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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1933/1934
¬Die¬ Landstandschaft der Bauern in Tirol
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Seite 41 von 76
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Dresden
Verlag: Baensch-Stiftung
Umfang: S. 699 - 736, 109 - 144
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Historische Vierteljahrschrift ; 28/29
Schlagwort: g.Tirol ; s.Bauer ; s.Landstände
Signatur: II 268.078
Intern-ID: 495642
von dem Prälaten- und Adelstand gemeint gewesen sei, scheint mir nicht ganz erwiesen. In der 1420 gebrauchten Formel „Herren, Ritter und Knechte und die ganze Landschaft' (Jäger 2, 1, S. 359) kann der letztere Ausdruck die beiden unteren Stände mit den vorgenannten zusammenfassend be deuten, muß diese nicht direkt ausschließen. Ähnlich, kann auch die Formel „Herren, Bitter und Knechte und die Landschaft des Landes an der Etsch und im Inntall' 1423 (Stolz, Deutschtum in Süd ti roh Bd. 2, S. 78, Anm. 3) gemeint

sein. Wenn es in einem anderen Schriftstück aus diesem Jahre „Die gemein Landsehalt, Städte, Märkte, Täler und Gerichte' heißt (Jäger 2,1, S. 378), so ist damit noch nicht ohne weiteres gesagt, daß die nicht angeführten oberen Stände von der gemeinen Land schaft ausgeschlossen seien. 85 So erklärte im Jahre 1597 die Tiroler Landschaft gegenüber dem Kaiser Ru dolf II. in Angelegenheit der landesfürstlichen Nachfolge: „Früher ist in dergleichen wichtigen Sachen, so Land und Leute berühren, Jederzeit die Landschaft

oder doch die Verordneten Landrät mit ihrem treuherzigen Bedenken angehört worden .., weil solches von uns dem hochlöbl. Haus Österreich, auch gemeinem Vaterland und Wesen zu Wohlfahrt und gutem Ansehen gedacht ist' (Jäger im Arch. öst. Gesch., Bd. 50, S. 141ff.). 96 So spricht das Landlibell von 1511 von „allen Stennden der Grafschaft Tirol' die Erbhuldigungsurkunde von 1520 von deren „vier Stenden' (Brandis, Gesch. d. Landeshauptleute S. 412, 517, 531). Die berühmten Meraner Artikel von 1526 sind überschrieben

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 64 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
der dem Landesfürsten unmittelbar untergebenen Leute, nicht ganz zutreffend Eigenleute genannt, in diesem Gebiete (vgl. Arch. öst. Gesch. 102 S. 136). Die Landtafeln und damit auch die Verzeichnisse der landtagsfähigen Gerichte von 1432 und 1468 sind inhaltlich mitgeteilt bei Stolz, Die Landstandsehaft der Bauern in Tirol in der histor. Vierteljahrsschrift Bd. 29 (1934) S. 126 und 143, jene von 1474 hei Jäger, Landständ. Verfassung von Tirol 2 S. 520 und Brandis, Gesch. der Landeshauptleute von Tirol, Druck 1850

nach ihrer Einteilung aufzählen, sind aus folgenden Jahrgängen gedruckt: Von 1504 bei Knöpfler, Die Belagerung Kufsteins, Festschrift 1904 S. 43, von 1517 bei Brandis, Gesch. der Landeshauptleute S. 445 ff. und dar nach bei Jäger, Gesch. d. landständ. Verfassung Bd. 2/2 S. 524; von 1512 und 1574 bei Sartori, Steuerwesen Tirols (1902) S. 317 ff.; von 1609 und nach dem Generalsteuerkataster von 1782 bei Stolz, Die Viertel- und Kreiseinteilung Tirols Arch. öst. Gesch. 102 S. 289—294; nach den Zuzugsordnungen von 1526

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