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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 240 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
der könig lichen Richter (in Prag „Hauptleute') (1547), welche allein denGemeinde- und Stadtrath, berufen durften, ihre Verhandlungen wie die Rechtssprechung überwachten und Eingriffe in die Rechte der Krone verhüten sollten ; anderseits aber durch die Errichtung des Prag er Appellations gerichtes (1548), womit auch die Berufungen an andere Städte unter sagt wurden. Nach der Niederwerfung des böhmischen Aufstandes wurde 1621 in jeder Stadt ein Hauptmann ernannt, welcher für die Aus führung

diese Aufgabe, was die Folge hatte, dass die kirchlichen Verhältnisse immer mehr mit ') Gindely, Geschichte der Gegenreformation, S. 2GS ff. 279. Über die Ver hältnisse in Mähren, wo die Einsetzung der königl. Richter nach der Wiodcr- imterwerfung des Landes erfolgte, der Appellatumszug an das Prager Appellations- gericlit 1644 eingeführt wurde und das königliehe Tribunal wie der Landesunter kämmerer immer größeren Einfluss erhielten, siehe d'Elvcrt in „Schriften der historisch-statistischen Section

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