande» und an jener tu Las zu Gericht, 1400 Niklas Ilnindl ebenao (Stola, Deutschtum 4 S, 92); ferner die oben

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 107 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
. Immerhin hat der Richter von Laas, bzw. Schlanders, laut seiner Rechnungen von 1296—1347 für das Schloß Montani regelmäßige Aus gaben für Burghut. und Verpflegung geleistet 6 ). Seit 1330 waren aber mit der Burghut, d. i. der Befehlsgewalt über die Burg, andere Personen betraut und zwar in Form eines eigenen Lehens, das Montani auch weiterhin ohne irgend einem Zusammenhange mit dem Pfleg- und Gerichtsamte Schlanders geblieben ist 7 ). Hingegen verrechnet im 15. Jh. für die Feste Juval der Amtmann

und Richter von Schlanders ständige Ausgaben 8 ). Die Feste Schlandersberg oberhalb Schlanders erscheint seit dem 13. Jh. im Besitz eines tirolischen Dienstmannengeschlechtes dieses Namens, das mit den Herren von Montalban verwandt war (Staffier, Holnamen v. Schlanders S. 92 f.). Dem Namen nach möchte man meinen, daß hier das alte Hauptschloß des Gerichtes Schlanders gewesen sei und daß die Herren von Schlandersberg ursprünglich das Amt eines landesfürstlichen Richters bekleidet hätten, doch findet

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 91 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
zwischen Laas und Schiff ders in der Ebene oder an der Seitenflanke des Etschtales 2 ). Ob die Gotteshausleute im Gerichte Naudeisberg, die jedoch schon im 15. Jh. dem Landgerichte daselbst unterstellt worden sind (s. Arch. öst. Gesch. 107 S, 772), ehedem dem Gotteshaus richter von Mals unterstanden haben (so Planta Currät. Herrschaften S. 125), ist nicht sicher zu sagen. In der Ordnung des Maiser Gotteshausgerichts (Tir. Weist. 3, 337) wird als Grenze desselben auf der der Scala entgegengesetzten Seite

Gotteshausleute eher dem Richter von Mals unterstanden. Doch dürfte Scherek sprachlich nicht mit Scheideck zusammenhängen, weil diese Bezeichnung erst seit dem 19. Jh. aufgekommen ist. Der Maiser Gotteshausstab hieß auch Gericht Unterkal ven, das mithin keinen territorial geschlossenen, sondern in Streulage befindlichen Geltungsbereich besaß 3 ). Laut eines Berichtes des Jakob von Trapp an die Regierung von 1552 (I. St. À. Grenzakten 37, 4) fanden auch damals die Gerichtstage für die Gotteshausleute zu Mals

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 124 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
). Das im J, 1326 gegründete Kartäuserkloster Allerengelsberg im Schnalsertal erhielt laut der Stiftungsurkunde die Gerichtsbarkeit über alle seine Leute und Hintersassen in jenen Men, die „rebus et pecunia' gesühnt werden können ; zur Aus übung dieser Gerichtsbarkeit soll vom Prior ein Richter bestellt werden. Wenn aber einer von den Klosterleuten eines todeswürdigen Verbrechens angeklagt wird, so hat ihn der Klosterrichter nach Landesgebrauch, wie er mit dem Gürtel umfangen ist, jenem Gerichte auszuliefern

, dem er angehört 2 ). Femer erhielt das Kloster im Um fange seiner Baulichkeiten das Asylrecht. Die Setzung des Richters und Schergen nach dem Belieben des Priors wird 1334 durch einen Sprach der damaligen Richter von Schlanders und Kastelbell gegenüber widerstrebenden Tendenzen der Kloster leute besondere anerkannt. 1533 entstand mit dem Gerichte Kastelbell ein Streit, weil dieses dem Klosterrichter die Amtsgewalt nicht räumlich „auf dem Boden des Gerichtszwanges der Kartäuser', sondern nur personell

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