95 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/468255/468255_69_object_4966079.png
Seite 69 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
verwendet, offenbar aus alter Gewohnheit, weil diese beiden Ortschaften am spätesten italienisch geworden waren. Ebenso wurde bei der Bekanntmachung der Gesetze durch die Re gierung den Bedürfnissen und Wünschen der Italiener voll Rechnung getragen. Bas Reichsgesetzblatt erschien gleichzeitig mit der authenti schen deutschen auch in einer italienischen Ausgabe, welche nach dem § 2 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, Nr. 113 R.-G.-B. „die offizielle Über setzung des authentischen (deutschen) Textes

” enthielt. Die österreichi schen Nationalitäten sahen in der Bestimmung des deutschen Textes des Reichsgesetzblattes als authentisch keine Verletzung der im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verkündeten Gleichberechtigung. Es hatte sich nämlich, die juristische Unmöglichkeit erwiesen, alle zehn verschiedensprachigen Ausgaben als authentischen Wortlaut gelten zu lassen. In ähnlicher Weise bezeichnet die Verfassung des deutsch-französischen Schweizer Kantons

Bern vom 4 . Juni 1893 den deutschen Wortlaut der Gesetze, Dekrete und Verord nungen als „die Ursprache” und die Verfassung des französisch-deutschen Schweizer Kantons Freiburg den französischen Text der Gesetze, Dekrete und Beschlüsse als den „Urtext”. Das für ganz Tirol bestimmte Landes gesetzblatt, in welchem sowohl die vom Landtag beschlossenen Gesetze als auch die Verordnungen der Statthalterei erschienen, wurde zweisprachig deutsch-italienisch gedruckt. Die einzelnen

1
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ANW/ANW_72_object_3824871.png
Seite 72 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
verw endet, offenbar aus alter Gewohnheit, weil diese beiden Ortschaften am spätesten italienisch geworden waren. Ebenso wurde bei der Bekanntmachung der Gesetze durch die Re gierung den Bedürfnissen und Wünschen der Italiener voll Rechnung getragen. Das Reichsgesetzblatt erschien gleichzeitig mit der authenti- schen_ deutschen auch in...einer italienischen Ausgabe, welche nach dem § 2 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, Nr. 113 R.-G.-B. „die offizielle Über setzung des authentischen (deutschen

) Textes' enthielt. Die österreichi schen Nationalitäten sahen in der Bestimmung des deutschen Textes des Reichsgesetzblattes als authentisch keine Verletzung der im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verkündeten Gleichberechtigung. Es hatte sich nämlich die juristische Unmöglichkeit erwiesen, alle zehn verschiedensprachigen Ausgaben als authentischen Wortlaut gelten zu lassen. In ähnlicher Weise bezeichnet die Verfassung des deutsch-französischen Schweizer

Kantons Bern vom 4. Juni 1893 den deutschen Wortlaut der Gesetze, Dekrete und Verord nungen als „die Ursprache' und die Verfassung des französisch-deutschen Schweizer Kantons Freiburg den französischen Text der Gesetze, Dekrete und Beschlüsse als den „Urtext'. Das für ganz Tirol bestimmte Landes- .gesetzblatt , in welchem sowohl die vom Landtag beschlossenen Gesetze als auch die Verordnungen der Statthalterei erschienen, wurde zweisprachig deutsch-italienisch gedruckt. Die einzelnen

2
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_31_object_3845025.png
Seite 31 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Allgemeines über das Land Tirol war, habe ich ein neues wichtiges Zeugnis für seine an sich selbstverständliche Zurechnung zu Deutschland auch im volklichen Sinne gefunden. Der Bischof Christof von Brixen hat nämlich in einem Schreiben an den Kanzler des Kaiser Maximilians vom 10. Nov. 1512 erklärt: Das Stift oder Fürstentum und Bistum Brixen, das kirchlich unter das Erzbistum Salzburg und zu den deutschen Provinzen des Reiches gehöre, sei bisher bei den Reichshandlungen

mit jenen und nicht mit dem Stift Trient, das kirchlich unter das Patriarchat Aquileia und unter die welschen Provinzen des Reiches gehöre, zusammen gereiht -worden. Der Bischof von Brixen bitte diese Ordnung auch künftighin einzuhalten. Diese Erklärung wurde dadurch veranlaßt, daß die Reichskanzlei einen Akt wegen des Bischofs von Bamberg an die Bischöfe von Brixen und von Trient zur gemeinsamen Erledigung geschickt hatte, dagegen verwahrte sich nun der Bischof von Brixen, weil er eben nur zu den deutschen

auch benuegen mußten lassen. So ist unser flaißig besonders Begeren zu euch, ir wellet solliche Ordnung an uns und unsern Stift auch nicht prechen, sondern ir wellet uns sollichen Raichsgeprauch auch beleihen lassen'. (IStA. Autogramme B. I). Mr das öffentliche Leben bedeutungsvoller und wirksamer als diese Zugehörig keit Tirols zum deutschen Reich war jene zur österreichischen Haus macht. Im Jahre 1363 für diese erworben, war Tirol dann das Hauptland der sogenannten oberösterreichischen Ländergruppe

der k. k. österreichischen Erb Staaten die geforstete Grafschaft Tirol zu einer Provinz derselben unter einem Gübernium als oberste Verwal tungsstelle gemacht, seit 1849 heißen dieselben Begriffe Kronland und Statthalterei, Die Bischöfe von Brixen und von Trient waren zwar in ihrem seit dem Ende des 13. Jh. endgültig verkleinerten und seither wenig veränderten Gebiete selbständige Landesherren mit einer eigenen Regierung und ebenso un mittelbare Reichsfürsten des römisch-deutschen Reiches. Dessen ungeachtet

3
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/87771/87771_34_object_4467675.png
Seite 34 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
, was bei der Unbestimmtheit des deutschen Wahlrechtes sehr gut möglich war. Die beiden Gegenkönige Otto von Braunschweig und Philipp von Schwaben waren angewiesen, unter den Fürsten sich Anhänger zu werben und mußten zu diesem Zwecke mit den Gütern und Gerechtsamen des Königs sehr freigebig umgehen, anderseits konnten sie es nicht hindern, daß die Fürsten ein königliches Recht um das andere usurpierten. Nicht minder günstig für die Fürsten und verhängnisvoll für die königliche Machtstellung war dann die Regierung

IY. im Jahre 1356 im wesentlichen am Ziel ihrer Bestrebungen. Die den Kurfürsten darin verbrieften Berechtigungen, insbesonders die privilegia de non appellando und de non evocando, bildeten nun das von den andern Fürsten anzustrebende Ziel. Den Schlußstein in der ganzen Entwicklung legte der westfälische Friede 1648, der den Territorialstaaten die Souveränität (ius territorii et superioritatis) und die völkerrechtliche Persönlichkeit gewährte, wodurch die deutschen Staaten aus den Bahnen des Reiches

heraustraten und nur mehr einen losen Staatenbund im Rahmen des Deutschen Reiches bildeten, das selbst seiner vollen Auflösung entgegen ging (1806). In Osterreich ist die Entwicklung ausgegangen von der markgräflichen Gewalt. Der Markgraf der Ostmark war ursprünglich ebenso gut ein königlicher Beamter wie irgend ein anderer Graf des Reiches. Er wurde vom König eingesetzt und übte alle Gewalt im Lande grundsätzlich im Namen des Königs aus. Dem König stand im Lande die höchste Gerichtsbarkeit

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1980
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1980.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192453/192453_30_object_5251817.png
Seite 30 von 141
Autor: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 150 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 3., verb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1980
Intern-ID: 192453
DER PARISER VERTRAG IIVI WORTLAUT ! 1. Die deutschsprachigen Einwohner der Provinz Bozen und der benachbarten doppelsprachigen Gemeinden der Provinz Trient genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischspra' ! chigen Einwohnern, im Rahmen besonderer Maßnahmen zum l Schutze der volkiichen Eigenart und der kulturellen und wirt schaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe. In Ì Übereinstimmung mit den bereits erlassenen oder zu erlassen den gesetzlichen Maßnahmen

wird den Staatsbürgern deut scher Zunge im besonderen gewährt: a} Volks- und Mittelschulunterricht in ihrer Muttersprache! ! b) Gleichberechtigung im Gebrauch der deutschen und italie nischen Sprache in öffentlichen Ämtern und amtlichen Ur- ! künden wie auch in der doppelsprachigen Ortsnamenge* j bung; j c) das Recht, die deutschen Familiennamen wiederzuerwet'- j ben, die im Laufe der vergangenen Jahre italienisiert wur den; d) Gleichberechtigung bei Zulassung zu öffentlichen Ämtern zu dem Zwecke, eine angemessenere

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1979
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juli 1979.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192454/192454_27_object_5251703.png
Seite 27 von 111
Autor: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 119 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - [1. Aufl.]
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1979
Intern-ID: 192454
DER PARISER VERTRAG M WORTLAUT 1. Die deutschsprachigen Einwohner der Provinz Bozen und der benachbarten doppelsprachigen Gemeinden der Provinz Trient genießen die volle Gleichberechtigung mit den italienischspra chigen Einwohnern, im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze der volklichen Eigenart und der kulturellen und wirt schaftlichen Entwicklung der deutschen Sprachgruppe. In Übereinstimmung mit den bereits erlassenen oder zu erlassen den gesetzlichen Maßnahmen wird den Staatsbürgern deut

scher Zunge im besonderen gewährt; a) Volks- und Mittelschulunterricht in ihrer Muttersprache; b) Gleichberechtigung im Gebrauch der deutschen und italie nischen Sprache in öffentlichen Ämtern und amtlichen Ur kunden wie auch in der doppelsprachigen Ortsnamenge bung; c) das Recht, die deutschen Familiennamen wiederzuerwer ben, die im Laufe der vergangenen Jahre italienisiert wur den; d) Gleichberechtigung bei Zulassung zu öffentlichen Ämtern zu dem Zwecke, eine angemessenere Verteilung

9
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1867
Tirolische Gedanken
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/182138/182138_19_object_4415684.png
Seite 19 von 39
Autor: Graf von Gaderthurn, Friedrich ¬von¬ / [Graf Friedrich von Gaderthurn]
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: 36 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Südtiroler Volksblatt ; 1867. - In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Konservative Partei ; z.Geschichte 1867 ; f.Quelle
Signatur: 756
Intern-ID: 182138
, der Tirolerbauer versteht seit mehr als IM Jahren, was die großen „Staatsmänner' der Neuzeit im katholischen Oesterreich nicht verstanden haben! — Wie oft haben wir nicht in den letzten Jahren „gutmüthige Leute' sagen gehört: „Was die Tiroler verlangen, wäre schon recht und schön, aber jetzt bereiten sie der Re gierung mit ihrem Begehren Verlegenheiten; ani Ende künden uns auch die deutschen Brüder die Liebe von wegen der Forderung des Tirolervolkes.' — Erlogen war dies Alles und jene, die so sprachen

, haben sich über's Eis führen lassen. In der Zeit der Noth hat sich gezeigt, daß in Oesterreich kein Land unv kein Volk so leicht zu regieren ist, als eben das Felsenland und seine mannhafte Besatzung, daß kein Land und kein Volk mehr für des Reiches Wohl und Größe begeistert ist, als eben das Tirolervolk. — Und erst die deutsche Bruderliebe! Wo gibt es ein Volk, das sich gleich dem deutschen so schändlich, so schmählich und so niederträchtig von seinen eigenen erlauchten Führern um sein Recht, um seine Freiheit

, um seine staatliche Unabhängigkeit hat bringen lassen, als das deutsche Volk? Und es ist ihm Recht widerfahren, denn wo gibt es ein Volk, das so wenig Charakter besitzt, als das deutsche? Wo gibt es ein Volk, das gleich dein deutschen heute schon sür das schwärmt und agitirt, was es noch gestern mit größter sittlicher Entrüstung als Sclavenketten, als Gewalt, als Unrecht verdammt hat? Das deutsche Volk hat durch sein ganzes Auftreten bewiesen, daß es grundsatzlos geworden ist. Weh' dem Volke, das zum Spielballe

11
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik , Wirtschaft
Jahr:
1905
¬Das¬ Rodwesen Bayerns und Tirols im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/RWB/RWB_23_object_3901749.png
Seite 23 von 134
Autor: Müller, Johannes / von Johannes Müller
Ort: Leipzig
Umfang: S. [362] - 420, S. [556] - 626
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ; 3. - Xerokopie
Schlagwort: g.Tirol ; s.Güterverkehr ; s.Privileg ; <br />g.Bayern ; s.Güterverkehr ; s.Privileg
Signatur: II A-6.192
Intern-ID: 171273
vor allem der deutschen Reichsstädte werden sollte. Dieser durch verschiedene Ursachen bedingte Aufschwung des Handels zwischen Deutschland und Italien am Anfang des 14. Jahrhunderts machte seinen Einfluß auch auf das Straßen- und Transportwesen Tirols und Südbayerns, der Haupt- durehgangiländer von Venedig nach Deutschland, geltend; die Re gierungen von Venedig und Tirol sow© die biirgerfreundliehen deutschen Kaiser Albrecht I. und Ludwig der Bayer suchten durch entsprechende Maßnahmen den Bedürfnissen des stets

- wachsenden Handels und Verkehrs ihrer Länder auf alle mögliche Weise entgegenkommen en . So erwirkte Albrecht I, durch Unter handlungen mit der Signoria in den Jahren 1298, 1305 und 1307 den deutschen Kaufleuten in Venedig bedeutende Zollerleiclite- 1} Vgl. an&cr dec Mittenwalder Wasscrrodordnungen v. J. Baader (Ober« buyer, Archiv Bd. 37, S. 324 ff.) die auf die Rod auf dem Lech bezüg lichen Korrespondensen zwischen Schongau und den Schongau er Eodfioßleulen einerseits, der Augsburger Kaufmannschaft

13