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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 7 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
Österreich braucht die Wahrheit nicht zu scheuen. Österreich kann auf eine glorreiche und makellose Geschichte zurückblicken, wie kaum ein anderes Land der Welt. Aber diese glorreiche Geschichte konnte Österreich nur im Rahmen und im Anschluß an das Hl. Rom. Reich Deutscher Nation absolvieren. Die Geschichte Österreichs hat seinen Ausgangspunkt genommen vom Zusammenhang mit dem Deutschen Reich. Im Rahmen des Deutschen Reiches hat es seine Geschichte weiter entwickelt und beendet. Die Geschichte

Österreichs ist daher in erster Linie ein Teil der deutschen Geschichte. Aber die Geschichte Österreichs ist mehr. An jenes Österreich, das ein Teil des Hl. Rom. Reiches Deutscher Nation war, haben sich im Laufe der Zeit andere Länder angeschlossen, die nicht Teile des deutschen Reiches gewesen sind. Böhmen ist ein Teil des Deutschen Reiches gewesen. Der König von Böhmen war Mundschenk des deutschen Königs und ist als solcher einer der weltlichen Kurfürsten gewesen. Der Zusammenschluß Böhmens

mit Österreich erfolgte noch im Rahmen des Deutschen Reiches. Aber die Länder der ungarischen Krone standen außerhalb des Deutschen Reiches und ebenso standen andere Länder, welche die Habsburger im Laufe der Zeit erworben haben, so Galizien, Bukowina, die Niederlande und die italienischen Besitzungen und andere, außerhalb des Deutschen Reiches. Österreich hat also eine deutsche und eine außerdeutsche Geschichte, eine Geschichte im Rahmen des Deutschen Reiches und eine Geschichte außerhalb des Rahmens

des Deutschen Reiches, Allerdings mußte auch diese außerdeutsche Geschichte Österreichs um des Willens, daß Österreich Grenze des Reiches und Brücke des Reiches zu den östlichen Nachbarvölkern war und um des Willens, daß Österreichs Fürsten Jahrhunderte lang die Krone des Hl. Rom. Reiches trugen und durch Jahrhunderte hindurch die Rechte und Pflichten des Reiches allein ausübten, den Zwecken des Reiches dienen und daher im engen Zusammenhang mit der Geschichte des Deutschen Reiches ablaufen. Nun ist unsere

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 12 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
friaulische Mark, und eine nördliclie, die vom Wienerwald westwärts Donau auf wärts reichte tief in altbayrisches Gebiet hinein. Diese von Karl dem Großen geschaffene awarische Mark im Ostlande ist die Vorlauferin der späteren bay rischen Ostmark. An Stelle des großen mächtigen Frankemreiehes Karls d. Gr. war durch die Teilung unter den Söhnen Ludwig des Frommen das ostfränkische Teilreich getreten, das sich zum deutschen Reiche auswuchs. Das ganze bayrische Stammesgebiet gehörte

zu diesem deutschen Reich, Die awarische Mark Karl d. Gr. ist nach etwa 100 jährigem Bestand den An stürmen der neuen Reichsfeinde, der Magyaren, erlegen, die seit dem Ende des 9. Jahrhunderts in der Donau-Tiefebene sich niedergelassen haben und von hier aus das Reich beunruhigten und vielfach verwüsteten. Ein Umschwung trat erst ein, als Otto I. (der Große) die Magyaren im Jahre 955 in der Schlacht auf dem Lechfelde vernichtend schlug und in die ungarische Tief ebene zurücktrieb. Otto I. gründete nun zum Schutze

des Reiches gegen die Magyaren eine neue Mark, die auf dem rechten Donau-Ufex von der Enns ostwärts bis zum Wienerwald reichte und auf dem linken Donau-Ufer einen schmalen Streifen Landes umfaßte. Man kann die Mark als die bayrische Mark bezeichnen und seit dem Ende des 10. Jahrh. kommt dafür der Name „Ostarichi', „Österreich' auf. Diese Ostmark gehörte politisch zum Verband des Stammesherzogtums Bayern und kirchlich zum Bistum Passau, war also in jeder Beziehung mit dem deutschen Kulturboden innig

verbunden. Die Aufgabe dieser vom Reiche gegründeten Ostmark war der Schutz des am weitesten nach Osten vorgeschobenen, von fränkischen und bayrischen Bauern zum Erblühen gebrachten deutschen Siedlungsgebietes und damit der Schutz des Deutschen Reiches. Die Ostmark war die Hüterin der deutschen Heeres- und Kultur straße an der Donau. Die besonderen Aufgaben der militärischen und kolonisatorischen Organisation haben mit sich gebracht, daß die Ostmark im Gefüge des deutschen Reiches bald eine bevorzugte

in der staatsrechtlichen Stellung der Ostmark gegenüber Bayern und dem Reiche eine grundlegende Wandlung ein. Im Kampfe zwischen den Weifen und Staufern, in dem Kampfe des deutschen Königtums gegen das wiedererstandene Stammesherzogtum, hatte der Staufer Konrad III. 1139 dem geächteten Weifen Heinrich dem Stolzen das Herzogtum Bayern abgesprochen und dasselbe an den Markgrafen der Ostmark, zuerst Leopold dem IV. (1139—1142), später an dessen Bruder Heinrich Jasomirgott (1142—1156) verliehen. Der babenbergische

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1941
Deutschland und die europäische Ordnung.- (Weltpolitische Bücherei)
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Seite 209 von 219
Autor: Herre, Paul / von Paul Herre
Ort: Berlin
Verlag: Deutscher Verl.
Umfang: 217 S. : Kt.. - 2. durchges. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Deutschland ; s.Politisches System ; g.Europa ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.111
Intern-ID: 75703
Schrifttum IL Das abendländische Hegemonialsystem des hohen Mittelalters Fedof Schneider, Mittelalter bis zur Mitte des 13, Jahrhunderts. Wien 1929. (Hand buch föf den deutseben Geschiehtslehrer 3.) Karl Hampe» Das Hochmittelalter, Geschichte des Abendlandes von 900 bis 1250. Berlin 1932. Alexander Cartellieri, Die WcltstcUung des Deutschen Reiches 911 bis 1017, München 1932. Friedrich Schneider, Neuere Anschauungen der deutschen Historiker zur Beurteilung der deutschen Kai serpolitik

im deutschen Mittelalter. (Archiv für öffentliches Recht, N. F, 27.) Hermann Heimpel, Deutschlands Mittelalter —■ Deutschlands Schicksal. Zwei Reden. Freiburg 1933. Walther Kienast, Die deutschen Fürsten im Dienste der Westmächte bis zum Tode Philipps des Schönen von Frankreich. Band 1 und 2,1. Utrecht und München 1924 und 1931. Rudolf Kötzschke und Wolfgang Ebett, Geschichte der ostdeutschen Kolonisation. Leipzig 1932. III. Die Völker- und Staatenwelt des späteren Mittelalters Bernhard Schmeidler

, Das spätere Mittelalter von der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts bis zur Reformation. Wien 1937. (Handbuch für den deutschen Geschiehtslehrer 4,1.) W. T. Waugh, A History of Europe from 1378 to 1494. London 1932. Walther Kienast, Die Anfänge dea europäischen Staatensystems im späteren Mittelalter. (Historische Zeitschrift 153, 1936.) G. Zeller, Les Relations internationales au temps de la Renaissance. (Revue bimensale des cours et conférences, Année 37, 1936 Sér. i—2.) Fritz Kern, Die Anfange

Auflage 1939. Kleo Pleyer, Die Reichweite der deutschen Reformation. (Historische Zeitschrift 153, 1936.) Walter Platzhoff, Geschichte des europäischen Staatensystems 1559 bis 1660. München 1928. (Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte, Abteilung 2.)

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 30 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen

, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen

zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 31 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
reichischen Kaisertums wurde und blieb bis zum Jahre 1918 die Hauskrone des römischen Kaisers Rudolf II., auch ein Erbstück aus der Zeit des alten Deutschen Reiches. Eine Frage die nun auftaucht ist die: Wie verhält sich die Schaffung des Kaiser tums Österreich zum Reichsrecht ? Das Kaisertum Österreich umfaßte im Lehensverband des Deutschen Reiches stehende Länder, mit welchen sich Karl VI. im Jahre 1728 noch selbst belehnt hatte, und außerhalb des Reiches stehende Länder. Den Reichslanden

sind die deutschen Fürsten selbst als die Totengräber des Deutschen Reiches aufgetreten. Der Kurerzkanzler Dalberg hat in ganz unwürdiger Weise Napoleon aufgefordert, das Reich Karls des Großen neu zu erwecken und am 12. Juli 1806 verließen vier Kurfürsten und zwölf andere Fürsten, deren Gebiet ein Drittel des Reiches ausmachte, das Haus des römischen Reiches und gründeten unter dem Protektorat Napoleons den Rheinbund und Napoleon verlangte in ultimativer Form die Auflösung des Reiches. Napoleon

tausendjährigen Gemeinsamkeit deutschen Wesens. Mit der deutschen Kaiserkrone legte Franz nicht auch das geistige Erbe der historischen Vergangenheit nieder. Niemals konnte Österreich das geistige Erbe von Kaiser und Reich ganz verlieren. Es ist von sinnbildlicher Bedeutung, daß das alte Kaiser banner, der doppelköpfige schwarze Adler auf Goldgrund, das Wappen Österreichs wurde und daß die alte Kaiserkrone, die man die Krone Karls d. Großen nannte und mit der noch Franz II. zu Frankfurt 1792 gekrönt wurde

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1934
Von der Freiheit des Landes Tirol.- (Von der Ehre und Freiheit des Tiroler Bauernstandes ; 1)
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Seite 8 von 209
Autor: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl. der Mar. Vereinsbuchh.
Umfang: 202 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol;s.Verfassung;z.Geschichte<br />g.Tirol;s.Freiheit
Signatur: II 102.684 ; II A-17.738/1
Intern-ID: 131381
Bayern unterstellt war. Seitdem ein Deutsches Reich be stand, also seit den Verträgen von 843 und 870, gehörte das Gebiet des heutigen Nordtirols und Deutschsüdtirols zu diesem Reich. Der Herrscher des Deutschen Reiches war der Deutsche König, der dann seit 962 die Kaiserwürde erlangte, wie sie Karl der Große zu seiner Zeit als Herr scher des fränkischen Reiches erworben hatte. Der Kaiser galt als Nachfolger der römischen Kaiser, sein Reich als Fortsetzung des römischen Reiches. Im Verbände

des Reiches und unter der Oberhoheit des deutschen Königs gebot der bayerische Herzog den Gauen Tirols. Bayern bildete eines der deutschen Stammesherzogtume. Im Lauf der Jahrhunderte entstanden in ganz Deutschland innerhalb der Stammesherzogtümer kleinere Fürstentümer, in denen die Gewalt des Stammesherzogs beschränkt und allmählich ganz beseitigt wurde. So ward auch in Tirol durch zwei tatkräftige Männer, durch den Grasen Albert von Tirol und den Grafen Meinhard von Görz, beide Angehörige alter deutscher

Adelsgeschlechter, eine Reihe bisher getrennter Grafschaften im Verlauf des 13. Jahrhunderts zu einem politischen Ganzen, zur Graf schaft Tirol, zusammengeschlossen. Sie erhielt ihren Namen nach dem Stammsitz der Grafen von Tirol, der Burg Tirol ober Meran. Wie die Grafschaft Tirol zum Deutschen Reich gehörte, so war auch ihr Graf einer der Fürsten des Deutschen Reiches; er stand unmittelbar unter dem Kaiser, nicht mehr unter dem Herzog von Bayern. Me Grafschaft Tirol, die von ihrem Anfang an sowohl Nordtirol

8
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik , Sozialwissenschaften
Jahr:
1939
Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs- und Sippengeschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert : [Festschrift zum 80. Lebensjahre Oswald Redlichs].- (Schlern-Schriften ; 44)
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Seite 11 von 322
Autor: Redlich, Oswald [Gefeierte Pers.] / bearb. von mehreren Innsbrucker Historikern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VIII, 311 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Sippe ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Steuer ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II Z 92/44
Intern-ID: 104668
dieser beiden wichtigen Verwaltungs- zweige des landesfürstlichen Territoriums einen grundlegenden Quellen stoff. Dabei werden wir uns daran erinnern, daß aus den mittelalterlichen Landes fürstentümern und Ländern des Deutschen Reiches schließlich — allerdings nur durch sehr langwierige Umbildungen — der heutige Staat des deutschen Volkes sich entwickelt hat. Unsere Ausgabe umfaßt also folgende Arten von Aufzeichnungen: Steuerregister oder Steuerbücher, d. s. Verzeichnisse der Vorstände der bäuerlichen

und Kufstein aus dem späteren 15. Jh. mit, also aus der Zeit, da dieselben zum Herzogtum Bayern gehört haben. x h Siehe allein die Literatur über das „Bevölkerungswesen' der deutschen Städte im Mittelalter in der Quellenkunde zur deutschen Geschichte von Dahlmann-Waitz 9. Aufl. (1931) S. 547ff. Es fällt auf, daß in demselben Abschnitt über die Verwaltung der Territorien überhaupt keine Literatur über Bevölkerungawesen ausgewiesen ist. Ebensowenig liegen bis jetzt Ausgaben von Steuerbüchern ländlicher

9
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 529 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
in seinen Landen wie ein Kaiser zu Herr- schen gestatte, mit Patent von Madrid 10. März 1525, die Eßlinger Münz- ordnung für sich, seinen Bruder und deren Erben außer Kraft setzte. Das Diplom befürchtet, es könnte der Vollzug dieser Münzordnung dem ganzen römischen Reich und der deutschen Nation durch Erliegen der Silberberg- werke, besonders der ergiebigsten, der österreichischen, großen Nachteil er- wachsen.**) Gegen die Eßlinger Münzordnung legten auch die anderen Silberproduzenten, der Kurfürst von Sachsen

und den Städten Augs- bürg, Ulm und Regensburg Ende Juni 1535 in Regensburg schloß. Im Dez. 1535 traten noch die Städte Basel, Freiburg, Kolmar, Breisach und Thann notgedrungen dem Vertrage bei, als ihnen K. Ferdinand mit Verruf ihrer Batzen drohte.*) Während jene Münzherren des Deutschen Reiches, die keine Berg- werke besaßen, daher erkaufte Edelmetalle (alte Münzen, Geräte und Metallabfälle) vermünzten, dahin strebten, daß durch eine neue Münz- ordnung der Silberpreis allgemein erniedrigt werde, suchten

- den und Kreuzern. Der Gulden zu 60 Kr. war nur mehr ein Zählgulden, eine Rechnungsmünze. Der Guldiner der Münzinstruktion Ferdinands von 1524, welcher von deutschen Münzständen vielfach nachgeprägt worden war und nur 25-75 g Feinsilber enthielt, wurde mit 6s Kr. (1 fl. 3 kr.) tarisiert. Unter den kleinen Münzen, welche die Münzherren „nach ihrer Landtsart' prägen durften, werden aufgezählt: Tyrolische Pfenning, so man Etfchvierer (i/z Kreuzer) nennt, von welchen 300 für 60 Kreuzer, und Österreichische

10
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 34 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
, was bei der Unbestimmtheit des deutschen Wahlrechtes sehr gut möglich war. Die beiden Gegenkönige Otto von Braunschweig und Philipp von Schwaben waren angewiesen, unter den Fürsten sich Anhänger zu werben und mußten zu diesem Zwecke mit den Gütern und Gerechtsamen des Königs sehr freigebig umgehen, anderseits konnten sie es nicht hindern, daß die Fürsten ein königliches Recht um das andere usurpierten. Nicht minder günstig für die Fürsten und verhängnisvoll für die königliche Machtstellung war dann die Regierung

IY. im Jahre 1356 im wesentlichen am Ziel ihrer Bestrebungen. Die den Kurfürsten darin verbrieften Berechtigungen, insbesonders die privilegia de non appellando und de non evocando, bildeten nun das von den andern Fürsten anzustrebende Ziel. Den Schlußstein in der ganzen Entwicklung legte der westfälische Friede 1648, der den Territorialstaaten die Souveränität (ius territorii et superioritatis) und die völkerrechtliche Persönlichkeit gewährte, wodurch die deutschen Staaten aus den Bahnen des Reiches

heraustraten und nur mehr einen losen Staatenbund im Rahmen des Deutschen Reiches bildeten, das selbst seiner vollen Auflösung entgegen ging (1806). In Osterreich ist die Entwicklung ausgegangen von der markgräflichen Gewalt. Der Markgraf der Ostmark war ursprünglich ebenso gut ein königlicher Beamter wie irgend ein anderer Graf des Reiches. Er wurde vom König eingesetzt und übte alle Gewalt im Lande grundsätzlich im Namen des Königs aus. Dem König stand im Lande die höchste Gerichtsbarkeit

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 229 von 234
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1993
Intern-ID: 192462
Gruber, Alfons: Südtirol unter dem Faschismus, Bozen 1974, 3. Aufl. 1978* Hecker, Hellmuth: Die Umsiedlungsverträge des Deutschen Reiches während des Zweiten Weltkrieges, Hamburg 1971 Heinricher, Kurt: Rom gegen Südtirol 1939. Ein Beitrag zur Geschichte der Um siedlung, in: Tiroler Heimat. Jahrbuch für Geschichte und Volkskunde, XLV. Bd., Innsbruck 1981 Herre, Paul: Die Südtiroler Frage, München 1927 Hoizner, Reiter, Tschol: Zeugnis des Widerstandes. Eine Dokumentation über die Opfer

aus den Prä gestätten des alttirolischen Raumes, Innsbruck 1984* Niederwanger, Günther: Ur- und Frühgeschichte des Sarntales. (Archäologisch- historische Forschungen in Tirol, 8, Hrsg. Reimo Lunz). Bozen 1984* Noflatscher , Heinz (Hrsg.): Der Deutsche Orden in Tirol. Die Bailei an der Etsch und im Gebirge. (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, hrsg. von Udo Arnold, BdL 43). Bozen - Marburg 1991* 238 * Im Buchhandel erhältlich

16
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1986
Südtirol-Handbuch.- Stand: April 1986.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 191 von 196
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 214 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 5., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1986
Intern-ID: 192456
’ Gruber. Alfons: Südtirol unter dem Faschismus, Bozen 1974, 3. Aufl. 1978* Hecker, Hellmuth: Die Umsiedlungsverträge des Deutschen Reiches während des Zweiten Weltkrieges, Hamburg 1971 Heinricher, Kurt: Rom gegen Südtirol 1939. Ein Beitrag zur Geschichte der Umsiedlung, in: Tiroler Heimat. Jahrbuch für Geschichte und Volkskunde, XLV. Bd.. Innsbruck 1981 Herre, Paul: Die Südtiroler Frage, München 1927 Holzer, Reiter, Tscho/;Zeugnis des Widerstandes. Eine Dokumentation über die Opfer

, Jens: Hitler — Mussolini. Die Entstehung der Achse Berlin—Rom 1933—1936, Tübingen 1973 (Bibi, des Deutschen Historischen Instituts in Rom 43) Reut-Nicolussi. E.: Tirol unterm Beil, München 1928; Neuaufl, Bozen 1984 Riedmann, Josef: Geschichte Tirols, Wien 1982* Ritsche!, Karl Heinz: Diplomatie um Südtirol. Politische Hintergründe eines europäischen Versagens. Erstmals dargestellt aufgrund der Geheimakten, Stuttgart 1966 Schober Richard: Die Tiroler Frage auf der Friedenskonferenz von Saint Germain

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