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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1948
Südtirol im Jahre 1947 : eine Zusammenstellung der ""Südtiroler Monatsberichte"" vom Jänner bis Dezember 1947.- (Unterlagensammlung "; 17)
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Seite 36 von 126
Autor: Gesellschaft der Freunde Südtirols / hrsg. von der Gesellschaft der Freunde Südtirols
Ort: Innsbruck
Umfang: 131 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; z.Geschichte 1947
Signatur: III 104.499/1947 ; D III A-3.683/17 ; III A-3.683/17
Intern-ID: 174656
kommunistische Partei, Bozen, errichtete eine aus schließlich aus Südtirolern bestehende Parteizelle („Rinnovamento” vom 15. 3. 47). d) Wirtschaftliche Fragen Die Provinzbank des Trentino, Banca di Trento, beschloß in ihrer Generalversammlung „zur Stützung der manuellen und geistigen Arbeit der Trientiner zur Durchdringung Südtirols” ihren Tätigkeitsbereich auf die Provinz Bozen auszudehnen. Obwohl die Banca d’Italia ein abschlägiges Gutachten erteilt hatte, da sie Südtirol als mit Finanzinstitute bereits

überreichlich versehen betrachtet, bewilligte das italienische Finanzmini sterium der Banca di Trento die Eröffnung von Filialen in Bozen, Meran und Tramin und, mit Dekret vom 28. 2. 47, auch in Brixen, Bruneck und St. Ulrich. In Südtirol hat diese Maßnahme große Bestürzung hervorgerufen. Es wird darauf verwiesen, daß die Provinz Bozen bereits genügend Finanz institute besitzt und daß es absolut ungebräuchlidi sei, einer Provinzbank die Erlaubnis zur Errichtung von Filialen in einer Nachbarprovinz

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1949
Statuto speciale per il Trentino-Alto Adige : legge costituzionale, 26 febbraio 1948, n. 5 = Sonderstatut für die Region Trentino-Tiroler Etschland
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Seite 22 von 37
Autor: Trentino-Tiroler Etschland / Regione Trentino-Alto Adige
Ort: Trento
Umfang: S. 1 - 35
Sprache: Italienisch; Deutsch
Anmerkungen: Aus: Bollettino Ufficiale della Regione Trentino-Alto Adige, 25 febbraio 1949, n. 1. - Text dt. und ital.
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol / Autonomiestatut <1948> ; f.Quelle
Signatur: III 109.513
Intern-ID: 219739
, die durch ein Regionalgeselz orlas- j sen werden. j - Es entfällt ein Abgeordneter des Regionalrates auf je : 15.000 Einwohner, oder auf -eine Restzahl von mehr als ; 7.500 Einwohnern, wobei die Berechnung auf Grund der ! letzten Yolkszählungsergebnisse nach den amtlichen An- i gaben des ZentralinsliluLes für Statistik erfolgt. Das Gebiet der Region ist in die Provinzwahlkreise ! von Trento und Bozen geteilt. Für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes kann ; das Erfordernis der Sesshaftigkeit im Gebiet der Region

! für einen ununterbrochenen Zeitraum von nicht über drei ! Jahren festgesetzt werden. Art. 20. Der Regionalral übt die der Region zugeteilte Gc- ; setzgebungsmachl und die übrigen Funktionen aus, die j ihm durch die Verfassung, durch dieses Statut und durch ! die anderen Staatsgesetze übertragen sind. i ; Art. 21. Der Regionalrat bleibt vier Jahre im Amt; seine Tä tigkeit wickelt sich in zweijährigen Sitzungsperioden ab, ; die abwechselnd in den Städten Trento un Bozen abge- ! hallen werden. j Die Wahlen zum, neuen

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