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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 132 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, waren dem landesfürstlichen Kellenamte grundzinspflichtig. Eine Gasse mit 12 Häusern hat laut des ältesten TJrbars dieses Amtes von 1285 Herzog Meinhard von Arnold von Tarant gekauft. Hinsichtlich der Verwaltung hat die Bürgerschaft von Meran nur allmählich eine gewisse Selbständigkeit errungen, Ausschüsse von vier und dann zwölf Geschworenen kommen seit 1317 vor, aber als Oberhaupt der Gemeinde wird noch in Urkunden von 1363 und 1395 der landesfürst liche Richter gemäß der Formel „Richter, Rat und Purger gemamlich

der Stat an Meran' betrachtet 4 ). Die besonders wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen über die Ordnung der Stadt standen übrigens nicht dem Richter, sondern dem Burggrafen zu. Ein Bürgermeister, also ein gewähltes Oberhaupt der Stadt, erscheint in Meran seit 1415 und damit war wohl der Richter aus der entsprechenden Stellung verdrängt 6 ). Doch hat die Stadt Meran zum Unterschied von anderen tirolischen Städten für ihren Bereich oder Burgfrieden keine eigentliche gerichtliche Sonderstellung

, kein eigenes Stadtgericht errungen. Vielmehr stand sie immer unmittelbar unter dem Richter von Meran, der, wie erwähnt, auch das Landgericht verwaltet hat und daher seit etwa 1500 als „Stadt - und Landrichter an Meran' bezeichnet wird®), doch gab es immerhin wie in andern Städten, auch hier einen nur aus Bürgern zusammenge setzten Gerichtshof, „das Stadtrecht', das für die im Stadtgebiete klagbaren Sachen außer Malefiz zuständig war und daher bildete jenes gewissermaßen eine eigene Sehranne. die denen

auf Meran von 1400 iol. 1. 4 ) Stolz Dm. 4 S. 284 u. 307. 5 ) Stampfer Gesch. v. Meran (1889) S. 21; Moeser a. a. O. 167 u. 169, hier aber noch zum Jahre 1444 „Richter, Bürgermeister und Rat der Stadt Meran'. ®) Den Titel „ Statrichter an Meran' finde ich nur in einem nicht ganz zuverlässigen Aus zuge aus einer Urkunde von 1350 (IStA. Cod. 1327. Diplomatar von Montani Nr. 44) und in einer Urk. von 1361 Stadtarchiv Innsbruck Urk. Nr. 352.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 73 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
einer neuerlichen Verschreibimg vom Jahre 1363 bis 1429 2 ). Die Vögte ließen das Amt durch hiezu bestellte Pfleger und Richter verwalten 3 ). Im Jahre 1429 löste der Landesfürst Herzog Friedrich das Gericht zu Glums und den Turm zu Mals und die Stadt Glums von den Edlen von Matsch wieder zurück und gab es dem Andreas Vogt von Freidenberg zur Pflege gegen Rechnungslegung, dieser erscheint 1430—1442 als Pfleger von Glums und daneben als Untenichter zu Glums Rudolf Ruof 4 ). 1452 erhielt die Pflege von Amt

und Gericht Glums und Mals mit dem Turm dortselbst Anton Morgentag, 1456 Ulrich von Matsch dasselbe zu Pfand, 1470 und 1475 Nikolaus Pucher pflegweise und dann als Leibgeding, 1479 Gaudenz von Matsch wieder als Pfand 5 ). Wann die RücWösung erfolgte, ist vorläufig unbekannt, 1489 finden wir Vigili von Maretsch als Pfleger von Mals und Richter zu Glums genannt (Ferd. Mat. *) Archivberichte 2 Nr. 429 u. 521 f. u. S. 103; dazu Kundschaften voti 1520 und 1538 aus den Archiven von Tartsch und Mals. 2 ) Huber

, Vereinigung Reg. 267 ; AR. 2 Nr. 647 . 3 ) So erscheint 1356 im Laxidtaidlng zu Gluma Hermann Unterrichter des Herrn v. Mon tani, der von Vogt Ulrich von Matsch das Gericht Glums in ne hat (AB. 2 Nr. 647), 1384 Flurin von dem Turm, Richter von Glums, neben seinem Gerichtsherrn, Vogt Ulrich von Matsch (AB. 2 Nr. 728), ebenso als Richter von Glums 1404 Kamorett von Chuna) und 1414 Berly vom Turn (Stolz, Deutschtum 4 S. 92 f.). 4 ) Ferd. 17 S. 160; IStA. Kod. 136 fol. 52 u. 77, Kod. 175, Rechnungen des Andre

Vogt über das Gericht zu Glums und Nauders von 1433 und desselben als Pfleger zu Lichtenberg und Richter zu Glums von 1438. — 1435 erscheint Andreas Vogt von Frödenberg als Pfleger (AB. 2 Nr. 373 u. 437), 1442 April 3 erscheint derselbe ala Richter zu Glums (IStA. Urk. I, 553). Derselbe war zuerst zugleich Pfleger von Nauders gewesen (Arch. öet. Gesch. 107 S. 735). 6 ) IStA. Urk. I, 6639, 4327, 6956, 1189, 1011.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 130 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
geführt und daher hiezu und zu seiner ständigen Vertretung auf Schloß Tirol einen eigenen Unterhauptmann dortselbst eingesetzt. So frühe der Burggraf auf Tirol als richterlicher Funktionär in Stellvertretung des Grafen als Landesherrn erscheint, fast so früh werden auch eigene Richter an Meran genannt; so 1249 „Ulricus Maluscus justiciarius in Merano', 1272 derselbe als „antiquus judex in Merano' und 1273 sein Nachfolger Ulricus Chuch- lerius 1 ). Fortab ist dieses Amt, das meist von Nichtadeligen

bekleidet wird, ständig nachzuweisen; 1296 wird als Vorsitzender einer Gerichtsverhandlung zu Meran ge nannt „Henricus Prennerius hinc judex existens loco d. Chunradi burgravii de Me rano' (IStA, Pb. 458), also Richter zu Meran für den Burggrafen, ferner 1347 Peter v. Auer, Unterrichter an Meran (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 272), 1361 in einer Urkunde des Peter v. Schönna, Burggrafen auf Tirol, als Zeugen „Ulreich mein Statrichter und Statschreiber an Meran' (Stadtarchiv Innsbruck), weiters als „Rich ter

vertreten ließ, eben den genannten Richter an Meran. Es ist dies wohl selbstverständlich, da die anderweitigen amtlichen Agenden des Burg grafen und insbesondere seine Stellung am Hofe ihn zu wichtigeren Geschäften in Anspruch nehmen und es ist ja ganz derselbe Vorgang in allen anderen Gerichten, wo auch die Trennung von Pfleger und Richter eingetreten ist, zu beobachten. Nur erhielt eben hier im Burggrafenamt der eigentlich richterliche Beamte eine besondere Bezeichnung, die wohl seinen Amtssitz

, nicht aber den Umfang seines Wirkungs sprengeis genügend deutlich erkennen läßt. Doch versichern uns zahlreiche Auf zeichnungen seit dem 14. Jh. — so außer einzelnen Urkunden namentlich die unten erwähnten Gerichtsbücher —, daß der Richter, seit etwa 1415, auch Landrichter an Meran genannt, die Gerichtsbarkeit im ganzen Burggrafenamte verwaltete; man bezeichnete daher das Gebiet des letzteren auch vielfach Landgericht Meran 2 ). ') Moser in Pokorny, Meran 1936 S. 149; die betreffenden Urkunden auch IFerd. Dipaul

. 617 Nr. 68 zum J. 1249 und Forsch. Gesch. Tir. 1 S. 9 u. 2 S. 75. 2 ) Diese Setzung des „Land' vor „Richter' bzw. „Gericht' findet sich für Meran seit 1422 bei Rief Beitr. z. Gesch. d. Kl. Ällerengelsberg N-r. 194 f. 219, 273 usw. 1425 Verschreibung auf das „Landgericht' Meran (Staatsarch. Wien Cod. 415 f. 13) 1417 Thomas Prugger, Landrichter an Meran. (IStA. Schatzarch. II, 1535).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 164 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
zu der Landesgewalt ist mir nichts bekannt. Die Bezeichnung „Gericht Stein an der Etsch' für jenes Gericht finde ich nur einmal 1378 (AB. 2 Nr. 87). Im J. 1311 überließ der Landesfürst das Gericht Marling mit mehreren anderen Seiner Schwägerin, Herzogin Of mia (Arch. Gesch. Tir. 1 S. 116), diese hat den Bertold v. Rub ein als ihren Richter dort eingesetzt 1 ). Nach dem Tode der Herzogin Ofmia 1347 verblieben die Rubeiner kraft einer neuerlichen Yerschreibung auch, weiterhin im Besitz des Gerichtes bis zum J. 1382

2 ). Hierauf folgt, wie Egger Tir. Weist. 4 S. 146 näher angibt, als Gerichtsherr am Stein im J. 1395 Hans v. Flassen berg 3 ), 1402 Friedrich Hauensteiner, im J. 1413 Hans Maienberger, wie dessen Rechnungslegungen 4 ) besagen als besoldeter Pfleger und Richter, im J. 1422 gegen Pachtnahme Konrad Her tenf eider, der bis 1444 in dieser Stellung erscheint®). Bald hernach trat das Pfleg- und Gerichtsamt Stein unter Lebenberg Christof Botsch von Zwingenberg an, zuerst in mehr abhängiger Eigenschaft, erhielt

der Hausmann vermehrt wurde 7 ). Nachdem die Re gierung das Gericht von den Hausmann zurückgelöst hatte, verkaufte sie im J. 1790 dasselbe neuerdings den Grafen Brandis und zwaT als Eigentum 8 ). Im J. 1806 *) Erwähnt als Richter zu Marling 1327, 1334, 1348 in Forsch. Gesch. Tir. 1 S. 15, 18, 20; AB. 1 Nr. 1182 u. 1194; als Richter auf dem Stein 1317 (AB. 1 Nr. 1181), 1333 judex de Mer inga (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 183). Diese hatte auch einen eigenen Schreiber, Namens Konrad Schongauer (IStA. Parteibrief

Nr. 1200 u. 1229 zum J. 13331). 2 ) Arch. Gesch. Tir. 1 S. 138; StA. Wien Cod. 401 fol. 41; 1379 wird erwähnt Konrad der Antwurter, Unterrichter des Simon v. Rubein, Richter zu Merningen, Stolz Dm. 3/2 S. 230. 3 ) 1398 erscheint Johannes dictus Sniczer als judex in Lapide loco domini de Flassenberg, 1396 als judex de Marling in den Imbrevialuren des Notars Johann, Stadtarchiv Meran fol. 45 u. 120. 4 ) IStA. Cod. 130 f. 2, 66; Cod. 132 f. 1. 5 ) IStA. Lib. Fragin. 1 f. 236; Cod. 136 f. 61; Archivber

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 75 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
bis heute. Im 15. und 16. Jh. werden das Gericht Glums häufig das ,,f r e i Gericht' oder „frei Landgericht', auch der Richter von Glums „der frei Richter' und die Geschworenen „die freien Aidschwörer' genannt 2 ). Das sollte den Unter schied des unmittelbar landesfürstlichen Gerichtes zu den Gerichten über die Hinter sassen des Hochstiftes Chur und des Stiftes Marienberg betonen. Diese Freien oder Freileute bäuerlicher Lebensart werden im 13» und 14. Jh. in allen Orten des Gerichtes Glums erwähnt

ist nicht voll ständig, laut Urkunden von 1343 und 1344 unterstehen dem Gerichte Glums auch Prad und Tartsch (l)erz) und Lichtenberg (StA. Wien Cod. 398 fol. 56 u. 95). Eine vollständige Liste der zum Gerichte Glums gehörigen Orte gibt das tirolische Teuer - r h I StA. Buch Tirol 1528 fol. 23 weist die landesfürstliche Regierung den Pfandinhaber des Gerichtes Glums v. Trapp an: „Die Gefangknns in kais. Majestät Behausung, so der Richter darinnen hab, soll dermaßen versehen werden, daß ein jeder Gefangener

war, in das neue Gerichtshaus einbezogen. ~) So Tir. W eist. 3 S. 1, 5, 7, 342; 1428 AB. 2 Nr. 547 „freier Richter zu Glums', ebenso in der Kundschaft von 1465 wie unten S. 75. 3 A Näheres über jene Freileute siehe Stolz, Deutschtum in Südtirol 4 S. 77 f. über die Herr schaftsleute. seit dem 16. Jh. im Unterengadin s. Stolz im 52. Jb. d. hisfc. Gesch. Graubünden, 1924 S. 20 u. 66.

5
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 121 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Schlünders, dennoch hat ersteres über sie die Gerichtsbarkeit ausgeübt 2 ). Eine solche Zersplitterung der Gerichtsbarkeit auf einzelne, in einem anderen Gerichte zerstreute Güter oder Leute deutet stets auf den, grand- oder leibherrlichen Ursprung derselben hin. Laut der Rechnungsbücher (Kogler Arch. öst. Gesch. 90 S. 486 f.) war seit 1291 ein Egno, 1299 ein Jakob, Amtmann von Tschars, dann seit 1310 ein Egno Richter von Kastelbell, seit 1315 Heinrich von Partschins, seit 1317 Egno von Angestreift, seit

MIöG. 2 S. 553 ff. u. bes. 581). Diese Herren haben zur Verwaltung der Gerichtsbarkeit eigene Richter in ihrem Dienst 3 ). Heinrich v. Schiandersberg war in die Empörung Heinrichs von Rottenburg gegen den Landesherrn verwickelt (Egger, Gesch. Tirols 1, 467) und infolgedessen wurden seine Pfandrechte auf Kastel bell kassiert und dieses in unmittelbare landesfürstliche Verwaltung genommen. 1413 legt Heinrich Mitterhofer über das Gericht Kastelbell der Kammer Rechnung (IStA. Cod. 130 f. 63). 1422 gab

, doch kann die betreffende Abschrift auch Nudere for ■ScM&nders verschrieben haben. ') So 1150 ülfing judex d. Johannis de ßlandersperch in Castelbel, Hcinricus scriptor de Chnlsaan, Erhard Scherg (I. Ferd. Or. Urk.); 1355 derselbe Wulfineh Unterrichtet für Traut- son »«<1 1398 Ulrich Spit Richter für Hans von Sehlanderaberg zu Castelbell (AB. 2 Nr. 63 u. 393); 13«! Daniel Richter za C. (Rief, Kl. Schnals Nr. 67); 1362 Steinlein Pfleger und 1431 Ulrich ton Camp Unterrichte? zw Kaatnbell (Auer, KL Steingaden Nr. 23 u. 27).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 108 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, also sehr lange, Egno von Galsaun als Judex de Las oder de Laetsch und seit 1330 meist als Judex de Slanders, so daß noch sein gleichnamiger Sohn als „Sohn des alten Richters von Schlanders' benannt wird. 1350 hat Wilhelm von Enn vom Landesfürsten eine Verschreibung auf das Gericht Schlanders erhalten und nach seinem Tode waltet für seine Witwe Wandelburg Konrad Alpershofer als Richter zu Schlanders 1352—1355 (Ried. Zt. Ferd. 58 S. 267—288). Im J. 1355 erhielt Heinrich, Kellner auf Tirol, Amt und Gericht

(I.Ferd. Mat. Egger Gandegg 313), 1472 erhält beide pflegweise Hieronymus Perwanger (IStA. Kopialb. 2 S. F. f. 229). Laut dessen Verrechnungen war er Pfleger und Richter von Schlanders und Eirs bis 1474, dann Jakob Grünpach bis 1478, Josef Überrainer bis 1480, Siegmund Schab bis 1483, Hans von Maltis bis 1487, Jörg Brandiser bis 1488, hierauf Hans Händl (IStA. Raitbücher der betreffenden Jahre). 1496 erhielt noch Hans von Rot enstein Amt und Gericht Schlanders und die Propstei Eirs pflegweise (IStA

, 189; Huber, Vereinigung Reg. 458 u. 464; IStA. Urk. I, 3983 zu 1388 Mai 27 und I, 4007 zu 1397 März 16; Noggler, Starkenberg im Progr. Gymn, Innsbruck 1882 S. 21 und 33 und 1883 S. 54 ff. Jene Herren haben zu ihrer Vertretung Richter zu Schlanders eingesetzt, so den Steinle von Bregenz 1378 (Noggler a. a. 0. 1383 S. 52) und den •loachim von St. Afra 1394 (AB. 2 Nr. 110).

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 36 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Die Entstehung der Gerichte. Die alten Grafschaften haben wie sonst auch in unserem Lande auch laut der Urkunden vom 8. bis 13. Jh. geschlossene Räume gebildet und inner halb derselben haben die Grafen an gewissen Ding- oder Malstätten (Malia) Gerichtstage oder T a i d i n g e (Plaeita) abgehalten 1 ). Eine Gliederung der Grafschaften in Untersprengel, welche den Hundertschaften in Schwaben und Franken entsprochen und in welchen eigene Richter als Unter beamte der Grafen an jenen Dingstätten

unter dem Titel prefectus, prepositus, und auch judex und gastaldio als einzelne Personen und als allgemeine Einrichtung in der Urkunde über den zwischen dem Bischof von Brixen und Grafen von Tirol 1229 geschlossenen Landfrieden „omnis judex in suo districtu', also ein jeder Richter in seinem Sprengel er wähnt 4 ). Daß für diese Beamten eine Sprengeleinteilung der Grafschaften bestanden habe, ist mit Rücksicht auf die gleich anschließenden Zeiten eher anzunehmen als abzulehnen. Im Zeiträume von 1250—1300

werden bereits alle Gerichte und Richter mit jenen örtlichen Bezeichnungen erwähnt, die auf einen bestimmten Sprengel im Umfange der spätem Zeit hindeuten. Es fragt sich nun, was die Bildung der Ge richte an sich und was ihren örtlichen Bereich bestimmt hat. Hiefür haben wir zwei Hauptmotive zu unterscheiden, einerseits das Streben des werdenden Landesfürsten nach einer mehr eindringlichen Organisation der Ver waltung durch Zergliederung der alten Grafschaften und andererseits das Bestreben der Grundherxen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 102 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
, „Galgen, und Schranue' abzutun. Erst im Jahre 1498 erhielten sie für ihr Gericht Matsch den ständigen Blutbann durch eine Verleihung König Maximilian I. 2 ). Das galt auch für alle Folgezeit, in der Gerichtstabelle von 1805 wird Matsch trotz seiner Kleinheit als eigenes Kriminalgericht angeführt (Sammler 1 S. 271). Zur Ausübung der richterlichen Agenden war natürlich ein herrschaftlicher Richter bestellt, der zum ersten Male im J. 1324 genannt wird (A. B. 2 Nr. 606). Im 16. Jahrhundert

hatte dieser Richter seinen Sitz in Schluderns, später in Glums, bestellte aber dann in Matsch einen dortselbst wohnhaften Anwalt. Ehedem gab es für das Gericht Matsch einen eigenen Gerichtschreiber, im 18. Jahrhundert war dies mit dem Richteramt in einer Person vereinigt (Verfachbücher von Matsch). Der Fronbote hieß hier Marschalk (wie unten Anm. 3 f. 65). Nach dem Aus sterben der Edlen von Matsch (1504) ging das Eigentumsgericht Matsch in die Hände ihrer Erben, der Herren, später Grafen von Trapp über (Zt. Ferd

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 45 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
n'. Diese setzten ihrerseits für die tatsächliche Besorgung der Amtsgeschäfte Pfleger oder Pflegsverwalter, sowie die Pachter und Gerichtsschreiber ein, doch mußten die Richter vom Landesfiksten für die hohe Gerichtsbarkeit die Verleihung von Acht und Bann einholen. Es wurde auch in Tirol immer daran festgehalten, daß diese Gerichtshexren keine andere Gewalt über die bäuerlichen Insassen ihres Gericlits- spiengels innehaben, als jene, die sich aus dem Pfleg- und Geiiehtsamte ergab, daß diese also nicht etwa

sozusagen ihre eigenen Gerichtsherren. Im ersteren Falle hat die Regierung die Pfleger und Richter allein ernannnt, im letzteren auf den Vorschlag der Gemeinden. Ahnlich war die Stellung der Stadtgemeinden und ihres J A Da ich im Arch, öst. Gesch. 102 S. 237 f. keine Angaben, über die Verwendung dieser Aus drücke in früherer Zeit gemacht habe, trage ich dies mit einigen Stichproben hier nach: „Ge richtsherr' finde ich erstmals im J. 1490 für das Gericht Wangen in Tir. Weist. 4 S. 207 u. 209

13
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 122 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
im Cod. 398 f. 97 Staatsarchiv Wien: im iudicium Castelbel Hege ein Hof gen. Puntayr in valle Snalles. a h Heinrich von Annenberg tut eine Aussage in dem Streite, welcher zwischen dem Richter Kgno von Castelbel und dem Kloster Schnals „occasione cuiusdam testamenti a d. Meehtilda Streunin in redditibus caseorum 100 ex manao dicto Vends vallis Snals (IFerd. Egger aus Archiv P&yeraherg Reg. 173). Man beachte, daß Vent, obwohl jenseits des Joches im obersten Ötztal gelegen, hier zum Schnalsta! gerechnet

wird, so sehr wirkte die politische und wirtschaft liche Zusammengehörigkeit auf die Kamengebung ein (vgl. Arch. öst. Gesch. 100, S. 00). 1327 wird übrigens dieselbe Kiisegülte „in Vende im Etztal' genannt (AB. 1 Nr. 2322). Ferner nennt eine Urkunde von 1457 „die vier Höf zu Vend im Castelbeller Gericht' (StA. München Frauenchiemsee Kr. 405). Auch die Berichte von 1601 und 1771 über den Vernagt ferner sagen, daß er und Vent im Gerichte Kastel bell liegen (Ed. Richter, Vernagtferner S. 42, 79 u, 367

14
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 91 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
zwischen Laas und Schiff ders in der Ebene oder an der Seitenflanke des Etschtales 2 ). Ob die Gotteshausleute im Gerichte Naudeisberg, die jedoch schon im 15. Jh. dem Landgerichte daselbst unterstellt worden sind (s. Arch. öst. Gesch. 107 S, 772), ehedem dem Gotteshaus richter von Mals unterstanden haben (so Planta Currät. Herrschaften S. 125), ist nicht sicher zu sagen. In der Ordnung des Maiser Gotteshausgerichts (Tir. Weist. 3, 337) wird als Grenze desselben auf der der Scala entgegengesetzten Seite

Gotteshausleute eher dem Richter von Mals unterstanden. Doch dürfte Scherek sprachlich nicht mit Scheideck zusammenhängen, weil diese Bezeichnung erst seit dem 19. Jh. aufgekommen ist. Der Maiser Gotteshausstab hieß auch Gericht Unterkal ven, das mithin keinen territorial geschlossenen, sondern in Streulage befindlichen Geltungsbereich besaß 3 ). Laut eines Berichtes des Jakob von Trapp an die Regierung von 1552 (I. St. À. Grenzakten 37, 4) fanden auch damals die Gerichtstage für die Gotteshausleute zu Mals

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 124 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
). Das im J, 1326 gegründete Kartäuserkloster Allerengelsberg im Schnalsertal erhielt laut der Stiftungsurkunde die Gerichtsbarkeit über alle seine Leute und Hintersassen in jenen Men, die „rebus et pecunia' gesühnt werden können ; zur Aus übung dieser Gerichtsbarkeit soll vom Prior ein Richter bestellt werden. Wenn aber einer von den Klosterleuten eines todeswürdigen Verbrechens angeklagt wird, so hat ihn der Klosterrichter nach Landesgebrauch, wie er mit dem Gürtel umfangen ist, jenem Gerichte auszuliefern

, dem er angehört 2 ). Femer erhielt das Kloster im Um fange seiner Baulichkeiten das Asylrecht. Die Setzung des Richters und Schergen nach dem Belieben des Priors wird 1334 durch einen Sprach der damaligen Richter von Schlanders und Kastelbell gegenüber widerstrebenden Tendenzen der Kloster leute besondere anerkannt. 1533 entstand mit dem Gerichte Kastelbell ein Streit, weil dieses dem Klosterrichter die Amtsgewalt nicht räumlich „auf dem Boden des Gerichtszwanges der Kartäuser', sondern nur personell

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 44 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
in Bozen blieb das „Tribunale' dortselbst, als Berufungsgericht darüber wurde der „Corte d'Appello' in Trient errichtet. Neu gegenüber der österreichischen Rechtspflege wurden „Giudici Conciliatori', Friedensrichter, eingeführt, das sind Privat personen, die in Meinen Streitigkeiten bis zu 1000 Lire Wert ein Schiedsverfahren durchführen können 1 ). Die Art der Vergabung und die Bedeutung der Gerichte vom 13. bis 18. Jahrhundert. Schon im 13. Jh. waren die Richter oder Amtmänner — lateinisch judex

betraut. Vom Ende des 13. bis zum Ende des 15. Jh. waren die Pfleger und Richter vom Landesfürsten entweder zu reinen Amtsrecht und gegen Verrechnung — „pfleg- weise' — eingesetzt, oder er war ihnen das Amt verpachtet oder auf kurze Zeit — meist bis zur Abtragung des Pfandschillings durch den jährlichen Nutzen des Amtes verpfändet. Da damals noch das System der Geldbußen galt und in der bürgerlichen Gerichtsbarkeit erhebliche Gebühren, Taxen und Sportein von den Parteien zu leisten waren, konnte

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1906
¬Das¬ Almendregal des Tiroler Landesfürsten.- (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs ; 3)
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Seite 45 von 190
Autor: Wopfner, Hermann / Hermann Wopfner
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XIV, 170 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [XI] - XIV
Schlagwort: g.Tirol ; s.Landnutzung ; s.Recht ; z.Geschichte 1300-1500 ; f.Quelle ; <br />g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte 1300-1500 ; f.Quelle
Signatur: II 102.290
Intern-ID: 87452
der Almend traf, zugestand 4 ). mund an den Kaiser auch das Ansinnen stellte, die reicb.sunmittelbaren Bischöfe von Trienfc, Brisen und Chur zur Nachgiebigkeit in Sachen ihrer Regalitätsrechte an Bergwerken und Wäldern zu veranlassen. Vgl. Jäger a. a, 0. IL/2. 292. ') Der Bergrichter zu Klausen Konrad Stadion hatte über landesfiirst- licfaen Auftrag Wälder, die bisher von den Bauern genützt worden waren, zu Gunsten der Bergwerke in jenen Gegenden eingezogen. Die Richter zu Latzfons und Villanders kamen

jedoch dem Befehl, die Nutzung dieser Wälder den Bauern zu verbieten, nicht nach. Als Stadion den Gerichts herrn, Viktor von Thun, hierüber zur Rede stellte, „sagt er, ich (Berg richter) biet nicht zu verbieten in seinen gerichten, es wer sein, er hiet die gericht pfandesweis von seinem vatcr. Schatz, Arch. 3721 v. J. 1483. Vgl. ferner unten III. Teil, I. Kap. 2 ) Der tirolische Forstmeister Wilhelm Kirchenfein (1534—1561) be merkt in einem undatierten Schriftstücke, das Ausführungen

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