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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 429 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 850 — § 18 tungen, die durch Vermächtnisse vermehrt wurden.^) Im 1 6-. Jahrh. wurden den lateinischen Schulen als unterste Stufe àtMe^Klassen an- geschlossen, in denen Knaben und Mädchen im deutschen Lesen und Schreiben, Christenlehre und Kirchengesang unterrichtet wurden. **) Diese deutschen Schulen erstellten sich starken Besuches, weil sie dem praktischen Bedürfnis entsprachen. Innsbruck besaß im 16. Jahrh. drei deutsche Stadtschulen, eine derselben befand sich aus dem linken Jnnuser

bei S. Nikolaus. Einer der drei Lehrer erhielt sein Gehalt von der Stadt, die beiden anderen bekamen es aus der lf. Kammer. Auch in anderen, Städten bekam der Lehrer ein kleines Gehalt von der Kammer oder von der Gemeinde. Überdies pflegten die lateinischen wie deutschen Lehrer auch das Schuldgeld zu beziehen und im Nebenamt als Küster und Organisten zu wirken. Für Innsbruck behielt sich die Regierung die Bestätigung der Lehreranstellungen vor, sowie sie auch ein Oberauffichts- recht über die Lehrer überhaupt

geltend machte. 1576 erschien eine lf. Ver- ordnung gegen akatholische Lehrer, wonach jeder Lehrer zum Zeichen seiner Rechtgläubigkeit ein genau formuliertes Glaubensbekenntnis abzu- legen und jeder neu zu bestellende sich einem Religionsexamen zu unter- > ziehen hatte. Die Brix.ner. Synode von K 1570—forderte Beaufsichtigung der Schule durch die Geistlichkeit allein, wogegen Eh. Ferdinand eine '] lf. Schnlhoheit in Anspruch nahm. Der Klerus war den deutschen j Schulen nicht hold, weil sie als Feld

protestantischer Propaganda galten. [ Die Regierung suchte das Interesse der Kirche und die den deutschen Schulen günstige Stimmung der Bevölkerung dadurch zu vereinen, das; sie den Grundsatz aufstellte, es seien die bisherigen lateinischen Schulen zu erhalten und nicht deutsche an ihre Stelle zu setzen, man solle ab'er, überall bei den Pfarren solche lateinische Lehrer bestellen, die auch deutsch unterrichten können. Auf Befehl des Erzherzogs traten 1586 Vertreter seines Hofrates,***) der Regierung

und des Innsbrucks Magistrates zu sammen, um über eine Schulordnung sür die deutschen und lateinischen Schulen zu beraten, die noch im selben Jahre veröffentlicht ward. Sie be- zeichnete als obligate Lehrgegenstände Religion, Lesen, Schreiben nnd Gesang und setzte die tägliche Unterrichtsdauer auf mindestens siebe« Stunden fest, im April bis Oktober von 6 bis V2IO Uhr, im Winter von 7 bis 10 Uhr vormittags, nachmittags stets von 12 bis 4 Uhr. Kein Buch durste ohne Genehmigung der geistlichen oder weltlichen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 12 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
friaulische Mark, und eine nördliclie, die vom Wienerwald westwärts Donau auf wärts reichte tief in altbayrisches Gebiet hinein. Diese von Karl dem Großen geschaffene awarische Mark im Ostlande ist die Vorlauferin der späteren bay rischen Ostmark. An Stelle des großen mächtigen Frankemreiehes Karls d. Gr. war durch die Teilung unter den Söhnen Ludwig des Frommen das ostfränkische Teilreich getreten, das sich zum deutschen Reiche auswuchs. Das ganze bayrische Stammesgebiet gehörte

zu diesem deutschen Reich, Die awarische Mark Karl d. Gr. ist nach etwa 100 jährigem Bestand den An stürmen der neuen Reichsfeinde, der Magyaren, erlegen, die seit dem Ende des 9. Jahrhunderts in der Donau-Tiefebene sich niedergelassen haben und von hier aus das Reich beunruhigten und vielfach verwüsteten. Ein Umschwung trat erst ein, als Otto I. (der Große) die Magyaren im Jahre 955 in der Schlacht auf dem Lechfelde vernichtend schlug und in die ungarische Tief ebene zurücktrieb. Otto I. gründete nun zum Schutze

des Reiches gegen die Magyaren eine neue Mark, die auf dem rechten Donau-Ufex von der Enns ostwärts bis zum Wienerwald reichte und auf dem linken Donau-Ufer einen schmalen Streifen Landes umfaßte. Man kann die Mark als die bayrische Mark bezeichnen und seit dem Ende des 10. Jahrh. kommt dafür der Name „Ostarichi', „Österreich' auf. Diese Ostmark gehörte politisch zum Verband des Stammesherzogtums Bayern und kirchlich zum Bistum Passau, war also in jeder Beziehung mit dem deutschen Kulturboden innig

verbunden. Die Aufgabe dieser vom Reiche gegründeten Ostmark war der Schutz des am weitesten nach Osten vorgeschobenen, von fränkischen und bayrischen Bauern zum Erblühen gebrachten deutschen Siedlungsgebietes und damit der Schutz des Deutschen Reiches. Die Ostmark war die Hüterin der deutschen Heeres- und Kultur straße an der Donau. Die besonderen Aufgaben der militärischen und kolonisatorischen Organisation haben mit sich gebracht, daß die Ostmark im Gefüge des deutschen Reiches bald eine bevorzugte

in der staatsrechtlichen Stellung der Ostmark gegenüber Bayern und dem Reiche eine grundlegende Wandlung ein. Im Kampfe zwischen den Weifen und Staufern, in dem Kampfe des deutschen Königtums gegen das wiedererstandene Stammesherzogtum, hatte der Staufer Konrad III. 1139 dem geächteten Weifen Heinrich dem Stolzen das Herzogtum Bayern abgesprochen und dasselbe an den Markgrafen der Ostmark, zuerst Leopold dem IV. (1139—1142), später an dessen Bruder Heinrich Jasomirgott (1142—1156) verliehen. Der babenbergische

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 15 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
Univer sitäten zu besuchen, nachdem Kaiser Maximilian I. 1494 durch den von Padua nach Wien berufenen Hieronymus Baibus Vorlesungen über römi- sches Recht hatte eröffnen lassen. In rechtsgelehrten Beamten erblickte eben Maximilian die geeignetsten Faktoren zur Bekämpfung dcr Macht sowohl der deutschen Reichöstände als auch der Landstande seiner österreichischen Erblande. Praktisch war die Rezeption der fremden Rechte in Österreich bereits seit dcr Mitte des 15. Jahrhunderts geworden

sein und schwören, zu richten nach des Reichs gemeinen Rechten und den redlichen Ordnungen und Gewohnheiten der Fürstentümer und Gerichte. Unter „deS Reichs gemeinen Rechten' wurden außer den deutschen Reichs- gesetze» das corpus iuris civilis sammt dem den justinianischen Novellen als Nachtrag beigefügten lombardischen Lehnrechtsbuch und der Glosse des .Accursins sowie das corpus iuris canonici, welches als neuere Gesetzgebung der altern des corpus iuris civilis derogirte, verstanden. Die deutschen Landrechte

, Die südöstlichen Marken des fränkischen Reiches in: Archiv X. Kämmet, Die Anfänge deutschen Lebens in Österreich bis zum Ausgange der Karolinger- zeit, 1879; die slavifchen Ortsnamen im nordöstlichen Niederösterreich in: Archiv f. slav. Philologie VII. Thaufiug, Die Neumark Österreich in: Forschungen zur deutschen Geschichte IV. Über dieLandesgrenzen: Newald, Grenzen zwischen Steiermark uud Österreich in: Blätter f.Lk. NÖ.N.F. III. Lampel, Die Einleitung zu Jans Enenkel's Fürstenbuch, 1883; Das Gemärke

des Landbuches in: Blätter ic. XX und XXI ; Über die Mark Putten, ebd. XXH; Die Landesgrenze von 1254 in: Archiv I/XXl. Heller, Über den Gau Grunzwiti in: Blätter VII. Zur Geschichte der Grundherrschaften: Wendrinsky, Besitz- Verhältnisse in Niederösterreich zur Babenbergerzeit in: Blätter f. Lk. XVI. Über geistliche Grundherrschasten insbesondere: Horawitz, Zur Ge- schichte der Klosterwirthschast in: Zeitschrift f. deutschen Kulturgeschichte, N. F. I. Edelbacher, Entwicklung des Besitzstandes der bisch

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 200 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
K. Friedrich III. daraus bedacht, alle Hindernisse der Ansiedlung neuer Bürger in den landess. Städten hinwegzuräumen, indem er letzteren Privilegien verlieh, kraft deren sie von der Verpflichtung, vom Lande zu ihnen übersiedelte Leute oder Holden aus Verlangen ihrer Herren auszuliefern, befreit wurden.*) Deutsche Siedlungen. Da der Adel sowie der größte Teil der geistlichen und weltlichen Großgrundbesitzer und der städtischen Bürger- schasten**) in Krain aus Deutschen meist bayerischen Stammes bestand

, so bildeten diese eine herrschende Oberschichte, welche das Land deutsch verwaltete; wohl setzten die deutschen Grundherren wiederholt und an vielen Orten Krains und der windischen Mark deutsche Bauern auf ihren Gütern an,***) doch war die Zahl derselben nur selten so bedeutend, daß ihre Nachkommen ihr Volkstum auf die Dauer hätten bewahren können, f) Ausnahmen machen nur die nordwestlich von Bischoslack an der görzischen Grenze gelegene deutsche Ansiedlung Zarzff) und das im Südosten des Landes

Ländern nahmen auch in Krain die deutschen Bürger Slowenen als Mitbürger aus; im 15. Jahrh. siedelten sich auch viele Walyen, d. i. Wälsche oder Italiener als Burger besonders in Laibach an, 1460 begegnet der erste Italiener als Stadtrichter. Bgl. Diplom. Labac. N, 82, Müllner in: Argo IV, 77, 234. **'') So finden sich bereits im ältesten Urbar des Bistnms Freising e. 1160 (F. r. A. II, 36, S. 13) auf den Gütern desselben um Lack Bavari und ebenso Caren« tani, die offenbar durch die Bischöse

). Vgl. ferner Lnschin, Orts- und Personennamen in Krain, Laibach 1873, S. 11 f. . t) Dimitz, Gefchichte Krains I, 144, A. 5; Luschin, a. a. O., 13f. ff) Wenn die Gegend von Zarz identisch ist mit dem im Urbar 1291 (a. a. O. S. 225) erwähnten okficium Zaeuritz, dann muß die deutsche Besiedlung dort bis ins 13. Jahrh. zurückgehen. Daß die deutschen Siedler aus der Gegend von Jnnichen stammten, dafür' scheint der Umstand zn sprechen, daß sie noch bis tief ins 19. Jahrh. hinein der Pfarrkirche Jnnichen

allj ährlich Geld sür eine Messe zu entrichten pflegten. Vgl. v. Czörnig, Die deutsche Sprachmsel Zarz in Krain, in: Zeitschrift des deutschen und österreichischen Alpenvereines VII, 163 f. fj-s) Haussen (s. oben S. 378), S. 8 f. Die Mundart der Gotscheer und Zarzer Sprachinsel ist im allgemeinen bayrisch-österreichisch und kommt der kärntnerischen am nächsten (ebd. 19f.). Dagegen sucht Elze (f. oben S. 378) S. 107 s. die Gottscheer Mundart als fränkisch-mitteldeutsch zu erweisen.

4
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 151 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
des Städtewesens. 1 ) Schon früh kamen Fremde aus den benachbarten Ländern, besonders aus Deutschland, des Handels wegen nach Ungarn. Geisa II. (1141 bis 1162) berief in den ersten Jahren seiner Regierung auch deutsche Bauern aus den Gegenden am Niederrhein („Flandrer') nach dem Süden des heutigen Siebenbürgen, wo sie die Wälder urbar machten. Nachdem durch weitere Einwanderungen aus dem nordwestlichen Deutschland die Zahl der Deutschen, die seit dem 13. Jahrhundert gewöhnlich Sachsen genannt werden, immer

mehr angewachsen war, verlieh ihnen Andreas II. 1224 den großen Freiheitsbrief, 2 ) der angeblich auf den Bedingungen beruhte, unter denen Geisa II. sie ins Land gerufen hatte, und für Jahr hunderte die Grundlage ihrer staatsrechtlichen Verhältnisse gebildet hat. Damach sind alle Deutschen von Broos bis Barót im Süden des Székler- landes ein Volk, stehen unter einem von ihnen selbst aus den Ansässigen gewählten Richter und dürfen nur dann vor das Gericht des Königs oder des von ihm ernannten Grafen

haben sich vielleicht ebenfalls schon unter Geisa IT. deutsche Bauern niedergelassen, obwohl sie einen umfangreichen Frei heitsbrief erst 1271 von Stephan V. erhielten, 3 ) der ihnen ähnliche Vor rechte zusieherte 7 wie sie die Sachsen Siebenbürgens erhalten hatten. ') Vgl. mit meiner -Gesch. Osterr.', 1, 4ß3ff. Schwicker. Die Deutschen in Ungarn und Siebenbürgen (Völker Österreich-Ungarns, III.), S. 8G ff., wie Ortvay, Gesch. cl. Stadt Pressbarg 1892 ff. insb. II. 2 (1898): Die Hechtsorganisation der Stadt

im Mittelalter. 2 ) Teutsch und Firnhaber, Urkundenbuch von Siebenbürgen (Font. rer. Austr. Dipl. XV.), p. 28. Zimmermann und Werner, Urkundenbuch. zur Ge schichte der Deutschen in Siebenbürgen, S. 32. 8 ) Ap. Endlicher, Mon. Arpad., p. 522 sqq.

5
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 529 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
in seinen Landen wie ein Kaiser zu Herr- schen gestatte, mit Patent von Madrid 10. März 1525, die Eßlinger Münz- ordnung für sich, seinen Bruder und deren Erben außer Kraft setzte. Das Diplom befürchtet, es könnte der Vollzug dieser Münzordnung dem ganzen römischen Reich und der deutschen Nation durch Erliegen der Silberberg- werke, besonders der ergiebigsten, der österreichischen, großen Nachteil er- wachsen.**) Gegen die Eßlinger Münzordnung legten auch die anderen Silberproduzenten, der Kurfürst von Sachsen

und den Städten Augs- bürg, Ulm und Regensburg Ende Juni 1535 in Regensburg schloß. Im Dez. 1535 traten noch die Städte Basel, Freiburg, Kolmar, Breisach und Thann notgedrungen dem Vertrage bei, als ihnen K. Ferdinand mit Verruf ihrer Batzen drohte.*) Während jene Münzherren des Deutschen Reiches, die keine Berg- werke besaßen, daher erkaufte Edelmetalle (alte Münzen, Geräte und Metallabfälle) vermünzten, dahin strebten, daß durch eine neue Münz- ordnung der Silberpreis allgemein erniedrigt werde, suchten

- den und Kreuzern. Der Gulden zu 60 Kr. war nur mehr ein Zählgulden, eine Rechnungsmünze. Der Guldiner der Münzinstruktion Ferdinands von 1524, welcher von deutschen Münzständen vielfach nachgeprägt worden war und nur 25-75 g Feinsilber enthielt, wurde mit 6s Kr. (1 fl. 3 kr.) tarisiert. Unter den kleinen Münzen, welche die Münzherren „nach ihrer Landtsart' prägen durften, werden aufgezählt: Tyrolische Pfenning, so man Etfchvierer (i/z Kreuzer) nennt, von welchen 300 für 60 Kreuzer, und Österreichische

7
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 141 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
. Da die vom König auf dem Boden der karantanischcn Marken mit Land beschenkten deutschen Bis- tümer (Salzburg, Freising, Bamberg, Briden***)), Markgrafen und Grafen dasselbe in kleineren Eigen und Lehen an ritterliche Freie, Ministerialen und zahlreiche Milites proprii deutscher, besonders bairischer Herkunft sowie an deutsche geistliche Stifte weiter gaben, so bildete sich ein herr schender Stand großer und kleiner, geistlicher und weltlicher Grundbesitzer in allen Theilen des nachmaligen Herzogtums Steier

, gehörten ihm im Lande Steier: Haus, Gröbming, Föhns- dors, Baierdorf, Leibnitz, Pcttau, Lichtenwald,Reichenburg, Rann u. a. (Muchar,- Gesch. d. H. Steiermark, Vili, 14, 181). Über den erzb. Besitz in Kärnten siehe weiter unten. **) ffluchar, VIII, 408. ***) Über die Besitzungen dieser Bistümer vgl. Mayer, Geschichte der Steier- mark 25 f. t) v. Krones, Verfassung :c. der Mark 14f., 28f. Kümmel, Zur Ent- Wicklungsgeschichte der weltlichen Grundherrfchaften in den deutschen Siidostmarken

a. a. O. ö7 f. ich Wohl setzten die deutschen Grundherren dieser Gegenden nicht wenige deutsche Bauern auf ihren Gütern an, doch haben sich deren Nachkommen nach einigen Generationen der der Zahl nach überwiegenden slovenischen Bevölkerung assimilirt sv. Krones, Die deutsche Besiedlung der östlichen Alpenländer a. a. 0.444). fff) So bestimmte H. Otakar von Steier meliorum nostrorum Consilio H. Leopold V. von Österreich zu seinem Nachfolger. — Der Standesunterschied zwischen freien Vaffalleii und Ministerialen

9
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 496 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
als Generalober- Postmeister sein Sohn Franz, diesem kraft Bestallungsbriefes Karls V. 31. Dez. 1543 Leonhard, vierter Sohn des Johann Baptist. K. Philipp II. von Spanien bestätigte Leonhard 1556 als Generaloberpostmeister in den Niederlanden. Ks. Ferdinand I. bestätigte 1563 jenen Brief Karls V. und ermächtigte den niederländischen Generalpostmeister, im Deutschen Reiche und in den österreichischen Erblanden die von K. Philipp II. von Spanien unterhaltenen Posten zu versehen, doch den von Ferdinand

selbst unterhaltenen Posten unschädlich. Bald nach dem Ausbruch des Auf- standes der Niederlande stellte Spanien die Zahlungen für Unterhaltung der Post ein. Die zum niederländischen Postgeneralate gehörigen Posten im Deutschen Reiche gerieten in Verfall, dem auch die von Ks. Rudolf II- zur Reformierung der Post eingefetzte Kommission nicht abzuhelfen ver- mochte. 1595 erreichten die Taxis, daß derselbe Kaiser durch Dekret, datiert Prag, 16. Juni d. I., Leonhard von Taxis, zum ksl. General -Obrist-Post- meister

auch im Deutschen Reich ernannte, indem er den Bestallungsbrief als Generaloberpostmeister in den Niederlanden, soweit die Posten im h. Reich und den österreichischen Erblanden lagen und durch K. Philipp II. *) In einer Urkunde vom 5. August 1531 erneuerte Ks. Karl dem Baptista den Wappenbrief Ks. Maximilians vom 31. Mai 1512, Trier, und besserte ihm das Wappen. Der Wappenbries Maximilians bezog sich auf die Brüder Franz, Leonard, Roger und Johann, sowie die Söhne Rogers: Johann Baptista, David, Maffeo

11
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 111 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
Reichsunmittelbarkeit dieser Markgrafschaft wieder ein Ende fand. 1 ) Die dann in Deutschland erfolgende Doppelwahl hatte die Folge, dass dieser wie andere Eingriffe in die Rechte des Königs ungestraft blieben, ja Böhmen noch mehr begünstigt wurde. Um den mächtigen Premysl Ottokar I. für sieh zu gewinnen, machte ihn König Philipp neuerdings zum Könige und übertrug ihm und seinen Isaehfolgern das Reich Böhmen, doch mit der Bestimmung, dass der von den Böhmen Gewählte die Belehnung vom deutschen

Könige einholen sollte. Als Ottokar 1203 auf die Seite des Gegenkönigs Otto IV. übertraf wurde er auch von diesem und vom Papst Innocenz III. als König anerkannt. Als aber Otto IV. wegen seines Angriffes auf Unteritalien 1210 vom Papste gebannt und auf dessen Bemühungen der Staufer Friedrich II. zum Gegenkönige gewählt wurde, erhielt Ottokar !.. welcher sich diesem als einer der ersten deutschen Fürsten anschloss, neue Vorrechte. Am 26. September 1212 bestätigte Friedrich II. durch eine Urkunde

mit Goldbulle die Verfügung König Philipps über die Erhebung Böhmens zum Königreiche und bestimmte weiter, dass der König zum Besuche der kaiserlichen Hoftage nur in Bamberg und Nürnberg verpflichtet sein und beim Römerzuge des deutschen Königs [die Wahl haben sollte, 300 Bewaffnete zu senden oder 300 Mark Silber zu zahlen. 2 ) Auch diese Leistung setzte Kaiser Friedrich III. am 21. December 1462 noch auf die Hälfte herab, als ihm König Georg gegen die aufständischen Wiener und seinen Bruder Erzherzog

14
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1936
¬Das¬ Zoll- und Geleitsrecht der Grafen von Görz im oberen Draugebiet.- (Beiträge zur Geschichte und Kulturgeschichte Kärntens ; S. 67 - 74. - Sign.: II 9.156)
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Seite 96 von 268
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Klagenfurt
Verlag: Kleinmayr
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Drau-Gebiet ; s.Verkehr ; z.Geschichte ; <br />g.Drau-Gebiet ; s.Zollrecht
Signatur: II 9.156
Intern-ID: 218114
Südosten zu erörtern, dann muß auch noch kurz auf die deutschen Städte und ihre deutschen Stadtherren hingewiesen werden sowie auf die Bedeutung, die der Handel von Kärnten in diesen Gebieten des Südostens hatte. In erster Linie kommt dabei der Eisenhandel in Betracht, der vom Hüttenberger Erzberg seinen Ausgangspunkt nahm. Wohl ging der größere Teil des Hüttenberger Eisens den Weg durchs Kanal tal nach Italien, aber auch der Anteil Krams und der Mark ist nicht gering gewesen. So zeigt

ein Vergleich der Maut einnahmen des Jahres 1532 aus St. Veit für das nach Tarvis gehende und aus Völkerinarkt für das nach Krain und der Mark gehende Eisen die Summen von 734 tl 2 s 14 d und 468 tl 5 s 3 d, also etwa ein Verhältnis 2 :1 38 ). Endlich verdient noch Erwähnung, daß auch auf dem Gebiete des Bergbaues und Bergrechtes von den aus Kärn ten kommenden deutschen Grundherren Leistungen gesetzt wurden die näherer Untersuchung wert sind 39 ). ' Daß die deutsche Südostkolonisation, zeitlich viel früher

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 108 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
II. GescMciite des öffentlichen Reclites, a) Böhmens Verhältnisse zum deutschen Reiche. 1 ) Die böhmischen Fürsten, sei es alle, sei es ein Theil derselben, wurden schon unter Karl dem Großen genöfchigt, dem fränkischen Keiche Tribut zu entrichten. Um die Mitte des 9. Jahrhunderts fielen sie aber vom Reiche ab und kamen später (um 871) in Abhängigkeit vom mahrischen ß ei che. 895, nach dem Tode Swatopluks, rissen sie sich auch von diesem wieder los, wogegen ..alle Herzoge der Böhmen

' in Eegensburg dem Könige Arnulf die Huldigung leisteten. Doch hörte mit dem baldigen Verfalle des ostfränkischen Beiches auch das Abhängigkeits verhältnis der Böhmen auf. Der Begründer eines neuen deutschen Reiches, Heinrich I., drang um 929 mit einem Heere bis Prag vor und zwang den Herzog Wenzel zur Huldigung und zur Zahlung eines Tributes. Wenzels Bruder B o 1 e s 1 aw L, der ihn 935 ermordete, machte sich von Deutschland 'unabhängig und behauptete 14 Jahre seine Selbständigkeit, bis ihn endlieh Otto

unabhängig. Als Boleslaw III. wegen seiner Grausamkeit 1003 gestürzt ward und Böhmen sich dem Herzoge Boleslaw von Polen unterwarf, weigerte sich dieser, das Land vom deutschen Könige zu Leben zu nehmen. Aber schon 1004 wurde er vom Könige Heinrich II. aus Böhmen vertrieben und Boleslaws III. Bruder Jaromir mit diesen belehnt. 3 ) Jaromirs Bruders sohn und zweiter Nachfolger Bfetislaw I. (1034—1055) suchte sich nach dem Tode Kaiser Konrads II. (1039) in politischer und kirchlicher *) Vgl

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 34 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
seine Lehen nicht empfangen, alle Rechte darauf verwirkt habe. Durch die erste Entscheidung waren dem böhmischen Könige die während des Zwisehenreiches occupierten Reichsländer, namentlich die drei südost- deutschen Herzogthümer abgesprochen. Im Februar 1275 wurde dann von Rudolf der Bruder des letzten Herzogs von Kärnten, Philipp, erwählter Patriarch von Aquileja, mit allen ihm zustehenden Ländern und Rechten belehnt. Später ward Ottokar, da er auf wiederholte Vorladung nicht erschien

, seiner Erblande verlustig erklärt und (24. Juni 1276) auch die Reichsacht über ihn ausgesprochen. Wegen der Lauheit der meisten deutschen Fürsten konnte der Reichskrieg gegen Ottokar erst im Sommer 1276 eröffnet werden. Wäh rend Rudolfs Freund Meinhard von Tirol und dessen Bruder Albert von Grörz Kärnten, Kram und Steiermark einnahmen, griff der König selbst Osterreich an und drang bis Wien vor, wo am 21. November Friede geschlossen wurde. Ottokar verzichtete auf Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain

und auf das während des Zwischenreich besetzte JSger, wo gegen ihn Rudolf mit Böhmen und Mähren belehnte. Als jener 1278 den Krieg erneuerte, verlor er gegen Rudolf und die mit diesem verbün deten Ungarn am 26. August bei Dürnkrufc an der March Schlacht und Leben. Da im Jahre darauf auch Philipp von Kärnten ohne Erben aus dem Leben schied, so waren alle drei südostdeutschen Herzog thümer dem Reiche ledig. König Rudolf suchte diese seinen Söhnen zu verschaffen, weil er sie nach den damaligen Grundsätzen des deutschen Staatsrechtes

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