Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
II. durch Urtheil der Fürsten abgesetzt. Die Stammburg Eppenstein lag in der Nähe von Jndenbnrg [im Thal des Granitzenbaches). ***) Die Annahme Fclicettis in BKStGQ. X, 34, daß die Grasschaft im Ennsthal 1086 vom Kaiser an das Erzbistum Salzburg geschenkt worden sei, ver- wirft mit Recht Lampel im Archiv LXXI, 343 f. Von Lehenrührigkeit der Graf- fchaft im Ennsthal und der Vogtei Uber Kloster Abmont vom Erzbistum Salz- bürg ist erst im Lehensbekenntnis H. Friedrich's II. von Osterreich und Steier von 1242 April
1 die Rede. Allerdings hatte Erzbischos Eberhard II. für Aussöhnung des Herzogs Friedrich II. mit dem Kaiser gewirkt und die Scheidung des Herzogs von seiner Gemalin Agnes von Andechs vollzogen. Der Lehensauftrag der Graf- schast Ennsthal könnte daher Gegenleistung des Herzogs gewesen sein. Nichtsdesto- 8- 13. 267 obern Mur) übertragen zu werden. Im Leobenthalgau, der durch den gegenüber dem Berge Röthelstein am rechten Murufer einmündenden gleich- namigen Bach von der Mark geschieden wurde
, und im nordöstlich an- stoßenden Mürzthalgau gab es eigene Grafen bis ins 3. Dezennium des 11. Jahrh.; später müssen auch diese beiden Grafschaften an den Mark- grasen der Kärntnermark gelangt sein, wenn auch die näheren Umstände, sowie der Zeitpunkt unbekannt sind.*) Markgraf Gottfried, Graf von Lambach, war es höchst wahrscheinlich, welcher die karantanische Mark vergrößerte, indem er Burg und Gebiet von Pütten zu beiden Seiten der Schwarzau bis zur Piesting den Ungarn wegnahm (1042) und der Mark einverleibte
.**) Nach dem Erlöschen des Mannstammes der Lambacher Grafen (nach 1050) erhielt die karantanische Mark der Chiemgauer Graf Otafar***); für seine und seiner Nachkommen Verwaltung der karantanischen Mark von 1060—1122 finden sich jedoch nur sehr dürstige Anhaltspunkte.f) Befestigt wurde die Stellung der „Markgrafen von Steier' (marchio de Stire, Stirensis), tote sie sich im weniger scheint die Urkunde mit ihrer großen Unkenntnis der Namen der Lehen- stücke eine spätere Fälschung zu sein, vielleicht aus der Zeit
) auf seine Tochter Mathilde und deren Gatten, den Grafen Ekbert von Forinbach und Neuburg (ani untern Inn), über- ging. Der Titel „Graf von Pütten' (US, I, 379), welchen diese Grasen führen, weist nicht auf eine besondere Grafschaft Pütten hin; sie führen diesen Titel nicht wegen ihres Eigens in und um Putten, sondern wegen ihrer Grafschaft am Inn. Daß das Gebiet von Pütten nur ein Theil der obern Karantauermark war, wird bewiesen durch die Urkunde von 1058 (US. I, 74), da Felicetti in BKStGQ. IX, 33 dargethan